Orf
21.02.2004
100 Klagen gegen Gletscherbahn
Nach den Freisprüchen in der ersten Instanz des
Kaprun-Prozesses wird das Berufungsverfahren wohl wieder einige Monate dauern.
Doch nun werden auch die zivilrechtlichen Klagen in Angriff genommen.
Derzeit werde mit den Anwälten geklärt, ob und
welche Verfahren als "Musterprozess" abgehandelt werden, sagte der
Präsident des Landesgerichts Salzburg, Walter Grafinger, am Freitag der APA.
Klagen in Höhe von 9,5 Millionen
Auf der zivilrechtlichen Ebene liegen rund 100
Klagen von über 240 Personen gegen die Gletscherbahnen Kaprun AG vor:
Hinterbliebene wollen Renten, Unterhaltszahlungen, Schadenersatz und
Schmerzensgeld.
Die Höhe des Gesamtstreitwertes wird mit mehr als
9,5 Millionen Euro beziffert.
Musterprozess wird geprüft
Abgehandelt würden die zivilrechtlichen Klagen von
Richtern des Landesgerichts Salzburg, da die Forderungen Beträge über 10.000
Euro umfassen, sagte Grafinger.
Geprüft werde nun von den Richtern und Anwälten ein
"Musterprozess", da es bestimmte gleiche Konstellationen bei den
Klagen gebe.
Neues Beweisverfahren?
Da das Strafverfahren keine bindende Wirkung für
Zivilprozesse hat, könnte das gesamte Beweisverfahren neu durchgeführt werden,
sagte der Gerichtspräsident. Die Kosten müsse dann derjenige übernehmen, der
den Prozess verliert.
Eine Neuauflage des gesamten Beweisverfahrens
könnte im Extremfall auch beim Berufungsverfahren des Strafprozesses in Angriff
genommen werden. Dafür ist nun das Oberlandesgericht Linz am Zug.
Fagans Millionenklagen
Zuversichtlich, dass die Angehörigen der Opfer der
Kaprun-Katastrophe Geld durch die Prozesse in den Vereinigten Staaten bekommen
werden, ist US-Anwalt Ed Fagan, der in den USA einige Verfahren gegen Firmen
laufen hat, denen sich rund 120 Angehörige angeschlossen haben.
Die Forderungen belaufen sich auf zwischen sechs
und 15 Millionen US-Dollar (4,70 bis 11,75 Millionen Euro) pro Opfer, je
nachdem, ob es zum Beispiel Ehefrauen oder -männer oder Kinder zu unterstützen
hatte, so Fagan.
Erste Urteile am Jahresende
Vorgegangen wird zunächst gegen drei US-Firmen
(Omniglow, American Parmalight und American Cynamic), dann gegen die vier
europäischen Firmen Siemens, Bosch Rexroth, Waagner-Biro und Beton- und
Monierbau. Mit einem Urteil gegen die drei US-Firmen rechnet Fagan Ende dieses
Jahres, bei den europäischen Unternehmen im Jahr 2005.
Lücke im Rechtssystem
Der Prozess deckte auch eine Lücke im heimischen
Rechtssystem auf: In Österreich ist es derzeit nicht möglich, ein Unternehmen
strafrechtlich zu belangen. Nur physische Personen werden vom Strafrecht
erfasst.
Wohl nicht ganz zufällig gab das Justizministerium
gerade jetzt bekannt, dass ein Unternehmensstrafrecht noch heuer eingeführt
werden soll. Demnach sollen künftig juristische Personen und Gesellschaften für
"betriebliches" Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte
haftbar gemacht werden können.
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salzburg.orf.at
Mehr als 100 Schadenersatz-Klagen folgen
Am Donnerstag sind die Urteile gefallen - mit Freisprüchen für alle 16 Beschuldigten.
Neben diesem strafrechtlichen Bereich zeichnen sich zivilrechtliche Verfahren
ab: Angehörige in Europa und den USA haben mehr als 100 Schadenersatz-Klagen
eingereicht.
