Kaprun: Hersteller unter der
Lupe
Richter Seiss
betonte bei der Urteilsbegründung, dass der Brand von einem defekten Heizlüfter
ausging. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Salzburg -
Nach den (noch nicht rechtskräftigen) Freisprüchen im Kaprun-Prozess hat die
Staatsanwaltschaft Salzburg nun Vorerhebungen gegen den Hersteller des
Heizlüfters eingeleitet. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft,
Thomas Wegleiter. Einzelrichter Manfred Seiss hatte in seiner Urteilsbegründung
betont, dass der Brand eindeutig vom Heizstrahler im Unglückszug ausgegangen
sei. Dieser habe einen Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler gehabt.
Bei der Katastrophe am 11. November 2000 im Stollen der Standseilbahn auf das
Kitzsteinhorn in Kaprun sind 155 Menschen ums Leben gekommen.
Am vergangenen Donnerstag hatte Seiss alle Beschuldigten freigesprochen.
Niemandem habe ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden können, hieß es
in der Urteilsbegründung.
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Kaprun: Gesetze gegen
Katastrophen
Justizminister
Böhmdorfer empfindet es als "grotesk", dass die Entschädigung für
entgangene Urlaubsfreuden geregelt seien, die für Katastrophen hingegen nicht.
Wien -
Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) hat anlässlich der Brandkatastrophe in der
Gletscherbahn in Kaprun EU-weit geregelte Sicherheitsstandards gefordert.
Solche Normen würden vor allem durch die Erweiterung der Union nötig, sagte
Böhmdorfer in der ORF-Diskussionsendung "Offen gesagt". "Ich bin
sicher, dass die Standards dort, ohne jemanden kränken zu wollen, nicht das
Niveau haben, wie bei uns", so der Justizminister. Er sprach sich zudem
für eine Ausweitung des "immateriellen Schadens" aus.
"Echter
Nachholbedarf"
Böhmdorfer ortete hier einen "echten Nachholbedarf im Sinne der
Rechtsstaatlichkeit". Es sei "grotesk", dass man etwa für
entgangene Urlaubsfreuden eine Regelung für den "immateriellen
Schaden" eingeführt habe, eine solche für Katastrophen aber fehlen. Seit
2000 sei unter anderem zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die das
Schadensrecht überarbeite.
Kritik an Prozess
Die "Spiegel"-Journalistin Gisela Friedrichsen und der Jurist und
Vater eines Opfers, Johannes Stieldorf, kritisierten, dass die Angeklagten in
dem Prozess keine Fragen der Privatkläger beantwortet hätten und dies auch
nicht müssten. Dies wird laut Böhmdorfer in der neuen Strafgesetzordnung nicht
mehr möglich sein. Darin sei "der Kreis der Geschädigten und der Opfer
sehr erweitert" worden.
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"Nicht Rache, sondern
Gerechtigkeit"
Sie war am
Donnerstag zum Prozess nach Salzburg gekommen, in der Hoffnung auf
Gerechtigkeit nach der Katastrophe von Kaprun.
Barbara Mayerhofer hat am 11. November 2000 ihren Mann Karl-Franz und ihre
Tochter Barbara verloren. Am 19. Februar 2004 wurde ihre schlimmste Befürchtung
wahr: Freispruch für alle Angeklagten.
Die Hoffnung auf das, was sie unter Gerechtigkeit versteht, hat sie begraben.
"Für dieses Unglück muss es doch Schuldige geben!"
Barbara Mayerhofer kann das Urteil nicht verstehen. "Es war kein
reibungsloser Prozess. Als ich die Worte des Richters hörte, habe ich gedacht,
das kann nicht sein."
Öfters ist sie aus Vilsegg in Bayern gekommen, um den Prozess zu verfolgen.
"Ich hatte immer mehr den Eindruck, dass es um eine verbrannte Bahn ging
und die 155 Menschenleben einfach vergessen wurden."
KEIN VERTRAUEN
"Dieses Urteil ist durch Schlamperei entstanden", sagt die Mutter.
Nicht aus Rache, sondern aus Gerechtigkeit, wie sie betont, will sie Schuldige
genannt haben: "Der Richter ist ein Mensch. Er muss gerecht entscheiden.
Dieses Urteil war aber ein Schlag ins Gesicht."
Jetzt will sie abwarten, wie die Staatsanwaltschaft vorgeht. "Ich hoffe,
dass das US-Verfahren Gerechtigkeit bringt. In Österreich geht es sicher nicht
mehr. Ich habe mein Vertrauen verloren."
