salzburg.orf.at
8. August 2001
Fagan-Forderung abgelehnt
Die Salzburger Justiz hat nun entschieden, dass jene menschlichen Überreste von Kaprun-Opfern, die im Salzburger Kommunalfriedhof in einem Armengrab bestattet wurden, nicht exhumiert werden.
Anzeige wegen "Störung der Totenruhe"
Mit der Begründung, diese seien weder für die Suche nach der Unglücksursache noch für die Identifizierung der Opfer von Bedeutung, wurde die Forderung des amerikanischen Anwalts Ed Fagan abgelehnt.
Dieser hatte im Namen einiger Angehöriger die Exhumierung der Leichenteile verlangt und eine Anzeige wegen Störung der Totenruhe eingebracht.