24. Feber 2004 - Kleine Zeitung

Heizlüfter-Firma weist Kaprun-Vorwürfe zurück

Die Heizlüfter-Herstellerfirma Fakir hat am Dienstag entschieden Vorwürfe zurückgewiesen, ein Produktionsfehler oder das Verschulden eines Mitarbeiters habe zur Brandkatastrophe von Kaprun am 11. November 2000 geführt. Damals waren 155 Menschen ums Leben gekommen.

Die von den Gletscherbahnen Kaprun in einer Strafanzeige eingebrachten Anschuldigungen auf fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst und falsche Zeugenaussage vor Gericht seien unzutreffend, teilte das Unternehmen mit Sitz in Vaihingen mit. "Die Brandkatastrophe von Kaprun wurde weder durch ein Verschulden von Fakir oder eines ihrer Mitarbeiter, noch durch einen Produktionsfehler eines von Fakir hergestellten Heizlüfters verursacht."

Es verhalte sich vielmehr so, dass ein Heizlüfter - möglicherweise der Marke Fakir - in vollkommen unsachgemäßer Weise, ohne jegliches Zutun und Wissen von Fakir nach vorherigem Zerlegen in die Gletscherbahn eingebaut wurde. "Durch das unmittelbar an der Rückwand des Heizlüfters anschließende Verlegen von Hydraulikleitungen, die unter hohem Druck stehendes höchst brennbares Hydrauliköl enthielten, wurde eine gravierende Risikoquelle geschaffen. An deren Entstehung hatte weder die Firma Fakir noch ihre Mitarbeiter irgendeinen Anteil", wird festgestellt.

Nach der Brandkatastrophe von Kaprun und dem Urteil in erster Instanz wird nun indes auf zivilrechtlicher Ebene gegen die Gletscherbahnen Kaprun vorgegangen. Hinterbliebene wollen teilweise Renten, Unterhaltszahlungen, Schadenersatz und Schmerzensgeld sowohl der ums Leben Gekommenen als auch der Angehörigen. Die ersten Verfahren beginnen am Landesgericht Salzburg im März und April.

Zehn Zivilrichter beschäftigen sich am Salzburger Landesgericht mit 92 Zivilklagen von 243 Personen. Die Höhe des Gesamtstreitwertes wird mit mehr als 9,5 Millionen Euro beziffert.

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salzburg.orf.at

24. Feber 2004

Musterprozess um Schmerzensgeld
Nach dem Willen der österreichischen Rechtsschutzversicherungen soll es nur einen Musterprozess um das Schmerzensgeld für Angehörige von Kaprunopfern geben. Zurzeit sind etwa 100 Zivilverfahren anhängig - teure Parallelprozesse sollen vermieden werden.

Ersatz für psychische Folgeschäden
Der Musterprozess soll klären, wer Anspruch auf Schmerzensgeld wegen psychischer Folgeschäden hat. Für den Anspruch darauf muss in dem Verfahren kein Verschulden des Unternehmens nachgewiesen werden.

Derzeit gebe es das Schmerzensgeld nur für Eltern, Kinder und Lebenspartner, sagt Anwalt Gerald Ganzger. Seine Kanzlei wird den Musterprozess mit einer achtköpfigen Familie führen: "Es wird zu klären sein, ob auch Geschwister, Stiefeltern, Halbgeschwister zu diesem Angehörigenkreis zählen."
Schmerzensgeld auch für Tote?
Außerdem soll geklärt werden, ob auch die 155 bei der Brandkatastrophe Verstorbenen Anspruch auf Schmerzensgeld haben - für den etwa acht Minuten dauernden Todeskampf, sagt Ganzger: "Die strittige Frage ist, ob der Verstorbene einen eigenständigen Schmerzensgeldanspruch erworben hat, der auf die Erben übergegangen ist."

Jahrelanges Verfahren erwartet
Ganzger fordert für jeden Angehörigen 20.000 bis 30.000 Euro Schmerzensgeld - die Kapruner Gletscherbahnen haben an jeden Angehörigen bisher 7.000 Euro ausbezahlt.

Die etwa 80 Rechtschutzversicherten unter den Angehörigen werden diesen Musterprozess abwarten, der im Mai beginnen soll. Ganzger rechnet damit, dass der Prozess bis zum Obersten Gerichtshof gehen und daher mehrere Jahre dauern wird.

Laufende Zivilverfahren werden unterbrochen
Etwa 80 der noch anhängigen 100 Zivilverfahren werden also vermutlich in den nächsten Tagen unterbrochen, schätzt der Salzburger Anwalt Jürgen Hinterwirth. Er vertritt etwa 24 Hinterbliebenen-Familien. Dass die Zivilverfahren unterbrochen werden, sei mit zahlreichen Opferanwälten abgesprochen, so Hinterwirth.