Gerechtigkeit verlangt sie vor allem für ihre Familie. "Es hat sich viel
geändert seit dem Unglück. Die Zukunft meiner beiden Söhne ist nicht mehr so
rosig, wie sie einmal schien", erklärt sie. Karl, 15, und Johannes, 13,
gehen noch zur Schule.
In Vilsegg haben die Mayerhofers einen kleinen Familienbetrieb. Sie musste
einen Mitarbeiter einstellen, um das Unternehmen weiterführen zu können.
"Ich hatte herbe finanzielle Nachteile", sagt sie. Ein Entschädigung
würde für ihre Familie eine enorme Erleichterung bedeuten. "Für eine Frau
ist das nicht so einfach."
Seit dem Unglück weiß Barbara Mayerhofer, wie nahe Leben und Tod beieinander
liegen. Sie verlor Ehemann und Tochter – aber es hätte noch schlimmer kommen
können: Vier der zwölf Menschen, die überlebten, waren Verwandte.
TIEFE SPUREN
Bei ihr hat die Katastrophe tiefe Spuren hinterlassen: "Ich bin in den
drei Jahren viel sensibler geworden. Unwichtige Dinge nehme ich nicht mehr so
ernst." Aufgeregt hätte sie nur ein Brief der Gletscherbahnen, wo im
Briefkopf zu lesen war "Kaprun – 3000 Meter über den Dingen".
Ein Foto ihres Mannes und ihrer Tochter trägt sie immer bei sich. Das letzte
gemeinsame Bild der beiden entstand am Abend des 11.November 200, als sie nach
Kaprun fuhren. "Wäre in der Bahn so einm Nothammer gewesen wie im Bus,
unter Umständen hätten beide überlebt".
Mayerhofers Wunsch: "Es täte gut, wenn jemand zu uns sagt ’Es tut mir leid,
ich habe einen Fehler gemacht’. Es macht zwar keinen mehr lebendig, aber uns
täte es gut."
URTEIL RESPEKTIEREN
Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler sagte im ORF, man müsse das Urteil erster
Instanz respektieren. Den Ruf nach dem Schuldigen sieht Fiedler als "im
Zug der Zeit begriffen". Versucht werde, Fehlverhalten zu personalisieren.
Das sei aber nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Das geplante
Unternehmensstrafrecht – auch Firmen können schuldig gesprochen werden, nicht
nur Personen – hält er für überlegenswert. Fiedler kann sich auch eine
Staatshaftung vorstellen.
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Kaprun: Fiedler für
Staatshaftung
Der
Rechnungshofpräsident spricht sich für eine Staatshaftung im Fall Kaprun aus.
Wien -
Rechnungshofpräsident Franz Fiedler spricht sich für die Einführung einer
Staatshaftung aus. Nach Ansicht Fiedlers sollte auch das Fehlverhalten des
Gesetzgebers Konsequenzen haben, etwa wenn verabsäumt wurde, Schutzbestimmungen
einzuführen. Das sagte Fiedler am Samstag in der ORF-Radio-Reihe "Im
Journal zu Gast".
EU wird fordern
Anlass für diese Überlegungen ist die Brandkatastrophe in der Standseilbahn von
Kaprun, für die es damals noch keine Brandschutz-Vorschriften gab. Man müsse
sich aber ohnehin mit der Frage der Staatshaftung befassen, weil diese in
Zukunft auch von der EU eingefordert werden könnte, so Fiedler. Er hält zudem
ein Unternehmensstrafrecht für "durchaus überlegenswert".
Fehlverhalten
personalisiert
Zum Kaprun-Urteil selbst hielt Fiedler fest, es gelte diese erstinstanzliche
Entscheidung zu akzeptieren. Es gebe die Möglichkeit der Berufung und man werde
sehen, wie in der zweiten Instanz entschieden wird. Den Ruf nach dem Schuldigen
sieht Fiedler als "im Zug der Zeit begriffen". Es werde versucht,
Fehlverhalten zu personalisieren. Das sei aber nicht in jedem Fall
gerechtfertigt. Die Entscheidung darüber liege aber bei den Gerichten.
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Kaprun-Prozess: 16 Freisprüche
Richter Manfred
Seiss sprach alle 16 Beschuldigten frei.
Salzburg -
Der Kaprunprozess in Salzburg ist Donnerstagvormittag nach 20 Monaten mit den
Urteilen zu Ende gegangen. Richter Manfred Seiss sprach alle 16 Beschuldigten
frei. Ob dagegen Rechtsmittel erhoben werden, ist noch nicht bekannt. Den
Männern war von Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat vorgeworfen worden, für die
Brandkatastrophe am 11. November 2000 in der Standseilbahn auf das
Kitzsteinhorn in Kaprun mitverantwortlich gewesen zu sein. Damals waren 155
Menschen ums Leben gekommen. Im Salzburger Kolpinghaus herrschte heute enormer
Andrang.
