salzburg.orf.at
15. August 2002
Fagan erwartet schon für Mai Prozess in Amerika
Der amerikanische Schadenersatz-Prozess nach der Brand-Katastrophe in Kaprun könnte schon im kommenden Mai in New York beginnen. Das sagte der US-Anwalt Ed Fagan am Sonntag bei einem Besuch in Salzburg.
Sieben Firmen verklagt
Fagan geht auch davon aus, dass sich das amerikanische Gericht bei allen angeklagten Firmen für zuständig erklärt. Bisher müssen sich die deutsche Siemens AG und der Hydraulikhersteller Bosch-Rexroth einem Prozess in den USA stellen.
Nach dem verheerenden Feuer in Kaprun haben Ed Fagan und seine Anwälte in Amerika sieben Firmen auf Schadenersatz verklagt - darunter die Kapruner Gletscherbahnen und Swoboda, den Hersteller der verbrannten Garnitur. Alle diese Firmen müssten auch vor das amerikanischen Gericht, zeigte sich Fagan am Sonntag in Salzburg überzeugt:
Ed Fagan, US-Anwalt
"Diese Richterin arbeitet sehr schnell. Sie hat jetzt entschieden, dass die deutsche Siemens AG und Bosch-Rexroth vor Gericht müssen. Jetzt arbeitet sie an den nächsten Entscheidungen. In zwei bis vier Monaten sollte feststehen, welche Firmen vor Gericht müssen. Ich glaube, dass dann in neun Monaten der Prozess beginnt."
Hinterwirth erwartet hohe Schadenersatz-Zahlungen
Jürgen Hinterwirth, Rechtsanwalt und Salzburg-Partner von Ed Fagan
"Unserer Meinung nach heißt das, dass bei einem Verfahren in Amerika die Jury, die dort an keine Obergrenzen gebunden ist, dass also die Jury dort sich auch bei DEN Firmen, wo unter Umständen österreichisches Recht Anwendung findet, sich nicht an die von der österreichischen Judikatur vorgegebenen Grenzen halten wird. Keiner kann sich vorstellen, dass diese Jury nur deshalb, weil sie bei einem Beteiligten österreichisches Recht anwenden muss, diesem Beteiligten nur 10.000 Dollar zuspricht."
Fagan: "Dieser Prozess wird an den Unis gelehrt"
Deshalb hätten die angeklagten Firmen auch schon eine außergerichtliche Einigung über Schadenersatz angeboten, sagte Fagan. Doch der US-Anwalt will hart bleiben und den Prozess durchziehen:
Reaktionen:
Fagan vs. Siemens
hm, um Temelin
Us-Amerikanischer Raubzug?
bin für ein...
bitchlist!
lol
kann mir bitte einmal wer erklären,
Der gute Herr Fagan
"Faganfeuer der Eitelkeiten":
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Salzburger Nachrichten
Kaprun-Prozess in den USA im Mai 2003?
15. August 2002
Anwalt Ed Fagan: "Österreichisches Recht wird nicht angewendet werden." SALZBURG (SN, APA). Mit einem US-Prozessbeginn im Mai 2003 im Zivilverfahren um Schadenersatzansprüche nach der Seilbahnkatastrophe von Kaprun rechnet Anwalt Ed Fagan (im SN/Ratzer-Bild), der für seine Klienten das Verfahren in den Vereinigten Staaten anstrengt hat. "Österreichisches Recht wird nicht zur Anwendung kommen. Jeder, der dies bisher behauptet hat, hat gelogen", meinte Fagan am Donnerstag in einem Pressegespräch in Salzburg. |
Fagan bezog sich auf einen Beschluss der Richterin Shira Scheindlin eines New Yorker Gerichtes, wonach bei Klagen gegen die deutsche Siemens AG die Zuständigkeit in New York gegeben sei. Das Zivilverfahren gegen die Siemens AG sei beim Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York (US District Court for the Southern District of New York) auszutragen. Der US-Anwalt legte auch einen Beschluss der Richterin vom 14. August dieses Jahres vor, wonach auch gegen die Bosch Rexrodte AG in den USA verhandelt werden soll. Weitere Firmen würden folgen, sagte Fagan.
"Eine Entscheidung, welches Recht überhaupt angewendet wird, hat sie (Richterin, Anm.) noch gar nicht getroffen und alles offen gelassen", unterstrich Fagan, dessen Meinung auch vom Professor für Zivilprozesse an der Universität Hannover, Christian Wolf, geteilt wird. Selbst wenn man nach österreichischem Recht vorginge, dann würden die ausländischen - sprich höheren - Ansprüche gelten, meinte der Salzburger Kompagnon von Fagan, Jürgen Hinterwirth. Der Anwalt verwies auf die sehr komplizierte Rechtslage, die mit Privat- und ausländischem Recht zusammenhänge.
Auch in Österreich gebe es im Gesetz keine Obergrenze für die Höhe einer Schadensersatzsumme - "die Obergrenze gibt es nur in der Judikatur", meinte der Anwalt und fügte hinzu, dass das Eisenbahngesetz in der "Causa Kaprun" nicht gelte. Es müsse vielmehr die "Gefährdenshaftung" angewendet werden.
An ihn sei schon von einigen der von ihm beschuldigten Unternehmen herangetragen worden, den Fall einvernehmlich beizulegen. "Wir werden nicht verhandeln, sondern wollen zu Gericht",unterstrich Fagan. Die Firmen hätten in den USA "eine Menge Geld" und jeder Rechtsanwalt, der behauptet, man (Angehörige der Opfer, Anm.) sollte nicht in den Vereinigten Staaten einen Prozess anstrengen, "der soll sich einen anderen Job suchen".
Der Fall Kaprun stehe "für Recht und die Familien". Dies kommen in den USA eher zum Tragen "als hier (Österreich, Anm.)". Opferangehörige in aller Welt, "die mutig genug sind", sollten deshalb in den Vereinigten Staaten ihre Ansprüche stellen.