19. Feber – Kurier

Kaprun-Urteile nicht rechtskräftig

Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat: Berufung wegen "Nichtigkeit und Schuld aller Beklagter".

Salzburg - Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat meldete unmittelbar nach Ende der Urteilsbegründung Berufung wegen "Nichtigkeit und Schuld aller Beklagter" an. Die Freisprüche sind somit nicht rechtskräftig.

Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Ein schriftliches Urteil werde zugesandt, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Wegleiter.

Urteilsbegründung im Detail

Um 14.50 Uhr beendete Richter Manfred Seiss seine Urteilsbegründung. Bei den einzelnen Begründungen der Freisprüche wiederholte Richter Manfred Seiss im Wesentlichen, was er zuvor in seinem allgemeinen Teil zum Urteil gesagt hatte, ging aber dann ins Detail. Summa summarum: Es seien alle damals geltenden Normen und Vorschriften eingehalten worden, und man sei dem damaligen Stand der Technik nachgekommen.

Wartung war ordnungsgemäß

Dem Erstbeschuldigten, dem Technischen Direktor der Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK), hatte die Staatsanwaltschaft u.a. vorgeworfen, unterlassen zu haben, beim Neubau der Wagenaufbauten 1993/94 für deren sichere Bauweise und Ausstattung nach dem Stand der Technik zu sorgen und für eine Wartung/Überprüfung des verunreinigten Heizlüfters zu sorgen. Dem sei nicht so gewesen, kam das Gericht zum Schluss: Die Standseilbahn habe dem letzten Stand der Technik entsprochen, beim Neubau der Wagenaufbauten seien alle Vorschriften uneingeschränkt erfüllt worden, und die sicherheitstechnischen Einrichtungen hätten dem damaligen Stand der Technik und allen damals gültigen und anwendbaren Normen entsprochen. Außerdem seien eine Verunreinigung des Heizlüfters sowie Ölaustritte im gesamten Beweisverfahren nicht nachgewiesen worden, so Seiss.

Fehler im Heizlüfter nicht erkennbar

Auch beim Betriebsleiter der GBK, dem Zweitbeschuldigten im Verfahren, führte der Richter aus, dass die Fehler am Heizlüfter nicht zu erkennen gewesen wären, das Gerät habe alle erforderlichen Prüfplaketten gehabt, und es "gab keine Norm, die einen Einbau verboten hätte". Beim Wagenaufbau hätten sich die GBK und somit auch der Betriebsleiter verlassen können, dass die damit betrauten Firmen alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten würden und dem Stand der Technik nachkämen (Vertrauensgrundsatz). Die Überprüfungen sowie Revisionen seien ordnungsgemäß vorgenommen worden, und Hinweise auf Mängel habe es nicht gegeben.

Seilbahnbrand-Szenario unbekannt

Bei den beiden Mitarbeitern der Firma Swoboda, die den Heizlüfter eingebaut hatten, führte der Richter an, dass ein Gefährdungsbild "Brand in einer Standseilbahn" bis zum Unglück in Kaprun nicht bekannt gewesen sei. Es habe keine gesetzliche Bestimmung gegeben, welche den Einbau eines Heizlüfters in die Standseilbahn verboten habe. Der Heizlüfter habe alle nur erdenklichen Prüfzeichen gehabt, er galt als eigensicher sowie feuerbeständig und stand nur in den Stationen unter Strom. Außerdem war das Gerät während der Fahrt außer Betrieb. Den beiden Monteuren standen die Bedienungsanleitungen zwar nicht zur Verfügung, doch haben sie davon ausgehen können, dass für den Ausbau alle Genehmigungen vorhanden waren.

Öl war keines ausgetreten

Was die drei Monteure der Firma Mannesmann-Rexroth betrifft, welche die Hydraulikleitungen verlegt hatten, so kam das Gericht zu dem Schluss, dass aus diesen Leitungen kein Öl ausgetreten war und sie auch nicht den Brand ausgelöst hatten.

Auch den drei Beschuldigten des Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie den beiden Verantwortlichen des Technischen Überwachungsvereines konnte kein schuldhaftes Vergehen nachgewiesen werden. Dasselbe gilt auch für die drei Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Alpincenter.

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Kaprun: Chronologie der Ereignisse

Aktenmappen stapeln sich am Donnerstag 19. Februar 2004, im Kolpinghaus in Salzburg anlässlich des Urteilsspruchs im Kaprun-Prozess, auf dem Richtertisch.

11. November 2000: Um 9.02 Uhr fährt die Garnitur der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn ab. Acht Minuten später meldet der Zugführer, dass eine Kabine brennt. Um 11.00 Uhr wird bekannt, dass sich einige Personen aus dem brennenden Zug im Tunnel retten konnten. Um 13.00 Uhr teilt der Salzburger Landeshauptmann Franz Schausberger (V) mit, dass es abgesehen von den Geflüchteten keine weiteren Überlebenden gibt. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) ordnet Staatstrauer an.

15. November 2000: Die Opferbilanz lautet 155 Tote. 152 Personen starben im Tunnel und weitere drei in der Bergstation.

30. Jänner 2001: Die ÖBB beginnen mit der Bergung des Seilbahnwracks. Am 28. Februar 2001 ist der Abtransport beendet.

6. September 2001: Die Ergebnisse der Gutachter werden präsentiert. Demnach soll ein defekter Heizlüfter schuld an der Katastrophe sein.

6. Dezember 2001: Die Staatsanwaltschaft Salzburg stellt den Entwurf für den Strafantrag fertig und übermittelt ihn der Oberstaatsanwaltschaft Linz. In dem 120 Seiten umfassenden Papier werden 16 Personen für das Unglück verantwortlich gemacht - Bedienstete der Gletscherbahnen Kaprun, Leute vom Verkehrsministerium und Vertreter von Privatfirmen, wie Leitender Staatsanwalt Friedrich Ginthör erklärt.

23. Dezember 2001: Nach fünf Monaten Bauzeit wird der erste Abschnitt des neuen Gletscher-Jets in Kaprun in Betrieb genommen. Er ersetzt die Standseilbahn, in der die Katastrophe passiert ist.

21. März 2002: Dem Salzburger Strafrichter Manfred Seiss wird nach dem Zufallsprinzip der 20.000 Seiten umfassende Akt zum Kaprun-Verfahren zugeteilt. Seiss sagt, er wolle sich bemühen, das Verfahren noch in diesem Jahr zu Ende zu bringen.

23. April 2002: Landesgerichts-Präsident Walter Grafinger gibt bekannt, dass der Prozess am 18. Juni 2002 beginnen wird. Zum Verhandlungsort wird das Kolpinghaus in Salzburg gewählt, weil am Landesgericht selbst kein geeigneter Raum für ein so großes Verfahren vorhanden ist.

18. Juni 2002: Der Prozess beginnt unter riesigem Medienrummel.

11. Juli 2002: Zu einem Lokalaugenschein in Linz reisen Mitarbeiter der Kriminaltechnischen Zentralstelle (KTZ) des Innenministeriums mit einem Kofferraum voll Fotos, Videos und Dokumenten an, die zunächst nicht im Akt waren. Einen Tag später leitet die Staatsanwaltschaft Salzburg Ermittlungen gegen die KTZ ein.

15. Juli 2002: Der Leiter der KTZ wird vom Dienst suspendiert.

12. September 2002: Richter Seiss muss nach der Sommerpause neuerlich unterbrechen, da wegen Schreibkräftemangels noch Protokolle vom Juli fehlen.

2. Oktober 2002: Verteidiger beantragen Abberufung des Hauptgutachters Muhr, weil dieser Beweismittel zu Hause aufbewahrt. Muhr nimmt von da an nicht mehr am Prozess teil und scheidet am 27. November 2002 aus dem Verfahren aus, nachdem ihm ein Psychiater Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt hat.

13. Jänner 2003: Helmut Prader wird zum neuen Hauptgutachter bestellt.

20. Jänner 2004: Schlussplädoyers von Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat und der Privatbeteiligtenvertreter. Die Anklagevertreterin fordert Schuldsprüche für 15 der 16 Beschuldigten.

21. Jänner 2004: Schlussvorträge der Verteidiger.

19. Februar 2004: Einzelrichter Manfred Seiss spricht alle 16 Angeklagten frei. Die Entscheidungen stoßen bei den Angehörigen der Opfer auf Unverständnis.

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News - 19. Feber 2004

16 Freisprüche im Kaprun-Prozess: Staatsanwältin meldet Berufung an!

Urteile nicht rechtskräftig
Angehörige enttäuscht: "Es muss Verantwortliche geben!" Plus: Die Bilder aus Salzburg!

Tränen, Wut und Enttäuschung gab es nach den 16 Freisprüchen im Kaprun-Prozess bei den Angehörigen: "Dieses Urteil ist ein Hohn!" (siehe Kasten rechts). "Am heutigen Tag hat der Rechtsstaat gewonnen", meinte hingegen Harald Schiffl, Pressesprecher der Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK). Um 14.50 Uhr beendete Richter Manfred Seiss seine Urteilsbegründung (Details siehe rechts im Kasten). Unmittelbar danach meldete Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat Berufung wegen "Nichtigkeit und Schuld aller Beklagter" an. Bei der Urteilverkündung gab es Missfallensäußerungen seitens einiger Angehöriger, von denen ein Teil gleich den Gerichtssaal verließ.

13 Beschuldigte mussten sich seit 18. Juni 2002 wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst (bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und drei wegen fahrlässiger Gemeingefährdung (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) verantworten. Mit seinen Urteilen war der Richter am 63. Verhandlungstag nicht dem Strafantrag der Staatsanwältin gefolgt, die 15 Schuldsprüche gefordert hatte. Alle Verteidiger hatten für Freisprüche ihrer Mandanten plädiert.

Von ihrem Recht, Schlussworte zu sprechen, machten lediglich die Beschuldigten der Gletscherbahnen Kaprun (GBK) Gebrauch. Diese drei erklärten unisono, dass es ihnen unendlich Leid tue, dass dieses unfassbare Unglück passiert sei, das auch ihr Leben verändert habe.

Die Wahrheitsfindung sei schwierig gewesen und habe ihn menschlich sowie fachlich gefordert, meinte Seiss vor der Urteilsverlesung. Er habe sich ausschließlich auf das Strafrecht gestützt, "Urteile sollen und dürfen keine Gefühlsentscheidung sein", betonte der Richter. Er habe die Schuld und Unschuld zu prüfen. Aber das Beweisverfahren habe eine vollständige Entlastung der Beschuldigten ergeben, so Seiss, der dafür nur Missfallensäußerungen seitens einiger Angehöriger erntete.

Die Freisprüche stießen bei den Opferangehörigen auf absolutes Unverständnis. Einige fuhren nach der Urteilsverkündung weg und hörten sich die Begründung gar nicht mehr an. Man wolle zwar niemandem persönlich Schuld zusprechen, es sei aber unverständlich, dass es gar keinen Verantwortlichen für die Katastrophe gebe, war der fast einhellige Tenor der Aussagen der Angehörigen.

Der Wiener Rechtsanwalt Johannes Stieldorf bezeichnete das Urteil als "falsches Signal", das jetzt als Präzedenzfall gelte. Die Urteilsbegründung werde in der heute ausgeführten Form in den Instanzen nicht halten. Stieldorf setzt jetzt all seine Hoffnung auf die Berufung und auf das zivilrechtliche Verfahren, in dem unabhängig vom Strafprozess eine Verschuldens- und Gefährdungshaftung festgestellt werden könne.

