19. Feber –
Kurier
Kaprun-Urteile nicht rechtskräftig
Staatsanwältin
Eva Danninger-Soriat: Berufung wegen "Nichtigkeit und Schuld aller
Beklagter".
Salzburg -
Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat meldete unmittelbar nach Ende der
Urteilsbegründung Berufung wegen "Nichtigkeit und Schuld aller
Beklagter" an. Die Freisprüche sind somit nicht rechtskräftig.
Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Ein schriftliches
Urteil werde zugesandt, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas
Wegleiter.
Urteilsbegründung im Detail
Um 14.50 Uhr beendete Richter Manfred Seiss seine Urteilsbegründung. Bei den
einzelnen Begründungen der Freisprüche wiederholte Richter Manfred Seiss im
Wesentlichen, was er zuvor in seinem allgemeinen Teil zum Urteil gesagt hatte,
ging aber dann ins Detail. Summa summarum: Es seien alle damals geltenden
Normen und Vorschriften eingehalten worden, und man sei dem damaligen Stand der
Technik nachgekommen.
Wartung war ordnungsgemäß
Dem Erstbeschuldigten, dem Technischen Direktor der Gletscherbahnen Kaprun AG
(GBK), hatte die Staatsanwaltschaft u.a. vorgeworfen, unterlassen zu haben,
beim Neubau der Wagenaufbauten 1993/94 für deren sichere Bauweise und
Ausstattung nach dem Stand der Technik zu sorgen und für eine
Wartung/Überprüfung des verunreinigten Heizlüfters zu sorgen. Dem sei nicht so
gewesen, kam das Gericht zum Schluss: Die Standseilbahn habe dem letzten Stand
der Technik entsprochen, beim Neubau der Wagenaufbauten seien alle Vorschriften
uneingeschränkt erfüllt worden, und die sicherheitstechnischen Einrichtungen
hätten dem damaligen Stand der Technik und allen damals gültigen und
anwendbaren Normen entsprochen. Außerdem seien eine Verunreinigung des
Heizlüfters sowie Ölaustritte im gesamten Beweisverfahren nicht nachgewiesen
worden, so Seiss.
Fehler im Heizlüfter nicht erkennbar
Auch beim Betriebsleiter der GBK, dem Zweitbeschuldigten im Verfahren, führte
der Richter aus, dass die Fehler am Heizlüfter nicht zu erkennen gewesen wären,
das Gerät habe alle erforderlichen Prüfplaketten gehabt, und es "gab keine
Norm, die einen Einbau verboten hätte". Beim Wagenaufbau hätten sich die
GBK und somit auch der Betriebsleiter verlassen können, dass die damit
betrauten Firmen alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten würden und dem Stand
der Technik nachkämen (Vertrauensgrundsatz). Die Überprüfungen sowie Revisionen
seien ordnungsgemäß vorgenommen worden, und Hinweise auf Mängel habe es nicht
gegeben.
Seilbahnbrand-Szenario unbekannt
Bei den beiden Mitarbeitern der Firma Swoboda, die den Heizlüfter eingebaut
hatten, führte der Richter an, dass ein Gefährdungsbild "Brand in einer
Standseilbahn" bis zum Unglück in Kaprun nicht bekannt gewesen sei. Es
habe keine gesetzliche Bestimmung gegeben, welche den Einbau eines Heizlüfters
in die Standseilbahn verboten habe. Der Heizlüfter habe alle nur erdenklichen
Prüfzeichen gehabt, er galt als eigensicher sowie feuerbeständig und stand nur
in den Stationen unter Strom. Außerdem war das Gerät während der Fahrt außer
Betrieb. Den beiden Monteuren standen die Bedienungsanleitungen zwar nicht zur
Verfügung, doch haben sie davon ausgehen können, dass für den Ausbau alle
Genehmigungen vorhanden waren.
Öl war keines ausgetreten
Was die drei Monteure der Firma Mannesmann-Rexroth betrifft, welche die
Hydraulikleitungen verlegt hatten, so kam das Gericht zu dem Schluss, dass aus
diesen Leitungen kein Öl ausgetreten war und sie auch nicht den Brand ausgelöst
hatten.
Auch den drei Beschuldigten des Ministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie sowie den beiden Verantwortlichen des Technischen
Überwachungsvereines konnte kein schuldhaftes Vergehen nachgewiesen werden.
Dasselbe gilt auch für die drei Beschuldigten im Zusammenhang mit dem
Alpincenter.
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Kaprun:
Chronologie der Ereignisse
Aktenmappen
stapeln sich am Donnerstag 19. Februar 2004, im Kolpinghaus in Salzburg anlässlich
des Urteilsspruchs im Kaprun-Prozess, auf dem Richtertisch.
11. November
2000: Um 9.02 Uhr fährt die Garnitur der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn
ab. Acht Minuten später meldet der Zugführer, dass eine Kabine brennt. Um 11.00
Uhr wird bekannt, dass sich einige Personen aus dem brennenden Zug im Tunnel
retten konnten. Um 13.00 Uhr teilt der Salzburger Landeshauptmann Franz
Schausberger (V) mit, dass es abgesehen von den Geflüchteten keine weiteren
Überlebenden gibt. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) ordnet Staatstrauer an.
15. November
2000: Die Opferbilanz lautet 155 Tote. 152 Personen starben im Tunnel und
weitere drei in der Bergstation.
30. Jänner
2001: Die ÖBB beginnen mit der Bergung des Seilbahnwracks. Am 28. Februar 2001
ist der Abtransport beendet.
6. September
2001: Die Ergebnisse der Gutachter werden präsentiert. Demnach soll ein
defekter Heizlüfter schuld an der Katastrophe sein.
6. Dezember
2001: Die Staatsanwaltschaft Salzburg stellt den Entwurf für den Strafantrag
fertig und übermittelt ihn der Oberstaatsanwaltschaft Linz. In dem 120 Seiten
umfassenden Papier werden 16 Personen für das Unglück verantwortlich gemacht -
Bedienstete der Gletscherbahnen Kaprun, Leute vom Verkehrsministerium und
Vertreter von Privatfirmen, wie Leitender Staatsanwalt Friedrich Ginthör
erklärt.
23. Dezember
2001: Nach fünf Monaten Bauzeit wird der erste Abschnitt des neuen
Gletscher-Jets in Kaprun in Betrieb genommen. Er ersetzt die Standseilbahn, in
der die Katastrophe passiert ist.
21. März 2002:
Dem Salzburger Strafrichter Manfred Seiss wird nach dem Zufallsprinzip der
20.000 Seiten umfassende Akt zum Kaprun-Verfahren zugeteilt. Seiss sagt, er
wolle sich bemühen, das Verfahren noch in diesem Jahr zu Ende zu bringen.
23. April 2002:
Landesgerichts-Präsident Walter Grafinger gibt bekannt, dass der Prozess am 18.
Juni 2002 beginnen wird. Zum Verhandlungsort wird das Kolpinghaus in Salzburg
gewählt, weil am Landesgericht selbst kein geeigneter Raum für ein so großes
Verfahren vorhanden ist.
18. Juni 2002:
Der Prozess beginnt unter riesigem Medienrummel.
11. Juli 2002:
Zu einem Lokalaugenschein in Linz reisen Mitarbeiter der Kriminaltechnischen
Zentralstelle (KTZ) des Innenministeriums mit einem Kofferraum voll Fotos,
Videos und Dokumenten an, die zunächst nicht im Akt waren. Einen Tag später
leitet die Staatsanwaltschaft Salzburg Ermittlungen gegen die KTZ ein.
15. Juli 2002:
Der Leiter der KTZ wird vom Dienst suspendiert.
12. September
2002: Richter Seiss muss nach der Sommerpause neuerlich unterbrechen, da wegen
Schreibkräftemangels noch Protokolle vom Juli fehlen.
2. Oktober
2002: Verteidiger beantragen Abberufung des Hauptgutachters Muhr, weil dieser
Beweismittel zu Hause aufbewahrt. Muhr nimmt von da an nicht mehr am Prozess
teil und scheidet am 27. November 2002 aus dem Verfahren aus, nachdem ihm ein
Psychiater Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt hat.
13. Jänner
2003: Helmut Prader wird zum neuen Hauptgutachter bestellt.
20. Jänner
2004: Schlussplädoyers von Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat und der Privatbeteiligtenvertreter.
Die Anklagevertreterin fordert Schuldsprüche für 15 der 16 Beschuldigten.
21. Jänner
2004: Schlussvorträge der Verteidiger.
19. Februar
2004: Einzelrichter Manfred Seiss spricht alle 16 Angeklagten frei. Die
Entscheidungen stoßen bei den Angehörigen der Opfer auf Unverständnis.
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News - 19. Feber 2004
16 Freisprüche im Kaprun-Prozess: Staatsanwältin
meldet Berufung an!
Urteile nicht rechtskräftig
Angehörige enttäuscht: "Es muss
Verantwortliche geben!" Plus: Die Bilder aus Salzburg!
Tränen, Wut und
Enttäuschung gab es nach den 16 Freisprüchen im Kaprun-Prozess bei den
Angehörigen: "Dieses Urteil ist ein Hohn!" (siehe Kasten rechts).
"Am heutigen Tag hat der Rechtsstaat gewonnen", meinte hingegen
Harald Schiffl, Pressesprecher der Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK). Um 14.50
Uhr beendete Richter Manfred Seiss seine Urteilsbegründung (Details siehe
rechts im Kasten). Unmittelbar danach meldete Staatsanwältin Eva
Danninger-Soriat Berufung wegen "Nichtigkeit und Schuld aller
Beklagter" an. Bei der Urteilverkündung gab es Missfallensäußerungen seitens
einiger Angehöriger, von denen ein Teil gleich den Gerichtssaal verließ.
13 Beschuldigte mussten sich seit 18. Juni 2002 wegen fahrlässiger
Herbeiführung einer Feuersbrunst (bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren) und drei wegen fahrlässiger Gemeingefährdung (Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren) verantworten. Mit seinen Urteilen war der Richter am 63.
Verhandlungstag nicht dem Strafantrag der Staatsanwältin gefolgt, die 15
Schuldsprüche gefordert hatte. Alle Verteidiger hatten für Freisprüche ihrer
Mandanten plädiert.
Von ihrem Recht, Schlussworte zu sprechen, machten lediglich die Beschuldigten
der Gletscherbahnen Kaprun (GBK) Gebrauch. Diese drei erklärten unisono, dass
es ihnen unendlich Leid tue, dass dieses unfassbare Unglück passiert sei, das
auch ihr Leben verändert habe.
Die Wahrheitsfindung sei schwierig gewesen und habe ihn menschlich sowie
fachlich gefordert, meinte Seiss vor der Urteilsverlesung. Er habe sich
ausschließlich auf das Strafrecht gestützt, "Urteile sollen und dürfen
keine Gefühlsentscheidung sein", betonte der Richter. Er habe die Schuld
und Unschuld zu prüfen. Aber das Beweisverfahren habe eine vollständige
Entlastung der Beschuldigten ergeben, so Seiss, der dafür nur
Missfallensäußerungen seitens einiger Angehöriger erntete.
Die Freisprüche stießen bei den Opferangehörigen auf absolutes Unverständnis.
Einige fuhren nach der Urteilsverkündung weg und hörten sich die Begründung gar
nicht mehr an. Man wolle zwar niemandem persönlich Schuld zusprechen, es sei
aber unverständlich, dass es gar keinen Verantwortlichen für die Katastrophe
gebe, war der fast einhellige Tenor der Aussagen der Angehörigen.
Der Wiener Rechtsanwalt Johannes Stieldorf bezeichnete das Urteil als
"falsches Signal", das jetzt als Präzedenzfall gelte. Die
Urteilsbegründung werde in der heute ausgeführten Form in den Instanzen nicht
halten. Stieldorf setzt jetzt all seine Hoffnung auf die Berufung und auf das
zivilrechtliche Verfahren, in dem unabhängig vom Strafprozess eine
Verschuldens- und Gefährdungshaftung festgestellt werden könne.
