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9. Feber 2001
Fachtagung zum Thema Schadenersatz
In Innsbruck diskutieren seit Donnerstag rund 50 internationale Juristen über Schadensersatz und Schmerzensgeld. Hintergrund der Tagung ist das Unglück am Kitzsteinhorn in Kaprun. Es geht darum, Schadensersatzfragen nach Katastrophen und schweren Unglücken zu klären.
Kein Geld für psychische Schäden
Im Vordergrund stehen aber nicht die finanziellen Schäden. Nach der österreichischen Rechtslage werden seelische Schmerzen im Gegensatz zu anderen Ländern nur im Ausnahmefall abgegolten, sagt der Innsbrucker Rechtsanwalt Ivo Greiter.
Wird z.B. ein Kind durch den Schock des Verlustes eines Elternteiles physisch krank, besteht die Möglichkeit Schmerzensgeld zu bekommen. Der bisher höchstausbezahlte Betrag belief sich laut Rechtsanwalt Greiter auf 300.000 Schilling.
Schadenersatz für bleibende Schäden
Erleidet eine Person eine schwere Verletzung oder bleibt gar behindert, wird Schadenersatz bezahlt. Für eine Querschnittslähmung zum Beispiel rund 1.5 Millionen Schilling. Das sei im internationalen Vergleich zu wenig.