Die Untersuchungen hätten ergeben, dass der Brand eindeutig vom Heizstrahler ausgegangen war, der einen Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler hatte. Die Schäden an den Hydraulikleitungen seien Sekundärschäden gewesen - die also durch den Brand entstanden sind, führte der Richter aus. Es habe keine Norm gegeben, welche den Einbau eines Kunststoffheizlüfters in eine Standseilbahn verboten hätte. Auch die Verlegung der Hydraulikmessleitungen an der Rückseite des Lüfters seien unbedenklich gewesen. Bezüglich der verwendeten Materialien und Sicherheitseinrichtungen hätten die Sachverständigen einstimmig erklärt, dass der Stand der Technik eingehalten worden sei.

Die Privatbeteiligten wurden von Richter Seiss auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Gegen den Hersteller des Heizstrahlers, der Firma Fakir, könne strafrechtlich nicht mehr vorgegangen werden, da die Frist verjährt sei, erklärte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Wegleiter, im Anschluss an den Prozess. Der Pressesprecher des Landesgerichtes, Hans Rathgeb, gab es keine Stellungnahme zum Inhalt des Urteiles ab. (apa/red)

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salzburg.orf.at

19. Feber 2003

 

Alle 16 Beschuldigten freigesprochen
Im Prozess um das Kaprun-Unglück sind am Donnerstag alle 16 Beschuldigten freigesprochen worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig-die Staatsanwältin hat noch am Donnerstag Berufung eingelegt.

 

Staatsanwältin legt Berufung ein
Richter Manfred Seiss schränkte bei der Urteils-Verkündung ein, in einem Strafprozess gegen einzelne Menschen könne man weder Firmen noch das Ministerium verurteilen oder freisprechen. Die abschließende Verhandlung war seit 9.00 Uhr im Gang. Zahlreiche Fernsehstationen aus Europa und Übersee hatten Satelliten-Übertragungswagen vor dem Salzburger Kolpinghaus postiert, wo der Prozess über die letzten 20 Monate stattfand.

Bestürzende Szenen
Die ersten Reaktionen einiger Angehörigen sind von Bestürzung, Weinkrämpfen und Verzweiflung gekennzeichnet. Ein Betroffener sprach von einem Schaden für Österreich und einer "... Rechtssprechung "wie auf dem Balkan". Ein Sprecher der Kapruner Gletscherbahn sagte, diese Urteile seien ein Sieg für den Rechtsstaat und gerecht.

Richter begründet mit Strafrecht
Richter Manfred Seiss argumentiert, in einem Strafprozess könnten nur physische Personen - also Menschen - und keine juristischen Personen wie Firmen oder das Ministerium verurteilt oder freigesprochen werden. Den 16 Beschuldigten habe weder die "fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst noch die fahrlässige Gemeingefährdung" nachgewiesen werden können.

Er verstehe, so Seiss, wenn das Gericht nun auf Kritik und Unverständnis stoße. Es habe jedoch alles getan, um die Katastrophe aufzuklären. Der Brand habe eine Größenordnung erreicht, die durch nichts aufzuhalten gewesen wäre. Alle erdenklichen Materialien würden bei solchen Bedingungen verbrennen.

Viele Vorkehrungen
Justiz und Exekutive rechnen in den folgenden Stunden und Tagen mit sehr starken Emotionen von Prozessbeteiligten und Angehörigen von Toten der Katastrophe. Das Gelände um das Kolpinghaus wurde für Unbeteiligte abgeriegelt. Es gilt erhöhter Personenschutz.

Für den Tod der 155 Wintersportler in der brennenden Gletscherbahn sollten laut Strafantrag der Staatsanwältin 16 Beschuldigte verantwortlich sein. Sie alle beteuerten ihre Unschuld und sind nach 20 Monaten Prozess nun freigesprochen worden. Die Staatsanwältin hat noch am Donnerstagnachmittag Berufung gegen das Urteil wegen Nichtigkeit und Schuld aller Beklagter eingelegt

Angeklagte aus verschiedenen Bereichen
Mit großem Medieninteresse war der Prozess im Juni 2002 eröffnet worden - gegen drei Mitarbeiter der Gletscherbahn, zwei Einbauer des Heizlüfters, drei Monteure der Hydraulikleitungen, drei Beamte des Verkehrsministeriums, zwei Mitarbeiter des technischen Überprüfungsvereins TÜV und drei weitere Männer, die laut Anklage für das Versagen der Brandschutztür im Alpincenter verantwortlich sein sollten.

ORF.at
Mit mehr als einem Jahr Verspätung hat am Donnerstag der Kaprun-Prozess mit einem Freispruch für alle 16 Angeklagten geendet. Mit seinen Urteilen war der Richter nicht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Insgesamt 155 Menschen waren vor drei Jahren bei dem Brand in der Gletscherbahn ums Leben gekommen. Der Prozess zum größten Unglück in der heimischen Nachkriegsgeschichte war von Pannen und Schlampereien überschattet.

Alle freigesprochen

salzburg.ORF.at
"Wie auf dem Balkan ..."
Schwere Kritik von Hinterbliebenen an Staat und Justiz

Chronologische Sammlung von Prozess-Berichten

 

orf.at

 

Dem Strafantrag nicht gefolgt

 

Freisprüche im Kaprun-Prozess für alle 16 Beschuldigten.

m Kaprun-Prozess sind am Donnerstag im Salzburger Kolpinghaus alle 16 Beschuldigten von Einzelrichter Manfred Seiss freigesprochen worden.

Den Männern war seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, für die Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn vom 11. November 2000 mitverantwortlich zu sein. Bei dem Inferno kamen 155 Menschen ums Leben.

Staatsanwaltschaft machte eine Ausnahme

Mit seinen Urteilen war Seiss am 63. Verhandlungstag nicht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat hatte in ihrem Schlussvortrag am 20. Jänner 15 Schuldsprüche gefordert.

Lediglich bei einem Mitarbeiter der Gletscherbahnen Kaprun AG, der mit der Evaluierung von Arbeitsplätzen betraut war, bat die Staatsanwältin, das Gericht möge die Ergebnisse des Beweisverfahrens entsprechend berücksichtigen.

Alle Verteidiger hatten für Freisprüche ihrer Mandanten plädiert.

Anspannung im Gerichtssaal

Obwohl der Richter vor Verlesung des Urteiles die zahlreich erschienen Zuhörer um Ruhe gebeten und ersucht hatte, von Missfallens- und Beifallsäußerungen oder anderen Kundgebungen Abstand zu nehmen, kam es zu lautstarken Protesten.

"Schande für die Republik"

"Das will ich mir nicht anhören", rief ein Angehöriger, der gemeinsam mit rund 20 anderen den Saal verließ. "Eine Schande für die Republik", rief ein anderer. Vor dem Verhandlungssaal brach eine Japanerin zusammen, sie war aber wenige Minuten später bereits wieder auf den Beinen.

Richter: Unverständnis erwartet

"Nur Menschen, aber nicht Firmen können schuldig sein", zeigte Seiss Verständnis für die Reaktionen. Er habe ausschließlich die Regeln des Strafrechts angewandt. Bei vielen werde das auf Unverständnis stoßen, so Seiss.

"Die Freisprüche sind nicht als Niederlage der Staatsanwältin zu sehen." Aber das Beweisverfahren habe eine vollständige Entlastung der Beschuldigten ergeben. Der Richter betonte nochmals, dass im Verfahren alle Anträge berücksichtigt worden seien.

Beschuldigte sprechen Schlussworte

Von ihrem Recht, Schlussworte zu sprechen, hatten lediglich die Beschuldigten der Gletscherbahnen Kaprun (GBK) Gebrauch gemacht. Diese drei erklärten unisono, dass es ihnen unendlich Leid tue, dass dieses unfassbare Unglück passiert sei, das auch ihr Leben verändert habe.

Der Betriebsleiter der GBK fügte noch hinzu, dass er weiterhin den Angehörigen der Opfer zur Trauerarbeit zur Verfügung stehen werde. Mit den Tunnelbegehungen sei bereits das Erste geschehen.

"Fragen blieben offen"

Man habe viele Antworten bekommen, aber Fragen seien noch offen geblieben, zum Beispiel, warum eine Verkettung von unglücklichen Umständen zu diesem furchtbaren Unglück geführt hatte. Die Katastrophe hinterlasse tiefe Wunden.

"Wir haben die Katastrophe nicht verschuldet und konnten sie auch nicht voraussehen." Ansonsten schlossen sich alle drei GBK-Beschuldigten den Worten ihrer Verteidiger an, die restlichen 13 Beschuldigten verzichteten überhaupt auf eine Stellungnahme.

Nach der Urteilsverkündung begann Seiss mit der Begründung der Urteile, die mehrere Stunden dauern dürfte.

"Fahrlässige Gemeingefährdung"

Als am 18. Juni 2002 der Prozess begann, mussten drei führende Mitarbeiter der Kapruner Gletscherbahnen, drei Beamte des für Seilbahnen zuständigen Verkehrsministeriums, Vertreter der Prüfstellen sowie technische Angestellte der Liefer- und Konstruktionsfirmen auf der Anklagebank Platz nehmen.

Die Anklage lautete auf "fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst" beziehungsweise "fahrlässige Gemeingefährdung" mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft.

Anklage forderte 15 Schuldsprüche

Die Staatsanwältin hingegen hatte die Schuld bei 15 Angeklagten als erwiesen angesehen. Der Heizlüfter hätte nie eingebaut werden, die Hydrauliköl-Leitungen hätten nicht hinter der Heizung verlaufen dürfen und die Bahn aus nicht brennbarem Material hergestellt sein müssen. Zudem seien die Brandschutzvorkehrungen unzureichend gewesen.

Zahlreiche Pannen

Während des Prozesses fielen in der Berichterstattung immer wieder Worte wie "Eklat", "Skandal" und "Schlamperei". So fanden sich im Keller des Privathauses des Hauptsachverständigen wichtige Beweismittel.

Kriminalbeamte wiederum erschienen, als Zeugen geladen, zum Lokaltermin mit einem Kofferraum voll Fotos, Videos und anderen Dokumenten, die das Gericht davor nicht kannte. Personalmangel im Salzburger Gericht verzögerte den Prozessverlauf weiter.

Gorbach: Nicht ungeschehen zu machen

"Wir können das Unglück von Kaprun nicht mehr ungeschehen machen, aber wir müssen alles tun, um so etwas in Zukunft zu vermeiden", sagte Infrastrukturminister Hubert Gorbach (FPÖ) am Donnerstag anlässlich der Urteilsverkündung.

"Wir haben im Verkehrsministerium in diesem Sinne bereits wichtige Maßnahmen gesetzt wie zum Beispiel das neue Seilbahngesetz oder unsere Initiative für die Europäischen Brandschutznormen für Seilbahnen", erklärte Gorbach in einer Aussendung.

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Was die Untersuchung ergab

Heizstrahler hatte "Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler".

Der Kaprun-Prozess in Salzburg ist am Donnerstag mit 16 Freisprüchen zu Ende gegangen. Der verheerende Brand sei auf einen Produktionsfehler eines Heizstrahlers in der Bahn zurückzuführen, befand das Gericht.

Die Untersuchungen hätten ergeben, dass der Brand eindeutig vom Heizstrahler ausgegangen war, der einen Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler hatte, heißt es in der Urteilsbegründung.

"Sekundärschäden an Leitungen"

Die Schäden an den Hydraulikleitungen seien Sekundärschäden gewesen - die also durch den Brand entstanden waren, führte Richter Manfred Seiss aus. Es habe keine Norm gegeben, die den Einbau eines Kunststoffheizlüfters in eine Standseilbahn verboten hätte.