Die Untersuchungen hätten ergeben, dass der Brand eindeutig vom Heizstrahler
ausgegangen war, der einen Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler
hatte. Die Schäden an den Hydraulikleitungen seien Sekundärschäden gewesen -
die also durch den Brand entstanden sind, führte der Richter aus. Es habe keine
Norm gegeben, welche den Einbau eines Kunststoffheizlüfters in eine
Standseilbahn verboten hätte. Auch die Verlegung der Hydraulikmessleitungen an
der Rückseite des Lüfters seien unbedenklich gewesen. Bezüglich der verwendeten
Materialien und Sicherheitseinrichtungen hätten die Sachverständigen einstimmig
erklärt, dass der Stand der Technik eingehalten worden sei.
Die Privatbeteiligten wurden von Richter Seiss auf den Zivilrechtsweg
verwiesen. Gegen den Hersteller des Heizstrahlers, der Firma Fakir, könne
strafrechtlich nicht mehr vorgegangen werden, da die Frist verjährt sei,
erklärte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Wegleiter, im
Anschluss an den Prozess. Der Pressesprecher des Landesgerichtes, Hans Rathgeb,
gab es keine Stellungnahme zum Inhalt des Urteiles ab. (apa/red)
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salzburg.orf.at
19. Feber 2003
Alle 16 Beschuldigten
freigesprochen
Im Prozess um das Kaprun-Unglück sind am Donnerstag alle 16 Beschuldigten
freigesprochen worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig-die
Staatsanwältin hat noch am Donnerstag Berufung eingelegt.
Staatsanwältin legt Berufung
ein
Richter Manfred Seiss schränkte bei der Urteils-Verkündung ein, in einem
Strafprozess gegen einzelne Menschen könne man weder Firmen noch das
Ministerium verurteilen oder freisprechen. Die abschließende Verhandlung war
seit 9.00 Uhr im Gang. Zahlreiche Fernsehstationen aus Europa und Übersee
hatten Satelliten-Übertragungswagen vor dem Salzburger Kolpinghaus postiert, wo
der Prozess über die letzten 20 Monate stattfand.
Bestürzende Szenen
Die ersten Reaktionen einiger Angehörigen sind von Bestürzung, Weinkrämpfen und
Verzweiflung gekennzeichnet. Ein Betroffener sprach von einem Schaden für
Österreich und einer "... Rechtssprechung "wie auf dem Balkan".
Ein Sprecher der Kapruner Gletscherbahn sagte, diese Urteile seien ein Sieg für
den Rechtsstaat und gerecht.
Richter begründet mit Strafrecht
Richter Manfred Seiss argumentiert, in einem Strafprozess könnten nur physische
Personen - also Menschen - und keine juristischen Personen wie Firmen oder das
Ministerium verurteilt oder freigesprochen werden. Den 16 Beschuldigten habe
weder die "fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst noch die
fahrlässige Gemeingefährdung" nachgewiesen werden können.
Er verstehe, so Seiss, wenn das Gericht nun auf Kritik und Unverständnis stoße.
Es habe jedoch alles getan, um die Katastrophe aufzuklären. Der Brand habe eine
Größenordnung erreicht, die durch nichts aufzuhalten gewesen wäre. Alle
erdenklichen Materialien würden bei solchen Bedingungen verbrennen.
Viele Vorkehrungen
Justiz und Exekutive rechnen in den folgenden Stunden und Tagen mit sehr
starken Emotionen von Prozessbeteiligten und Angehörigen von Toten der
Katastrophe. Das Gelände um das Kolpinghaus wurde für Unbeteiligte abgeriegelt.
Es gilt erhöhter Personenschutz.
Für den Tod der 155 Wintersportler in der brennenden Gletscherbahn sollten laut
Strafantrag der Staatsanwältin 16 Beschuldigte verantwortlich sein. Sie alle
beteuerten ihre Unschuld und sind nach 20 Monaten Prozess nun freigesprochen
worden. Die Staatsanwältin hat noch am Donnerstagnachmittag Berufung gegen das
Urteil wegen Nichtigkeit und Schuld aller Beklagter eingelegt
Angeklagte
aus verschiedenen Bereichen
Mit großem Medieninteresse war der Prozess im Juni 2002 eröffnet worden - gegen
drei Mitarbeiter der Gletscherbahn, zwei Einbauer des Heizlüfters, drei
Monteure der Hydraulikleitungen, drei Beamte des Verkehrsministeriums, zwei
Mitarbeiter des technischen Überprüfungsvereins TÜV und drei weitere Männer,
die laut Anklage für das Versagen der Brandschutztür im Alpincenter
verantwortlich sein sollten.
ORF.at
Mit mehr als einem Jahr Verspätung hat am Donnerstag der Kaprun-Prozess mit
einem Freispruch für alle 16 Angeklagten geendet. Mit seinen Urteilen war der
Richter nicht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Insgesamt 155
Menschen waren vor drei Jahren bei dem Brand in der Gletscherbahn ums Leben
gekommen. Der Prozess zum größten Unglück in der heimischen
Nachkriegsgeschichte war von Pannen und Schlampereien überschattet.
salzburg.ORF.at
"Wie auf dem Balkan ..."
Schwere Kritik von
Hinterbliebenen an Staat und Justiz
Chronologische Sammlung von Prozess-Berichten
orf.at
Dem Strafantrag nicht gefolgt
Freisprüche
im Kaprun-Prozess für alle 16 Beschuldigten.
m Kaprun-Prozess sind am
Donnerstag im Salzburger Kolpinghaus alle 16 Beschuldigten von Einzelrichter
Manfred Seiss freigesprochen worden.
Den Männern war
seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, für die Brandkatastrophe am
Kitzsteinhorn vom 11. November 2000 mitverantwortlich zu sein. Bei dem Inferno
kamen 155 Menschen ums Leben.
Staatsanwaltschaft
machte eine Ausnahme
Mit seinen
Urteilen war Seiss am 63. Verhandlungstag nicht dem Strafantrag der
Staatsanwaltschaft gefolgt. Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat hatte in ihrem
Schlussvortrag am 20. Jänner 15 Schuldsprüche gefordert.
Lediglich bei
einem Mitarbeiter der Gletscherbahnen Kaprun AG, der mit der Evaluierung von
Arbeitsplätzen betraut war, bat die Staatsanwältin, das Gericht möge die
Ergebnisse des Beweisverfahrens entsprechend berücksichtigen.
Alle Verteidiger
hatten für Freisprüche ihrer Mandanten plädiert.
Anspannung im
Gerichtssaal
Obwohl der Richter
vor Verlesung des Urteiles die zahlreich erschienen Zuhörer um Ruhe gebeten und
ersucht hatte, von Missfallens- und Beifallsäußerungen oder anderen
Kundgebungen Abstand zu nehmen, kam es zu lautstarken Protesten.
"Schande
für die Republik"
"Das will
ich mir nicht anhören", rief ein Angehöriger, der gemeinsam mit rund 20
anderen den Saal verließ. "Eine Schande für die Republik", rief ein
anderer. Vor dem Verhandlungssaal brach eine Japanerin zusammen, sie war aber
wenige Minuten später bereits wieder auf den Beinen.
Richter:
Unverständnis erwartet
"Nur
Menschen, aber nicht Firmen können schuldig sein", zeigte Seiss
Verständnis für die Reaktionen. Er habe ausschließlich die Regeln des
Strafrechts angewandt. Bei vielen werde das auf Unverständnis stoßen, so Seiss.
"Die
Freisprüche sind nicht als Niederlage der Staatsanwältin zu sehen." Aber
das Beweisverfahren habe eine vollständige Entlastung der Beschuldigten
ergeben. Der Richter betonte nochmals, dass im Verfahren alle Anträge
berücksichtigt worden seien.
Beschuldigte sprechen
Schlussworte
Von ihrem Recht,
Schlussworte zu sprechen, hatten lediglich die Beschuldigten der
Gletscherbahnen Kaprun (GBK) Gebrauch gemacht. Diese drei erklärten unisono,
dass es ihnen unendlich Leid tue, dass dieses unfassbare Unglück passiert sei,
das auch ihr Leben verändert habe.
Der
Betriebsleiter der GBK fügte noch hinzu, dass er weiterhin den Angehörigen der
Opfer zur Trauerarbeit zur Verfügung stehen werde. Mit den Tunnelbegehungen sei
bereits das Erste geschehen.
"Fragen blieben
offen"
Man habe viele Antworten
bekommen, aber Fragen seien noch offen geblieben, zum Beispiel, warum eine
Verkettung von unglücklichen Umständen zu diesem furchtbaren Unglück geführt
hatte. Die Katastrophe hinterlasse tiefe Wunden.
"Wir haben die Katastrophe
nicht verschuldet und konnten sie auch nicht voraussehen." Ansonsten
schlossen sich alle drei GBK-Beschuldigten den Worten ihrer Verteidiger an, die
restlichen 13 Beschuldigten verzichteten überhaupt auf eine Stellungnahme.
Nach der Urteilsverkündung
begann Seiss mit der Begründung der Urteile, die mehrere Stunden dauern dürfte.
"Fahrlässige
Gemeingefährdung"
Als am 18. Juni 2002 der Prozess
begann, mussten drei führende Mitarbeiter der Kapruner Gletscherbahnen, drei
Beamte des für Seilbahnen zuständigen Verkehrsministeriums, Vertreter der
Prüfstellen sowie technische Angestellte der Liefer- und Konstruktionsfirmen
auf der Anklagebank Platz nehmen.
Die Anklage lautete auf
"fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst" beziehungsweise
"fahrlässige Gemeingefährdung" mit einem Strafrahmen von bis zu fünf
Jahren Haft.
Anklage forderte 15
Schuldsprüche
Die Staatsanwältin hingegen
hatte die Schuld bei 15 Angeklagten als erwiesen angesehen. Der Heizlüfter
hätte nie eingebaut werden, die Hydrauliköl-Leitungen hätten nicht hinter der
Heizung verlaufen dürfen und die Bahn aus nicht brennbarem Material hergestellt
sein müssen. Zudem seien die Brandschutzvorkehrungen unzureichend gewesen.
Zahlreiche Pannen
Während des Prozesses fielen in
der Berichterstattung immer wieder Worte wie "Eklat",
"Skandal" und "Schlamperei". So fanden sich im Keller des
Privathauses des Hauptsachverständigen wichtige Beweismittel.
Kriminalbeamte wiederum
erschienen, als Zeugen geladen, zum Lokaltermin mit einem Kofferraum voll
Fotos, Videos und anderen Dokumenten, die das Gericht davor nicht kannte.
Personalmangel im Salzburger Gericht verzögerte den Prozessverlauf weiter.
Gorbach: Nicht ungeschehen zu
machen
"Wir können das Unglück von
Kaprun nicht mehr ungeschehen machen, aber wir müssen alles tun, um so etwas in
Zukunft zu vermeiden", sagte Infrastrukturminister Hubert Gorbach (FPÖ) am
Donnerstag anlässlich der Urteilsverkündung.
"Wir haben im
Verkehrsministerium in diesem Sinne bereits wichtige Maßnahmen gesetzt wie zum
Beispiel das neue Seilbahngesetz oder unsere Initiative für die Europäischen
Brandschutznormen für Seilbahnen", erklärte Gorbach in einer Aussendung.
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Was die Untersuchung ergab
Heizstrahler
hatte "Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler".
Der Kaprun-Prozess in Salzburg ist am
Donnerstag mit 16 Freisprüchen zu Ende gegangen. Der verheerende Brand sei auf
einen Produktionsfehler eines Heizstrahlers in der Bahn zurückzuführen, befand
das Gericht.
Die Untersuchungen hätten ergeben,
dass der Brand eindeutig vom Heizstrahler ausgegangen war, der einen
Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler hatte, heißt es in der
Urteilsbegründung.
"Sekundärschäden an
Leitungen"
Die Schäden an den
Hydraulikleitungen seien Sekundärschäden gewesen - die also durch den Brand
entstanden waren, führte Richter Manfred Seiss aus. Es habe keine Norm gegeben,
die den Einbau eines Kunststoffheizlüfters in eine Standseilbahn verboten
hätte.
