25. Feber 2004
salzburg.orf.at

Musterprozess um Schmerzensgeld
Nach dem Willen der österreichischen Rechtsschutzversicherungen soll es nur einen Musterprozess um das Schmerzensgeld für Angehörige von Kaprunopfern geben. Zurzeit sind etwa 100 Zivilverfahren anhängig - teure Parallelprozesse sollen vermieden werden.

Ersatz für psychische Folgeschäden
Der Musterprozess soll klären, wer Anspruch auf Schmerzensgeld wegen psychischer Folgeschäden hat. Für den Anspruch darauf muss in dem Verfahren kein Verschulden des Unternehmens nachgewiesen werden.

Derzeit gebe es das Schmerzensgeld nur für Eltern, Kinder und Lebenspartner, sagt Anwalt Gerald Ganzger. Seine Kanzlei wird den Musterprozess mit einer achtköpfigen Familie führen: "Es wird zu klären sein, ob auch Geschwister, Stiefeltern, Halbgeschwister zu diesem Angehörigenkreis zählen."
Schmerzensgeld auch für Tote?
Außerdem soll geklärt werden, ob auch die 155 bei der Brandkatastrophe Verstorbenen Anspruch auf Schmerzensgeld haben - für den etwa acht Minuten dauernden Todeskampf, sagt Ganzger: "Die strittige Frage ist, ob der Verstorbene einen eigenständigen Schmerzensgeldanspruch erworben hat, der auf die Erben übergegangen ist."

Jahrelanges Verfahren erwartet
Ganzger fordert für jeden Angehörigen 20.000 bis 30.000 Euro Schmerzensgeld - die Kapruner Gletscherbahnen haben an jeden Angehörigen bisher 7.000 Euro ausbezahlt.

Die etwa 80 Rechtschutzversicherten unter den Angehörigen werden diesen Musterprozess abwarten, der im Mai beginnen soll. Ganzger rechnet damit, dass der Prozess bis zum Obersten Gerichtshof gehen und daher mehrere Jahre dauern wird.

Laufende Zivilverfahren werden unterbrochen
Etwa 80 der noch anhängigen 100 Zivilverfahren werden also vermutlich in den nächsten Tagen unterbrochen, schätzt der Salzburger Anwalt Jürgen Hinterwirth. Er vertritt etwa 24 Hinterbliebenen-Familien. Dass die Zivilverfahren unterbrochen werden, sei mit zahlreichen Opferanwälten abgesprochen, so Hinterwirth.

 

Jürgen Hinterwirth:
"Wir werden jetzt wahrscheinlich koordinieren, dass wir eine gemeinsame Unterbrechung anregen, und dass sie anhängigen Zivilverfahren zumindest bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens unterbrochen werden."

Von den Gletscherbahnen vorgeschlagen
Diese Vorgehensweise sei von den Anwälten der Gletscherbahnen Kaprun AG vorgeschlagen worden. Nachdem man diesen Vorschlag ursprünglich abgelehnt hat, habe man sich jetzt doch dazu entschlossen, sagt Hinterwirth - und zwar aus pragmatischen und ökonomischen Gründen. Mit dem von den Rechtschutzversicherungen angestrebten Musterprozess habe diese Entscheidung nichts zu tun.

Auch der oberösterreichische Anwalt Ulrich Schwab und der Kärntner Anwalt Herwig Haslacher bestätigen, dass die Zivilverfahren in der Causa Kaprun bis zum Ende des Berufungsverfahrens unterbrochen werden sollen. Nach dem Ende des Berufungsverfahrens seien die Chancen höher, sich mit den Gletscherbahnen zu einigen ¿ und zwar unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens, sagt Herwig Haslacher.
Herwig Haslacher:
"Ich glaube, dass dann von sich aus die Versicherung der Gletscherbahnen wahrscheinlich zur raschen Bereinigung der Angelegenheit hier eher bereit sind, etwas anzubieten als sie es jetzt sind."

 

salzburg.ORF.at
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§ Dokumentenraub ; eine ungerechtfertigter Führerscheinentzug ..
salzbossvor 18h 12min
kann auch mal eine räuberische Erpressung, Nötigung, u.a. darstellen : Führerscheinmafia: Korruption .

Bist du ständig besoffen ??
webwashervor 15h 28min

Nach dem Willen der österreichischen Rechtsschutzversicherungen ...
biancajohannesvor 20h 12min
Bin schon gespannt, wer wem klagt! Hoffentlich klagen sie die Richtigen! Kann auch möglich sein, dass eine Rechtsschutzversicherung die eigene Versicherung klagt! Dann kann man sich schon den Ausgang vorstellen! Leider!

Rechtsschutzversicherung die eigene Versicherung klagt!
bimmevor 19h 18min
geht aber nur wenn man die RS.-Versicherung bei einer "Einspartenversicherung" hat und nicht bei einer Kompositversicherung! sonst müsste sich die Versicherung selber verklagen

toll was?
hotweisshotvor 20h 30min
es steht: "Es wird zu klären sein, ob auch Geschwister, Stiefeltern, Halbgeschwister zu diesem Angehörigenkreis zählen" was soll das? dann noch freunde, bekannte, beichtvater, die nachbarn, brieffreunde etc. na dann bitte schreibt mich auch in die liste. da ich auch für diese opfern trauere, könnt ihr mich auch entschädigen. 7000 euro reicht schon, mehr würde ich ehrlich nicht verlangen.

Achtung Falle!
sepp2301vor  0min
Wenn ein entfernter Verwandter Ansprüche stellt, so muß er nachweisen, daß er einen psychischen Schaden davongetragen hat. Wenn jetzt ein Vogeldoktor ein Gutachten ausstellt, damit dem armen Leidenden sein Frust finanziell abgegolten wird, kann es passieren, daß man dem armen Psycherl den Führerschein kassiert. Also Vorsicht,Bumerang!

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