Angehörige der Toten in Europa und USA
Salzburgs Gerichtspräsident Walter Grafinger berichtete am Freitag von rund 100
Zivilklagen von mehr als 240 Hinterbliebenen der Brandkatastrophe gegen die
Gletscherbahnen Kaprun.
Die Höhe des Gesamtstreitwertes wird mit mehr als 9,5 Millionen Euro beziffert.
In den USA haben sich zusätzlich rund 120 Angehörige unter Vertreung des
Anwalts Ed Fagan bei Sammelklagen gegen Firmen angeschlossen. Die Forderungen
belaufen sich laut Gerichtspräsident Grafinger auf fünf bis elf Millionen Euro
- pro Opfer.
Zweite Strafrechtskammer kann in Salzburg tagen
Nach dem am Donnerstag in Salzburg ergangenen Urteil im Kaprun-Prozess - alle
16 Angeklagten wurden freigesprochen - bereitet sich nun das Oberlandesgericht
Linz auf die Berufungsverhandlung vor.
Dazu müsse jedoch nicht das gesamte Prozessmaterial nach Linz überstellt
werden, sagte Günther Winsauer vom Oberlandesgericht in Linz. Üblicherweise
tage der 9. Senat seiner Institution nach Ersturteilen des Salzburger
Landesgerichts auch in Salzburg. Winsauer rechnet keinesfalls damit, dass die
zweite Instanz ebenfalls so viel Zeit benötige wie das erste Verfahren.
Weiteres Vorgehen der Justiz
Eine Sprecherin der Justiz in Linz schildert das weitere Vorgehen im bisherigen
Verfahren laut Strafrecht. Demnach wird zunächst das Salzburger Landesgericht
das Urteil schriftlich ausfertigen. Das dürfte bis Mitte oder Ende März der
Fall sein.
Anschließend wird es den Parteien zugestellt. Die Staatsanwaltschaft wird nach
der Prüfung des Urteils das Rechtsmittel "Nichtigkeit und Schuld aller
Beklagter" zur Anwendung bringen.
Drei Richter in Linz zuständig
Dann kommt der Akt an die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Linz. Dort
wird ein dreiköpfiger Richtersenat damit befasst. Dessen Vorsitzender wird
einen Berichterstatter bestimmen, der den Fall aufarbeitet. Dazu muss jedoch
das gesamte Prozessmaterial nicht nach Linz gebracht werden. Zuletzt wird eine
Verhandlung anberaumt, in der entschieden wird.
Rechtskräftig ist die Entscheidung des Salzburger Richters noch nicht, weil die
Staatsanwältin Berufung angemeldet hat. Außerdem wollen die Hinterbliebenen auf
dem zivilrechtlichen Weg alle Möglichkeiten ausschöpfen.
Erste Instanz ist abgeschlossen
Niemand trage die Schuld an der Gletscherbahn-Katastrophe mit 155 Toten. Das
hat Richter Manfred Seiss am Donnerstag in erster Instanz entschieden. Die
Staatsanwältin hatte zuvor vergeblich die Verurteilung von 15 der 16
Beschuldigten gefordert. Das Verfahren ist nun in erster Instanz abgeschlossen,
sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Wegleiter:
"Müssen
jetzt schriftliche Urteilsausfertigung abwarten"
"Wir müssen jetzt die schriftliche Urteilsausfertigung abwarten. Wenn
diese vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob, in welchem Umfang und
insbesondere gegen welche Personen weitere rechtliche Schritte unternommen
werden."
Mögliches Delikt wegen Heizlüfter ist verjährt
Anfang April wollen die zuständigen Bezirksrichter bei den kommenden
zivilrechtlichen Verfahren über Schadenersatz-Ansprüche prüfen, ob sie einen
Musterprozess - stellvertretend für alle anderen - führen oder wieder ein
aufwendiges Beweisverfahren notwendig sei.
Eine gerichtliche Verfolgung jener Firma, die den defekten Heizlüfter gebaut
hat, sei jedenfalls nicht möglich, weil das bereits verjährt sei, sagt
Staatsanwalt Wegleiter.