"Stand der Technik
eingehalten"
Auch die Verlegung der Hydraulikmessleitungen
an der Rückseite des Lüfters seien unbedenklich gewesen. Bezüglich der
verwendeten Materialien und Sicherheitseinrichtungen hätten die
Sachverständigen einstimmig erklärt, dass der Stand der Technik eingehalten
worden sei.
Durch den Produktionsfehler am
Heizlüfter im Gussverfahren sei der Spritzpunkt so gewählt gewesen, dass er
sich an der Aufhängung befand. Diese lockerte sich und riss, wodurch der
Heizstern torkeln und an die Rückwand des Heizlüfters stoßen konnte, da der
Abstand zur Rückwand überaus gering war, erläuterte der Richter.
"Nicht eigensicher und
selbst verlöschend"
Der Lüftermotor lief weiter und
die Thermoschutzeinrichtungen sprachen nicht an. Durch die Berührung des heißen
Heizsterns mit der Rückwand des Heizlüfters kam es zu einem Brand. Entgegen der
Zusicherung des Herstellers sei das Kunststoffgehäuse des Heizlüfters nicht
eigensicher und selbst verlöschend gewesen.
Vielmehr brannte es so, dass
durch die Hitze die Hydraulikmessleitung barst, sprühförmig austrat und sich
der Brand explosionsartig verbreiterte, so Seiss.
"Wahl der Materialien
irrelevant"
Dadurch brannten alle
Materialien - auch das an und für sich nicht brennbare Aluminium: Das heiße, in
diesem Fall sei es völlig gleichgültig gewesen, welche Materialien beim Bau
verwendet worden waren.
Die nachträglich gegen Zugluft
eingebauten Lärchenholzbretter spielten für die Brandentstehung und -ausweitung
keinerlei Rolle, so der Richter.
"Alle Hydraulikleitungen
dicht"
Im Strafantrag sei die Meinung
vertreten worden, dass durch Undichtigkeiten an den Hydraulikleitungen Öl
ausgetreten wäre. Im Beweisverfahren habe sich jedoch ergeben, dass alle
Hydraulikleitungen dicht und ordnungsgemäß verlegt waren, führte Seiss aus.
Weiters war davon ausgegangen
worden, dass ausgetretenes Öl auf die Heizwendel geraten und dort zur
Entzündung gelangt sei. Die Versuche seitens der Sachverständigen hätten aber
ergeben, dass dies nur schwer möglich sei und wenn, dann nur bei entsprechender
Manipulation.
Abweichungen beim
Vergleichszug?
Ein Grundproblem sei auch
gewesen, dass eine hundertprozentige Identität der beiden Züge "nicht
erwiesen ist", sagte Seiss. Die "Kitzsteingams" sei völlig
verbrannt, die Situation am Vergleichszug sei durchaus in einigen Bereichen abweichend
(etwa bei Hydraulikleitungen seien Abweichungen von 20 Zentimetern und mehr
möglich gewesen).
Die Züge waren außerdem keine
Serienprodukte (Fließband), sondern handwerkliche Einzelanfertigungen und
deswegen Abweichungen normal.
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"Wir werden seit drei Jahren
belogen"
Laut Austria Presse Agentur stoßen die 16 Freisprüche bei den meisten
Hinterbliebenen der Toten auf Unverständnis. Viele sind bestürzt. Einige üben
schwere Kritik an Staat und Justiz.
"Staat zieht sich so aus
der Affäre"
"Wir werden seit drei Jahren belogen. Ich geniere mich für unser
Land", sagt eine Wienerin, die bei dem Unglück ihren Sohn verloren hat.
Das Urteil gehe ins Bodenlose.
"Rechtssprechung
wie auf dem Balkan"
Ein Klagenfurter, dessen 34-jähriger Sohn, Skilehrer in Kaprun, gestorben war,
beklagte sich bitter darüber, "dass sich der Staat nun so aus der Affäre
zieht".
Die Gletscherbahnen seien nur auf Profit aus gewesen und hätten nicht für die
Sicherheit gesorgt: "Mir wäre schon geholfen, wenn es Schuldsprüche
gegeben hätte." Es werde im Grunde gar nicht darüber nachgedacht, dass 155
Menschen nun tot seien. Er werde sich nun den Zivilklagen anschließen, habe
jedoch geringe Hoffnung: "Die Rechtssprechung in Österreich gleicht der
auf dem Balkan."
"Menschenleben in
Österreich nichts wert"
Eine Frau aus Bad Leonfelden in Oberösterreich, deren 13-jähriger Sohn ums
Leben gekommen war, sagte: "Das Urteil ist ein Hohn. Menschen- und
Kinderleben sind in Österreich nichts wert. Ich habe damit gerechnet, dass
jemand zur Verantwortung gezogen wird." Sie könne seit der Katastrophe
nicht mehr lachen.
Bestürzung bei Hinterbliebenen
Chronologische Link-Sammlung: Prozess-Berichte
Genugtuung?
pinzgau100, vor 1min
Für mich wurden die Angehörigen der Opfer von ihren Anwälten und den Medien
derart aufgestachelt, dass eine objektive Beurteilung der Situation für diese
Personen nicht mehr möglich ist. Man muss sich ernsthaft fragen, was diese
Damen und Herren denn eigentlich wollen, und leider schlägt die Staatsanwältin
in die gleiche Kerbe. Jedes Urteil, ganz egal welches, macht niemanden mehr
lebendig! Man muss sich immer wieder vor Augen halten, dass es sich hier um
einen schrecklichen Unfall gehandelt hat und nicht um Mord oder Totschlag!
Tatsache ist doch, dass niemand ein solch schreckliches Ereignis vorausgeahnt
hat und nicht vorausahnen konnte. Gerade weil es bis dato noch nie einen
derartigen Unfall gab. Hier 16 Menschen zu verurteilen, nur um Genugtuung zu
erhalten scheint mir mehr als über das Ziel hinausgeschossen. Weil ein
geliebter Mensch nicht mehr lebt, muss unbedingt jemand eigesperrt werden, egal
ob schuldig oder nicht. Mit dem Einspruch gegen das Urteil hat die Frau
Staatsanwältin nur eines erreicht: Wieder ein elends langes Verfahren mit mehr
oder weniger objektiven Berichten in den Medien und unvorstellbarer
Nervenbelastung der Hinterbliebenen und der Angeklagten und ihrer Familien.
Bringt Nichts
affenolaz, vor 14min
Das ganze Gezeter ist aufgrund der emotionalen lager der Hinterbliebenen zwar
verständlich, aber es bringt nichts - die Toten werden davon nicht wieder
lebendig! So hart es klingt aber es ist so, egal, wie der prozess ausgeht.
RICHTIG
sbgbuerger, vor 23min
Seit 3 Jahren belogen, genau so ist es! Ich schäme mich als Österreicher über
solche Entscheidungen aber schön langsam gewöhnt man sich an gewisse
Entscheidungen (die Wahrheit darf man ja weder aussprechen noch schreiben).
Wichtig ist nur, die Herrn Sachverständigen habe die Millionen der Steuerzahler
in der Tasche.
Wer hat gelogen?
augure12, vor 7min
Wer hat denn wen "angelogen"? Doch wohl zu allererst die sogenannten
"Opferanwälte", die den Hinterbliebenen Hoffnungen auf
amerikanische" "Schadenersatzzahlungen" im Millionen Euro-Höhen
gemacht hatten! (Ihre Honorare wären schon nicht zu knapp gewesen, gell ja,
Anwaltsordnung her und hin). Sachverständige? Niemand anderer als die ganz auf
Anklage versessene U-Richterin und die Staatsanwältin haben die ausgesucht
gehabt. Mit Gewalt sollten Schuldige konstruiert werden, musste man als
(finanziell uninteressierter) Beobachter den Eindruck haben. Warum "darf
man die Wahrheit" nicht aussprechen? Der "Vater" eines tödlich
verunglückten Buben hat es ja eh gemacht: Er hat den Wert seines Buben - und
implizit den "Schadenersatz", den er einstreichen will - mit einem
Ferrari oder Porsche verglichen. Sooo sieht das aus. Und hat mit der
rechtsstaatlichen Suche nach der Wahrheit an Hand von Fakten und beweisbaren
Tatsachen in einem solchenMonsterprozess eben nichts zu tun. Sondern damit, die
"teuren Toten" noch nutzbringend zu möglichst viel Geld zu verwerten.
Die Causa Ehepaar Seiss
rauriserin, vor 1h 2min
- angedrohte Klage wegen kaltem Zug sowie Freispruch pauschal bei 155 Toten -
zeigt nur, wie abgehoben, eitel und von den Dingen des Lebens und Sterbens
ahnungslos unsere Justiz und ihre Protagonisten agieren.
@rauriserin
augure12, vor 1min
Gell ja, du kennst dich ganz genau aus, mit deinem "gesunden
Volksempfinden" und der Jörgele in Karantanien hat das im Wahlkampf jetzt
auch schon überrissen. Mit den Fakten, die in dem langen Prozess halt dann zäh
und mühsam an die Oberfläche gefördert wurden, ja da happerts halt bei einer
Rauriserin. Wozu sich auch um unnotwenige Details beschäftigen. Das
"gesunde Volksempfinden" nach einer drei Jahre lang erfolgten
Meinungsmanipulation durch einige Medien - dahinter etliche "Opferanwaälte"
mit PR-Büros, versteht sich - da muss eine Rauriserin schon emotional verwirrt
sein. Oder wolltest auch bei den "Schadenersatzklagen" der
Angehörigen mitschneiden?
Frau Seiss will ÖBB wegen
kaltem Zug verklagen, Ehemann spricht frei bei 155 Toten
rauriserin, vor 1h 19min
Wir haben einen Richter, dessen eigene Ehefrau massive Gerichtsverfahren
androht, weil sie bei Seekirchen auf der Rückreise von Wien einmal in einem Zug
ausharren musste - eine halbe Stunde lang. Weil der Zug durch technische
Probleme mit der Fahrleitung nicht beheizt und beleuchtet werden konnte. Diese
Frau droht den ÖBB ein Verfahren an. Ihr eigener Ehemann macht heute 16
Freisprüche in einer Causa, bei der 155 Menschen ihr Leben gelassen haben.
Liebe Angehörige, ich schäme mich für mein Land Österreich und zünde Euren
Toten heute Nacht einige Kerzen an, so viel ich halt daheim habe. Sie brennen
für Euch und Eure Leuteln im tiefen Schnee in meinem Hausgarten. Und: Was ist
das für eine Staatsanwaltschaft, die offenbar zum Teil die falschen Leute
anklagt. Österreichs Justiz passt bestenfalls nach Haiti.
Richtig, liebe Rauriserin...
karlknaller, vor 1h 6min
...es ist eine Schande und ein Skandal! Daher: (1) Sofortiger Ersatz der
unabhängigen Gerichtsbarkeit durch das gesunden Volksempfinden, dieses erhoben
durch Meinungsumfragen nach vorheriger Manipulation durch ORF, Fellner-Brothers
und Dichand. (2) Öffentliche Auspeitschung von Herrn und Frau Seiss auf dem
Rauriser Hauptplatz an jedem 11. November. (3) Sofortige Überweisung der von
Herrn Fagan in den USA eingeklagen Summe aus Budgetmitteln (kann ev. vom Land Kärnten
bevorschusst werden).
karli
exselektor, vor 29min
*lol* Treffender kann man nicht formulieren. Gratuliere
pinzgau100, vor 0min
In Rauris scheint es zur Zeit auch recht kalt zu sein.