"Stand der Technik eingehalten"

Auch die Verlegung der Hydraulikmessleitungen an der Rückseite des Lüfters seien unbedenklich gewesen. Bezüglich der verwendeten Materialien und Sicherheitseinrichtungen hätten die Sachverständigen einstimmig erklärt, dass der Stand der Technik eingehalten worden sei.

Durch den Produktionsfehler am Heizlüfter im Gussverfahren sei der Spritzpunkt so gewählt gewesen, dass er sich an der Aufhängung befand. Diese lockerte sich und riss, wodurch der Heizstern torkeln und an die Rückwand des Heizlüfters stoßen konnte, da der Abstand zur Rückwand überaus gering war, erläuterte der Richter.

"Nicht eigensicher und selbst verlöschend"

Der Lüftermotor lief weiter und die Thermoschutzeinrichtungen sprachen nicht an. Durch die Berührung des heißen Heizsterns mit der Rückwand des Heizlüfters kam es zu einem Brand. Entgegen der Zusicherung des Herstellers sei das Kunststoffgehäuse des Heizlüfters nicht eigensicher und selbst verlöschend gewesen.

Vielmehr brannte es so, dass durch die Hitze die Hydraulikmessleitung barst, sprühförmig austrat und sich der Brand explosionsartig verbreiterte, so Seiss.

"Wahl der Materialien irrelevant"

Dadurch brannten alle Materialien - auch das an und für sich nicht brennbare Aluminium: Das heiße, in diesem Fall sei es völlig gleichgültig gewesen, welche Materialien beim Bau verwendet worden waren.

Die nachträglich gegen Zugluft eingebauten Lärchenholzbretter spielten für die Brandentstehung und -ausweitung keinerlei Rolle, so der Richter.

"Alle Hydraulikleitungen dicht"

Im Strafantrag sei die Meinung vertreten worden, dass durch Undichtigkeiten an den Hydraulikleitungen Öl ausgetreten wäre. Im Beweisverfahren habe sich jedoch ergeben, dass alle Hydraulikleitungen dicht und ordnungsgemäß verlegt waren, führte Seiss aus.

Weiters war davon ausgegangen worden, dass ausgetretenes Öl auf die Heizwendel geraten und dort zur Entzündung gelangt sei. Die Versuche seitens der Sachverständigen hätten aber ergeben, dass dies nur schwer möglich sei und wenn, dann nur bei entsprechender Manipulation.

Abweichungen beim Vergleichszug?

Ein Grundproblem sei auch gewesen, dass eine hundertprozentige Identität der beiden Züge "nicht erwiesen ist", sagte Seiss. Die "Kitzsteingams" sei völlig verbrannt, die Situation am Vergleichszug sei durchaus in einigen Bereichen abweichend (etwa bei Hydraulikleitungen seien Abweichungen von 20 Zentimetern und mehr möglich gewesen).

Die Züge waren außerdem keine Serienprodukte (Fließband), sondern handwerkliche Einzelanfertigungen und deswegen Abweichungen normal.

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"Wir werden seit drei Jahren belogen"
Laut Austria Presse Agentur stoßen die 16 Freisprüche bei den meisten Hinterbliebenen der Toten auf Unverständnis. Viele sind bestürzt. Einige üben schwere Kritik an Staat und Justiz.

"Staat zieht sich so aus der Affäre"
"Wir werden seit drei Jahren belogen. Ich geniere mich für unser Land", sagt eine Wienerin, die bei dem Unglück ihren Sohn verloren hat. Das Urteil gehe ins Bodenlose.

"Rechtssprechung wie auf dem Balkan"
Ein Klagenfurter, dessen 34-jähriger Sohn, Skilehrer in Kaprun, gestorben war, beklagte sich bitter darüber, "dass sich der Staat nun so aus der Affäre zieht".

Die Gletscherbahnen seien nur auf Profit aus gewesen und hätten nicht für die Sicherheit gesorgt: "Mir wäre schon geholfen, wenn es Schuldsprüche gegeben hätte." Es werde im Grunde gar nicht darüber nachgedacht, dass 155 Menschen nun tot seien. Er werde sich nun den Zivilklagen anschließen, habe jedoch geringe Hoffnung: "Die Rechtssprechung in Österreich gleicht der auf dem Balkan."

"Menschenleben in Österreich nichts wert"
Eine Frau aus Bad Leonfelden in Oberösterreich, deren 13-jähriger Sohn ums Leben gekommen war, sagte: "Das Urteil ist ein Hohn. Menschen- und Kinderleben sind in Österreich nichts wert. Ich habe damit gerechnet, dass jemand zur Verantwortung gezogen wird." Sie könne seit der Katastrophe nicht mehr lachen.

Bestürzung bei Hinterbliebenen

Chronologische Link-Sammlung: Prozess-Berichte

Genugtuung?
pinzgau100vor  1min
Für mich wurden die Angehörigen der Opfer von ihren Anwälten und den Medien derart aufgestachelt, dass eine objektive Beurteilung der Situation für diese Personen nicht mehr möglich ist. Man muss sich ernsthaft fragen, was diese Damen und Herren denn eigentlich wollen, und leider schlägt die Staatsanwältin in die gleiche Kerbe. Jedes Urteil, ganz egal welches, macht niemanden mehr lebendig! Man muss sich immer wieder vor Augen halten, dass es sich hier um einen schrecklichen Unfall gehandelt hat und nicht um Mord oder Totschlag! Tatsache ist doch, dass niemand ein solch schreckliches Ereignis vorausgeahnt hat und nicht vorausahnen konnte. Gerade weil es bis dato noch nie einen derartigen Unfall gab. Hier 16 Menschen zu verurteilen, nur um Genugtuung zu erhalten scheint mir mehr als über das Ziel hinausgeschossen. Weil ein geliebter Mensch nicht mehr lebt, muss unbedingt jemand eigesperrt werden, egal ob schuldig oder nicht. Mit dem Einspruch gegen das Urteil hat die Frau Staatsanwältin nur eines erreicht: Wieder ein elends langes Verfahren mit mehr oder weniger objektiven Berichten in den Medien und unvorstellbarer Nervenbelastung der Hinterbliebenen und der Angeklagten und ihrer Familien.

Bringt Nichts
affenolazvor  14min
Das ganze Gezeter ist aufgrund der emotionalen lager der Hinterbliebenen zwar verständlich, aber es bringt nichts - die Toten werden davon nicht wieder lebendig! So hart es klingt aber es ist so, egal, wie der prozess ausgeht.

RICHTIG
sbgbuergervor  23min
Seit 3 Jahren belogen, genau so ist es! Ich schäme mich als Österreicher über solche Entscheidungen aber schön langsam gewöhnt man sich an gewisse Entscheidungen (die Wahrheit darf man ja weder aussprechen noch schreiben). Wichtig ist nur, die Herrn Sachverständigen habe die Millionen der Steuerzahler in der Tasche.

Wer hat gelogen?
augure12vor  7min
Wer hat denn wen "angelogen"? Doch wohl zu allererst die sogenannten "Opferanwälte", die den Hinterbliebenen Hoffnungen auf amerikanische" "Schadenersatzzahlungen" im Millionen Euro-Höhen gemacht hatten! (Ihre Honorare wären schon nicht zu knapp gewesen, gell ja, Anwaltsordnung her und hin). Sachverständige? Niemand anderer als die ganz auf Anklage versessene U-Richterin und die Staatsanwältin haben die ausgesucht gehabt. Mit Gewalt sollten Schuldige konstruiert werden, musste man als (finanziell uninteressierter) Beobachter den Eindruck haben. Warum "darf man die Wahrheit" nicht aussprechen? Der "Vater" eines tödlich verunglückten Buben hat es ja eh gemacht: Er hat den Wert seines Buben - und implizit den "Schadenersatz", den er einstreichen will - mit einem Ferrari oder Porsche verglichen. Sooo sieht das aus. Und hat mit der rechtsstaatlichen Suche nach der Wahrheit an Hand von Fakten und beweisbaren Tatsachen in einem solchenMonsterprozess eben nichts zu tun. Sondern damit, die "teuren Toten" noch nutzbringend zu möglichst viel Geld zu verwerten.

Die Causa Ehepaar Seiss
rauriserinvor 1h 2min
- angedrohte Klage wegen kaltem Zug sowie Freispruch pauschal bei 155 Toten - zeigt nur, wie abgehoben, eitel und von den Dingen des Lebens und Sterbens ahnungslos unsere Justiz und ihre Protagonisten agieren.

@rauriserin
augure12vor  1min
Gell ja, du kennst dich ganz genau aus, mit deinem "gesunden Volksempfinden" und der Jörgele in Karantanien hat das im Wahlkampf jetzt auch schon überrissen. Mit den Fakten, die in dem langen Prozess halt dann zäh und mühsam an die Oberfläche gefördert wurden, ja da happerts halt bei einer Rauriserin. Wozu sich auch um unnotwenige Details beschäftigen. Das "gesunde Volksempfinden" nach einer drei Jahre lang erfolgten Meinungsmanipulation durch einige Medien - dahinter etliche "Opferanwaälte" mit PR-Büros, versteht sich - da muss eine Rauriserin schon emotional verwirrt sein. Oder wolltest auch bei den "Schadenersatzklagen" der Angehörigen mitschneiden?

Frau Seiss will ÖBB wegen kaltem Zug verklagen, Ehemann spricht frei bei 155 Toten
rauriserinvor 1h 19min
Wir haben einen Richter, dessen eigene Ehefrau massive Gerichtsverfahren androht, weil sie bei Seekirchen auf der Rückreise von Wien einmal in einem Zug ausharren musste - eine halbe Stunde lang. Weil der Zug durch technische Probleme mit der Fahrleitung nicht beheizt und beleuchtet werden konnte. Diese Frau droht den ÖBB ein Verfahren an. Ihr eigener Ehemann macht heute 16 Freisprüche in einer Causa, bei der 155 Menschen ihr Leben gelassen haben. Liebe Angehörige, ich schäme mich für mein Land Österreich und zünde Euren Toten heute Nacht einige Kerzen an, so viel ich halt daheim habe. Sie brennen für Euch und Eure Leuteln im tiefen Schnee in meinem Hausgarten. Und: Was ist das für eine Staatsanwaltschaft, die offenbar zum Teil die falschen Leute anklagt. Österreichs Justiz passt bestenfalls nach Haiti.

Richtig, liebe Rauriserin...
karlknallervor 1h 6min
...es ist eine Schande und ein Skandal! Daher: (1) Sofortiger Ersatz der unabhängigen Gerichtsbarkeit durch das gesunden Volksempfinden, dieses erhoben durch Meinungsumfragen nach vorheriger Manipulation durch ORF, Fellner-Brothers und Dichand. (2) Öffentliche Auspeitschung von Herrn und Frau Seiss auf dem Rauriser Hauptplatz an jedem 11. November. (3) Sofortige Überweisung der von Herrn Fagan in den USA eingeklagen Summe aus Budgetmitteln (kann ev. vom Land Kärnten bevorschusst werden).

karli
exselektorvor  29min
*lol* Treffender kann man nicht formulieren. Gratuliere

pinzgau100vor  0min
In Rauris scheint es zur Zeit auch recht kalt zu sein.