ORF.at
Strafprozess war
nur Auftakt
salzburg.ORF.at
"Künftig auch Firmen und juristische Personen belangen ..."
Justizminister
fordert Reform des Strafrechtes
Richter kritisiert Heizlüfter-Firma
Alle 16 Beschuldigten freigesprochen
Chronologische
Link-Sammlung zu Kaprun
Deutsche Presse
beurteilt Urteile kritisch
Verjährung bezüglich des Heizlüfters -
Gedanken.......
stadtindianerin, vor 0min
Zum Thema HEIZLÜFTER in der Kitzsteingams will ich hier meine Privat-Gedanken
(mit dieser Meinung gehe ich mit vielen selbständig denkenden Menschen konform)
darstellen: Meine Theorie besagt, dass der Heizlüfter (ein Haushaltsgerät),
nach Klagen der Bediensteten im Baumarkt besorgt und vom Personal
(Betriebseletriker) eingebaut wurde. Vielleicht wurde der Einbau auch nicht
ganz sachgerecht, Lärchenbretter etc., mangelhafte Berücksichtigung der
Hydraulikleitungen, vorgenommen. Meiner Meinung nach hat ein
Haushalts-Heizlüfter, deren Betrieb nur eingeschränkt möglich ist (auch im
Haushalt ist vorsichtiger Umgang nötig) im Führerstand einer Standseilbahn
nichts verloren. Es hätte sicherlich andere, bessere technische und vor allem
betriebssichere Lösungen gegeben. Die Herstellerfirma kann in diesem Fall nicht
belangt werden. Es ist mir nach wie vor ein Rätsel, wie eine Standseilbahn mit
Kunststoff-Verkleidung (statt stabilem Stahlgehäuse)& modernem Design
rechtlich zugelassen werden konnte. Wurden tatsächlich von der GBK die
Sicherheitsfaktoren zu wenig beachtet? Gerade bei einem Betrieb einer
Standseilbahn muss doch an den äusserstmöglichen Fall (Brand)gedacht werden und
auch entsprechend dananch gehandelt und vorgesorgt werden. Hier tauchen viele
ernsthafte Fragen auf: Brandschutzübungen? Fluchtwege für Fahrgäste geeignet,
Führung durch ortskundiges Personal nötig) Schleusentore optimal konstruiert?
Verdrängungen machen keinen Sinn, es sollte doch noch einmal die Ursache
durchgehend analysiert werden. Nochmals: Wer trägt die Verantwortung? -
Niemand, das kann nicht sein. Mein herzliches Mitgefühl gilt nach vor den
hinterbliebenen Angehörigen der Opfer und wünsche ihnen allen, dass die
Gerechtigkeit siegen möge.
Böhmdorfer-Firmenstrafrecht soll kommen
ivanderältere, vor 12h 40min
Dann gute Nacht liebe Wirtschaft es erwartet euch eine Flut von Klagen und
Schuldspüchen! Aufgepaßt liebe Wirtschaftler, sonst seit ihr täglich mit einem
Fuß im Kittchen oder blecht euch vor lauter Strafen deppert!
Gesetzesflut
ivanderältere, vor 12h 36min
schön langsam wird die ganze Sache selbst Kriminell, man könnte Angst bekommen
von solchen Politikern!
fünf bis elf Millionen Euro - pro Opfer
traumfrauausmarzipan, vor
13h 32min
sosehr ich die wut und trauer verstehe, aber das ist jenseits von gut und böse.
therapiekosten ja, verdienstentgang wegen tod eines alleinverdieners okay. aber
das leben? in geld aufwiegen? unmöglich. meine meinung.
es ist nur die forderung, damit man doch etwas
bekommt!
hotweisshot, vor 12h 59min
es heißt nicht, was verlangt wird bezahlt. auch in den usa werden
durchschnittlich 10-25% der angeklagtensumme erkannt. deshalb beginnt man mit
einer horrorsumme, damit am ende doch noch die ganz vorstellbare summen
zuerkannt werden.
