24. Feber 2004 - Kleine Zeitung
Heizlüfter-Firma weist Kaprun-Vorwürfe
zurück
Die Heizlüfter-Herstellerfirma Fakir hat am
Dienstag entschieden Vorwürfe zurückgewiesen, ein Produktionsfehler oder das
Verschulden eines Mitarbeiters habe zur Brandkatastrophe von Kaprun am 11.
November 2000 geführt. Damals waren 155 Menschen ums Leben gekommen.
Die von den Gletscherbahnen Kaprun in einer
Strafanzeige eingebrachten Anschuldigungen auf fahrlässige Herbeiführung einer
Feuersbrunst und falsche Zeugenaussage vor Gericht seien unzutreffend, teilte
das Unternehmen mit Sitz in Vaihingen mit. "Die Brandkatastrophe von
Kaprun wurde weder durch ein Verschulden von Fakir oder eines ihrer
Mitarbeiter, noch durch einen Produktionsfehler eines von Fakir hergestellten
Heizlüfters verursacht."
Es verhalte sich vielmehr so, dass ein
Heizlüfter - möglicherweise der Marke Fakir - in vollkommen unsachgemäßer
Weise, ohne jegliches Zutun und Wissen von Fakir nach vorherigem Zerlegen in
die Gletscherbahn eingebaut wurde. "Durch das unmittelbar an der Rückwand
des Heizlüfters anschließende Verlegen von Hydraulikleitungen, die unter hohem
Druck stehendes höchst brennbares Hydrauliköl enthielten, wurde eine
gravierende Risikoquelle geschaffen. An deren Entstehung hatte weder die Firma
Fakir noch ihre Mitarbeiter irgendeinen Anteil", wird festgestellt.
Nach der Brandkatastrophe von Kaprun und dem
Urteil in erster Instanz wird nun indes auf zivilrechtlicher Ebene gegen die
Gletscherbahnen Kaprun vorgegangen. Hinterbliebene wollen teilweise Renten,
Unterhaltszahlungen, Schadenersatz und Schmerzensgeld sowohl der ums Leben
Gekommenen als auch der Angehörigen. Die ersten Verfahren beginnen am Landesgericht
Salzburg im März und April.
Zehn Zivilrichter beschäftigen sich am
Salzburger Landesgericht mit 92 Zivilklagen von 243 Personen. Die Höhe des
Gesamtstreitwertes wird mit mehr als 9,5 Millionen Euro beziffert.
+++++++++++++++
salzburg.orf.at
24. Feber 2004
Musterprozess um Schmerzensgeld
Nach dem Willen der österreichischen Rechtsschutzversicherungen soll es nur
einen Musterprozess um das Schmerzensgeld für Angehörige von Kaprunopfern
geben. Zurzeit sind etwa 100 Zivilverfahren anhängig - teure Parallelprozesse
sollen vermieden werden.
Ersatz für psychische Folgeschäden
Der Musterprozess soll klären, wer Anspruch auf Schmerzensgeld wegen
psychischer Folgeschäden hat. Für den Anspruch darauf muss in dem Verfahren
kein Verschulden des Unternehmens nachgewiesen werden.
Derzeit gebe es das Schmerzensgeld nur für Eltern, Kinder und Lebenspartner,
sagt Anwalt Gerald Ganzger. Seine Kanzlei wird den Musterprozess mit einer
achtköpfigen Familie führen: "Es wird zu klären sein, ob auch Geschwister,
Stiefeltern, Halbgeschwister zu diesem Angehörigenkreis zählen."
Schmerzensgeld auch
für Tote?
Außerdem soll geklärt werden, ob auch die 155 bei der Brandkatastrophe
Verstorbenen Anspruch auf Schmerzensgeld haben - für den etwa acht Minuten
dauernden Todeskampf, sagt Ganzger: "Die strittige Frage ist, ob der
Verstorbene einen eigenständigen Schmerzensgeldanspruch erworben hat, der auf
die Erben übergegangen ist."
Jahrelanges Verfahren erwartet
Ganzger fordert für jeden Angehörigen 20.000 bis 30.000 Euro Schmerzensgeld -
die Kapruner Gletscherbahnen haben an jeden Angehörigen bisher 7.000 Euro
ausbezahlt.
Die etwa 80 Rechtschutzversicherten unter den Angehörigen werden diesen
Musterprozess abwarten, der im Mai beginnen soll. Ganzger rechnet damit, dass
der Prozess bis zum Obersten Gerichtshof gehen und daher mehrere Jahre dauern
wird.
Laufende Zivilverfahren werden
unterbrochen
Etwa 80 der noch anhängigen 100 Zivilverfahren werden also vermutlich in den
nächsten Tagen unterbrochen, schätzt der Salzburger Anwalt Jürgen Hinterwirth.
Er vertritt etwa 24 Hinterbliebenen-Familien. Dass die Zivilverfahren
unterbrochen werden, sei mit zahlreichen Opferanwälten abgesprochen, so
Hinterwirth.