++++++++++++++++++
hab gerade ein wenig
zurückgelesen und mir kommt das grausen
sozialist1980, vor 3 Minuten
wahrscheinlich kennt keiner der
die nach "harten strafen" schreit auch nur einen der angeklagten.
keiner weiss warum diese 16 überhaupt angeklagt wurden, aber bei einem sind sie
sich sicher: das urteil ist ein skandal...
sollen 16 unschuldige verurteilt werden nur damit die rachegelüste einiger hier
gestillt werden? es wäre ja noch schöner wenn Gerichtsprozesse in zukunft
ausserhalb des gerichtssaals entschieden werden und emotionen wichtiger werden
als fakten.
mit ein bisschen pech kann jeder von uns einmal unschuldig vor gericht stehen
und nur hoffen dass fakten wichtiger sein werden als die blanke öffentliche
emotion...
caller1operationiraqifreedom, vor 1 Minute
einen sündenbock, der büßen muss,
brauch der pöbel halt immer
Bedauerlich ist nur
citycobra, vor 10 Minuten
dass der Bahnbetreiber nicht für
Entschädigungen sorgen muss, wenn grundsätzlich kein Fehlverhalten nachgewiesen
werden kann. Nur könnten die Tirolerstierschädln etwas liebenswürdiger zu ihren
Nachbarn werden und von sich aus für die entsprechende Entschädigungen sorgen -
freiwillig!
shinbeit, vor 7 Minuten
dass kaprun in salzburg und net
in tirol liegt, sei dir am rande mitgeteilt...
geht doch ums
citycobra, vor 3 Minuten
prinzip: Diese Region lebt vom
Tourismus und ist somit moralisch verpflichtet für Entschädigungen zu sorgen,
ohne gerichtlich dafür gezwungen zu werden. 20.000 EUR pro Person müßte da doch
drinnen sein?
ares1900, vor 12 Minuten
Warum nach härterer Bestrafung
schreien ?
Ist doch völliger Schwachsinn und erinnert mich auch ein wenig an ein typisches
Wahlkampfthema.
Dabei gibt es genügend Gesetze die nur zur Anwendung gebracht werden müssten.
Was z.b Strafen wie die Todesstrafe betrifft, ist diese Form der bestrafung
wohl eher ein Armutszeugnis für die Justiz.
Also, wenn mich was auf die Palme bringt dann ist es manchmal die
verweichlichte Anwendung einiger Gutmenschen die sich scheuen ( Aus welchen
gründen auch immer ) vorhandene Gesetzte wirkungsvoll und Konsequent
einzusetzen.
traurigerweise geschehen immer wider unglücke
sozialist1980, vor 13 Minuten
die man einfach nicht
vorhersehen kann. ich habe vollstes verständnis für die wut und die trauer der
angehörigen der katastrophe, aber ich vertaue auch dem justizsystem.
es wird immer wieder katastrophen geben, für die es keinen schuldigen gibt und
wenn wir beginnen menschen zu verklagen und zu verurteilen weil es "halt
einen schuldigen geben muss", dann kann unser rechtssystem baden gehen und
skrupelosen anwälten ist tür und tor geöffnet...
Verstehe die REaktionen nicht
mooskito, vor 14 Minuten
Es gabt 16 Beschuldigte. Diese
16 Beschuldigten wurde nachgewiesen, daß Sie nicht Schuld an dem Unglück hatte.
Es war anscheinend ein Heizlüfter. Jemand der unmittelbar mit diesem Heizlüfter
zu tun hatte (Hersteller usw.), war nicht beschuldigt. Also finde ich Urteil
richtig. Wenn eine defekte Glühbirne die Ursache gewesen wäre, wer würde dann
die Schuld tragen? Der Sie hineingeschraubt hat? Der Sie hätte begutachten
sollen usw.? Denkt mal nach.
Hier in diesem Prozess gab es Beschuldigte die verurteilt werden sollten. Es
war nicht ein Verfahren wo es darum ging, wer was oder wie Schuld war, sonder
es ging darum, diesen 16 Beschuldigten eine Schuld an dieser schrecklichen
Unfall zu geben. Es war keiner von diesen 16. Vielleicht war es der 17te der
eben nie angeklagt war. Also somit finde ich dieses Urteil schon korrekt. Warum
sollte ein X seinen Kopf hinhängen lassen nur weil ein Schuldiger gesucht und
gebraucht wird.
Ich finde unser Rechtssystem hat funktioniert. In anderen Staaten werden
Menschen auf Grund von falschen Urteilen getötet. Sie USA. Dort funktioniert
etwas nicht. Hauptsache man hat ein Opfer gefunden das Schuld ist.
Soll dieser Umstand auch in Österreich herschen?
Bei allem respekt und anteilnahme an dem Unglück, aber keiner von den 16 war
es. So is es halt, das hat nix mit Schlamperei oder fehlurteil zu tun.
Respekt dem Richter!
Du irsst: Gerade der Wert der evidenten Nachweise wurde vom
Gericht in Zweifel gezogen.
mihisch, vor 12 Minuten
Ein Nachweis, dass sie NICHT
verantwortlich waren, fehlt.
@mihisch
asbehawi, vor 7 Minuten
ich sags dir nur ungern, aber
zum glück irrst du. es muss nicht die unschuld bewiesen werden, sondern die
schuld
shinbeit, vor 18 Minuten
shalom lecha!
shinbeit
bildein, vor 15 Minuten
Bitte übersetze
caller1operationiraqifreedom, vor 12 Minuten
ojeeee, was uns wohl der foccerl
zu diesem thema zu sagen hat...
shinbeit, vor 11 Minuten
shalom lecha = ich gruesse dich
shinbeit, vor 10 Minuten
ja, ja, der focci... *g*
caller1operationiraqifreedom, gerade jetzt
kein nickwechsel der welt nützt
das was...beim focci...jaja so is er eben
umstrittenes urteil?
pelinka, vor 18 Minuten
für mich war nach den
vorliegenden informationen eigentlich kein anderes urteil möglich. genauso,
wenn man auf einer rutschigen fahrbahn hinfällt und sich den fuss bricht, und
damit höhere gewalt eingetreten ist, so ist bei diesem strafverfahren
eigentlich auch höhere gewalt vorgelegen.
die rufe nach rache und verurteilungen mögen für die betroffenen und die
staatsanwaltschaft lauter sein, aber damit ist doch auch keinem opfer geholfen
und die beteiligten "schuldigen" können eigentlich auch nicht haftbar
gemacht werden.
caller
docnickname, vor 28 Minuten
wie jene die selber am lautesten
nach moral und harten strfaen schreien, selber meist am meisten dreck am
stecken haben...
welch herrliche beschreibung deines egos!
du willst strafe, du willst schuldzuweisungen, du willst geld...
ergo....
was hast den eigentlich schon so alles angestellt? *ggg*
docnickname, vor 26 Minuten
caller1operationiraqifreedom,
vor 5 Minuten
caller1operationiraqifreedom, vor 24 Minuten
oje, hast den satz nicht
verstanden...sollte eigentlich das gegenteil aussagen...
schlimm
Du meinst,?
citycobra, vor 23 Minuten
man sollte nicht mit Steinen
werfen ...
nee, nee
docnickname, vor 23 Minuten
stimmt schon,
nur ist dein schuss in die hose gegangen!
deine aussagen sprechen nicht für dich! *g*
caller1operationiraqifreedom, vor 19 Minuten
jaja, sorry...ich habe natürlich
nur von 99,9% der bevölkerung gesprochen, konnte nicht ahnen das sich hinter
deinem nick die reinkanation von mutter theresa verbirgt..
*lol* jetzt wirst kindisch
docnickname, vor 14 Minuten
established upon those principls
of freedom, equality, justice, and humanity for which American patriots
sacrificed their lives and fortunes
und ich habe nicht geglaubt das dir justice (inclusive altestamentarischer
rachegelüste) wichtiger ist als humanity.
docnickname, vor 12 Minuten
caller1operationiraqifreedom,
vor 1 Stunde, 29 Minuten
...
ich will nicht wissen wieviele in den hießigen gefängnissen sich gerne selbst
das leben nehmen würden, alla fuchs und unterweger, wenn man ihnen eine adäquate
möglichkeit dazu bieten würde
du weisst natürlich, dass sie sich GERNE das leben nehmen würden.
gib da a kugel und a ruah is *g*
caller1operationiraqifreedom, vor 11 Minuten
geh bitte...das verstehst eh
nicht...außerdem wo steht das was von wichtiger?...keine justice ohne humanity
und umgekehrt
caller1operationiraqifreedom, vor 8 Minuten
nochmals ojee...ich glaub sowas
wie dich nennmt man funktionellen analphabetismus oder so ähnlich, sprich nicht
verstehen was sie eben lese...
das soll heißen das viele menschen bei den alternativen lebenslänglich oder tod
lieder das zweitere wählen
docnickname, vor 5 Minuten
was dir wichtiger ist, entnehm
ich aus deinen wortmeldungen.
aber lass ma des thema, wird scho langsam fad.
bei anderen themen werden wir vielleicht einen konsens finden.
mutter theresa gibt dir ihren segen *g*
caller1operationiraqifreedom, vor 3 Minuten
danke....bloß an welcher
wortmeldung du das entnehmen wilst, wird mir wohl immer ein rätsel bleiben
docnickname, vor 2 Minuten
das viele menschen bei den
alternativen lebenslänglich oder tod lieder das zweitere wählen
beim amerikanischen lebenslänglich kann das schon möglich sein, bei uns kommst
bei guter führung nach ca. 15 jahren frei und das bei freier kost und
unterkunft
Wer von den
citycobra, vor 30 Minuten
Anwesenden Teilnehmern hat sich
schon einen Sicherungskasten behördlich bewilligen lassen? Da mußt du nämlich
über 20 techn. und elektrotechn. Normen erfüllen, dass darüber nur gesprochen
wird. An Normen und behördl. Bewilligungsverfahren ist dieses Land wahrlich
nicht unterversorgt, es wird alles menschenmögliche getan, Unfälle zu
vermeiden. Mehr geht nicht!
ja du hast recht. wer jemals
irgendwas unternommen hat weiß das. die die ihr leben lang nix tun reißen da
die pappn auf!
daspinzgauerrind, vor 29 Minuten
geunugtuung?
quiri, vor 31 Minuten
"Auch der deutsche
Opferanwalt Michael Witti kritisierte die Freisprüche. "Das Urteil sollte
Wahrheit und Genugtuung für die Angehörigen bringen..."
find auch schon traurig, dass man nur aus genugtuung andere menschenleben
zerstören möchte ...
das ganze ich echt tragisch, aber es kann doch nicht sinn der sache sein,
krampfhaft einen schuldigen zu finden, nur um "genugttung" zu finden
...
>quiri
bildein, vor 24 Minuten
Genau
hehospanndenwagenan, vor 17 Minuten
kann dir nur zustimmen
Reaktion:
Genau so ist es!
nolens, vor 15 Minuten
Wären die Angehörigen der Opfer
zufrieden wenn-wie einer sagte- mindestens 4 ( oda a poa!!! wie er sagte)
verurteilt worden wären? Suchen wir die Schuldigen mit dem Würfel aus??? Ich
sag euch eines: Ich bin am Tag vor der Katastrophe selbst mit der Bahn
hinaufgefahren! Da wurde in der Bahn gejohlt, gesoffen und auch getschickt,
dass mir die Grausbirnen aufgestiegen sind!Im Alpincenter angekommen, dachte
ich mir:" Wenn da einmal was passiert...." Ich wollte es nicht
verschreien!!!!!!
++++++++
Chronologie des Kaprun-Prozesses
Dreieinhalb
Jahre nach der Katastrophe von Kaprun endete der Prozess mit 16 Freisprüchen.
Der Strafprozess in Salzburg um die
Seilbahnkatastrophe von Kaprun, bei der am 11. November 2000 155 Menschen ums
Leben gekommen waren, ist am 19. Februar 2004 mit 16 Freisprüchen zu Ende
gegangen. Die Verhandlung war von vielen Pannen und Zwischenfällen
überschattet. Im Folgenden eine Chronologie:
18. Juni 2002: Beginn des Prozesses mit riesigem
Medientrubel.
19. Juni 2002: Beginn der Einvernahme der
Beschuldigten.
5. Juli 2002: Am elften Prozesstag endet die
Einvernahme der Beschuldigten.