Letzens im Fernsehen....
getredt, vor 13h 37min
da wurde ein Beitrag über die neue Sportart, 'radeln im Winter auf Skipisten
und verschneiten Forstwegen' gebracht. So, wenn sich jetzt einer weh tut dabei
oder gar stirbt, soll dann der Mensch zur Verantwortung gezogen werden, der die
Skipisten prepariert? Jeder ist für das Verantwortlich was er tut. Im Falle
Kaprun haben die gestorbenen zwar nichts dafür können, aber sie sind in der
Standseilbahn gewesen und somit haben sie ein gewisses Restrisiko getragen.
Sebst meinen Bekannten, den es am Klo in der Bergstation erwischt hat hatte
dieses Risiko. Die Umstände waren schlimm, aber es kann uns zu jeder Zeit und
überall erwischen.
Tragisch, aber richtig
dobermann67, vor 13h 42min
Dass hier keiner Schuld hat, hat das Gerichtsverfahren erbracht. Es ist leider
so. Dass aber jetzt Schadensforderungen in Mio.Höhe pro Opfer auf die Betreiber
zukommen (wie bei den Klagen in den USA) ist auch nciht gerechtfertigt. Leben
kann man nicht ersetzen, auch nicht mit Mio. Aber hier denken die
Hinterbliebenen offenbar wieder anders, wie auch der Rechtsanwalt, der seinen
Sohn verloren hat . Zitat" manche fahren einen Ferrari und haben keine
Kinder, wenn der verbrennt, zahlt die Versicherung, bei Kindern zahlt keiner.
Nun, Kinder sind wohl keine SACHE! Schmerzensgeld ja, aber keinen
"Schadenersatz"! und bleiben wir bitte am Teppich mit den
Forderungen!
Man kann den lieben Gott nicht für alles
edelstoffhell, vor 13h 52min
verantwortlich machen, jeder Mensch ist für sein Leben verantwortlich, dass
heisst, jeder kann seine Sportarten, seine Hobbys ausssuchen, wenn er darin
umkommt ist er selber schuld, wieso soll ich dafür aufkommen, wenn er sich beim
Fallschirmsprung die Arschbacken verbeult ??? Es kann jeder tun und lassen, was
er will, auf eigene private Vericherungsbasis, aber nicht auf kosten der
Versicherten. Ich finde es wird für solche Idis sowieso zu viel gemacht, auf
jeden Hügel ein Lift, dann laufen die Idis mit Halbschuhen herum, brechen sich
das Genick, wer ist schuld ? der liebe Gott hätte er kein Gebirge gemacht wäre
alles in bester Ordnung. Als Wahlslogan für die nächste Wahl würde ich
vorschlagen: " NIEDER MIT DEN ALPEN; FREIE SICHT ZUM MITTELMEER ".
Man könnte dann am Nusiedlersee schifahren, ach ja, der ist ja nicht steil
genug. Liebe Grüsse Karl Valentin
Wer hat eigentlich
hochimin, vor 14h 8min
"bezahlt" als die Militärmaschine der USA in Italien eine Gondel voll
Menschen in den Tod gerissen hat? Hat es da überhaupt ein Verfahren gegebben?
Verurteilungen?
Hier
getredt, vor 13h 50min
hat es meines Wissens tatsächlich eine Verurteilung gegeben. War aber soweit
ich noch in Erinnerung habe ein mildes Urteil, nur eine bedingte Strafe
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Firmenstrafrecht soll kommen
Nach den Freisprüchen im Kaprun-Prozess hat sich
am Freitag auch der Justizausschuss des Nationalrats im Rahmen einer aktuellen
Aussprache mit FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer mit dem Thema befasst.
SPÖ und Grüne forderten dabei
die rasche Umsetzung des Unternehmensstrafrechts, mit dem auch juristische
Personen strafrechtlich haftbar gemacht werden können.
