Lehren aus der Katastrophe

13. Februar 2004 | 10:00

Nach Kaprun: Brandschutz im Seilbahn-Gesetz, Materialien ausgetauscht

SALZBURG (SN, APA).

Mit einem Großandrang der Medien, aber auch von Angehörigen der 155 Opfer der Seilbahn-Katastrophe von Kaprun sowie der Familienmitglieder der 16 Beschuldigten ist bei der Urteilsverkündung am 19. Februar zu rechnen. Bemerkenswerterweise haben die Beschuldigten erklärt, sich auf ein kurzes Schlusswort beschränken zu wollen, so dass der ursprünglich für diese Statements vorgesehene Verhandlungstag am 18. Februar entfallen kann. Somit fällt das Urteil am 63. Prozesstag.

Immer wieder war im Verfahren zu hören, dass zum Zeitpunkt des Unglücks niemand in der Fachwelt mit einem Brand in einer Standseilbahn gerechnet habe, dies sogar als ausgeschlossen angesehen wurde. Mittlerweile haben die tragischen Erkenntnisse zu gesetzlichen Änderungen geführt, außerdem wurden in derartigen Seilbahnen zum Teil Materialien ausgetauscht.

"In ganz Europa war das Thema Brandschutz früher nicht berücksichtigt", so Erik Wolf, Geschäftsführer des Fachverbandes der Seilbahnen. Die Erfahrungen seien in das neue Gesetz natürlich eingeflossen. Konkret schreibt das neue Gesetz jetzt vor, dass die Anlagen alle fünf Jahre auf Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sowie auf Einrichtungen zur Brandbekämpfung überprüft werden müssen. Wirksam wird das neue Gesetz am 3. Mai 2004. In der Überprüfungsverordnung sollen die Details präzisiert werden.

Die Lehren aus der Kaprun-Katastrophe habe man inzwischen gezogen, so Wolf. So seien in den bestehenden Fahrbetriebsmitteln die Boden- und Wandbeläge ausgetauscht worden, was die Branche in Österreich insgesamt rund 22 Mill. Euro gekostet habe. Und für neue Anlagen gebe es überhaupt neue Brandschutzrichtlinien. Darin sei zum Beispiel vorgesehen, dass das Seil derart beschaffen sein müsse, dass der Zug auch im Falle eines Brandes noch bis zur Tal- oder Bergstation gezogen werden kann.

Auslöser für das neue Gesetz sei die Kaprun-Katastrophe aber nicht gewesen, so Wolf. Vielmehr habe der Fachverband gemeinsam mit dem Verkehrsministerium seit mehreren Jahren auf eine einheitliche EU-Richtlinie gedrängt. Erst als diese vorlag, hätten die nationalen Gesetze angepasst werden können.

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