8. Juli 2002: Beginn der Zeugeneinvernahmen.
Koffer voller Fotos und
Dokumente
11. Juli 2002: Beim Lokalaugenschein in Linz reisen
Mitarbeiter der Kriminaltechnischen Zentralstelle (KTZ) des Innenministeriums
mit einem Kofferraum voll Fotos, Videos und Dokumenten an, die bisher nicht im
Akt waren, aber für das Verfahren relevant sein dürften.
12. Juli 2002: Die Staatsanwaltschaft Salzburg leitet
deswegen Ermittlungen gegen die KTZ ein.
15. Juli 2002: Der Leiter der KTZ wird vom Dienst
suspendiert.
19. Juli 2002: Ende der ersten Runde nach 19
Verhandlungstagen.
10. September 2002: Ende der Sommerpause.
Zu wenige Sekretärinnen
12. September 2002: Richter Manfred Seiss muss am 22.
Verhandlungstag neuerlich unterbrechen, weil wegen Schreibkräftemangels noch
Protokolle vom Juli fehlen.
2. Oktober 2002: Verteidiger beantragen Abberufung des
Hauptgutachters Anton Muhr, weil dieser Beweismittel zu Hause aufbewahrt. Muhr
nimmt seither nicht mehr am Prozess teil.
9.Oktober 2002: Beginn von Verlesungen des Aktes in den
Pausen.
22. Oktober 2002: Nächste Unterbrechung für vier Wochen.
19. November 2002: Beginn der Erörterung der Gutachten.
27. November 2002: Hauptgutachter Muhr scheidet aus dem
Verfahren aus, nachdem ihm ein Psychiater Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt
hat.
Video taucht bei Durchsuchung
auf
19. Dezember 2002: Bei einer Durchsuchung in der
Heeresbild- und Filmstelle in Wien wird das allererste Video, das im
Unglücksstollen aufgenommen wurde, gefunden. Trotz Aufforderung war es dem Gericht
bisher dahin nicht übergeben worden.
13. Jänner 2003: Helmut Prader wird zum neuen
Hauptgutachter bestellt. Ab nun wird nur noch alle zwei Monate eine kurze
Verhandlung einberufen, damit das Verfahren nicht völlig neu aufgerollt werden
muss.
31. Jänner 2003: Die Unglückszüge werden von Linz in die
Struberkaserne nach Salzburg überstellt.
2. April 2003: Der ausgeschiedene Gutachter Muhr gibt
die letzten Unterlagen heraus.
14. Oktober 2003: Am mittlerweile 45. Verhandlungstag
übergibt der neue Haupt-Sachverständige Prader dem Gericht sein neues
Gutachten. Auch für ihn ging der Brand vom Heizlüfter aus.
18. November 2003: Ohne großen Wirbel wird der Prozess nun
wieder regulär fortgesetzt. Es folgen die Erörterungen der Gutachten.
10. Dezember 2003: Die Erörterungen werden abgeschlossen.
11. Dezember 2003: Richter Seiss verkündet, dass am 19.
Februar 2004 das Urteil gesprochen wird.
8. Jänner 2004: Mit der Befragung des letzten Zeugen
wird das Beweisverfahren abgeschlossen.
20. Jänner 2004: Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat
beginnt am 61. Prozesstag als Erste mit den Schlussplädoyers: Sie stützt sich
weiter auf ihre Anklage und meint, dass 15 der 16 Beschuldigten im Sinne der
Anklage schuldig seien. Auch die Privatbeteiligten-Vertreter fordern die
Verurteilung der Beschuldigten.
21. Jänner: Schlussplädoyers der Verteidiger, die
alle den Freispruch ihrer Mandanten forderten.
19. Februar: Richter Manfred Seiss verkündet die
Urteile: 13 Angeklagte werden vom Vorwurf der fahrlässigen Herbeiführung einer
Feuersbrunst freigesprochen, drei vom Vorwurf der fahrlässigen
Gemeingefährdung.
++++++++++++++
Chronologische Link-Sammlung
zu Kaprun
Es gibt kaum Fachbegriffe, die im Archiv von salzburg.ORF.at so oft zu finden
sind wie Kaprun, Gletscherbahn, Katastrophe, Angehörige und Kitzsteinhorn. Hier
finden Sie einen Überblick mit Berichten aus dem Prozess-Geschehen der letzten
Monate.
Daten und Fakten
Der Kaprun-Prozess dürfte insgesamt 2,5 Mio. Euro gekostet haben.
Folgende Link-Sammlung aus dem Archiv von salzburg.ORF.at über das
Prozessgeschehen ist chronologisch und beginnt ganz oben mit jüngsten ORF.at
Die Brandkatastrophe von Kaprun mit 155 Toten hat keine Schuldsprüche zur Folge
- alle 16 Angeklagten wurden am Donnerstag freigesprochen. Bei den
Hinterbliebenen löste das Urteil großteils Bestürzung und Empörung aus. In und
vor dem Gerichtssaal kam es zu lautstarken Protesten. Anwälte der Angehörigen
sprechen von einem "krassen Fehlurteil". Ob gegen das Urteil
Rechtsmittel erhoben werden, ist noch nicht bekannt.
Bestürzung bei
Hinterbliebenen
Hochspannung &
Personenschutz & Ansturm von Medien
Schlussplädoyers der Verteidiger
Staatsanwältin
sieht Schuldige bei
Gletscherbahn
Prozess
geht in Zielgerade
Niederlage
für US-Opfer-Anwalt Fagan
"Heizlüfter
...
... mit großer
Wahrscheinlichkeit die Ursache"
Gerichtspsychiater
beurteilt Kaprun-Gutachter
"Produktionsfehler
...
... bei Heizlüfter nicht
erkennbar"
Gutachter:
Produktionsfehler in
Heizlüfter
Privatgutachter
durfte erstmals Wrack
inspizieren
Nach
Katastrophe:
Zivilklagen
Kaprun
gedenkt
der
Gletscherbahn-Katastrophe
Angehörige
wollen mehr Schmerzensgeld
Sammelklage
nach Kaprun-Unglück
Fagan
zieht Klage gegen Intersport
zurück
Pläne
für Gedenkstätte
vorgestellt
Die Causa Ehepaar Seiss
rauriserin, vor 1h 8min
- angedrohte Klage wegen kaltem Zug sowie Freispruch pauschal bei 155 Toten -
zeigt nur, wie abgehoben, eitel und von den Dingen des Lebens und Sterbens
ahnungslos unsere Justiz und ihre Protagonisten agieren.
rashim, vor 21min
Ich verstehe das nicht ganz. Ein Richter darf sich nicht von Emotionen leiten
lassen, nur von Fakten. Und es gibt eben Dinge, die sind nicht vorhersehbar.
Nicht bei jedem schweren Unfall ist jemand Schuld.
xaverdererste, vor 1h 17min
Täglich sterben Menschen. Bei Verkehrsunfällen, Arbeitsunfällen und auch bei
Freizeitunfällen. Wenn etwa ein Familienvater von der Arbeit nicht mehr nach
Hause kommt, eine Mutter auf der Fahrt zum Einkauf verunglückt oder ein Kind am
Rand der Schipiste in ein Hinderniss prallt. Wir lesen oder hören laufend
solche Meldungen. Für die Anghörigen dieser Opfer wird ein derartiger
Schicksalschlag nicht weniger schmerzhaft empfunden als für die, sicherlich
bedauernswerten, Angehörigen der vielen Opfer von Kaprun. Wie oft kommt es
dabei neben der menschlichen Katastrophe noch zur Wirschaftlichen. Wer
berichtet später noch darüber ? Welcher Staranwalt setzt sich für diese
Hinterbliebenen ein ? Bei allem Leid welches den Kaprun - Angehörigen
widerfahren ist, sollten Diese endlich in sich kehren und ihre Trauer nicht mit
Hass ( !!! ) bewältigen. Keiner der Angeklagten hat diese Katastrophe mit
Vorsatz herbeigeführt. Vor allen aber, mir könnte keine noch so hohe Summe
einen lieben Menschen ersetzen.
Bin ganz deiner Meinung
bildein, vor 1h 15min
Frau will ÖBB wegen kaltem
Zug verklagen, Ehemann spricht frei bei 155 Toten
rauriserin, vor 1h 28min
Wir haben einen Richter, dessen eigene Ehefrau massive Gerichtsverfahren
androht, weil sie bei Seekirchen auf der Rückreise von Wien einmal in einem Zug
ausharren musste - eine halbe Stunde lang. Weil der Zug durch technische
Probleme mit der Fahrleitung nicht beheizt und beleuchtet werden konnte. Diese
Frau droht den ÖBB ein Verfahren an. Ihr eigener Ehemann macht heute 16
Freisprüche in einer Causa, bei der 155 Menschen ihr Leben gelassen haben.
Liebe Angehörige, ich schäme mich für mein Land Österreich und zünde Euren
Toten heute Nacht einige Kerzen an, so viel ich halt daheim habe. Sie brennen
für Euch und Eure Leuteln im tiefen Schnee in meinem Hausgarten. Und: Was ist
das für eine Staatsanwaltschaft, die offenbar zum Teil die falschen Leute
anklagt. Österreichs Justiz passt bestenfalls nach Haiti.
Bin komplett Deiner Meinung:
victoria24, vor 1h 25min
Nur:
victoria24, vor 1h 24min
Die Staatsanwältin hat ihren Strafantrag aufgrund des Gutachtens des ersten
Hauptsachverständigen eingebracht. Dieser wurde zwar dann ausgetauscht, dass
man aber danach auch die Anklage modifiziern müsste, so schlau war natürlich
keiner.
>rauriserin
bildein, vor 1h 17min
Wenn der ÖBB keine Schuld nachgewiesen werden kann, wird es auch in diesem Fall
keinen Schuldspruch geben, genau wie im Kaprunprozess. Was soll das
Hab mich noch ein wenig
umgehört
victoria24, vor 1h 2min
Will sie wirklich klagen, oder ist da der Bericht damals ein bißchen
dramatisiert worden, weil quasi eine Semi-Prominente (prominent im Sinne von
bekannt) zufälligerweise in diesem defekten Zug saß? Ich glaube nämlich, sie
und ihr Mann haben damals gesagt, sie werden nicht klagen.
Frage des Verschulden
tranquillos, vor 2h 10min
Es geht bei diesem schrecklichem Unglück den Angehörigen zum Teil leider nicht
um die Verschuldensfrage. Was soll ein Techniker, Betreiber etc, der von einer
Seilbahnfirma eine Standseilbahn bestellt und selbsverständich davon ausgeht,
dass diese auch den gesetzlichen Anforderungen entspricht - wofür in solchen
Fällen Bescheinigungen der Herstellerfirmen unter anderem den Behörden
vorgelegt werden müssen, die Hersteller der Seilbahn wiederum sind verpflichtet
ihre Produkte Prüfungen zu unterziehen und dürfen derartige Maschinen nur nach
erfolgten Abnahmen beim TÜV etc. in den Verkehr bringen - auszusetzen haben.
Aufgrund der mangelnden Möglichkeiten kann der Betreiber, Techniker etc.
garnicht feststellen ob die Seilbahn Fehler aufweist oder nicht. Abgesehen
davon müssen soweit ich informiert bin diese Anlagen in regelmässigen Abständen
von Sachverständigen - die sich wiederum an die Technischen Unterlagen des
Herstellers (welcher wiederum überprüft wurde) halten - überprüft werden.
Prinzipiell muss doch davon ausgegangen werden, dass man den Unterlagen, die
man beim Erwerb einer derartig umfangreichen Anlage erhält auch Glauben
schenken kann - hier ist meiner Meinung nach der Vertrauensgrundsatz
anzuwenden. Aus meiner Sicht - und ich möchte festhalten, dass ich in keinster
Weise mit der Sache etwas zu tun habe - kann man eine Person, welche die Anlage
betreibt oder überprüft und sich dabei auf Unterlagen bzw. Daten stützt die
unzählige Techniker und Prüfanstalten vor Installation der Anlage ausgearbeitet
und geprüft haben, nicht für ein Unglück verantwortlich machen. Voraussetzung
dafür ist natürlich, dass die Wartungs- und Kontrollarbeiten regel- und
vorschriftsmässig durchgeführt wurden.