Jürgen Hinterwirth:
"Wir werden jetzt wahrscheinlich koordinieren, dass wir eine gemeinsame
Unterbrechung anregen, und dass sie anhängigen Zivilverfahren zumindest bis zum
rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens unterbrochen werden."
Von den Gletscherbahnen vorgeschlagen
Diese Vorgehensweise sei von den Anwälten der Gletscherbahnen Kaprun AG
vorgeschlagen worden. Nachdem man diesen Vorschlag ursprünglich abgelehnt hat,
habe man sich jetzt doch dazu entschlossen, sagt Hinterwirth - und zwar aus
pragmatischen und ökonomischen Gründen. Mit dem von den
Rechtschutzversicherungen angestrebten Musterprozess habe diese Entscheidung
nichts zu tun.
Auch der oberösterreichische Anwalt Ulrich Schwab und der Kärntner Anwalt
Herwig Haslacher bestätigen, dass die Zivilverfahren in der Causa Kaprun bis
zum Ende des Berufungsverfahrens unterbrochen werden sollen. Nach dem Ende des
Berufungsverfahrens seien die Chancen höher, sich mit den Gletscherbahnen zu
einigen ¿ und zwar unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens, sagt Herwig
Haslacher.
Herwig Haslacher:
"Ich glaube, dass dann von sich aus die Versicherung der Gletscherbahnen
wahrscheinlich zur raschen Bereinigung der Angelegenheit hier eher bereit sind,
etwas anzubieten als sie es jetzt sind."
Reaktionen:
§ Dokumentenraub ; eine
ungerechtfertigter Führerscheinentzug ..
salzboss, vor 2h
47min
kann auch mal eine räuberische Erpressung, Nötigung, u.a. darstellen :
Führerscheinmafia: Korruption .
Bist du ständig besoffen ??
webwasher, vor 3min
Nach dem Willen der österreichischen
Rechtsschutzversicherungen ...
biancajohannes, vor 4h 48min
Bin schon gespannt, wer wem klagt! Hoffentlich klagen sie die Richtigen! Kann
auch möglich sein, dass eine Rechtsschutzversicherung die eigene Versicherung
klagt! Dann kann man sich schon den Ausgang vorstellen! Leider!
Rechtsschutzversicherung die eigene Versicherung klagt!
bimme,
vor 3h 53min
geht aber nur wenn man die RS.-Versicherung bei einer
"Einspartenversicherung" hat und nicht bei einer
Kompositversicherung! sonst müsste sich die Versicherung selber verklagen
toll was?
hotweisshot, vor 5h
5min
es steht: "Es wird zu klären sein, ob auch Geschwister, Stiefeltern,
Halbgeschwister zu diesem Angehörigenkreis zählen" was soll das? dann noch
freunde, bekannte, beichtvater, die nachbarn, brieffreunde etc. na dann bitte schreibt
mich auch in die liste. da ich auch für diese opfern trauere, könnt ihr mich
auch entschädigen. 7000 euro reicht schon, mehr würde ich ehrlich nicht
verlangen.
++++++++++++++
24. April 2004 - SN
Karpun-Zivilverfahren beginnen im März und April
Zehn Richter beschäftigen sich mit 92 Klagen
von 243 Personen
SALZBURG (SN,APA). Nach der Brandkatastrophe
von Kaprun und dem Urteil in erster Instanz wird nun auf zivilrechtlicher Ebene
gegen die Gletscherbahn Kaprun AG vorgegangen: Hinterbliebene wollen teilweise
Renten, Unterhaltszahlungen, Schadenersatz und Schmerzensgeld sowohl der ums
Leben Gekommenen als auch der Angehörigen. Die ersten Verfahren beginnen am
Landesgericht Salzburg im März und April, wie Gerichtssprecher Hans Rathgeb am
Dienstag auf Anfrage der APA feststellte.
Zehn Zivilrichter beschäftigen sich am
Salzburger Landesgericht mit 92 Zivilklagen von 243 Personen. Die Höhe des
Gesamtstreitwertes wird mit mehr als 9,5 Millionen Euro beziffert.
Bereits Anfang März gibt es die ersten
Tagsatzungen von verschiedenen Anwälten, wo die weitere Vorgehensweise zwischen
Richtern und Rechtsanwälten festgelegt wird. Besprochen werden dann die weitere
Schritte, sagte Rathgeb. So könnte es sein, dass sich bei gemeinsamen
Ansprüchen der Kläger Gruppen zusammenschließen und es stellvertretend dafür
einige Pilotprozesse geben wird - zum Beispiel Schadenersatz oder
Schmerzensgeld. Dann könnte es sein, dass eine Reihe von Verfahren ruhend
gestellt oder unterbrochen werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger
& Partner, die etliche Kläger vertritt, wird ab Mai unabhängig einen
Musterprozess im Namen eines ihrer Klienten führen, den Zivilrichter Johann
Schütz leiten wird. Bei der Verhandlung am 10. Mai wird Richter Schütz einen
Sachverständigen bestellen.