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18.Feber 2004
Kaprun-Urteil: Für Morgen großer Andrang erwartet
60 Medienvertreter angemeldet - auch
Anwalt Ed Fagan kommt
PLUS: Die Chronologie des Prozesses
Großer
Andrang sowohl seitens der Medienvertreter als auch der Opferangehörigen wird
bei der Urteilsverkündung im Kaprun-Prozess morgen im Salzburger Kolpinghaus
erwartet. Bisher haben sich bereits 60 Medienvertreter aus aller Welt
angemeldet, teilte der Sprecher des Landesgerichtes, Hans Rathgeb, auf Anfrage
der APA mit. "Wir wollen, dass der letzte Tag im Kaprun-Verfahren über die
Bühne geht wie jeder andere Prozess", betonte Rathgeb.
Seit 18. Juni 2002 wird wegen der Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn vom 11.
November 2000, bei der 155 Menschen ums Leben gekommen sind, verhandelt. Beim
Prozess müssen sich 13 Beschuldigte wegen fahrlässiger Herbeiführung einer
Feuersbrunst und drei wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor Einzelrichter
Manfred Seiss verantworten. Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat hatte für 15
der Beschuldigten Schuldsprüche im Sinne des Strafantrages gefordert, alle
Verteidiger hatten für Freisprüche plädiert.
Bei der Anfahrt wird es eine Zufahrtsregelung geben, damit der Verkehr flüssig
abgewickelt werden kann. Von Fahrzeugkontrollen könne keine Rede sein, sagte
Rathgeb. Zwei Sicherheitskontrollstellen werden beim Eingang installiert, die
vom Wachdienst überwacht werden. Natürlich werden auch Polizeibeamte anwesend
sein - aber alles in Grenzen, so der Pressesprecher des Landesgerichtes. Es
handle sich ja nicht um einen Terroristenprozess.
Die meisten Medienvertreter kommen aus dem europäischen Raum. Allerdings haben
sich schon TV-Teams aus Japan und Kanada angemeldet, stellte Rathgeb fest. Im
Kolpinghaus wurden sogar zusätzliche Anschlüsse hergestellt und Datenleitungen
sowie das Stromnetz verstärkt.
Den Opferangehörigen wird ein zweiter Saal angeboten, wo sie der
Urteilsverkündung beiwohnen können. Auch US-Anwalt Ed Fagan hat sein Erscheinen
für morgen angekündigt. Ebenso soll eine große Anzahl der 50
Privatbeteiligtenvertretern kommen.
Gerechnet werde mit Emotionsausbrüchen: "Unmuts- oder Beifallsäußerungen
wird es sicherlich geben, aber das ist bei vielen Prozessen so. Das werden wir
auch aushalten", sagte Rathgeb. Der Pressesprecher verwies darauf, dass
allein Richter Seiss für den Gang der Verhandlung zuständig sei - aber dieser
werde das schon meistern, zeigte sich der Justizsprecher überzeugt. (apa)
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18. Feber 2004
Kaprun-Prozess: Flut an Schadenersatzforderungen
240 Personen hoffen auf Entschädigung
durch die Kaprun AG
PLUS: Chronologie des Prozesses
Wenn am 19.
Februar der Straf-Prozess um das Gletscherbahn-Unglück in Kaprun zu Ende geht,
fängt der Streit um Schadensersatzforderungen erst an. Insgesamt haben 240
Privatpersonen zivilrechtliche Ansprüche von 9.5 Millionen Euro geltend
gemacht. Mit Spannung wird daher auf die Urteilsbegründung von Richter Seiss
gewartet. Die Beschuldigten weisen bis zum Schluss alle Ansprüche zurück.
Bisher wurden rund fünf Millionen Euro an Opfer-Angehörige ausbezahlt. 3,6
Millionen Euro gab es hierfür an Soforthilfe, vor allem in Form von
Akonto-Zahlungen. Der Betrag werde sich erhöhen, da sich "einige
Ansprüche, zum Beispiel Unterhaltsleistungen, noch über Jahre fortsetzen",
betonte der Sprecher der Kaprun AG, Harald Schiffl.
Bereits im Strafprozess konnten die Angehörigen Schadensersatzforderungen
stellen. Rund 300 Personen klagen 23,8 Millionen Euro ein (unter anderem
Schmerzensgeld, Begräbniskosten, Unterhalt und Pensionsanspruchen). In ihren
Schlussplädoyers wiesen die Verteidiger der Beschuldigten die Ansprüche zurück.
Mit Spannung wird erwartet, ob Seiss in der Urteilsbegründung einen
Schadensersatz zuerkennt.
Mit den zivilen Ansprüchen werden sich insgesamt 10 Bezirksrichter nach Ende
des Strafprozesses befassen. Die Höhe des Gesamtstreitwertes bezifferte der
Gerichtssprecher mit "mehr als 9,5 Millionen Euro". Dutzende
Angehörige fordern jeweils rund 30.000 Euro psychisches Schmerzensgeld. Sie
geben sich mit dem durch die Generali ausbezahlten Betrag von 7.267 Euro pro
Antragsteller nicht zufrieden.