Absolutes Unverständnis
Bei den Angehörigen stießen die Freisprüche großteils auf absolutes
Unverständnis. Rund 20 verließen unmittelbar darauf den Verhandlungssaal und
riefen unter anderem: "Das will ich mir nicht anhören!" oder
"Ein Schaden für die Republik!" Vor dem Verhandlungssaal brach eine
Japanerin zusammen, sie war aber wenige Minuten später bereits wieder auf den
Beinen.
Firmen können nicht
schuldig sein
"Nur Menschen, aber nicht Firmen können schuldig sein", zeigte
Richter Manfred Seiss Verständnis für die Reaktionen. Er habe ausschließlich
die Regeln des Strafrechtes angewandt. Bei vielen werde dies auf Unverständnis
stoßen, so Seiss. "Die Freisprüche sind nicht als Niederlage der
Staatsanwältin zu sehen." Aber das Beweisverfahren habe eine vollständige
Entlastung der Beschuldigten ergeben. Der Richter betonte nochmals, dass im
Verfahren alle Anträge berücksichtigt worden seien.
Brand ging von
Heizstrahler aus
In der Urteilsbegründung meinte Seiss, dass der Brand eindeutig vom
Heizstrahler im Unglückszug ausgegangen sei, der einen Konstruktions-,
Produktions- und Materialfehler gehabt habe. Über den Einbau eines Heizlüfters
in einer Standseilbahn habe es aber keine Norm gegeben, auch die Verlegung von
Hydraulikleitungen auf der Rückseite des Lüfters seien unbedenklich gewesen.
Bei den verwendeten Materialien im Zug sowie bei den Sicherheitsvorkehrungen
sei der Stand der Technik eingehalten worden, so der Richter.
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News – 23. Feber 2004
Nach Kaprun-Urteil: Es wird noch gegen Hersteller
des Heizlüfters ermittelt!
Richter Seiss: Brand von
Heizstrahler ausgegangen
Streit um Verjährung
ausgebrochen!
Nach den (noch nicht
rechtskräftigen) Freisprüchen im Kaprun-Prozess hat die Staatsanwaltschaft
Salzburg nun Vorerhebungen gegen den Hersteller des Heizlüfters eingeleitet.
Einzelrichter Manfred Seiss hatte in seiner Urteilsbegründung betont, dass der
Brand eindeutig vom Heizstrahler im Unglückszug ausgegangen sei, der einen
Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler gehabt habe.
Die Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) hatten während des Kaprun-Prozesses im
Jänner 2004 eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Heizlüfter-Firma
Fakir beim Landesgericht Salzburg eingebracht. Die Staatsanwaltschaft "hat
am 28. Jänner gerichtliche Vorerhebungen eingeleitet", erklärte der
Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Wegleiter gegenüber der APA.
Zwei Vorwürfe lasten die GBK dem Heizlüfter-Hersteller an: Auf Grund eines
Produktions-, Konstruktions- und Materialfehlers habe die Firma erstens eine
fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst zu verantworten. Zweitens werfen
die Gletscherbahnen den Verantwortlichen falsche Beweisaussagen im
Kaprun-Prozess vor, die Zeugenaussagen seien "inhaltlich falsch"
gewesen. Der Untersuchungsrichter habe die Beischaffung von Aktenbestandteilen
beantragt.
Die Vorerhebungen, die außerhalb des Kaprun-Verfahrens durchgeführt würden,
seien noch im Laufen, erklärte Wegleiter, auch wenn die Staatsanwaltschaft der
Ansicht sei, dass der Vorwurf bezüglich der Herbeiführung einer Feuersbrunst
bereits verjährt ist. "Der Heizlüfter wurde bereits im Jahr 1994" in
die Standseilbahn eingebaut, argumentierte der Staatsanwalt. Die
Verjährungsfrist habe in diesem Fall siebeneinhalb Jahre betragen und sei Mitte
2003 abgelaufen, da der Grundtatbestand wegen der hohen Anzahl an Toten
"qualifiziert" sei und sich die Strafdrohung von sechs Monate Freiheitsstrafe
auf fünf Jahre erhöhe.
Die Strafanzeige kann sich außerdem nur gegen Mitarbeiter der Firma richten,
weil Firmen selbst derzeit strafrechtlich nicht verfolgt werden können, wie ja
auch Richter Seiss in seiner Urteilsbegründung betonte hatte.