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hab gerade ein wenig zurückgelesen und mir kommt das grausen

sozialist1980, vor 3 Minuten

wahrscheinlich kennt keiner der die nach "harten strafen" schreit auch nur einen der angeklagten. keiner weiss warum diese 16 überhaupt angeklagt wurden, aber bei einem sind sie sich sicher: das urteil ist ein skandal...
sollen 16 unschuldige verurteilt werden nur damit die rachegelüste einiger hier gestillt werden? es wäre ja noch schöner wenn Gerichtsprozesse in zukunft ausserhalb des gerichtssaals entschieden werden und emotionen wichtiger werden als fakten.
mit ein bisschen pech kann jeder von uns einmal unschuldig vor gericht stehen und nur hoffen dass fakten wichtiger sein werden als die blanke öffentliche emotion...

caller1operationiraqifreedom, vor 1 Minute

einen sündenbock, der büßen muss, brauch der pöbel halt immer

Bedauerlich ist nur

citycobra, vor 10 Minuten

dass der Bahnbetreiber nicht für Entschädigungen sorgen muss, wenn grundsätzlich kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Nur könnten die Tirolerstierschädln etwas liebenswürdiger zu ihren Nachbarn werden und von sich aus für die entsprechende Entschädigungen sorgen - freiwillig!

shinbeit, vor 7 Minuten

dass kaprun in salzburg und net in tirol liegt, sei dir am rande mitgeteilt...

geht doch ums

citycobra, vor 3 Minuten

prinzip: Diese Region lebt vom Tourismus und ist somit moralisch verpflichtet für Entschädigungen zu sorgen, ohne gerichtlich dafür gezwungen zu werden. 20.000 EUR pro Person müßte da doch drinnen sein?

ares1900, vor 12 Minuten

Warum nach härterer Bestrafung schreien ?
Ist doch völliger Schwachsinn und erinnert mich auch ein wenig an ein typisches Wahlkampfthema.
Dabei gibt es genügend Gesetze die nur zur Anwendung gebracht werden müssten.
Was z.b Strafen wie die Todesstrafe betrifft, ist diese Form der bestrafung wohl eher ein Armutszeugnis für die Justiz.
Also, wenn mich was auf die Palme bringt dann ist es manchmal die verweichlichte Anwendung einiger Gutmenschen die sich scheuen ( Aus welchen gründen auch immer ) vorhandene Gesetzte wirkungsvoll und Konsequent einzusetzen.

traurigerweise geschehen immer wider unglücke

sozialist1980, vor 13 Minuten

die man einfach nicht vorhersehen kann. ich habe vollstes verständnis für die wut und die trauer der angehörigen der katastrophe, aber ich vertaue auch dem justizsystem.
es wird immer wieder katastrophen geben, für die es keinen schuldigen gibt und wenn wir beginnen menschen zu verklagen und zu verurteilen weil es "halt einen schuldigen geben muss", dann kann unser rechtssystem baden gehen und skrupelosen anwälten ist tür und tor geöffnet...

Verstehe die REaktionen nicht

mooskito, vor 14 Minuten

Es gabt 16 Beschuldigte. Diese 16 Beschuldigten wurde nachgewiesen, daß Sie nicht Schuld an dem Unglück hatte. Es war anscheinend ein Heizlüfter. Jemand der unmittelbar mit diesem Heizlüfter zu tun hatte (Hersteller usw.), war nicht beschuldigt. Also finde ich Urteil richtig. Wenn eine defekte Glühbirne die Ursache gewesen wäre, wer würde dann die Schuld tragen? Der Sie hineingeschraubt hat? Der Sie hätte begutachten sollen usw.? Denkt mal nach.

Hier in diesem Prozess gab es Beschuldigte die verurteilt werden sollten. Es war nicht ein Verfahren wo es darum ging, wer was oder wie Schuld war, sonder es ging darum, diesen 16 Beschuldigten eine Schuld an dieser schrecklichen Unfall zu geben. Es war keiner von diesen 16. Vielleicht war es der 17te der eben nie angeklagt war. Also somit finde ich dieses Urteil schon korrekt. Warum sollte ein X seinen Kopf hinhängen lassen nur weil ein Schuldiger gesucht und gebraucht wird.

Ich finde unser Rechtssystem hat funktioniert. In anderen Staaten werden Menschen auf Grund von falschen Urteilen getötet. Sie USA. Dort funktioniert etwas nicht. Hauptsache man hat ein Opfer gefunden das Schuld ist.

Soll dieser Umstand auch in Österreich herschen?

Bei allem respekt und anteilnahme an dem Unglück, aber keiner von den 16 war es. So is es halt, das hat nix mit Schlamperei oder fehlurteil zu tun.

Respekt dem Richter!

Du irsst: Gerade der Wert der evidenten Nachweise wurde vom Gericht in Zweifel gezogen.

mihisch, vor 12 Minuten

Ein Nachweis, dass sie NICHT verantwortlich waren, fehlt.

@mihisch

asbehawi, vor 7 Minuten

ich sags dir nur ungern, aber zum glück irrst du. es muss nicht die unschuld bewiesen werden, sondern die schuld

shinbeit, vor 18 Minuten

shalom lecha!

shinbeit

bildein, vor 15 Minuten

Bitte übersetze

caller1operationiraqifreedom, vor 12 Minuten

ojeeee, was uns wohl der foccerl zu diesem thema zu sagen hat...

shinbeit, vor 11 Minuten

shalom lecha = ich gruesse dich

shinbeit, vor 10 Minuten

ja, ja, der focci... *g*

caller1operationiraqifreedom, gerade jetzt

kein nickwechsel der welt nützt das was...beim focci...jaja so is er eben

umstrittenes urteil?

pelinka, vor 18 Minuten

für mich war nach den vorliegenden informationen eigentlich kein anderes urteil möglich. genauso, wenn man auf einer rutschigen fahrbahn hinfällt und sich den fuss bricht, und damit höhere gewalt eingetreten ist, so ist bei diesem strafverfahren eigentlich auch höhere gewalt vorgelegen.
die rufe nach rache und verurteilungen mögen für die betroffenen und die staatsanwaltschaft lauter sein, aber damit ist doch auch keinem opfer geholfen und die beteiligten "schuldigen" können eigentlich auch nicht haftbar gemacht werden.

caller

docnickname, vor 28 Minuten

wie jene die selber am lautesten nach moral und harten strfaen schreien, selber meist am meisten dreck am stecken haben...

welch herrliche beschreibung deines egos!

du willst strafe, du willst schuldzuweisungen, du willst geld...

ergo....

was hast den eigentlich schon so alles angestellt? *ggg*

docnickname, vor 26 Minuten

caller1operationiraqifreedom, vor 5 Minuten

caller1operationiraqifreedom, vor 24 Minuten

oje, hast den satz nicht verstanden...sollte eigentlich das gegenteil aussagen...
schlimm

Du meinst,?

citycobra, vor 23 Minuten

man sollte nicht mit Steinen werfen ...

nee, nee

docnickname, vor 23 Minuten

stimmt schon,
nur ist dein schuss in die hose gegangen!

deine aussagen sprechen nicht für dich! *g*

caller1operationiraqifreedom, vor 19 Minuten

jaja, sorry...ich habe natürlich nur von 99,9% der bevölkerung gesprochen, konnte nicht ahnen das sich hinter deinem nick die reinkanation von mutter theresa verbirgt..

*lol* jetzt wirst kindisch

docnickname, vor 14 Minuten

established upon those principls of freedom, equality, justice, and humanity for which American patriots sacrificed their lives and fortunes

und ich habe nicht geglaubt das dir justice (inclusive altestamentarischer rachegelüste) wichtiger ist als humanity.

docnickname, vor 12 Minuten

caller1operationiraqifreedom, vor 1 Stunde, 29 Minuten
...
ich will nicht wissen wieviele in den hießigen gefängnissen sich gerne selbst das leben nehmen würden, alla fuchs und unterweger, wenn man ihnen eine adäquate möglichkeit dazu bieten würde

du weisst natürlich, dass sie sich GERNE das leben nehmen würden.

gib da a kugel und a ruah is *g*

caller1operationiraqifreedom, vor 11 Minuten

geh bitte...das verstehst eh nicht...außerdem wo steht das was von wichtiger?...keine justice ohne humanity und umgekehrt

caller1operationiraqifreedom, vor 8 Minuten

nochmals ojee...ich glaub sowas wie dich nennmt man funktionellen analphabetismus oder so ähnlich, sprich nicht verstehen was sie eben lese...
das soll heißen das viele menschen bei den alternativen lebenslänglich oder tod lieder das zweitere wählen

docnickname, vor 5 Minuten

was dir wichtiger ist, entnehm ich aus deinen wortmeldungen.

aber lass ma des thema, wird scho langsam fad.

bei anderen themen werden wir vielleicht einen konsens finden.
mutter theresa gibt dir ihren segen *g*

caller1operationiraqifreedom, vor 3 Minuten

danke....bloß an welcher wortmeldung du das entnehmen wilst, wird mir wohl immer ein rätsel bleiben

docnickname, vor 2 Minuten

das viele menschen bei den alternativen lebenslänglich oder tod lieder das zweitere wählen

beim amerikanischen lebenslänglich kann das schon möglich sein, bei uns kommst bei guter führung nach ca. 15 jahren frei und das bei freier kost und unterkunft

Wer von den

citycobra, vor 30 Minuten

Anwesenden Teilnehmern hat sich schon einen Sicherungskasten behördlich bewilligen lassen? Da mußt du nämlich über 20 techn. und elektrotechn. Normen erfüllen, dass darüber nur gesprochen wird. An Normen und behördl. Bewilligungsverfahren ist dieses Land wahrlich nicht unterversorgt, es wird alles menschenmögliche getan, Unfälle zu vermeiden. Mehr geht nicht!

ja du hast recht. wer jemals irgendwas unternommen hat weiß das. die die ihr leben lang nix tun reißen da die pappn auf!

daspinzgauerrind, vor 29 Minuten

geunugtuung?

quiri, vor 31 Minuten

"Auch der deutsche Opferanwalt Michael Witti kritisierte die Freisprüche. "Das Urteil sollte Wahrheit und Genugtuung für die Angehörigen bringen..."

find auch schon traurig, dass man nur aus genugtuung andere menschenleben zerstören möchte ...

das ganze ich echt tragisch, aber es kann doch nicht sinn der sache sein, krampfhaft einen schuldigen zu finden, nur um "genugttung" zu finden ...

>quiri

bildein, vor 24 Minuten

Genau

hehospanndenwagenan, vor 17 Minuten

kann dir nur zustimmen

Reaktion:

Genau so ist es!

nolens, vor 15 Minuten

Wären die Angehörigen der Opfer zufrieden wenn-wie einer sagte- mindestens 4 ( oda a poa!!! wie er sagte) verurteilt worden wären? Suchen wir die Schuldigen mit dem Würfel aus??? Ich sag euch eines: Ich bin am Tag vor der Katastrophe selbst mit der Bahn hinaufgefahren! Da wurde in der Bahn gejohlt, gesoffen und auch getschickt, dass mir die Grausbirnen aufgestiegen sind!Im Alpincenter angekommen, dachte ich mir:" Wenn da einmal was passiert...." Ich wollte es nicht verschreien!!!!!!

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Chronologie des Kaprun-Prozesses

Dreieinhalb Jahre nach der Katastrophe von Kaprun endete der Prozess mit 16 Freisprüchen.

Der Strafprozess in Salzburg um die Seilbahnkatastrophe von Kaprun, bei der am 11. November 2000 155 Menschen ums Leben gekommen waren, ist am 19. Februar 2004 mit 16 Freisprüchen zu Ende gegangen. Die Verhandlung war von vielen Pannen und Zwischenfällen überschattet. Im Folgenden eine Chronologie:

18. Juni 2002: Beginn des Prozesses mit riesigem Medientrubel.

19. Juni 2002: Beginn der Einvernahme der Beschuldigten.

5. Juli 2002: Am elften Prozesstag endet die Einvernahme der Beschuldigten.

8. Juli 2002: Beginn der Zeugeneinvernahmen.

Koffer voller Fotos und Dokumente

11. Juli 2002: Beim Lokalaugenschein in Linz reisen Mitarbeiter der Kriminaltechnischen Zentralstelle (KTZ) des Innenministeriums mit einem Kofferraum voll Fotos, Videos und Dokumenten an, die bisher nicht im Akt waren, aber für das Verfahren relevant sein dürften.

