Kaprun-Prozess: Keine Änderung bei Verfahrensfortgang
06. Februar
2004 | 09:37
SALZBURG
(APA/SN). Ein Wiener Diplomingenieur will eine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahren im Kaprun-Prozess. Ein
dementsprechendes Schreiben hat er dem Landesgericht Salzburg übermittelt.
"Die Angelegenheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, aber am Verfahrensfortgang
ändert sich nichts." Richter Manfred Seiss habe
keine neuen Umstände durch diese Eingabe gesehen, es sei alles in den Gutachten
erörtert worden, stellte Landesgerichts-Pressesprecher Hans Rathgeb
weiters auf Anfrage der APA dazu fest. Seiss wird wie
geplant das Urteil am 19. Februar verkünden.
Ein Verfahren
könne erst dann wieder aufgenommen werden, wenn ein rechtskräftiges Urteil
vorhanden sei - was ja nicht der Fall sei. Ein Subsidiarantrag
könne nur dann gestellt werden, wenn man selbst Geschädigter sei und sich als
Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen habe. Diese Umstände seien bei
dem Wiener nicht gegeben, sagte Rathgeb.
Der
Diplomingenieur führte an, dass das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen
sei, weil folgende Gründe nicht berücksichtigt worden seien: die
Feuerwerkkörper als "Brennstoff", Gutachtenerstellung eines
Pyrotechnikers, Nachprüfung der Energielieferung im Rahmen von Veranstaltungen
in Hütten und Zelten und Experiment mit der unbeschädigten Garnitur an der Unfallstelle.
Richter Seiss sehe keine Veranlassung, diesen Gründen nachzugehen,
da sie in den Gutachten ausführlich erörtert und auch Zeugen dazu einvernommen
worden seien, sagte Rathgeb abschließend.