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21. Dezember 2000

Höherer Schadenersatz nach Unfällen
Nach nur drei Jahren wird das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz erneut geändert. Die Mindestversicherungssummen sollen deutlich erhöht werden. Der Gesetzes-Entwurf geht heute in die Begutachtung.

Auslöser Kaprun
In diesem Gesetz geht es um Entschädigungen nach Unfällen und Katastrophen, wie etwa dem Seilbahnunglück von Kaprun, und um die Mindesthaftpflichtversicherung für Kfz-Lenker.
Nach der Brandkatastrophe im Tunnel zum Kitzsteinhorn ist die Diskussion um Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene und Opfer neu entflammt. Die Angehörigen der 155 Todesopfer haben von den Gletscherbahnen 50 Millionen Schilling Soforthilfe bekommen. Die Versicherung deckt 320 Millionen Schilling Schadenersatz ab, berichtete das Ö1-Morgenjournal.
Summe wird nicht ausreichen
Betrachtet man den Schaden im Tunnel und die hohe Zahl der Todesopfer, dann wird diese Summe kaum ausreichen - auch dann nicht, wenn man die derzeitige Entschädigung nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz annimmt. Demnach bekommen Hinterbliebene vier Millionen Schillig als Einmalzahlung oder 20.000 Schilling im Monat. Diese Entschädigungs-Summe wird in dem Entwurf des Justizministeriums auf elf Millionen erhöht und damit nahezu verdreifacht.

Für ÖAMTC zu wenig
Für den Chefjuristen des ÖAMTC, Hugo Haupfleisch, ist das zu wenig: Er nennt das Beispiel eines Familienvaters, der für zwei oder drei Kinder Unterhalt leisten musste und zu Tode gekommen ist. Für diesen Fall sei auch dieser Betrag zu gering. Der ÖAMTC stelle sich eine Größenordnung von mindestens 20 Millionen Schilling vor.

Auch die Erhöhung der Kfz-Mindesthaftpflichtversicherung von derzeit 15 auf 40 Millionen Schilling ist dem Vertreter des Autofahrerclubs zu gering: Die Entschädigungsforderungen beim Tauerntunnel-Brand hätten rund 200 Millionen Schilling betragen. In Anbetracht dessen erscheine dem ÖAMTC eine Mindestsumme von 100 Millionen Schilling als notwendig. Das werde sich in einer kaum relevanten Prämienerhöhung auswirken.
Lange Wartezeiten bei Entschädigungen
Die Opfer und Hinterblieben der Tauerntunnelkatastrophe bekommen übrigens erst in diesen Tagen, also mehr als eineinhalb Jahre nach dem Unglück, ihre Entschädigungen von insgesamt 48 Millionen Schilling ausbezahlt.
In Lassing haben sich Geschädigte und Hinterbliebene erst im heurigen Juni - also zwei Jahre nach dem Grubenunglück - mit den Naintscher Mineralwerken auf eine Entschädigungssumme von 80 Millionen Schilling geeinigt.
Die Opfer des Air&Style-Events am Bergisel im Vorjahr haben überhaupt wenig Chancen auf Entschädigungszahlungen. Es gibt keinen Schuldigen. Ein Verfahren gegen den Veranstalter ist voerst eingestellt.
Einigung wahrscheinlich
ÖAMTC-Jurist Haupfleisch glaubt trotz der höheren Forderungen des Autofahrerclubs, dass man sich im Beirat auf den neuen Gesetzesentwurf einigen wird: Der Entwurf sei grundsätzlich als erster Schritt für eine Besserstellung der Verkehrsopfer in Österreich anzusehen. Auch der ÖAMTC, der an sich nach wie vor höhere Deckungssummen fordert, werde sich nicht dagegen aussprechen.
Damit könnte der Entwurf für höhere Entschädigungen im Katastrophenfall und eine höhere Kfz-Mindesthaftpflicht im Jänner den Nationalrat passieren und im Februar in Kraft treten.

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