++++++++++++
Kurier
19. Feber
2004-02-19
Urteile im Kaprun-Prozess
Die
Staatsanwältin hatte für 15 der Beschuldigten Schuldsprüche im Sinne des
Strafantrages gefordert, alle Verteidiger hatten für Freisprüche plädiert.
Salzburg - Im
Kaprun-Prozess werden am Donnerstag die Urteile über 16 Beschuldigte wegen der
Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn vom 11. November 2000, bei der 155 Menschen
ums Leben gekommen sind, von Einzelrichter Manfred Seiss verkündet. Über 70
Medienvertreter sowie zahlreiche Opferangehörigen werden im Salzburger
Kolpinghaus erwartet.
Schuld-
oder Freisprüche?
Seit 18. Juni 2002 wird verhandelt. Beim Prozess müssen sich 13 Beschuldigte
wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst (Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren) und drei wegen fahrlässiger Gemeingefährdung (Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren) verantworten. Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat hatte für 15
der Beschuldigten Schuldsprüche im Sinne des Strafantrages gefordert, alle
Verteidiger hatten für Freisprüche plädiert.
+++++++++++++++++++++
Krone
19. Feber 2004
Hochspannung:
Heute Urteil im Kaprun-Prozess!
Verhandlung dauerte 62 Tage, 95 Zeugen
einvernommen, Prozess-Akte umfasst 94 Bände!
PLUS: Die Chronologie des Prozesses
Großer
Andrang sowohl seitens der Medienvertreter als auch der Opferangehörigen wird
heute bei der Urteilsverkündung im Kaprun-Prozess im Salzburger Kolpinghaus
erwartet. Insgesamt haben sich 60 Medienvertreter aus aller Welt angemeldet,
teilte der Sprecher des Landesgerichtes, Hans Rathgeb, mit. "Wir wollen,
dass der letzte Tag im Kaprun-Verfahren über die Bühne geht wie jeder andere Prozess",
betonte Rathgeb.
Seit 18. Juni 2002 wurde wegen der Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn vom 11.
November 2000, bei der 155 Menschen ums Leben gekommen sind, verhandelt. Beim
Prozess müssen sich 13 Beschuldigte wegen fahrlässiger Herbeiführung einer
Feuersbrunst und drei wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor Einzelrichter
Manfred Seiss verantworten. Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat hatte für 15
der Beschuldigten Schuldsprüche im Sinne des Strafantrages gefordert, alle
Verteidiger hatten für Freisprüche plädiert.
Insgesamt wurde an 62 Tagen verhandelt, 95 Zeugen wurden einvernommen. 94
Aktenbände beinhaltet mittlerweile der Prozessakt - die vielen Beiakte nicht
eingeschlossen, die zahlreiche Kisten füllen.
Bei der Anfahrt wird es eine Zufahrtsregelung geben, damit der Verkehr flüssig
abgewickelt werden kann. Von Fahrzeugkontrollen könne keine Rede sein, sagte
Rathgeb. Zwei Sicherheitskontrollstellen werden beim Eingang installiert, die
vom Wachdienst überwacht werden. Natürlich werden auch Polizeibeamte anwesend
sein - aber alles in Grenzen, so der Pressesprecher des Landesgerichtes. Es
handle sich ja nicht um einen Terroristenprozess.
Die meisten Medienvertreter kommen aus dem europäischen Raum. Allerdings haben
sich schon TV-Teams aus Japan und Kanada angemeldet, stellte Rathgeb fest. Im
Kolpinghaus wurden sogar zusätzliche Anschlüsse hergestellt und Datenleitungen
sowie das Stromnetz verstärkt.
Den Opferangehörigen wird ein zweiter Saal angeboten, wo sie der
Urteilsverkündung beiwohnen können. Auch US-Anwalt Ed Fagan hat sein Erscheinen
für morgen angekündigt. Ebenso soll eine große Anzahl der 50
Privatbeteiligtenvertretern kommen.
Gerechnet werde mit Emotionsausbrüchen: "Unmuts- oder Beifallsäußerungen
wird es sicherlich geben, aber das ist bei vielen Prozessen so. Das werden wir
auch aushalten", sagte Rathgeb. Der Pressesprecher verwies darauf, dass
allein Richter Seiss für den Gang der Verhandlung zuständig sei - aber dieser
werde das schon meistern, zeigte sich der Justizsprecher überzeugt. (apa)
Kaprun-Gedenkstätte: Baubeginn nach der
Schneeschmelze
Ort der Ruhe und Besinnlichkeit soll zum 4.
Jahrestag am 11. November fertig gestellt sein
Wenn sich der
Tag der Seilbahnkatastrophe am Kitzsteinhorn in Kaprun heuer am 11. November
zum vierten Mal jährt, dann soll die Gedenkstätte für die 155 Opfer fertig
gestellt sein. Die symbolische Grundsteinlegung ist bei der Gedenkfeier am
dritten Jahrestag erfolgt. Sobald es nach der Schneeschmelze im Frühling die
Witterung zulasse, werde mit den Bauarbeiten begonnen, schilderte die
Sprecherin des Projektes, Gabriela Walsch, im APA-Gespräch.
Die Gedenkstätte soll kein Architekturdenkmal oder Mahnmal werden, sondern ein
Ort der Ruhe und Besinnlichkeit. Schon bei der Ideensuche waren die Angehörigen
intensiv eingebunden. "Wir wollten uns beteiligen, denn es betrifft ja
uns", meinte etwa Ursula Geiger aus Bayern, die Mutter eines Toten.
Insgesamt nahmen rund 400 Angehörige aus acht Nationen an diesem Prozess teil,
über 86 Prozent davon gaben bei der Abstimmung auch ihre Stimme ab, schilderte
Gabriela Walsch, die die Arbeit der Gruppe koordinierte.
Die Gedenkstätte Kaprun mit Kosten von insgesamt rund 365.000 Euro (inklusive
Ideensuche) wird zu je einem Drittel von der Republik Österreich, dem Land
Salzburg und der Gemeinde Kaprun finanziert. Zum Teil sei das Geld schon
überwiesen worden, so Walsch. Errichtet werden soll die Stätte auf einem
Grundstück schräg gegenüber der Talstation der Unglücksbahn. Derzeit laufen
noch die Ausschreibungen für die Arbeiten, im März, so Walsch, sollten diese
abgeschlossen sein.
Das Siegerprojekt des Architekten Anton Michael aus Rimsting (D) wurde bewusst
schlicht gehalten, erläuterte der Architekt. Es besteht aus einem lang
gezogenen Quader aus Sichtbeton. An den beiden Längsseiten befinden sich 155
Glaslamellen, jede von ihnen soll einen kleinen Ruheraum für einen Toten
darstellen.
Die Gläser werden - angeregt vom fernöstlichen Feng-Shui - jeweils in den Farbe
gestaltet, die dem Geburtsjahr des Opfers zugeordnet wird. "Ich wollte es
mir nicht anmaßen, einfach Farben zuzuteilen", so Michael. Der Raum soll
durchaus an einen Kreuzgang erinnern, er hat die Qualität eines Kirchenraumes,
aber konfessionslos, erläuterte der Planer.
Vor dem Eingang zum Gedenkraum, der eine 26 mal 4,5 Meter Grundfläche hat, wird
ebenfalls auf Wunsch der Angehörigen ein Baum gepflanzt. Wenn es klimatisch
möglich ist, soll es auf Anregung mehrerer Japaner ein Kirschbaum sein, der in
diesem Land als Symbol des Lebens gilt. (apa)
Kaprun-Prozess: Flut an Schadenersatzforderungen
240 Personen hoffen auf Entschädigung durch die
Kaprun AG
PLUS: Chronologie des Prozesses
Wenn am 19.
Februar der Straf-Prozess um das Gletscherbahn-Unglück in Kaprun zu Ende geht,
fängt der Streit um Schadensersatzforderungen erst an. Insgesamt haben 240
Privatpersonen zivilrechtliche Ansprüche von 9.5 Millionen Euro geltend
gemacht. Mit Spannung wird daher auf die Urteilsbegründung von Richter Seiss
gewartet. Die Beschuldigten weisen bis zum Schluss alle Ansprüche zurück.
Bisher wurden rund fünf Millionen Euro an Opfer-Angehörige ausbezahlt. 3,6
Millionen Euro gab es hierfür an Soforthilfe, vor allem in Form von
Akonto-Zahlungen. Der Betrag werde sich erhöhen, da sich "einige Ansprüche,
zum Beispiel Unterhaltsleistungen, noch über Jahre fortsetzen", betonte
der Sprecher der Kaprun AG, Harald Schiffl.
Bereits im Strafprozess konnten die Angehörigen Schadensersatzforderungen
stellen. Rund 300 Personen klagen 23,8 Millionen Euro ein (unter anderem
Schmerzensgeld, Begräbniskosten, Unterhalt und Pensionsanspruchen). In ihren
Schlussplädoyers wiesen die Verteidiger der Beschuldigten die Ansprüche zurück.
Mit Spannung wird erwartet, ob Seiss in der Urteilsbegründung einen
Schadensersatz zuerkennt.
Mit den zivilen Ansprüchen werden sich insgesamt 10 Bezirksrichter nach Ende
des Strafprozesses befassen. Die Höhe des Gesamtstreitwertes bezifferte der
Gerichtssprecher mit "mehr als 9,5 Millionen Euro". Dutzende
Angehörige fordern jeweils rund 30.000 Euro psychisches Schmerzensgeld. Sie
geben sich mit dem durch die Generali ausbezahlten Betrag von 7.267 Euro pro
Antragsteller nicht zufrieden.
+++++++++++++++++++++++++++
Krone
Heute werden die Urteile verkündet
Im Prozess
um die Schuld an der Gletscherbahn- Katastrophe von Kaprun in Österreich werden
heute in Salzburg die Urteile gesprochen. Für den Fall von Freisprüchen werden
Ausschreitungen erwartet - deshalb ist die Polizei in Alarmbereitschaft.
Vor der
Urteilsverkündung am Vormittag haben die 16 Angeklagten noch die Möglichkeit
ein Schlusswort zu halten. Die Staatsanwältin wirft ihnen fahrlässige
Herbeiführung einer Feuersbrunst beziehungsweise fahrlässige Gemeingefährdung
zur Last. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Bei dem Unglück am 11.
November 2000 waren 155 Menschen ums Leben gekommen, darunter auch viele
ausländische Touristen.
Kaprun: Schlussplädoyer der Anklägerin
"Nach
einem 55-tägigen Verhandlungsmarathon ist keine Frage mehr offen", ist
sich Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat sicher. Sie eröffnete die
Schlussplädoyers im Prozess um die Brandkatastrophe von Kaprun mit 155
Todesopfern und hielt ihre zu Beginn erhobenen Vorwürfe gegen 15 der 16
Beschuldigten voll aufrecht.
Noch einmal
schilderte die Anklägerin, wie am Morgen des 11. November 2000 die voll
besetzte Kitzsteingams von der Talstation abfuhr und exakt zwei Minuten und 26
Sekunden später im Tunnel zum Stillstand kam. Wie ein Fahrgast auf das Feuer
aufmerksam machen wollte, aber keinen Handyempfang hatte. Wie Passagiere
verzweifelt versuchten, die Scheiben einzuschlagen. Dass es nur zwölf Insassen
gelang, sich ins Freie zu retten.
Dann ging Danninger-Soriat mit den Beschuldigten ins Gericht. Sie warf
Vorstandsdirektor und Betriebsleiter schwere Verstöße gegen die
Sorgfaltspflicht vor: "Das hohe Brandrisiko wurde völlig falsch
eingeschätzt und einfach übergangen."
Bei den Ingenieuren und Monteuren, die den brandauslösenden Plastik-Heizlüfter
und die Hydraulikleitungen einbauten, ortete sie schwere Planungsdefizite, den
Verzicht auf Schutzmaßnahmen. Ministerialbeamte und TÜV-Kontrollore hätten
"nur stichprobenartig begutachtet und den Sinn jeder gesetzlichen
Überprüfung unterlaufen".