Gletscherbahnen: "Noch nicht verjährt"
Dass die Staatsanwaltschaft Salzburg auf die Verjährung des strafrechtlichen
Delikts "fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst" in der
eingebrachten Strafanzeige pocht, halten die Anwälte der Gletscherbahnen Kaprun
AG für "einen Irrtum". Die deutsche Hersteller-Firma
"Fakir" habe es im Jahr 1997 trotz Kenntnis über die Gefährlichkeit
des Heizlüfters "Hobby TLB" verabsäumt, eine Rückholaktion
durchzuführen", erklärte Rechtsanwalt Philipp Längle auf Anfrage der APA.
Die Verjährungsfrist gelte ab diesem Datum, nicht ab dem Einbau des Heizgerätes
in die Gletscherbahn im Jahr 1994.
Die GBK sind der Ansicht, dass die Verjährungsfrist bis heuer andauert. Deshalb
haben deren Anwälte bereits im Jänner 2004 die Strafanzeige gegen die deutsche
Firma Fakir aus Vaihingen bei Stuttgart eingebracht. Sie werfen dem
Geschäftsführer und dem Entwicklungsleiter des Unternehmens weiters
"falsche Beweisaussagen" vor. Die beiden Verantwortlichen hätten die
Änderung des Modells Hobby TLB zur Serie "Hobby S" fälschlich als
"bloße Designänderung" begründet, erläuterte der Rechtsanwalt. Nach
dem Gutachten des Sachverständigen Udo Geishofer vom Oktober 2003 sei diese
Aussage aber falsch, meinte Längle. Die Staatsanwaltschaft Salzburg habe es bis
Jänner verabsäumt, darauf zu reagieren.
Die Anwälte der Gletscherbahnen schließen sich dem Gutachten Geishofers an und
meinen, dass die Firma Fakir von der Gefährlichkeit des Heizlüfters gewusst
habe. Bei dem Modellwechsel im Jahr 1997 seien genau die im Kaprun-Prozess
bemängelten Schwachstellen in der Konstruktion beseitigt worden. "Es
besteht der Verdacht, dass der Herstellter trotz dieser Erkenntnis über die
Gefährlichkeit des Heizgerätes eine Rückholaktion - wie sie nach dem
Produktsicherheitsgesetz vorgeschrieben ist - nicht durchgeführt hat", so
Längle.
155 Insassen starben
Bei der Katastrophe am 11. November 2000 im Stollen der Standseilbahn auf das
Kitzsteinhorn in Kaprun sind 155 Menschen ums Leben gekommen.
Am vergangenen Donnerstag hatte Seiss alle Beschuldigten freigesprochen.
Niemandem habe ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden können, hieß es
in der Urteilsbegründung. (apa/red)
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Nach Kaprun: Böhmdorfer fordert EU-weite
Sicherheitsnormen
"Normen würden vor
allem durch die Erweiterung der Union nötig"
Justizminister Böhmdorfer
hat anlässlich der Brandkatastrophe in der Gletscherbahn in Kaprun EU-weit
geregelte Sicherheitsstandards gefordert. Solche Normen würden vor allem durch
die Erweiterung der Union nötig, sagte Böhmdorfer in "Offen gesagt"
am Sonntagabend.
"Ich bin sicher, dass die Standards dort, ohne jemanden kränken zu wollen,
nicht das Niveau haben, wie bei uns", so Böhmdorfer. Er sprach sich zudem
für eine Ausweitung des "immateriellen Schadens" aus. Böhmdorfer
ortete hier einen "echten Nachholbedarf im Sinne der
Rechtsstaatlichkeit". Es sei "grotesk", dass man etwa für
entgangene Urlaubsfreuden eine Regelung für den "immateriellen Schaden"
eingeführt habe, eine solche für Katastrophen aber fehlen. Seit 2000 sei unter
anderem zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die das Schadensrecht
überarbeite.
Die "Spiegel"-Journalistin Gisela Friedrichsen und der Jurist und
Vater eines Opfers, Johannes Stieldorf, kritisierten, dass die Angeklagten in
dem Prozess keine Fragen der Privatkläger beantwortet hätten und dies auch
nicht müssten. Dies wird laut Böhmdorfer in der neuen Strafgesetzordnung nicht
mehr möglich sein. Darin sei "der Kreis der Geschädigten und der Opfer
sehr erweitert" worden. (apa/red)
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Kaprun-Verfahren: Diskussion im Justizausschuss
Opposition fordert
Unternehmensstrafrecht
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Urteil!
Nach den Freisprüchen im
Kaprun-Prozess hat sich am Freitag auch der Justizausschuss des Nationalrats im
Rahmen einer aktuellen Aussprache mit Justizminister Dieter Böhmdorfer mit dem
Thema befasst. SPÖ und Grüne forderten dabei die rasche Umsetzung des so
genannten Unternehmensstrafrechts, mit dem auch juristische Personen
strafrechtlich haftbar gemacht werden können.