Jürgen Hinterwirth:
"Wir werden jetzt wahrscheinlich koordinieren, dass wir eine gemeinsame Unterbrechung anregen, und dass sie anhängigen Zivilverfahren zumindest bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens unterbrochen werden."

Von den Gletscherbahnen vorgeschlagen
Diese Vorgehensweise sei von den Anwälten der Gletscherbahnen Kaprun AG vorgeschlagen worden. Nachdem man diesen Vorschlag ursprünglich abgelehnt hat, habe man sich jetzt doch dazu entschlossen, sagt Hinterwirth - und zwar aus pragmatischen und ökonomischen Gründen. Mit dem von den Rechtschutzversicherungen angestrebten Musterprozess habe diese Entscheidung nichts zu tun.

Auch der oberösterreichische Anwalt Ulrich Schwab und der Kärntner Anwalt Herwig Haslacher bestätigen, dass die Zivilverfahren in der Causa Kaprun bis zum Ende des Berufungsverfahrens unterbrochen werden sollen. Nach dem Ende des Berufungsverfahrens seien die Chancen höher, sich mit den Gletscherbahnen zu einigen ¿ und zwar unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens, sagt Herwig Haslacher.

Herwig Haslacher:
"Ich glaube, dass dann von sich aus die Versicherung der Gletscherbahnen wahrscheinlich zur raschen Bereinigung der Angelegenheit hier eher bereit sind, etwas anzubieten als sie es jetzt sind."

Reaktionen:

§ Dokumentenraub ; eine ungerechtfertigter Führerscheinentzug ..
salzboss, vor 2h 47min
kann auch mal eine räuberische Erpressung, Nötigung, u.a. darstellen : Führerscheinmafia: Korruption .
Bist du ständig besoffen ??
webwasher, vor 3min

Nach dem Willen der österreichischen Rechtsschutzversicherungen ...
biancajohannes, vor 4h 48min
Bin schon gespannt, wer wem klagt! Hoffentlich klagen sie die Richtigen! Kann auch möglich sein, dass eine Rechtsschutzversicherung die eigene Versicherung klagt! Dann kann man sich schon den Ausgang vorstellen! Leider!


Rechtsschutzversicherung die eigene Versicherung klagt!
bimme, vor 3h 53min
geht aber nur wenn man die RS.-Versicherung bei einer "Einspartenversicherung" hat und nicht bei einer Kompositversicherung! sonst müsste sich die Versicherung selber verklagen

toll was?
hotweisshot, vor 5h 5min
es steht: "Es wird zu klären sein, ob auch Geschwister, Stiefeltern, Halbgeschwister zu diesem Angehörigenkreis zählen" was soll das? dann noch freunde, bekannte, beichtvater, die nachbarn, brieffreunde etc. na dann bitte schreibt mich auch in die liste. da ich auch für diese opfern trauere, könnt ihr mich auch entschädigen. 7000 euro reicht schon, mehr würde ich ehrlich nicht verlangen.

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24. April 2004 - SN

Karpun-Zivilverfahren beginnen im März und April

Zehn Richter beschäftigen sich mit 92 Klagen von 243 Personen

SALZBURG (SN,APA). Nach der Brandkatastrophe von Kaprun und dem Urteil in erster Instanz wird nun auf zivilrechtlicher Ebene gegen die Gletscherbahn Kaprun AG vorgegangen: Hinterbliebene wollen teilweise Renten, Unterhaltszahlungen, Schadenersatz und Schmerzensgeld sowohl der ums Leben Gekommenen als auch der Angehörigen. Die ersten Verfahren beginnen am Landesgericht Salzburg im März und April, wie Gerichtssprecher Hans Rathgeb am Dienstag auf Anfrage der APA feststellte.

Zehn Zivilrichter beschäftigen sich am Salzburger Landesgericht mit 92 Zivilklagen von 243 Personen. Die Höhe des Gesamtstreitwertes wird mit mehr als 9,5 Millionen Euro beziffert.

Bereits Anfang März gibt es die ersten Tagsatzungen von verschiedenen Anwälten, wo die weitere Vorgehensweise zwischen Richtern und Rechtsanwälten festgelegt wird. Besprochen werden dann die weitere Schritte, sagte Rathgeb. So könnte es sein, dass sich bei gemeinsamen Ansprüchen der Kläger Gruppen zusammenschließen und es stellvertretend dafür einige Pilotprozesse geben wird - zum Beispiel Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Dann könnte es sein, dass eine Reihe von Verfahren ruhend gestellt oder unterbrochen werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger & Partner, die etliche Kläger vertritt, wird ab Mai unabhängig einen Musterprozess im Namen eines ihrer Klienten führen, den Zivilrichter Johann Schütz leiten wird. Bei der Verhandlung am 10. Mai wird Richter Schütz einen Sachverständigen bestellen.

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