Nur den für die Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz Verantwortlichen nahm
die Staatsanwältin nun aus der Schusslinie: "Er hat auf Probleme
hingewiesen, auf Gefahren aufmerksam gemacht. Zu mehr war er nicht
befugt." Am Mittwoch sind die Verteidiger am Wort.
Die Gletscherbahn zeigte jetzt übrigens Angestellte des Heizlüfterherstellers
an: "Produktionsfehler waren bekannt, sie wären zu einer Rückrufaktion
verpflichtet gewesen. Es hätte nicht zur Katastrophe kommen müssen."
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Kleine Zeitung
Kaprun-Prozess: Finale mit Polizeischutz
Im
Kaprun-Prozess werden heute die Urteile verkündet. Auf der Anklagebank sitzen
16 Beschuldigte. Mit Emotionsausbrüchen wird gerechnet.
Im Kaprun-Prozess werden heute, Donnerstag, die Urteile über 16 Beschuldigte
wegen der Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn vom 11. November 2000, bei der 155
Menschen ums Leben gekommen sind, von Einzelrichter Manfred Seiss verkündet.
Angeklagt. Seit 18. Juni 2002 wird verhandelt. Beim Prozess müssen sich
13 Beschuldigte wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst (Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren) und drei wegen fahrlässiger Gemeingefährdung
(Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) verantworten. Staatsanwältin Eva
Danninger-Soriat hatte für 15 der Beschuldigten Schuldsprüche im Sinne des
Strafantrages gefordert, alle Verteidiger hatten für Freisprüche plädiert.
Polizeischutz. Über 70 Medienvertreter sowie zahlreiche Opferangehörige
werden im Salzburger Kolpinghaus erwartet. Ein Andrang, der große
Vorbereitungen verlangt. So wird es am Eingang Sicherheitskontrollen geben, die
Polizei wird Präsenz zeigen, Angehörige der Opfer bekommen einen eigenen Raum
zur Verfügung gestellt. Gerechnet wird auch mit Emotionsausbrüchen im Saal.
"Unmuts- oder Beifallsausbrüche wird es sicherlich geben", so
Rathgeb.
Die meisten Medienvertreter kommen aus dem europäischen Raum. Allerdings
haben sich schon TV-Teams aus Japan und Kanada angemeldet, stellte Rathgeb
fest. Im Kolpinghaus wurden sogar zusätzliche Anschlüsse hergestellt und
Datenleitungen sowie das Stromnetz verstärkt.
Den Opferangehörigen wird ein zweiter Saal angeboten, wo sie der
Urteilsverkündung beiwohnen können. Auch US-Anwalt Ed Fagan hat sein Erscheinen
für Donnerstag angekündigt. Ebenso soll eine große Anzahl der 50
Privatbeteiligtenvertretern kommen.
Emotionen. Gerechnet werde mit Emotionsausbrüchen: "Unmuts- oder
Beifallsäußerungen wird es sicherlich geben, aber das ist bei vielen Prozessen
so. Das werden wir auch aushalten", sagte Rathgeb. Der Pressesprecher
verwies darauf, dass allein Richter Seiss für den Gang der Verhandlung
zuständig sei - aber dieser werde das schon meistern, zeigte sich der
Justizsprecher überzeugt.
Prozess-Höhepunkte
18. Juni
2002:
Beginn des Prozesses mit riesigem Medienrummel.
11. Juli 2002, 14. Tag: Mitarbeiter der Kriminaltechnischen Zentralstelle
(KTZ) reisen mit einem Kofferraum voll Fotos, Videos und Dokumenten an, die
bisher nicht im Akt waren aber für das Verfahren relevant sein dürften.
15. Juli 2002: Der Leiter der KTZ wird vom Dienst suspendiert.
2. Oktober 2002, 28. Tag: Verteidiger beantragen Abberufung des
Hauptgutachters Anton Muhr, weil dieser Beweismittel zu Hause aufbewahrt.
19. Dezember 2002: Bei einer Durchsuchung in der Heeresbild- und
Filmstelle in Wien wird das allererste Video, das im Unglücksstollen
aufgenommen worden ist, gefunden.
18. November 2003: Ohne großen Wirbel wird der Prozess nun wieder
regulär fortgesetzt.
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Salzburger Nachrichten –
19. Feber 04
Freisprüche für alle Angeklagten im Kaprun-Prozess
19. Februar 2004 | 03:27
Der
Kaprunprozess in Salzburg ist am Donnerstag nach 20 Monaten mit den Urteilen zu
Ende gegangen. Richter Seiss sprach am 63. Verhandlungstag alle 16
Beschuldigten frei. Staatsanwältin Danninger-Soriat meldete unmittelbar nach
Ende der Urteilsbegründung Berufung wegen "Nichtigkeit und Schuld aller
Beklagter" an. Die Freisprüche sind somit nicht rechtskräftig.
Den Männern war
von Staatsanwältin Danninger-Soriat vorgeworfen worden, für die
Brandkatastrophe am 11. November 2000 in der Standseilbahn auf das
Kitzsteinhorn in Kaprun mitverantwortlich gewesen zu sein. Damals waren 155
Menschen ums Leben gekommen. Im Kolpinghaus herrschte bei der Urteilsverkündung
enormer Andrang.
Richter sah alle
Vorschriften und Normen eingehalten
Der Richter
begründete die Freisprüche damit, dass alle Normen und Vorschriften eingehalten
worden seien. Ausgelöst worden sei der Brand eindeutig vom Heizstrahler im
Unglückszug, der einen Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler gehabt
habe. Jedoch sei bei den verwendeten Materialien im Zug sowie bei den
Sicherheitsvorkehrungen der Stand der Technik eingehalten worden, so der
Richter. Er habe ausschließlich die Regeln des Strafrechtes angewandt, sei sich
aber bewusst, dass das bei vielen auf Unverständnis stoßen werde.
Die
beschuldigten Mitarbeiter der Gletscherbahnen hatte in ihrem Schlusswort vor
der Urteilsverkündung noch erklärt, dass es ihnen unendlich Leid tue, dass
dieses unfassbare Unglück passiert sei, welches auch ihr Leben verändert habe.
Aber sie hätten die Katastrophe nicht verschuldet.
Großes
Unverständnis bei den Angehörigen
Bei den
Angehörigen stießen die Freisprüche großteils auf absolutes Unverständnis. Rund
20 verließen unmittelbar darauf den Verhandlungssaal und riefen unter anderem:
"Das will ich mir nicht anhören!" oder "Ein Schaden für die
Republik!" Die Rechtsprechung Österreichs gleiche der des Balkans, die
Urteile seien ein Hohn, Menschenleben seien in Österreich nichts wert - mit
diesen Worten brachten Angehörige von Opfern ihren Unmut zum Ausdruck. Den
Privatbeteiligten bleibt nun der Zivilrechtsweg offen.
"Mir wäre
schon geholfen, wenn es Schuldsprüche gegeben hätte", meinte ein
Angehöriger unmittelbar nach Verkündung der Urteile. "Es kann nicht so
sein, dass bei jedem Unglück - auch mit 155 Toten - unbedingt jemand
eingesperrt werden muss", sagte dagegen der Strafrechtsexperte Univ.-Prof.
Dr. Bertel. Als "völlig unverständlich und unwürdig" bezeichnete der
Kärntner Landeshauptmann Haider die Freisprüche. Haider will Hinterbliebenen
der Opfer aus Kärnten finanziell entschädigen. Die SPÖ kündigte an, das
Verfahren am Freitag zum Thema im Justizausschuss zu machen. Ein Lob auf die
heimische Justiz und den Rechtsstaat gab es hingegen seitens der Verteidiger
und der Gletscherbahnen.
© SN/APA.
Anwalt Witti: "Weder Wahrheit noch
Genugtuung"
19. Februar 2004 | 12:58
Der deutsche
Opfer-Anwalt Michael Witti hat die Freisprüche im Prozess um das
Gletscherbahn-Unglück von Kaprun kritisiert. "Das Urteil sollte Wahrheit
und Genugtuung für die Angehörigen bringen. Das hat es nicht gebracht", so
Witti am Donnerstag.
"Es wäre
ein justizpolitischer Skandal in Österreich, wenn die Staatsanwaltschaft nicht
in Berufung ginge. Das wäre gegen jede juristische Vernunft", sagte Witti.
Als Nebenkläger dürfe seine Kanzlei in einem österreichischen Strafverfahren
nicht selbst Rechtsmittel einlegen. Der Anwalt vertritt 83 deutsche und
niederländische Angehörige der Opfer der Brandkatastrophe. In einem möglichen
Berufungsverfahren wolle seine Kanzlei auf ausdrücklichen Wunsch der Mandanten
wieder eine "aktive Rolle" einnehmen.
Gleichzeitig
will Witti sich jetzt auf die beiden Schadenersatzklagen konzentrieren, die er
mit vier weiteren Kanzleien in New York eingereicht hat. Es handle sich um eine
Sammelklage, bei der mittlerweile insgesamt 116 Angehörige von Kaprun-Opfern
zugelassen seien, sagte der Anwalt.
Gefordert wird
Schadenersatz von drei US-Unternehmen und vier europäischen Firmen, die am Bau
der Gletscherbahn beteiligt waren. Er hoffe, dass zwischen den Angehörigen und
den betroffenen Firmen innerhalb der nächsten beiden Monate ein Vergleich
abgeschlossen werde, sagte Witti.
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Verteidiger sehen "Stärkesignal der
Justiz"
19. Februar 2004 | 14:34
Sämtliche von
der APA befragten Verteidiger erklärten, die Freisprüche im Kaprun-Prozess
seien ein Stärkesignal der österreichischen Justiz, die völlig unbeirrt vom
medialen Druck das Urteil gefällt habe. Kritisiert wurde von allen hingegen
Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat, weil sie die Beweiserkenntnisse nicht zur
Kenntnis nehmen wolle.
Er könne die
Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft nicht verstehen, sie grenze nahezu an
"Realitätsverweigerung", meinte Wolfgang Brandstetter, Anwalt der
Gletscherbahnen Kaprun. Danninger-Soriat hätte sachlich und objektiv agieren
müssen und habe stattdessen auch Umstände nicht aufgegriffen, welche die
Verantwortlichkeit von Personen betroffen habe, so Brandstetter.
Es habe sich um
ein sehr aufwändiges Verfahren gehandelt, und das Gericht habe eine
wohlbegründete Entscheidung gefällt. Es habe alles ihre Urteilsbegründung
aufgenommen, was im Laufe des Verfahrens an Erkenntnissen gewonnen wurde, sagte
Wilfried Haslauer, Anwalt des Betriebsleiters der Gletscherbahnen. Die
Unfallursache sei nicht vorhersehbar gewesen, und in keiner Weise sei eine
Schlamperei oder eine Vernachlässigung von Pflichten der Beschuldigten
passiert.
Rene Musey,
Anwalt eines Mitarbeiters jener Firma, die den Heizlüfter im Zug eingebaut
hatte, meinte: "Die Freisprüche spiegeln angesichts der Beweisergebnisse
den gesetzlich normierten alleinigen Zweck des Strafverfahrens wider, nämlich
zu prüfen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt." Einen
anderen Zweck, wie die Vorbereitung von Zivilverfahren, sei nicht gesetzliche
Pflicht des Richters gewesen.
Man sei
erleichtert über das Urteil, aber es komme kein Siegesgefühl auf angesichts der
Katastrophe, die 155 Menschen das Leben gekostet haben, betonte Wolfgang
Schubert, Verteidiger eines Mitarbeiters, der die Hydraulikleitungen montiert
hatte. Die Staatsanwaltschaft habe Kapitalfehler gemacht und die Rechte der
Beschuldigten mit Füßen getreten. Der Richter habe sorgfältig ermittelt, den
Spagat zwischen Emotion und Recht geschafft und nach der Strafprozessordnung
geurteilt.
Richter Seiss
kritisierte in einer Pause, dass es schon von allen Seiten Stellungnahmen zum
Urteil gebe, obwohl er mit der Begründung der Urteile noch gar nicht fertig
sei.