Die Opposition warf der ÖVP vor, die Umsetzung des Unternehmensstrafrechts
bisher verhindert zu haben. Einig waren sich die Parteien allerdings darin,
dass das Urteil selbst im Ausschuss nicht diskutiert werden könne.
ÖVP-Justizsprecherin und Ausschussvorsitzende Maria Fekter betonte in diesem
Zusammenhang, dass die Gerichtsbarkeit im Justizausschuss sicher nicht
debattiert werde. Schließlich könne man die "Gewaltenteilung nicht über
Bord werfen auf Grund eines aktuellen Anlassfalls". Das
Unternehmensstrafrecht werde "mit Sicherheit" eingeführt, sagte
Fekter.
Dem Vorwurf der Opposition, die ÖVP habe das Gesetz bisher verhindert,
begegnete Fekter mit dem Hinweis, dass der Erstentwurf ungenügend gewesen sei.
Die Industriellenvereinigung habe daraufhin einen Gegenentwurf vorgelegt und derzeit
sei der zuständige Bearbeiter im Justizministerium karenziert, so Fekter.
SP-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier kritisierte, dass es im Vorfeld des
Kaprun-Prozesses zahlreiche Ermittlungspannen gegeben habe. So sei
"wesentliches Beweismaterial verschwunden". Zudem sei eine einzige
Staatsanwältin 16 Verteidigern gegenüber gestanden. Ob es ohne diese Pannen ein
anderes Urteil gegeben hätte? Maier: "Das ist nicht auszuschließen."
Der ÖVP warf Maier vor, das Unternehmensstrafrecht bisher verhindert zu haben
und forderte dessen baldige Umsetzung. Auch die grüne Justizsprecherin Terezija
Stoisits verwies darauf, dass Österreich bei der Umsetzung entsprechender
EU-Normen säumig sei. Die Einführung der Strafbarkeit juristischer Personen
könne zwar den Angehörigen der Kaprun-Opfer nicht mehr helfen, aber es wäre
eine Möglichkeit für die Politik, eine "angemessene Reaktion zu
zeigen".
Die "Bremser" in Sachen Unternehmensstrafrecht "sind
offensichtlich in der Wirtschaft, sprich Wirtschaftskammer", meint Stoisits.
Auf die Frage, ob der Kaprun-Prozess anders ausgegangen wäre, hätte es schon im
Jahr 2000 ein Unternehmensstrafrecht gegeben, wollte sie sich nicht einlassen.
Dies hänge von der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung dieses Gesetzes ab.
(apa)
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Kaprun-Urteil: Wiener Strafrechtler will
"opfergerechtere Verfahren"
Unternehmensstrafrecht "nicht Stein der
Weisen"
Höpfel schlägt
"Versöhnungskommissionen" vor
Nicht optimal ist für den
Wiener Strafrechtsprofessor Frank Höpfel die strafrechtliche Aufarbeitung der
Causa Kaprun gelaufen. "Man hat eh sehr viel getan, um es den
Hinterbliebenen leichter zu machen. Die Qualen, die mit einem so langen
Verfahren verbunden sind, hätten aus ihrer Sicht aber wohl nur einen Sinn
gehabt, wenn ein Schuldspruch rausgekommen wäre", zeigte der Strafrechtler
im Gespräch mit der APA Verständnis für die teilweise empörten Reaktionen über
die Freisprüche. Höpfel tritt aus diesem Grund für "opfergerechtere
Verfahren" ein.
"Gerade bei solchen Delikten, wo derart viele Menschen ums Leben kommen
und die Schuldfrage unklar ist, muss über bessere Wege nachgedacht werden, das
anzugehen", meinte er. Das von Justizminister Dieter Böhmdorfer in
Aussicht gestellte Unternehmensstrafrecht, nach dem auch juristische Personen
haftbar gemacht werden sollen, hält der Universitätsprofessor "nicht für
den Stein der Weisen, auch wenn es sich aufdrängt". Begründung: Ist ein
schuldhaftes, rechtswidriges Fehlverhalten nicht eindeutig nachweis- bzw.
zuordenbar, sei nicht zwangsläufig mit einer den Betroffenen gerecht werdenden
gerichtlichen Entscheidung zu rechnen.
Höpfel fordert daher vor allem eine "opfergerechte Ausgestaltung des
Prozesses", wobei er "Versöhnungskommissionen" vorschlägt.
"Derzeit ist bei Delikten mit Todesfolge ein außergerichtlicher
Tatausgleich nicht möglich", hält der Experte fest. Bei Katastrophen wie
Kaprun, dem Seilbahnunglück von Cavalese oder dem Zugunglück von Enschede wäre
es seiner Ansicht nach möglicherweise sinnvoller gewesen, statt langwierigen
Strafprozessen "die Familien der Getöteten und die Verdächtigen an einen
Tisch zu bringen". Zumal die finanziellen Entschädigungen in aller Regel
separat in Zivilverfahren geklärt werden müssen.