12. Juli 2002: Die Staatsanwaltschaft Salzburg leitet deswegen Ermittlungen gegen die KTZ ein.

15. Juli 2002: Der Leiter der KTZ wird vom Dienst suspendiert.

19. Juli 2002: Ende der ersten Runde nach 19 Verhandlungstagen.

10. September 2002: Ende der Sommerpause.

Zu wenige Sekretärinnen

12. September 2002: Richter Manfred Seiss muss am 22. Verhandlungstag neuerlich unterbrechen, weil wegen Schreibkräftemangels noch Protokolle vom Juli fehlen.

2. Oktober 2002: Verteidiger beantragen Abberufung des Hauptgutachters Anton Muhr, weil dieser Beweismittel zu Hause aufbewahrt. Muhr nimmt seither nicht mehr am Prozess teil.

9.Oktober 2002: Beginn von Verlesungen des Aktes in den Pausen.

22. Oktober 2002: Nächste Unterbrechung für vier Wochen.

19. November 2002: Beginn der Erörterung der Gutachten.

27. November 2002: Hauptgutachter Muhr scheidet aus dem Verfahren aus, nachdem ihm ein Psychiater Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt hat.

Video taucht bei Durchsuchung auf

19. Dezember 2002: Bei einer Durchsuchung in der Heeresbild- und Filmstelle in Wien wird das allererste Video, das im Unglücksstollen aufgenommen wurde, gefunden. Trotz Aufforderung war es dem Gericht bisher dahin nicht übergeben worden.

13. Jänner 2003: Helmut Prader wird zum neuen Hauptgutachter bestellt. Ab nun wird nur noch alle zwei Monate eine kurze Verhandlung einberufen, damit das Verfahren nicht völlig neu aufgerollt werden muss.

31. Jänner 2003: Die Unglückszüge werden von Linz in die Struberkaserne nach Salzburg überstellt.

2. April 2003: Der ausgeschiedene Gutachter Muhr gibt die letzten Unterlagen heraus.

14. Oktober 2003: Am mittlerweile 45. Verhandlungstag übergibt der neue Haupt-Sachverständige Prader dem Gericht sein neues Gutachten. Auch für ihn ging der Brand vom Heizlüfter aus.

18. November 2003: Ohne großen Wirbel wird der Prozess nun wieder regulär fortgesetzt. Es folgen die Erörterungen der Gutachten.

10. Dezember 2003: Die Erörterungen werden abgeschlossen.

11. Dezember 2003: Richter Seiss verkündet, dass am 19. Februar 2004 das Urteil gesprochen wird.

8. Jänner 2004: Mit der Befragung des letzten Zeugen wird das Beweisverfahren abgeschlossen.

20. Jänner 2004: Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat beginnt am 61. Prozesstag als Erste mit den Schlussplädoyers: Sie stützt sich weiter auf ihre Anklage und meint, dass 15 der 16 Beschuldigten im Sinne der Anklage schuldig seien. Auch die Privatbeteiligten-Vertreter fordern die Verurteilung der Beschuldigten.

21. Jänner: Schlussplädoyers der Verteidiger, die alle den Freispruch ihrer Mandanten forderten.

19. Februar: Richter Manfred Seiss verkündet die Urteile: 13 Angeklagte werden vom Vorwurf der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst freigesprochen, drei vom Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung.

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Chronologische Link-Sammlung zu Kaprun
Es gibt kaum Fachbegriffe, die im Archiv von salzburg.ORF.at so oft zu finden sind wie Kaprun, Gletscherbahn, Katastrophe, Angehörige und Kitzsteinhorn. Hier finden Sie einen Überblick mit Berichten aus dem Prozess-Geschehen der letzten Monate.
 

Daten und Fakten
Der Kaprun-Prozess dürfte insgesamt 2,5 Mio. Euro gekostet haben.

Folgende Link-Sammlung aus dem Archiv von salzburg.ORF.at über das Prozessgeschehen ist chronologisch und beginnt ganz oben mit jüngsten
ORF.at
Die Brandkatastrophe von Kaprun mit 155 Toten hat keine Schuldsprüche zur Folge - alle 16 Angeklagten wurden am Donnerstag freigesprochen. Bei den Hinterbliebenen löste das Urteil großteils Bestürzung und Empörung aus. In und vor dem Gerichtssaal kam es zu lautstarken Protesten. Anwälte der Angehörigen sprechen von einem "krassen Fehlurteil". Ob gegen das Urteil Rechtsmittel erhoben werden, ist noch nicht bekannt.
Bestürzung bei Hinterbliebenen
Hochspannung & Personenschutz & Ansturm von Medien

Kaprun-Prozess endet

Schlussplädoyers der Verteidiger

Staatsanwältin
sieht Schuldige bei Gletscherbahn

Prozess
geht in Zielgerade

Niederlage
für US-Opfer-Anwalt Fagan

"Heizlüfter ...
... mit großer Wahrscheinlichkeit die Ursache"

Gerichtspsychiater
beurteilt Kaprun-Gutachter

"Produktionsfehler ...
... bei Heizlüfter nicht erkennbar"

Gutachter:
Produktionsfehler in Heizlüfter

Privatgutachter
durfte erstmals Wrack inspizieren

Nach Katastrophe:
Zivilklagen

Kaprun gedenkt
der Gletscherbahn-Katastrophe

Angehörige
wollen mehr Schmerzensgeld

Sammelklage
nach Kaprun-Unglück

Fagan
zieht Klage gegen Intersport zurück

Pläne für Gedenkstätte
vorgestellt

 

Die Causa Ehepaar Seiss
rauriserinvor 1h 8min
- angedrohte Klage wegen kaltem Zug sowie Freispruch pauschal bei 155 Toten - zeigt nur, wie abgehoben, eitel und von den Dingen des Lebens und Sterbens ahnungslos unsere Justiz und ihre Protagonisten agieren.

rashimvor  21min
Ich verstehe das nicht ganz. Ein Richter darf sich nicht von Emotionen leiten lassen, nur von Fakten. Und es gibt eben Dinge, die sind nicht vorhersehbar. Nicht bei jedem schweren Unfall ist jemand Schuld.

xaverdererstevor 1h 17min
Täglich sterben Menschen. Bei Verkehrsunfällen, Arbeitsunfällen und auch bei Freizeitunfällen. Wenn etwa ein Familienvater von der Arbeit nicht mehr nach Hause kommt, eine Mutter auf der Fahrt zum Einkauf verunglückt oder ein Kind am Rand der Schipiste in ein Hinderniss prallt. Wir lesen oder hören laufend solche Meldungen. Für die Anghörigen dieser Opfer wird ein derartiger Schicksalschlag nicht weniger schmerzhaft empfunden als für die, sicherlich bedauernswerten, Angehörigen der vielen Opfer von Kaprun. Wie oft kommt es dabei neben der menschlichen Katastrophe noch zur Wirschaftlichen. Wer berichtet später noch darüber ? Welcher Staranwalt setzt sich für diese Hinterbliebenen ein ? Bei allem Leid welches den Kaprun - Angehörigen widerfahren ist, sollten Diese endlich in sich kehren und ihre Trauer nicht mit Hass ( !!! ) bewältigen. Keiner der Angeklagten hat diese Katastrophe mit Vorsatz herbeigeführt. Vor allen aber, mir könnte keine noch so hohe Summe einen lieben Menschen ersetzen.

Bin ganz deiner Meinung
bildeinvor 1h 15min

Frau will ÖBB wegen kaltem Zug verklagen, Ehemann spricht frei bei 155 Toten
rauriserinvor 1h 28min
Wir haben einen Richter, dessen eigene Ehefrau massive Gerichtsverfahren androht, weil sie bei Seekirchen auf der Rückreise von Wien einmal in einem Zug ausharren musste - eine halbe Stunde lang. Weil der Zug durch technische Probleme mit der Fahrleitung nicht beheizt und beleuchtet werden konnte. Diese Frau droht den ÖBB ein Verfahren an. Ihr eigener Ehemann macht heute 16 Freisprüche in einer Causa, bei der 155 Menschen ihr Leben gelassen haben. Liebe Angehörige, ich schäme mich für mein Land Österreich und zünde Euren Toten heute Nacht einige Kerzen an, so viel ich halt daheim habe. Sie brennen für Euch und Eure Leuteln im tiefen Schnee in meinem Hausgarten. Und: Was ist das für eine Staatsanwaltschaft, die offenbar zum Teil die falschen Leute anklagt. Österreichs Justiz passt bestenfalls nach Haiti.

Bin komplett Deiner Meinung:
victoria24vor 1h 25min

Nur:
victoria24vor 1h 24min
Die Staatsanwältin hat ihren Strafantrag aufgrund des Gutachtens des ersten Hauptsachverständigen eingebracht. Dieser wurde zwar dann ausgetauscht, dass man aber danach auch die Anklage modifiziern müsste, so schlau war natürlich keiner.

>rauriserin
bildeinvor 1h 17min
Wenn der ÖBB keine Schuld nachgewiesen werden kann, wird es auch in diesem Fall keinen Schuldspruch geben, genau wie im Kaprunprozess. Was soll das

Hab mich noch ein wenig umgehört
victoria24vor 1h 2min
Will sie wirklich klagen, oder ist da der Bericht damals ein bißchen dramatisiert worden, weil quasi eine Semi-Prominente (prominent im Sinne von bekannt) zufälligerweise in diesem defekten Zug saß? Ich glaube nämlich, sie und ihr Mann haben damals gesagt, sie werden nicht klagen.

Frage des Verschulden
tranquillosvor 2h 10min
Es geht bei diesem schrecklichem Unglück den Angehörigen zum Teil leider nicht um die Verschuldensfrage. Was soll ein Techniker, Betreiber etc, der von einer Seilbahnfirma eine Standseilbahn bestellt und selbsverständich davon ausgeht, dass diese auch den gesetzlichen Anforderungen entspricht - wofür in solchen Fällen Bescheinigungen der Herstellerfirmen unter anderem den Behörden vorgelegt werden müssen, die Hersteller der Seilbahn wiederum sind verpflichtet ihre Produkte Prüfungen zu unterziehen und dürfen derartige Maschinen nur nach erfolgten Abnahmen beim TÜV etc. in den Verkehr bringen - auszusetzen haben. Aufgrund der mangelnden Möglichkeiten kann der Betreiber, Techniker etc. garnicht feststellen ob die Seilbahn Fehler aufweist oder nicht. Abgesehen davon müssen soweit ich informiert bin diese Anlagen in regelmässigen Abständen von Sachverständigen - die sich wiederum an die Technischen Unterlagen des Herstellers (welcher wiederum überprüft wurde) halten - überprüft werden. Prinzipiell muss doch davon ausgegangen werden, dass man den Unterlagen, die man beim Erwerb einer derartig umfangreichen Anlage erhält auch Glauben schenken kann - hier ist meiner Meinung nach der Vertrauensgrundsatz anzuwenden. Aus meiner Sicht - und ich möchte festhalten, dass ich in keinster Weise mit der Sache etwas zu tun habe - kann man eine Person, welche die Anlage betreibt oder überprüft und sich dabei auf Unterlagen bzw. Daten stützt die unzählige Techniker und Prüfanstalten vor Installation der Anlage ausgearbeitet und geprüft haben, nicht für ein Unglück verantwortlich machen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Wartungs- und Kontrollarbeiten regel- und vorschriftsmässig durchgeführt wurden.

