Kaprun-Prozess: Keine Änderung bei Verfahrensfortgang

 

06. Februar 2004 | 09:37

SALZBURG (APA/SN). Ein Wiener Diplomingenieur will eine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahren im Kaprun-Prozess. Ein dementsprechendes Schreiben hat er dem Landesgericht Salzburg übermittelt. "Die Angelegenheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, aber am Verfahrensfortgang ändert sich nichts." Richter Manfred Seiss habe keine neuen Umstände durch diese Eingabe gesehen, es sei alles in den Gutachten erörtert worden, stellte Landesgerichts-Pressesprecher Hans Rathgeb weiters auf Anfrage der APA dazu fest. Seiss wird wie geplant das Urteil am 19. Februar verkünden.

Ein Verfahren könne erst dann wieder aufgenommen werden, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorhanden sei - was ja nicht der Fall sei. Ein Subsidiarantrag könne nur dann gestellt werden, wenn man selbst Geschädigter sei und sich als Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen habe. Diese Umstände seien bei dem Wiener nicht gegeben, sagte Rathgeb.

Der Diplomingenieur führte an, dass das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen sei, weil folgende Gründe nicht berücksichtigt worden seien: die Feuerwerkkörper als "Brennstoff", Gutachtenerstellung eines Pyrotechnikers, Nachprüfung der Energielieferung im Rahmen von Veranstaltungen in Hütten und Zelten und Experiment mit der unbeschädigten Garnitur an der Unfallstelle.

Richter Seiss sehe keine Veranlassung, diesen Gründen nachzugehen, da sie in den Gutachten ausführlich erörtert und auch Zeugen dazu einvernommen worden seien, sagte Rathgeb abschließend.

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