Böhmdorfer meinte, die
Vorarbeiten im Ministerium seien bereits weit gediehen. Böhmdorfer hofft nun
auf einen Gesetzesbeschluss im Parlament vor Jahresende: "Der Konsens
innerhalb der Koalition ist zum Greifen nahe."
Größeres Problembewusstsein
Durch den Kaprun-Prozess sei ein
erhöhtes Problembewusstsein entstanden, er hoffe noch heuer auf einen
Parlamentsbeschluss, so Böhmdorfer. Das Urteil im Kaprun-Prozess wollte der
Justizminister nicht kommentieren - mehr dazu in oe1.ORF.at.
Opposition kritisiert ÖVP
Die Opposition warf der ÖVP vor,
die Umsetzung des Unternehmensstrafrechts bisher verhindert zu haben. Einig
waren sich die Parteien allerdings darin, dass das Urteil selbst im Ausschuss
nicht diskutiert werden könne.
ÖVP-Justizsprecherin und
Ausschussvorsitzende Maria Fekter betonte in diesem Zusammenhang, dass die
Gerichtsbarkeit im Justizausschuss sicher nicht debattiert werde. Schließlich
könne man die "Gewaltenteilung nicht über Bord werfen auf Grund eines
aktuellen Anlassfalls". Das Unternehmensstrafrecht werde "mit
Sicherheit" eingeführt, sagte Fekter.
"Erstentwurf
ungenügend"
Dem Vorwurf der Opposition, die
ÖVP habe das Gesetz bisher verhindert, begegnete Fekter mit dem Hinweis, dass
der Erstentwurf ungenügend gewesen sei.
Die Industriellenvereinigung
habe daraufhin einen Gegenentwurf vorgelegt und derzeit sei der zuständige
Bearbeiter im Justizministerium karenziert, so Fekter.
Stoisits: "Österreich
säumig"
Die grüne Justizsprecherin
Terezija Stoisits verwies darauf, dass Österreich bei der Umsetzung
entsprechender EU-Normen säumig sei.
Die Einführung der Strafbarkeit
juristischer Personen könne zwar den Angehörigen der Kaprun-Opfer nicht mehr
helfen, aber es wäre eine Möglichkeit für die Politik, eine "angemessene
Reaktion zu zeigen".
Wirtschaftskammer als
"Bremser"
Die "Bremser" in
Sachen Unternehmensstrafrecht "sind offensichtlich in der Wirtschaft,
sprich Wirtschaftskammer", meinte Stoisits. Auf die Frage, ob der
Kaprun-Prozess anders ausgegangen wäre, hätte es schon im Jahr 2000 ein
Unternehmensstrafrecht gegeben, wollte sie sich nicht einlassen.
SPÖ-Kritik am Prozess
Auch
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier warf der ÖVP vor, das
Unternehmensstrafrecht bisher verhindert zu haben, und forderte dessen baldige
Umsetzung.
Er kritisierte, dass es im
Vorfeld des Kaprun-Prozesses zahlreiche Ermittlungspannen gegeben habe. So sei
"wesentliches Beweismaterial verschwunden". Zudem sei eine einzige
Staatsanwältin 16 Verteidigern gegenübergestanden. Ob es ohne diese Pannen ein
anderes Urteil gegeben hätte? Maier: "Das ist nicht auszuschließen."
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Urteile noch nicht rechtskräftig
Die Urteilsverkündung am Donnerstag war mit großer
Spannung erwartet worden - für die Angehörigen der 155 Opfer der
Gletscherbahn-Katastrophe in Kaprun wurde sie zu einer bitteren Enttäuschung.
Richter Manfred Seiss sprach im Salzburger Kolpinghaus alle 16 Angeklagten
frei.
Die Freisprüche sind allerdings
noch nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat meldete
unmittelbar nach Ende der stundenlangen Urteilsbegründung Berufung wegen
"Nichtigkeit und Schuld aller Beklagter" an.
Empörung bei Hinterbliebenen
Das Urteil mehr als drei Jahre
nach dem Brandunglück stieß bei Hinterbliebenen auf Empörung und lautstarke
Proteste schon bei der Urteilsverlesung.