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Kurier

19. Feber 2004-02-19

Urteile im Kaprun-Prozess

 

Die Staatsanwältin hatte für 15 der Beschuldigten Schuldsprüche im Sinne des Strafantrages gefordert, alle Verteidiger hatten für Freisprüche plädiert.

Salzburg - Im Kaprun-Prozess werden am Donnerstag die Urteile über 16 Beschuldigte wegen der Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn vom 11. November 2000, bei der 155 Menschen ums Leben gekommen sind, von Einzelrichter Manfred Seiss verkündet. Über 70 Medienvertreter sowie zahlreiche Opferangehörigen werden im Salzburger Kolpinghaus erwartet.

Schuld- oder Freisprüche?

Seit 18. Juni 2002 wird verhandelt. Beim Prozess müssen sich 13 Beschuldigte wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und drei wegen fahrlässiger Gemeingefährdung (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) verantworten. Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat hatte für 15 der Beschuldigten Schuldsprüche im Sinne des Strafantrages gefordert, alle Verteidiger hatten für Freisprüche plädiert.

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Krone

19. Feber 2004

Hochspannung: Heute Urteil im Kaprun-Prozess!

Verhandlung dauerte 62 Tage, 95 Zeugen einvernommen, Prozess-Akte umfasst 94 Bände!

PLUS: Die Chronologie des Prozesses

Großer Andrang sowohl seitens der Medienvertreter als auch der Opferangehörigen wird heute bei der Urteilsverkündung im Kaprun-Prozess im Salzburger Kolpinghaus erwartet. Insgesamt haben sich 60 Medienvertreter aus aller Welt angemeldet, teilte der Sprecher des Landesgerichtes, Hans Rathgeb, mit. "Wir wollen, dass der letzte Tag im Kaprun-Verfahren über die Bühne geht wie jeder andere Prozess", betonte Rathgeb.

Seit 18. Juni 2002 wurde wegen der Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn vom 11. November 2000, bei der 155 Menschen ums Leben gekommen sind, verhandelt. Beim Prozess müssen sich 13 Beschuldigte wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst und drei wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor Einzelrichter Manfred Seiss verantworten. Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat hatte für 15 der Beschuldigten Schuldsprüche im Sinne des Strafantrages gefordert, alle Verteidiger hatten für Freisprüche plädiert.

Insgesamt wurde an 62 Tagen verhandelt, 95 Zeugen wurden einvernommen. 94 Aktenbände beinhaltet mittlerweile der Prozessakt - die vielen Beiakte nicht eingeschlossen, die zahlreiche Kisten füllen.

Bei der Anfahrt wird es eine Zufahrtsregelung geben, damit der Verkehr flüssig abgewickelt werden kann. Von Fahrzeugkontrollen könne keine Rede sein, sagte Rathgeb. Zwei Sicherheitskontrollstellen werden beim Eingang installiert, die vom Wachdienst überwacht werden. Natürlich werden auch Polizeibeamte anwesend sein - aber alles in Grenzen, so der Pressesprecher des Landesgerichtes. Es handle sich ja nicht um einen Terroristenprozess.

Die meisten Medienvertreter kommen aus dem europäischen Raum. Allerdings haben sich schon TV-Teams aus Japan und Kanada angemeldet, stellte Rathgeb fest. Im Kolpinghaus wurden sogar zusätzliche Anschlüsse hergestellt und Datenleitungen sowie das Stromnetz verstärkt.

Den Opferangehörigen wird ein zweiter Saal angeboten, wo sie der Urteilsverkündung beiwohnen können. Auch US-Anwalt Ed Fagan hat sein Erscheinen für morgen angekündigt. Ebenso soll eine große Anzahl der 50 Privatbeteiligtenvertretern kommen.

Gerechnet werde mit Emotionsausbrüchen: "Unmuts- oder Beifallsäußerungen wird es sicherlich geben, aber das ist bei vielen Prozessen so. Das werden wir auch aushalten", sagte Rathgeb. Der Pressesprecher verwies darauf, dass allein Richter Seiss für den Gang der Verhandlung zuständig sei - aber dieser werde das schon meistern, zeigte sich der Justizsprecher überzeugt. (apa)

 

Kaprun-Gedenkstätte: Baubeginn nach der Schneeschmelze

Ort der Ruhe und Besinnlichkeit soll zum 4. Jahrestag am 11. November fertig gestellt sein

 

Wenn sich der Tag der Seilbahnkatastrophe am Kitzsteinhorn in Kaprun heuer am 11. November zum vierten Mal jährt, dann soll die Gedenkstätte für die 155 Opfer fertig gestellt sein. Die symbolische Grundsteinlegung ist bei der Gedenkfeier am dritten Jahrestag erfolgt. Sobald es nach der Schneeschmelze im Frühling die Witterung zulasse, werde mit den Bauarbeiten begonnen, schilderte die Sprecherin des Projektes, Gabriela Walsch, im APA-Gespräch.

Die Gedenkstätte soll kein Architekturdenkmal oder Mahnmal werden, sondern ein Ort der Ruhe und Besinnlichkeit. Schon bei der Ideensuche waren die Angehörigen intensiv eingebunden. "Wir wollten uns beteiligen, denn es betrifft ja uns", meinte etwa Ursula Geiger aus Bayern, die Mutter eines Toten. Insgesamt nahmen rund 400 Angehörige aus acht Nationen an diesem Prozess teil, über 86 Prozent davon gaben bei der Abstimmung auch ihre Stimme ab, schilderte Gabriela Walsch, die die Arbeit der Gruppe koordinierte.

Die Gedenkstätte Kaprun mit Kosten von insgesamt rund 365.000 Euro (inklusive Ideensuche) wird zu je einem Drittel von der Republik Österreich, dem Land Salzburg und der Gemeinde Kaprun finanziert. Zum Teil sei das Geld schon überwiesen worden, so Walsch. Errichtet werden soll die Stätte auf einem Grundstück schräg gegenüber der Talstation der Unglücksbahn. Derzeit laufen noch die Ausschreibungen für die Arbeiten, im März, so Walsch, sollten diese abgeschlossen sein.

Das Siegerprojekt des Architekten Anton Michael aus Rimsting (D) wurde bewusst schlicht gehalten, erläuterte der Architekt. Es besteht aus einem lang gezogenen Quader aus Sichtbeton. An den beiden Längsseiten befinden sich 155 Glaslamellen, jede von ihnen soll einen kleinen Ruheraum für einen Toten darstellen.

Die Gläser werden - angeregt vom fernöstlichen Feng-Shui - jeweils in den Farbe gestaltet, die dem Geburtsjahr des Opfers zugeordnet wird. "Ich wollte es mir nicht anmaßen, einfach Farben zuzuteilen", so Michael. Der Raum soll durchaus an einen Kreuzgang erinnern, er hat die Qualität eines Kirchenraumes, aber konfessionslos, erläuterte der Planer.

Vor dem Eingang zum Gedenkraum, der eine 26 mal 4,5 Meter Grundfläche hat, wird ebenfalls auf Wunsch der Angehörigen ein Baum gepflanzt. Wenn es klimatisch möglich ist, soll es auf Anregung mehrerer Japaner ein Kirschbaum sein, der in diesem Land als Symbol des Lebens gilt. (apa)

 

Kaprun-Prozess: Flut an Schadenersatzforderungen

240 Personen hoffen auf Entschädigung durch die Kaprun AG

PLUS: Chronologie des Prozesses

 

Wenn am 19. Februar der Straf-Prozess um das Gletscherbahn-Unglück in Kaprun zu Ende geht, fängt der Streit um Schadensersatzforderungen erst an. Insgesamt haben 240 Privatpersonen zivilrechtliche Ansprüche von 9.5 Millionen Euro geltend gemacht. Mit Spannung wird daher auf die Urteilsbegründung von Richter Seiss gewartet. Die Beschuldigten weisen bis zum Schluss alle Ansprüche zurück.

Bisher wurden rund fünf Millionen Euro an Opfer-Angehörige ausbezahlt. 3,6 Millionen Euro gab es hierfür an Soforthilfe, vor allem in Form von Akonto-Zahlungen. Der Betrag werde sich erhöhen, da sich "einige Ansprüche, zum Beispiel Unterhaltsleistungen, noch über Jahre fortsetzen", betonte der Sprecher der Kaprun AG, Harald Schiffl.

Bereits im Strafprozess konnten die Angehörigen Schadensersatzforderungen stellen. Rund 300 Personen klagen 23,8 Millionen Euro ein (unter anderem Schmerzensgeld, Begräbniskosten, Unterhalt und Pensionsanspruchen). In ihren Schlussplädoyers wiesen die Verteidiger der Beschuldigten die Ansprüche zurück. Mit Spannung wird erwartet, ob Seiss in der Urteilsbegründung einen Schadensersatz zuerkennt.

Mit den zivilen Ansprüchen werden sich insgesamt 10 Bezirksrichter nach Ende des Strafprozesses befassen. Die Höhe des Gesamtstreitwertes bezifferte der Gerichtssprecher mit "mehr als 9,5 Millionen Euro". Dutzende Angehörige fordern jeweils rund 30.000 Euro psychisches Schmerzensgeld. Sie geben sich mit dem durch die Generali ausbezahlten Betrag von 7.267 Euro pro Antragsteller nicht zufrieden.

 

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Krone

 

Heute werden die Urteile verkündet

Im Prozess um die Schuld an der Gletscherbahn- Katastrophe von Kaprun in Österreich werden heute in Salzburg die Urteile gesprochen. Für den Fall von Freisprüchen werden Ausschreitungen erwartet - deshalb ist die Polizei in Alarmbereitschaft.

Vor der Urteilsverkündung am Vormittag haben die 16 Angeklagten noch die Möglichkeit ein Schlusswort zu halten. Die Staatsanwältin wirft ihnen fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst beziehungsweise fahrlässige Gemeingefährdung zur Last. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Bei dem Unglück am 11. November 2000 waren 155 Menschen ums Leben gekommen, darunter auch viele ausländische Touristen.

 

Kaprun: Schlussplädoyer der Anklägerin

 

"Nach einem 55-tägigen Verhandlungsmarathon ist keine Frage mehr offen", ist sich Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat sicher. Sie eröffnete die Schlussplädoyers im Prozess um die Brandkatastrophe von Kaprun mit 155 Todesopfern und hielt ihre zu Beginn erhobenen Vorwürfe gegen 15 der 16 Beschuldigten voll aufrecht.

Noch einmal schilderte die Anklägerin, wie am Morgen des 11. November 2000 die voll besetzte Kitzsteingams von der Talstation abfuhr und exakt zwei Minuten und 26 Sekunden später im Tunnel zum Stillstand kam. Wie ein Fahrgast auf das Feuer aufmerksam machen wollte, aber keinen Handyempfang hatte. Wie Passagiere verzweifelt versuchten, die Scheiben einzuschlagen. Dass es nur zwölf Insassen gelang, sich ins Freie zu retten.
 
Dann ging Danninger-Soriat mit den Beschuldigten ins Gericht. Sie warf Vorstandsdirektor und Betriebsleiter schwere Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht vor: "Das hohe Brandrisiko wurde völlig falsch eingeschätzt und einfach übergangen."
 
Bei den Ingenieuren und Monteuren, die den brandauslösenden Plastik-Heizlüfter und die Hydraulikleitungen einbauten, ortete sie schwere Planungsdefizite, den Verzicht auf Schutzmaßnahmen. Ministerialbeamte und TÜV-Kontrollore hätten "nur stichprobenartig begutachtet und den Sinn jeder gesetzlichen Überprüfung unterlaufen".
 