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Strafrechtsexperte Bertel plädiert für Fairness
19. Februar 2004 | 12:15
Der
Strafrechtsexperte der Universität Innsbruck, Christian Bertel, hat wenig
Verständnis für die aufgebrachten Reaktionen der Angehörigen der Opfer der
Brandkatastrophe in Kaprun, nachdem alle 16 Beschuldigten freigesprochen
wurden. "Es kann nicht so sein, dass bei jedem Unglück - auch mit 155
Toten - unbedingt jemand eingesperrt werden muss", so Bertel.
Bertel, der an
den parlamentarischen Beratungen zur Reform der Strafprozessordnung als Experte
teilgenommen hatte, betonte, dass er über die Richtigkeit des Kaprun-Urteils
keine Aussage treffen könne. Schließlich kenne er weder das Beweisverfahren
noch die Urteilsbegründung. Entscheidend in jedem Strafverfahren sei jedoch die
Fairness. Dies gelte für den Staatsanwalt im Umgang mit dem Beschuldigten
ebenso wie für die Opferseite. "Oft frage ich mich: Wo bleibt die Fairness
der Opfer bzw. der Opfervertreter?", so Bertel. "Die Opferrechte
dürfen nicht zur Folge haben, dass die Beschuldigten keine Chance mehr
haben."
Die Opfer
sollten sich nicht "in Wut und Hass gegen die mutmaßlichen Täter
verzehren", sagte der Universitätsprofessor. Er verwies in diesem
Zusammenhang auf den früheren Wiener Bürgermeister Zilk, der als
Briefbomben-Opfer dem Täter Franz Fuchs vergeben habe. Diese Einstellung
sollten Opfer haben.
"Schließlich
ist Zilk bestimmt auch kein Heiliger", meinte Bertel. Die wütenden
Reaktionen der Angehörigen beim Kaprun-Prozess zeigten, so der Rechtsexperte,
"dass der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen ist".
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Angehörigen-Anwalt: "Krasses Fehlurteil"
19. Februar 2004 | 12:15
Anwalt Jürgen
Hinterwirth, der 29 Angehörige vertritt und mit US-Anwalt Ed Fagan
zusammenarbeitet, sprach von einem "krassen Fehlurteil". Er müsse den
Spruch in einem Rechtsstaat zur Kenntnis nehmen, gehe aber davon aus, dass die
Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ergreifen werde. Er glaube auch nicht, dass die
Freisprüche in den Instanzen halten werden.
"Ich kann
mir nicht vorstellen, wie der Richter das Urteil logisch und rechtlich
nachvollziehbar begründen kann." Die Freisprüche seien auch keineswegs ein
Präjudiz für die zivilrechtlichen Verfahren. Diese würden separat und völlig
unabhängig vom Strafverfahren durchgeführt, sagte Hinterwirth.
"Am
heutigen Tag hat der Rechtsstaat gewonnen", meinte hingegen Harald
Schiffl, Pressesprecher der Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK). Seit dem Tag der
Katastrophe habe sich das Unternehmen bemüht, alles zu tun, um an der
Aufklärung der Unfallursache mitzuhelfen und den Behörden und dem Gericht alle
vorhandenen Informationen zur Verfügung gestellt. "Das Gericht hat nun
eindeutig alle Anschuldigungen, die in den letzten drei Jahren gegen unser
Unternehmen und unsere Mitarbeiter erhoben wurden, widerlegt", so Schiffl
in einer Aussendung.
"Die
Betroffenheit über das Unglück und das Mitgefühl mit den Hinterbliebenen wird
uns weiterhin begleiten", meinte Schiffl, der auch an die rasche
Soforthilfe der GBK für die Hinterbliebenen erinnerte. Von der Versicherung
seien bisher rund fünf Millionen Euro an Schadenersatzansprüchen und
Unterhaltszahlungen ausbezahlt worden. Schließlich betonte Schiffl, dass die
Erkenntnisse aus den Gutachten für die Gletscherbahnen ein Auftrag für die
Zukunft seien.
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Unternehmen sollen künftig "straffähig"
werden
19. Februar 2004 | 16:39
Das
Justizministerium plant mit der Einführung eines Unternehmensstrafrechts eine
grundsätzliche Änderung des österreichischen Strafrechtssystems, das sich
bisher ausschließlich gegen individuelle Personen richtet. Juristische Personen
und Gesellschaften sollen in Zukunft für "betriebliches"
Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter oder Führungskräfte haftbar gemacht werden
können.
Ein
entsprechender Entwurf wird noch in diesem Frühjahr zur Begutachtung
ausgesandt, teilt das Justizministerium am Donnerstag mit. Eine
Regierungsvorlage soll der Ministerrat noch im Sommer 2004 verabschieden, die
parlamentarischen Beratungen im Herbst 2004 abgeschlossen werden.
Hintergrund
dieser Maßnahme dürfte das heutige Urteil im Kaprun-Prozess sein: Darin wies
der Richter ausdrücklich darauf hin, dass nach österreichischem Strafrecht
"nur Menschen, aber nicht Firmen" schuldig gesprochen werden können.
Dies werde bei vielen auf Unverständnis stoßen.
Das
österreichische Recht kennt bisher keine unmittelbare Strafbarkeit von
juristischen Personen. Eine gerichtliche Strafe kann derzeit nur dann
ausgesprochen werden, wenn einer Person eine Straftat und ein persönliches
Verschulden nachgewiesen werden kann. Werden Straftaten im Rahmen von Unternehmen
begangen, so kann zwar eine Haftung der juristischen Person oder Gesellschaft
für Geldstrafen, die über einzelne Mitarbeiter verhängt werden, ausgesprochen
werden, über das Unternehmen selbst kann jedoch keine Sanktion verhängt werden.
Das Ausmaß der Geldstrafen richtet sich dabei ausschließlich nach den
wirtschaftlichen Verhältnissen des einzelnen Mitarbeiters.
Die meisten
vergleichbaren Industriestaaten kennen aber mittlerweile eine unmittelbare
Strafbarkeit von juristischen Personen und dadurch vor allem hohe
Geldsanktionen, die sich nach der Leistungsfähigkeit des Unternehmens richten.
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Fagan: "Das Österreichische Recht ist
tot"
19. Februar 2004 | 16:39
US-Anwalt Ed
Fagan, der zahlreiche Angehörige beim Kampf um Schadensersatz in den USA
vertritt, meinte in einer Pressekonferenz nach der Urteilsverkündung am
Donnerstag, dass es in Österreich keine Gerechtigkeit gebe. "Das
Österreichische Recht ist tot", die USA seien nun der einzige Ort, an dem
die Angehörigen Gerechtigkeit erfahren könnten, so Fagan.
Es habe sich
nicht einmal jemand bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt, kritisierte der
Anwalt. Mehrere Advokaten von Privatbeteiligten betonten, dass sie nun auf das
Berufungsverfahren hoffen, weil die Urteilsbegründung durch Richter Manfred
Seiss "sehr dürftig" gewesen sei. Man werde die Staatsanwaltschaft
sehr unterstützen. Vor allem aber setzen die Angehörigen auf die Verfahren in
den USA.
Laut Fagan werde
der erste Prozess heuer noch vor Dezember beginnen, und zwar gegen den
Leuchtstäbe-Hersteller Omniglow. Anwalt Jürgen Hinterwirth begründete die
Hoffnung in das Berufungsverfahren damit, dass es zum Zeitpunkt des Unglücks
schon Richtlinien zur Brandbekämpfung gegeben habe. Diese seien dem Richter
aber nicht bekannt gewesen.
Einer der zwölf
Überlebenden des Infernos, Thorsten Grädler aus Vielseck in Bayern, zeigte sich
gegenüber der APA "sehr erzürnt" über die Freisprüche. Hätte man
einen Feuerlöscher im Zug gehabt, wäre der Brand im Führerstand vielleicht zu
bekämpfen gewesen.
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Von der Katastrophe bis zu Freisprüchen vor
Gericht
19. Februar 2004 | 13:00
11. November
2000: Um 9.02 Uhr fährt die Garnitur der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn
ab. Acht Minuten später meldet der Zugführer, dass eine Kabine brennt. Um 11.00
Uhr wird bekannt, dass sich einige Personen aus dem brennenden Zug im Tunnel
retten konnten. Um 13.00 Uhr teilt der Salzburger Landeshauptmann Franz
Schausberger (V) mit, dass es abgesehen von den Geflüchteten keine weiteren
Überlebenden gibt. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) ordnet Staatstrauer an.
15. November
2000: Die Opferbilanz lautet 155 Tote. 152 Personen starben im Tunnel und
weitere drei in der Bergstation.
30. Jänner 2001:
Die ÖBB beginnen mit der Bergung des Seilbahnwracks. Am 28. Februar 2001 ist
der Abtransport beendet.
6. September
2001: Die Ergebnisse der Gutachter werden präsentiert. Demnach soll ein
defekter Heizlüfter schuld an der Katastrophe sein.
6. Dezember
2001: Die Staatsanwaltschaft Salzburg stellt den Entwurf für den Strafantrag
fertig und übermittelt ihn der Oberstaatsanwaltschaft Linz. In dem 120 Seiten
umfassenden Papier werden 16 Personen für das Unglück verantwortlich gemacht -
Bedienstete der Gletscherbahnen Kaprun, Leute vom Verkehrsministerium und
Vertreter von Privatfirmen, wie Leitender Staatsanwalt Friedrich Ginthör
erklärt.
23. Dezember
2001: Nach fünf Monaten Bauzeit wird der erste Abschnitt des neuen
Gletscher-Jets in Kaprun in Betrieb genommen. Er ersetzt die Standseilbahn, in
der die Katastrophe passiert ist.
21. März 2002:
Dem Salzburger Strafrichter Manfred Seiss wird nach dem Zufallsprinzip der
20.000 Seiten umfassende Akt zum Kaprun-Verfahren zugeteilt. Seiss sagt, er
wolle sich bemühen, das Verfahren noch in diesem Jahr zu Ende zu bringen.
23. April 2002:
Landesgerichts-Präsident Walter Grafinger gibt bekannt, dass der Prozess am 18.
Juni 2002 beginnen wird. Zum Verhandlungsort wird das Kolpinghaus in Salzburg
gewählt, weil am Landesgericht selbst kein geeigneter Raum für ein so großes
Verfahren vorhanden ist.
18. Juni 2002:
Der Prozess beginnt unter riesigem Medienrummel.
11. Juli 2002:
Zu einem Lokalaugenschein in Linz reisen Mitarbeiter der Kriminaltechnischen
Zentralstelle (KTZ) des Innenministeriums mit einem Kofferraum voll Fotos,
Videos und Dokumenten an, die zunächst nicht im Akt waren. Einen Tag später
leitet die Staatsanwaltschaft Salzburg Ermittlungen gegen die KTZ ein.
15. Juli 2002:
Der Leiter der KTZ wird vom Dienst suspendiert.
12. September
2002: Richter Seiss muss nach der Sommerpause neuerlich unterbrechen, da wegen
Schreibkräftemangels noch Protokolle vom Juli fehlen.
2. Oktober 2002:
Verteidiger beantragen Abberufung des Hauptgutachters Muhr, weil dieser
Beweismittel zu Hause aufbewahrt. Muhr nimmt von da an nicht mehr am Prozess
teil und scheidet am 27. November 2002 aus dem Verfahren aus, nachdem ihm ein
Psychiater Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt hat.
13. Jänner 2003:
Helmut Prader wird zum neuen Hauptgutachter bestellt.
20. Jänner 2004:
Schlussplädoyers von Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat und der
Privatbeteiligtenvertreter. Die Anklagevertreterin fordert Schuldsprüche für 15
der 16 Beschuldigten.
21. Jänner 2004:
Schlussvorträge der Verteidiger.
19. Februar
2004: Einzelrichter Manfred Seiss spricht alle 16 Angeklagten frei. Die
Entscheidungen stoßen bei den Angehörigen der Opfer auf Unverständnis.