"Ich geniere mich für mein
Land", sagte eine Frau aus Wien, die ihren Sohn in dem Inferno in der
Stollenbahn am Kitzsteinhorn verloren hatte. Andere Angehörige sprachen von
"Schande" und "Hohn" - mehr dazu in salzburg.ORF.at.
"Glauben an Justiz
verloren"
"Ich habe den Glauben an
die österreichische Justiz verloren", sagte eine betroffene Frau aus
Bayern in einem dpa-Gespräch.
Anwalt: "Krasses
Fehlurteil"
Anwalt Jürgen Hinterwirth, der
29 Angehörige vertritt und mit US-Anwalt Ed Fagan zusammenarbeitet, sprach von
einem "krassen Fehlurteil".
Er müsse den Spruch in einem
Rechtsstaat zur Kenntnis nehmen, gehe aber davon aus, dass die
Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ergreifen werde. Er glaube auch nicht, dass die
Freisprüche in den Instanzen halten werden.
Hoffnung auf zivilrechtliche
Verfahren
"Ich kann mir nicht
vorstellen, wie der Richter das Urteil logisch und rechtlich nachvollziehbar
begründen kann." Die Freisprüche seien auch keineswegs ein Präjudiz für
die zivilrechtlichen Verfahren.
Diese würden separat und völlig
unabhängig vom Strafverfahren durchgeführt, so Hinterwirth.
Witti: "Wahrheit nicht
gebracht"
Auch der deutsche Opferanwalt
Michael Witti kritisierte die Freisprüche. "Das Urteil sollte Wahrheit und
Genugtuung für die Angehörigen bringen. Das hat es nicht gebracht", so
Witti. Der Anwalt hofft jetzt auf das Berufungsverfahren.
Als Nebenkläger dürfe seine
Kanzlei in einem österreichischen Strafverfahren nicht selbst Rechtsmittel
einlegen. Die Chancen seiner Mandanten für die laufende Schadenersatzklage in
den USA sieht Witti durch das Urteil nicht geschmälert. Der Anwalt vertritt 83
deutsche und niederländische Angehörige der Opfer der Brandkatastrophe vom
November 2000.
GBK: "Sieg des
Rechtsstaates"
"Am heutigen Tag hat der
Rechtsstaat gewonnen", meinte hingegen Harald Schiffl, Pressesprecher der
Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK). Seit dem Tag der Katastrophe habe sich das
Unternehmen bemüht, alles zu tun, um an der Aufklärung der Unfallursache
mitzuhelfen, und den Behörden und dem Gericht alle vorhandenen Informationen
zur Verfügung gestellt.
"Das Gericht hat nun
eindeutig alle Anschuldigungen, die in den letzten drei Jahren gegen unser
Unternehmen und unsere Mitarbeiter erhoben wurden, widerlegt", so Schiffl
in einer Aussendung.
Experte: Kein Verständnis für
Empörung
Der Strafrechtsexperte der
Universität Innsbruck, Christian Bertel, hat wenig Verständnis für die
aufgebrachten Reaktionen der Hinterbliebenen.
"Es kann nicht so sein,
dass bei jedem Unglück - auch mit 155 Toten - unbedingt jemand eingesperrt
werden muss" - mehr dazu in tirol.ORF.at.
Richter: "Unverständnis erwartet"
"Nur Menschen, aber nicht
Firmen können schuldig sein", so Richter Seiss. Er habe ausschließlich die
Regeln des Strafrechts angewandt. Bei vielen werde das auf Unverständnis
stoßen, so Seiss.
Den 16 Beschuldigten habe aber
weder die "fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst noch die
fahrlässige Gemeingefährdung" nachgewiesen werden können.
"Produktionsfehler bei
Heizstrahler"
Der verheerende Brand sei auf
einen Produktionsfehler eines Heizstrahlers in der Bahn zurückzuführen, befand
das Gericht. Es habe aber keine Vorschrift gegeben, die den Einbau dieser
Heizung verboten hätte.