Nur den für die Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz Verantwortlichen nahm die Staatsanwältin nun aus der Schusslinie: "Er hat auf Probleme hingewiesen, auf Gefahren aufmerksam gemacht. Zu mehr war er nicht befugt." Am Mittwoch sind die Verteidiger am Wort.
 
Die Gletscherbahn zeigte jetzt übrigens Angestellte des Heizlüfterherstellers an: "Produktionsfehler waren bekannt, sie wären zu einer Rückrufaktion verpflichtet gewesen. Es hätte nicht zur Katastrophe kommen müssen."

 

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Kleine Zeitung

 

Kaprun-Prozess: Finale mit Polizeischutz

 

Im Kaprun-Prozess werden heute die Urteile verkündet. Auf der Anklagebank sitzen 16 Beschuldigte. Mit Emotionsausbrüchen wird gerechnet.
Im Kaprun-Prozess werden heute, Donnerstag, die Urteile über 16 Beschuldigte wegen der Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn vom 11. November 2000, bei der 155 Menschen ums Leben gekommen sind, von Einzelrichter Manfred Seiss verkündet.

Angeklagt. Seit 18. Juni 2002 wird verhandelt. Beim Prozess müssen sich 13 Beschuldigte wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und drei wegen fahrlässiger Gemeingefährdung (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) verantworten. Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat hatte für 15 der Beschuldigten Schuldsprüche im Sinne des Strafantrages gefordert, alle Verteidiger hatten für Freisprüche plädiert.

Polizeischutz. Über 70 Medienvertreter sowie zahlreiche Opferangehörige werden im Salzburger Kolpinghaus erwartet. Ein Andrang, der große Vorbereitungen verlangt. So wird es am Eingang Sicherheitskontrollen geben, die Polizei wird Präsenz zeigen, Angehörige der Opfer bekommen einen eigenen Raum zur Verfügung gestellt. Gerechnet wird auch mit Emotionsausbrüchen im Saal. "Unmuts- oder Beifallsausbrüche wird es sicherlich geben", so Rathgeb.

Die meisten Medienvertreter kommen aus dem europäischen Raum. Allerdings haben sich schon TV-Teams aus Japan und Kanada angemeldet, stellte Rathgeb fest. Im Kolpinghaus wurden sogar zusätzliche Anschlüsse hergestellt und Datenleitungen sowie das Stromnetz verstärkt.

Den Opferangehörigen wird ein zweiter Saal angeboten, wo sie der Urteilsverkündung beiwohnen können. Auch US-Anwalt Ed Fagan hat sein Erscheinen für Donnerstag angekündigt. Ebenso soll eine große Anzahl der 50 Privatbeteiligtenvertretern kommen.

Emotionen. Gerechnet werde mit Emotionsausbrüchen: "Unmuts- oder Beifallsäußerungen wird es sicherlich geben, aber das ist bei vielen Prozessen so. Das werden wir auch aushalten", sagte Rathgeb. Der Pressesprecher verwies darauf, dass allein Richter Seiss für den Gang der Verhandlung zuständig sei - aber dieser werde das schon meistern, zeigte sich der Justizsprecher überzeugt.

Prozess-Höhepunkte

18. Juni 2002: Beginn des Prozesses mit riesigem Medienrummel.

11. Juli 2002, 14. Tag: Mitarbeiter der Kriminaltechnischen Zentralstelle (KTZ) reisen mit einem Kofferraum voll Fotos, Videos und Dokumenten an, die bisher nicht im Akt waren aber für das Verfahren relevant sein dürften.

15. Juli 2002: Der Leiter der KTZ wird vom Dienst suspendiert.

2. Oktober 2002, 28. Tag: Verteidiger beantragen Abberufung des Hauptgutachters Anton Muhr, weil dieser Beweismittel zu Hause aufbewahrt.

19. Dezember 2002: Bei einer Durchsuchung in der Heeresbild- und Filmstelle in Wien wird das allererste Video, das im Unglücksstollen aufgenommen worden ist, gefunden.

18. November 2003: Ohne großen Wirbel wird der Prozess nun wieder regulär fortgesetzt.

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Salzburger Nachrichten – 19. Feber 04

Freisprüche für alle Angeklagten im Kaprun-Prozess

19. Februar 2004 | 03:27

Der Kaprunprozess in Salzburg ist am Donnerstag nach 20 Monaten mit den Urteilen zu Ende gegangen. Richter Seiss sprach am 63. Verhandlungstag alle 16 Beschuldigten frei. Staatsanwältin Danninger-Soriat meldete unmittelbar nach Ende der Urteilsbegründung Berufung wegen "Nichtigkeit und Schuld aller Beklagter" an. Die Freisprüche sind somit nicht rechtskräftig.

Den Männern war von Staatsanwältin Danninger-Soriat vorgeworfen worden, für die Brandkatastrophe am 11. November 2000 in der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn in Kaprun mitverantwortlich gewesen zu sein. Damals waren 155 Menschen ums Leben gekommen. Im Kolpinghaus herrschte bei der Urteilsverkündung enormer Andrang.

Richter sah alle Vorschriften und Normen eingehalten

Der Richter begründete die Freisprüche damit, dass alle Normen und Vorschriften eingehalten worden seien. Ausgelöst worden sei der Brand eindeutig vom Heizstrahler im Unglückszug, der einen Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler gehabt habe. Jedoch sei bei den verwendeten Materialien im Zug sowie bei den Sicherheitsvorkehrungen der Stand der Technik eingehalten worden, so der Richter. Er habe ausschließlich die Regeln des Strafrechtes angewandt, sei sich aber bewusst, dass das bei vielen auf Unverständnis stoßen werde.

Die beschuldigten Mitarbeiter der Gletscherbahnen hatte in ihrem Schlusswort vor der Urteilsverkündung noch erklärt, dass es ihnen unendlich Leid tue, dass dieses unfassbare Unglück passiert sei, welches auch ihr Leben verändert habe. Aber sie hätten die Katastrophe nicht verschuldet.

Großes Unverständnis bei den Angehörigen

Bei den Angehörigen stießen die Freisprüche großteils auf absolutes Unverständnis. Rund 20 verließen unmittelbar darauf den Verhandlungssaal und riefen unter anderem: "Das will ich mir nicht anhören!" oder "Ein Schaden für die Republik!" Die Rechtsprechung Österreichs gleiche der des Balkans, die Urteile seien ein Hohn, Menschenleben seien in Österreich nichts wert - mit diesen Worten brachten Angehörige von Opfern ihren Unmut zum Ausdruck. Den Privatbeteiligten bleibt nun der Zivilrechtsweg offen.

"Mir wäre schon geholfen, wenn es Schuldsprüche gegeben hätte", meinte ein Angehöriger unmittelbar nach Verkündung der Urteile. "Es kann nicht so sein, dass bei jedem Unglück - auch mit 155 Toten - unbedingt jemand eingesperrt werden muss", sagte dagegen der Strafrechtsexperte Univ.-Prof. Dr. Bertel. Als "völlig unverständlich und unwürdig" bezeichnete der Kärntner Landeshauptmann Haider die Freisprüche. Haider will Hinterbliebenen der Opfer aus Kärnten finanziell entschädigen. Die SPÖ kündigte an, das Verfahren am Freitag zum Thema im Justizausschuss zu machen. Ein Lob auf die heimische Justiz und den Rechtsstaat gab es hingegen seitens der Verteidiger und der Gletscherbahnen.

© SN/APA.

Anwalt Witti: "Weder Wahrheit noch Genugtuung"

19. Februar 2004 | 12:58

Der deutsche Opfer-Anwalt Michael Witti hat die Freisprüche im Prozess um das Gletscherbahn-Unglück von Kaprun kritisiert. "Das Urteil sollte Wahrheit und Genugtuung für die Angehörigen bringen. Das hat es nicht gebracht", so Witti am Donnerstag.

"Es wäre ein justizpolitischer Skandal in Österreich, wenn die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung ginge. Das wäre gegen jede juristische Vernunft", sagte Witti. Als Nebenkläger dürfe seine Kanzlei in einem österreichischen Strafverfahren nicht selbst Rechtsmittel einlegen. Der Anwalt vertritt 83 deutsche und niederländische Angehörige der Opfer der Brandkatastrophe. In einem möglichen Berufungsverfahren wolle seine Kanzlei auf ausdrücklichen Wunsch der Mandanten wieder eine "aktive Rolle" einnehmen.

Gleichzeitig will Witti sich jetzt auf die beiden Schadenersatzklagen konzentrieren, die er mit vier weiteren Kanzleien in New York eingereicht hat. Es handle sich um eine Sammelklage, bei der mittlerweile insgesamt 116 Angehörige von Kaprun-Opfern zugelassen seien, sagte der Anwalt.

Gefordert wird Schadenersatz von drei US-Unternehmen und vier europäischen Firmen, die am Bau der Gletscherbahn beteiligt waren. Er hoffe, dass zwischen den Angehörigen und den betroffenen Firmen innerhalb der nächsten beiden Monate ein Vergleich abgeschlossen werde, sagte Witti.

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Verteidiger sehen "Stärkesignal der Justiz"

19. Februar 2004 | 14:34

Sämtliche von der APA befragten Verteidiger erklärten, die Freisprüche im Kaprun-Prozess seien ein Stärkesignal der österreichischen Justiz, die völlig unbeirrt vom medialen Druck das Urteil gefällt habe. Kritisiert wurde von allen hingegen Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat, weil sie die Beweiserkenntnisse nicht zur Kenntnis nehmen wolle.

Er könne die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft nicht verstehen, sie grenze nahezu an "Realitätsverweigerung", meinte Wolfgang Brandstetter, Anwalt der Gletscherbahnen Kaprun. Danninger-Soriat hätte sachlich und objektiv agieren müssen und habe stattdessen auch Umstände nicht aufgegriffen, welche die Verantwortlichkeit von Personen betroffen habe, so Brandstetter.

Es habe sich um ein sehr aufwändiges Verfahren gehandelt, und das Gericht habe eine wohlbegründete Entscheidung gefällt. Es habe alles ihre Urteilsbegründung aufgenommen, was im Laufe des Verfahrens an Erkenntnissen gewonnen wurde, sagte Wilfried Haslauer, Anwalt des Betriebsleiters der Gletscherbahnen. Die Unfallursache sei nicht vorhersehbar gewesen, und in keiner Weise sei eine Schlamperei oder eine Vernachlässigung von Pflichten der Beschuldigten passiert.

Rene Musey, Anwalt eines Mitarbeiters jener Firma, die den Heizlüfter im Zug eingebaut hatte, meinte: "Die Freisprüche spiegeln angesichts der Beweisergebnisse den gesetzlich normierten alleinigen Zweck des Strafverfahrens wider, nämlich zu prüfen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt." Einen anderen Zweck, wie die Vorbereitung von Zivilverfahren, sei nicht gesetzliche Pflicht des Richters gewesen.

Man sei erleichtert über das Urteil, aber es komme kein Siegesgefühl auf angesichts der Katastrophe, die 155 Menschen das Leben gekostet haben, betonte Wolfgang Schubert, Verteidiger eines Mitarbeiters, der die Hydraulikleitungen montiert hatte. Die Staatsanwaltschaft habe Kapitalfehler gemacht und die Rechte der Beschuldigten mit Füßen getreten. Der Richter habe sorgfältig ermittelt, den Spagat zwischen Emotion und Recht geschafft und nach der Strafprozessordnung geurteilt.

