Lehren aus der Katastrophe
13. Februar
2004 | 10:00
Nach Kaprun:
Brandschutz im Seilbahn-Gesetz, Materialien ausgetauscht
SALZBURG (SN,
APA).
Mit einem
Großandrang der Medien, aber auch von Angehörigen der 155 Opfer der
Seilbahn-Katastrophe von Kaprun sowie der Familienmitglieder der 16
Beschuldigten ist bei der Urteilsverkündung am 19. Februar zu rechnen.
Bemerkenswerterweise haben die Beschuldigten erklärt, sich auf ein kurzes
Schlusswort beschränken zu wollen, so dass der ursprünglich für diese
Statements vorgesehene Verhandlungstag am 18. Februar entfallen kann. Somit
fällt das Urteil am 63. Prozesstag.
Immer wieder
war im Verfahren zu hören, dass zum Zeitpunkt des Unglücks niemand in der Fachwelt
mit einem Brand in einer Standseilbahn gerechnet habe, dies sogar als
ausgeschlossen angesehen wurde. Mittlerweile haben die tragischen Erkenntnisse
zu gesetzlichen Änderungen geführt, außerdem wurden in derartigen Seilbahnen
zum Teil Materialien ausgetauscht.
"In ganz
Europa war das Thema Brandschutz früher nicht berücksichtigt", so Erik
Wolf, Geschäftsführer des Fachverbandes der Seilbahnen. Die Erfahrungen seien
in das neue Gesetz natürlich eingeflossen. Konkret schreibt das neue Gesetz
jetzt vor, dass die Anlagen alle fünf Jahre auf Maßnahmen des vorbeugenden
Brandschutzes sowie auf Einrichtungen zur Brandbekämpfung überprüft werden
müssen. Wirksam wird das neue Gesetz am 3. Mai 2004. In der
Überprüfungsverordnung sollen die Details präzisiert werden.
Die Lehren
aus der Kaprun-Katastrophe habe man inzwischen gezogen, so Wolf. So seien in
den bestehenden Fahrbetriebsmitteln die Boden- und Wandbeläge ausgetauscht
worden, was die Branche in Österreich insgesamt rund 22 Mill. Euro gekostet
habe. Und für neue Anlagen gebe es überhaupt neue Brandschutzrichtlinien. Darin
sei zum Beispiel vorgesehen, dass das Seil derart beschaffen sein müsse, dass
der Zug auch im Falle eines Brandes noch bis zur Tal- oder Bergstation gezogen
werden kann.
Auslöser für
das neue Gesetz sei die Kaprun-Katastrophe aber nicht gewesen, so Wolf.
Vielmehr habe der Fachverband gemeinsam mit dem Verkehrsministerium seit
mehreren Jahren auf eine einheitliche EU-Richtlinie gedrängt. Erst als diese
vorlag, hätten die nationalen Gesetze angepasst werden können.