Höpfel könnte sich zu dieser Frage eine Länder übergreifende Lösung vorstellen:
"Es lohnt sich, europaweit über Institutionen nach dem Muster von
Wahrheits- und Versöhnungskommissionen nachzudenken." Gefordert sei der
Europarat: "Er könnte eine Empfehlung ausarbeiten, die man dann
entsprechend legistisch umsetzen müsste." (apa)
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Kaprun-Urteil: Rund 100 Zivil-Klagen liegen vor
OLG Linz wird über
Rechtskräftigkeit erst in ein paar Monaten entscheiden
Böhmdorfer drängt jetzt
auf Unternehmensstrafrecht
Beim Kaprun-Prozess wurde
am Donnerstag das Urteil in erster Instanz bekannt gegeben. Während es nach der
Berufung durch die Staatsanwaltschaft noch einige Monate dauern wird, bis das
OLG Linz über die Rechtskräftigkeit entscheidet, werden nun die
zivilrechtlichen Klagen in Angriff genommen. Derzeit werde mit den Anwälten
geklärt, ob und welche Verfahren als "Musterprozess" abgehandelt
werden, sagte Landesgerichtspräsident Walter Grafinger der APA.
Auf der zivilrechtlichen Ebene liegen rund 100 Klagen von über 240 Personen
gegen die Gletscherbahn vor: Hinterbliebene wollen Renten, Unterhaltszahlungen,
Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Höhe des Gesamtstreitwertes wird mit mehr
als 9,5 Millionen Euro beziffert.
Abgehandelt werden die zivilrechtlichen Klagen von Richtern des Landesgerichtes
Salzburg, da die Forderungen Beträge über 10.000 Euro umfassen, sagte
Grafinger. Geprüft werde nun von den Richtern und Anwälten ein
"Musterprozess", da es bestimmte gleiche Konstellationen bei den
Klagen gebe.
Da das Strafverfahren keine bindende Wirkung für Zivilprozesse hat, könnte das
gesamte Beweisverfahren neu durchgeführt werden, sagte der Gerichtspräsident.
Die Kosten müsse dann derjenige übernehmen, der den Prozess verliert.
Zuversichtlich, dass die Angehörigen der Opfer der Kaprun-Katastrophe Geld
durch die Prozesse in den Vereinigten Staaten bekommen werden, ist US-Anwalt Ed
Fagan, der in den USA einige Verfahren gegen Firmen laufen hat und denen sich
rund 120 Angehörige angeschlossen haben. Die Forderungen belaufen sich zwischen
sechs und 15 Millionen US-Dollar (4,70 bis 11,75 Millionen Euro) pro Opfer, je
nachdem, ob es zum Beispiel Ehefrauen oder Kinder zu unterstützen hatte, so
Fagan.
Vorgegangen wird zunächst gegen drei US-Firmen (Omniglow, American Parmalight
und American Cynamic), dann gegen die vier europäischen Firmen Siemens, Bosch
Rexroth, Waagner-Biro und Beton- und Monierbau. Mit einem Urteil gegen die drei
US-Firmen rechnet Fagan Ende dieses Jahres, bei den europäischen Unternehmen im
Jahr 2005. (apa/red)
+++++++++++++++++
Kaprun-Urteil: Opfer-Anwalt Witti äußert
Verständnis
"Müssen uns damit
abfinden, dass niemand strafrechtlich dafür verantwortlich ist"
Opfer-Anwalt Michael
Witti hat Verständnis für das umstrittene Urteil im Prozess um die
Seilbahnkatastrophe von Kaprun gezeigt. Für die Hinterbliebenen der 155 bei dem
Unglück ums Leben gekommenen Menschen seien die Freisprüche für die 16
Angeklagten natürlich eine unheimliche Belastung, sagte der Rechtsanwalt am
Freitag im Norddeutschen Rundfunk.
Wenn man aber genauer die höchst kompliziert verlaufene Katastrophe betrachte,
sei es tatsächlich so, "dass keinem die notwendige
Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden konnte, so dass es strafbar
wird", sagte Witti. "Wir müssen uns damit abfinden, dass es
offensichtlich Katastrophen und Unglücke gibt, wo niemand strafrechtlich dafür
verantwortlich ist."