Richter Seiss kritisierte in einer Pause, dass es schon von allen Seiten Stellungnahmen zum Urteil gebe, obwohl er mit der Begründung der Urteile noch gar nicht fertig sei.

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Strafrechtsexperte Bertel plädiert für Fairness

19. Februar 2004 | 12:15

Der Strafrechtsexperte der Universität Innsbruck, Christian Bertel, hat wenig Verständnis für die aufgebrachten Reaktionen der Angehörigen der Opfer der Brandkatastrophe in Kaprun, nachdem alle 16 Beschuldigten freigesprochen wurden. "Es kann nicht so sein, dass bei jedem Unglück - auch mit 155 Toten - unbedingt jemand eingesperrt werden muss", so Bertel.

Bertel, der an den parlamentarischen Beratungen zur Reform der Strafprozessordnung als Experte teilgenommen hatte, betonte, dass er über die Richtigkeit des Kaprun-Urteils keine Aussage treffen könne. Schließlich kenne er weder das Beweisverfahren noch die Urteilsbegründung. Entscheidend in jedem Strafverfahren sei jedoch die Fairness. Dies gelte für den Staatsanwalt im Umgang mit dem Beschuldigten ebenso wie für die Opferseite. "Oft frage ich mich: Wo bleibt die Fairness der Opfer bzw. der Opfervertreter?", so Bertel. "Die Opferrechte dürfen nicht zur Folge haben, dass die Beschuldigten keine Chance mehr haben."

Die Opfer sollten sich nicht "in Wut und Hass gegen die mutmaßlichen Täter verzehren", sagte der Universitätsprofessor. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den früheren Wiener Bürgermeister Zilk, der als Briefbomben-Opfer dem Täter Franz Fuchs vergeben habe. Diese Einstellung sollten Opfer haben.

"Schließlich ist Zilk bestimmt auch kein Heiliger", meinte Bertel. Die wütenden Reaktionen der Angehörigen beim Kaprun-Prozess zeigten, so der Rechtsexperte, "dass der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen ist".

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Angehörigen-Anwalt: "Krasses Fehlurteil"

19. Februar 2004 | 12:15

Anwalt Jürgen Hinterwirth, der 29 Angehörige vertritt und mit US-Anwalt Ed Fagan zusammenarbeitet, sprach von einem "krassen Fehlurteil". Er müsse den Spruch in einem Rechtsstaat zur Kenntnis nehmen, gehe aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ergreifen werde. Er glaube auch nicht, dass die Freisprüche in den Instanzen halten werden.

"Ich kann mir nicht vorstellen, wie der Richter das Urteil logisch und rechtlich nachvollziehbar begründen kann." Die Freisprüche seien auch keineswegs ein Präjudiz für die zivilrechtlichen Verfahren. Diese würden separat und völlig unabhängig vom Strafverfahren durchgeführt, sagte Hinterwirth.

"Am heutigen Tag hat der Rechtsstaat gewonnen", meinte hingegen Harald Schiffl, Pressesprecher der Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK). Seit dem Tag der Katastrophe habe sich das Unternehmen bemüht, alles zu tun, um an der Aufklärung der Unfallursache mitzuhelfen und den Behörden und dem Gericht alle vorhandenen Informationen zur Verfügung gestellt. "Das Gericht hat nun eindeutig alle Anschuldigungen, die in den letzten drei Jahren gegen unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter erhoben wurden, widerlegt", so Schiffl in einer Aussendung.

"Die Betroffenheit über das Unglück und das Mitgefühl mit den Hinterbliebenen wird uns weiterhin begleiten", meinte Schiffl, der auch an die rasche Soforthilfe der GBK für die Hinterbliebenen erinnerte. Von der Versicherung seien bisher rund fünf Millionen Euro an Schadenersatzansprüchen und Unterhaltszahlungen ausbezahlt worden. Schließlich betonte Schiffl, dass die Erkenntnisse aus den Gutachten für die Gletscherbahnen ein Auftrag für die Zukunft seien.

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Unternehmen sollen künftig "straffähig" werden

19. Februar 2004 | 16:39

Das Justizministerium plant mit der Einführung eines Unternehmensstrafrechts eine grundsätzliche Änderung des österreichischen Strafrechtssystems, das sich bisher ausschließlich gegen individuelle Personen richtet. Juristische Personen und Gesellschaften sollen in Zukunft für "betriebliches" Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter oder Führungskräfte haftbar gemacht werden können.

Ein entsprechender Entwurf wird noch in diesem Frühjahr zur Begutachtung ausgesandt, teilt das Justizministerium am Donnerstag mit. Eine Regierungsvorlage soll der Ministerrat noch im Sommer 2004 verabschieden, die parlamentarischen Beratungen im Herbst 2004 abgeschlossen werden.

Hintergrund dieser Maßnahme dürfte das heutige Urteil im Kaprun-Prozess sein: Darin wies der Richter ausdrücklich darauf hin, dass nach österreichischem Strafrecht "nur Menschen, aber nicht Firmen" schuldig gesprochen werden können. Dies werde bei vielen auf Unverständnis stoßen.

Das österreichische Recht kennt bisher keine unmittelbare Strafbarkeit von juristischen Personen. Eine gerichtliche Strafe kann derzeit nur dann ausgesprochen werden, wenn einer Person eine Straftat und ein persönliches Verschulden nachgewiesen werden kann. Werden Straftaten im Rahmen von Unternehmen begangen, so kann zwar eine Haftung der juristischen Person oder Gesellschaft für Geldstrafen, die über einzelne Mitarbeiter verhängt werden, ausgesprochen werden, über das Unternehmen selbst kann jedoch keine Sanktion verhängt werden. Das Ausmaß der Geldstrafen richtet sich dabei ausschließlich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des einzelnen Mitarbeiters.

Die meisten vergleichbaren Industriestaaten kennen aber mittlerweile eine unmittelbare Strafbarkeit von juristischen Personen und dadurch vor allem hohe Geldsanktionen, die sich nach der Leistungsfähigkeit des Unternehmens richten.

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Fagan: "Das Österreichische Recht ist tot"

19. Februar 2004 | 16:39

US-Anwalt Ed Fagan, der zahlreiche Angehörige beim Kampf um Schadensersatz in den USA vertritt, meinte in einer Pressekonferenz nach der Urteilsverkündung am Donnerstag, dass es in Österreich keine Gerechtigkeit gebe. "Das Österreichische Recht ist tot", die USA seien nun der einzige Ort, an dem die Angehörigen Gerechtigkeit erfahren könnten, so Fagan.

Es habe sich nicht einmal jemand bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt, kritisierte der Anwalt. Mehrere Advokaten von Privatbeteiligten betonten, dass sie nun auf das Berufungsverfahren hoffen, weil die Urteilsbegründung durch Richter Manfred Seiss "sehr dürftig" gewesen sei. Man werde die Staatsanwaltschaft sehr unterstützen. Vor allem aber setzen die Angehörigen auf die Verfahren in den USA.

Laut Fagan werde der erste Prozess heuer noch vor Dezember beginnen, und zwar gegen den Leuchtstäbe-Hersteller Omniglow. Anwalt Jürgen Hinterwirth begründete die Hoffnung in das Berufungsverfahren damit, dass es zum Zeitpunkt des Unglücks schon Richtlinien zur Brandbekämpfung gegeben habe. Diese seien dem Richter aber nicht bekannt gewesen.

Einer der zwölf Überlebenden des Infernos, Thorsten Grädler aus Vielseck in Bayern, zeigte sich gegenüber der APA "sehr erzürnt" über die Freisprüche. Hätte man einen Feuerlöscher im Zug gehabt, wäre der Brand im Führerstand vielleicht zu bekämpfen gewesen.

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Von der Katastrophe bis zu Freisprüchen vor Gericht

19. Februar 2004 | 13:00

11. November 2000: Um 9.02 Uhr fährt die Garnitur der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn ab. Acht Minuten später meldet der Zugführer, dass eine Kabine brennt. Um 11.00 Uhr wird bekannt, dass sich einige Personen aus dem brennenden Zug im Tunnel retten konnten. Um 13.00 Uhr teilt der Salzburger Landeshauptmann Franz Schausberger (V) mit, dass es abgesehen von den Geflüchteten keine weiteren Überlebenden gibt. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) ordnet Staatstrauer an.

15. November 2000: Die Opferbilanz lautet 155 Tote. 152 Personen starben im Tunnel und weitere drei in der Bergstation.

30. Jänner 2001: Die ÖBB beginnen mit der Bergung des Seilbahnwracks. Am 28. Februar 2001 ist der Abtransport beendet.

6. September 2001: Die Ergebnisse der Gutachter werden präsentiert. Demnach soll ein defekter Heizlüfter schuld an der Katastrophe sein.

6. Dezember 2001: Die Staatsanwaltschaft Salzburg stellt den Entwurf für den Strafantrag fertig und übermittelt ihn der Oberstaatsanwaltschaft Linz. In dem 120 Seiten umfassenden Papier werden 16 Personen für das Unglück verantwortlich gemacht - Bedienstete der Gletscherbahnen Kaprun, Leute vom Verkehrsministerium und Vertreter von Privatfirmen, wie Leitender Staatsanwalt Friedrich Ginthör erklärt.

23. Dezember 2001: Nach fünf Monaten Bauzeit wird der erste Abschnitt des neuen Gletscher-Jets in Kaprun in Betrieb genommen. Er ersetzt die Standseilbahn, in der die Katastrophe passiert ist.

21. März 2002: Dem Salzburger Strafrichter Manfred Seiss wird nach dem Zufallsprinzip der 20.000 Seiten umfassende Akt zum Kaprun-Verfahren zugeteilt. Seiss sagt, er wolle sich bemühen, das Verfahren noch in diesem Jahr zu Ende zu bringen.

23. April 2002: Landesgerichts-Präsident Walter Grafinger gibt bekannt, dass der Prozess am 18. Juni 2002 beginnen wird. Zum Verhandlungsort wird das Kolpinghaus in Salzburg gewählt, weil am Landesgericht selbst kein geeigneter Raum für ein so großes Verfahren vorhanden ist.

18. Juni 2002: Der Prozess beginnt unter riesigem Medienrummel.

11. Juli 2002: Zu einem Lokalaugenschein in Linz reisen Mitarbeiter der Kriminaltechnischen Zentralstelle (KTZ) des Innenministeriums mit einem Kofferraum voll Fotos, Videos und Dokumenten an, die zunächst nicht im Akt waren. Einen Tag später leitet die Staatsanwaltschaft Salzburg Ermittlungen gegen die KTZ ein.

15. Juli 2002: Der Leiter der KTZ wird vom Dienst suspendiert.

12. September 2002: Richter Seiss muss nach der Sommerpause neuerlich unterbrechen, da wegen Schreibkräftemangels noch Protokolle vom Juli fehlen.

2. Oktober 2002: Verteidiger beantragen Abberufung des Hauptgutachters Muhr, weil dieser Beweismittel zu Hause aufbewahrt. Muhr nimmt von da an nicht mehr am Prozess teil und scheidet am 27. November 2002 aus dem Verfahren aus, nachdem ihm ein Psychiater Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt hat.

13. Jänner 2003: Helmut Prader wird zum neuen Hauptgutachter bestellt.

20. Jänner 2004: Schlussplädoyers von Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat und der Privatbeteiligtenvertreter. Die Anklagevertreterin fordert Schuldsprüche für 15 der 16 Beschuldigten.

21. Jänner 2004: Schlussvorträge der Verteidiger.

19. Februar 2004: Einzelrichter Manfred Seiss spricht alle 16 Angeklagten frei. Die Entscheidungen stoßen bei den Angehörigen der Opfer auf Unverständnis.

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