Er sei dennoch sehr optimistisch, in dem bereits seit längerem in den USA
laufenden Zivilprozess einen Schadenersatz für die Opfer erstreiten zu können. "Ich
weiß, dass man jetzt plakativ Millionenzahlen hören möchte", sagte Witti,
der sich nicht über eine endgültige Größenordnung der Forderungen äußern
wollte. Unabhängig von der Höhe sehe er in den USA jedoch bessere Chancen für
die Klage als in Europa: "Wir sehen ja heute, es ist schwierig in
Österreich, überhaupt etwas zu bekommen." (apa)
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salzburg.orf.at
23. Feber 2004
Vorerhebungen gegen Heizlüfter-Hersteller
Nach den nicht rechtskräftigen Freisprüchen im Kaprun-Prozess vergangene Woche
gibt es jetzt Vorerhebungen gegen den Hersteller des Heizlüfters. Das Gerät hat
nach Gerichtsgutachten das katastrophale Feuer am 11. November 2000 ausgelöst.
Anzeige von Gletscherbahnen Kaprun
Anlass für die Erhebungen sei eine Anzeige der Kapruner Seilbahnen, sagt Thomas
Wegleiter, Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg: "Die Anzeige der
Gletscherbahnen wurde einerseits in Richtung der fahrlässigen Herbeiführung
einer Feuersbrunst eingebracht, andererseits wegen des Verdachtes der falschen
Zeugenaussage vor Gericht."
Zwei Mitarbeiter des Heizlüfter-Herstellers hatten im Kaprun-Prozess ausgesagt,
dass eine Änderung an dem Heizlüfter in den Jahren 1996 und 1997 ausschließlich
Design-Gründe hatte. Die Gerichtssachverständigen kamen aber zu dem Ergebnis,
dass das Gerät auch technisch verändert wurde, weil es einen
Konstruktionsfehler hatte.
Einbau
des Heizlüfters verjährt?
Wegen der Herbeiführung der Feuersbrunst könne der Hersteller aber nicht
belangt werden, glaubt Wegleiter: Denn der Heizlüfter wurde im Jahr 1994 in den
späteren Unglückszug eingebaut - damit sei der Fehler im Heizlüfter, der das
Feuer ausgelöst hat, verjährt, ergänzt der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Anwälte: Keine Rückrufaktion trotz Defekts
Die Anwälte der Kapruner Gletscherbahnen sehen das anders: Sie argumentieren,
dass der Heizlüfter technisch geändert wurde, nachdem der Konstruktionsfehler
erkannt worden war. Die Herstellerfirma hätte das Produkt zurückrufen müssen,
argumentieren sie.
Von dem Konstruktionsfehler seien 600.000 hergestellte Heizlüfter betroffen.
Heizlüfter-Firma
wehrt sich
Die Heizlüfter-Firma Fakir hat inzwischen jede Verantwortung für das
Gletscherbahn-Unglück in Kaprun bestritten. Es sei nicht bewiesen, dass der den
Brand auslösende Heizlüfter von Fakir sei, sagte ein Vertreter des Unternehmens
der Nachrichtenagentur AFP.
Zwar seien in der Bahn Heizlüfter von Fakir gewesen. Ob aber definitiv auch in
dem Unglückswagen solche Geräte installiert waren, sei unklar, sagt der Unternehmenssprecher:
"Es steht nicht fest, dass der defekte Heizlüfter von uns war."
Außerdem stehe in der Bedienungsanleitung für die Heizlüfter, dass sie nicht in
Fahrzeuge eingebaut werden dürften.
salzburg.ORF.at
Opfer-Anwalt
Witti fordert Entschädigungs-Fonds
Kümmert sich Staat zu wenig um Brandschutz?
Fiedler: "Staat soll für Fehler haften"
Folgen von Kaprun: Strafrecht für Firmen gefordert
Richter kritisiert Heizlüfter-Firma
Alle 16 Beschuldigten freigesprochen
Reaktionen:
lurni, vor 29min
Ich frage mich, was die Tüftelei soll. So schlimm es für die Angehörigen auch
ist, es ändert nichts an der Tatsache, dass elektronische Geräte auch
unvorhergesehene Defekte haben können. Von der selben Type halten manche 20
Jahre, andere nicht mal 10 Jahre. Nach so langer Zeit läßt sich auch nicht mehr
eruieren, was am Gerät wirklich defekt war. Warum baut nicht der
Seilbahnhersteller Elektroheizungen ein. Aber selbst die können einen
Kabelbrand auch nicht ausschließen. Wen will man also verantwortlich machen.
Wenns nur ums Geld geht, dann teilt die Kosten der Berufung lieber auf die
Angehörigen aus.
sphings
czapperl, vor 55min
Dein Posting strotz nur so von Fehlern: 1) war die Hydraulikleitung nicht aus
PVC. 2) hat nicht die PVC-Verkleidung zu brennen begonnen sondern das Öl.
bitte czapperl,
tosca29, vor 8min
tu mir einen gefallen und gib das von der frühlings-sonne runter von deiner
visitenkarte. "das merk ich sogar als frau", is echt schlimm. und
klingt etwas macho-mäßig auf deiner visitenkarte.
Das Drama von Kaprun
sphings, vor 1h 19min
Unmittelbar unterhalb der PVC-Verrohrung von Hydraulikölleitungen wurde
entgegen den ÖVE-Vorschriften ein offener Elektroheizlüfter mit glühenden
Heizspiralen nachträglich vorschriftswidrig in der Zugsführerkabine montiert
und grobfahrlässig in Betrieb genommen. Erwartungsgemäß wurde in der weiteren
Folge die PVC-Hydraulikleitung durch Hitzeeinwirkung in Brand gesetzt,sodaß
sich hochexplosives Hydrauliköl über den Heizlüfter ergoss,die unbesetzte
Zugführerkabine in Brand setzte und das Inferno von Kaprun einleitete.Eine
Anzeige an den Heizlüfterhersteller kann nicht zum Ziele führen,da nach ÖVE
bereits seit 40 Jahren untersagt ist offene Elektroheizlüfter unter
Rohrsystemen von flüssigen Medien zu installieren. Trotz der offensichtlich
impertinenten erwiesenen Fahrlässigkeit des Betreibers waren weder Staatsanwalt
noch Richter innerhalb einer verschleppten Prozessdauer von 3Jahren in der Lage
die betroffenen Verursacher zu ermitteln. Nachdem die Österr.Justiz
offensichtlich bis dato nicht in der Lage war eine gesetzeskomforme
Verfahrenstranparents zu demonstrieren und auch nicht bemüht ist die
Schmierseifenlieferanten für das "Salzburger-Stierwascher-Team!" zu
eliminieren,soll in diesem Fall tunlichst ein internationales Gremium in das
fragliche Verfahren eingeschaltet werden.
Falsche Darstellung
kurtlbuaa, vor 1h 9min
Denn, ganz offensichtlich konnte das Gericht keinerlei Fahrlässigkeit
feststellen, sonst wäre es zu einer Verurteilung gekommen. bzgl.: "Erwartungsgemäß
wurde in der weiteren Folge die PVC-Hydraulikleitung durch Hitzeeinwirkung in
Brand gesetzt" Wenn das jemand erwartet hätte, wäre es nicht passiert ....
sphings - du bist am ähnlich falschen Dampfer
luginsland, vor 1h 2min
wie die ignorante Salzburger Staatsanwaltschaft. Weder der Betreiber (Besteller
der Bahn) noch der Heizlüfterproduzent sind an dem Unglück schuld. Als
Konstrukteur eines Massenverkehrsmittels darf man keinen Supermarkt-Heizlüfter
einbauen lassen !
weitere Fehler...
chris00081, vor 48min
abgesehen von dem weiter unten angeführten Fehler sollte hier noch festgestellt
werden, dass es sich nicht um "hochexplosives" Hydrauliköl handelt.
(Vielleicht solltest du Dich einmal etwas genauer damit auseinandersetzen was
man unter "leicht entflammbar", "brennbar",
"explosiv", "hochexplosiv" und dergleichen versteht... lg.
Christian
falscher-dampfer-luginsland:
v12biturbo, vor 24min
was wäre wohl (nicht) geschehen, hätten die gletscherbahnen zugsgarnituren für
den hochalpinen einsatz mit SERIENMÄSSIGER heizung angekauft? eine derartige
ausstattung wirds ja wohl gegeben haben?? der pfuscheinbau mit der
badezimmerlüftung wäre jedenfalls nicht notwendig gewesen...
> v12biturbo - das ist billigster
Aktionismus der Staatsanwaltschaft !
luginsland, vor 8min
Der Bau einer Verkehrseinrichtung für Menschen ist ja nicht dasselbe, wie die
Errichtung einer Modelleisenbahn. Also müssen sich die beauftragten
Konstrukteure überlegen, welche Bauteile für den vorgesehenen Verkehrsbetrieb
geeignet sind. Sonst würde wohl jedes Jahr mal eine U-Bahn in Flammen aufgehen.
aktionismus?
v12biturbo, vor 0min
irgendwie hast mich missverstanden: der ganze wahnsinn wär doch nicht passiert,
wenn die in kaprun von vornherein ein taugliches verkehrsmittel beschafft
hätten. und selbst wenn man nachträglich was einfügt: murkst du in dein auto
selber einen heizlüfter rein oder fährst doch eher in die werkstatt zum einbau
einer für den kfz-betrieb vorgesehen standheizung?