25. Feber 2004
salzburg.orf.at
Musterprozess um
Schmerzensgeld
Nach dem Willen der österreichischen Rechtsschutzversicherungen soll es nur
einen Musterprozess um das Schmerzensgeld für Angehörige von Kaprunopfern geben.
Zurzeit sind etwa 100 Zivilverfahren anhängig - teure Parallelprozesse sollen
vermieden werden.
Ersatz für psychische
Folgeschäden
Der Musterprozess soll klären, wer Anspruch auf Schmerzensgeld wegen
psychischer Folgeschäden hat. Für den Anspruch darauf muss in dem Verfahren
kein Verschulden des Unternehmens nachgewiesen werden.
Derzeit gebe es das Schmerzensgeld nur für Eltern, Kinder und Lebenspartner,
sagt Anwalt Gerald Ganzger. Seine Kanzlei wird den
Musterprozess mit einer achtköpfigen Familie führen: "Es wird zu klären
sein, ob auch Geschwister, Stiefeltern, Halbgeschwister zu diesem
Angehörigenkreis zählen."
Schmerzensgeld
auch für Tote?
Außerdem soll geklärt werden, ob auch die 155 bei der Brandkatastrophe
Verstorbenen Anspruch auf Schmerzensgeld haben - für den etwa acht Minuten
dauernden Todeskampf, sagt Ganzger: "Die
strittige Frage ist, ob der Verstorbene einen eigenständigen
Schmerzensgeldanspruch erworben hat, der auf die Erben übergegangen ist."
Jahrelanges Verfahren
erwartet
Ganzger fordert für jeden Angehörigen 20.000 bis
30.000 Euro Schmerzensgeld - die Kapruner Gletscherbahnen haben an jeden
Angehörigen bisher 7.000 Euro ausbezahlt.
Die etwa 80 Rechtschutzversicherten unter den Angehörigen werden diesen
Musterprozess abwarten, der im Mai beginnen soll. Ganzger
rechnet damit, dass der Prozess bis zum Obersten Gerichtshof gehen und daher
mehrere Jahre dauern wird.
Laufende Zivilverfahren
werden unterbrochen
Etwa 80 der noch anhängigen 100 Zivilverfahren werden also vermutlich in den nächsten
Tagen unterbrochen, schätzt der Salzburger Anwalt Jürgen Hinterwirth.
Er vertritt etwa 24 Hinterbliebenen-Familien. Dass die Zivilverfahren
unterbrochen werden, sei mit zahlreichen Opferanwälten abgesprochen, so Hinterwirth.
Jürgen Hinterwirth:
"Wir werden jetzt wahrscheinlich koordinieren, dass wir eine gemeinsame
Unterbrechung anregen, und dass sie anhängigen Zivilverfahren zumindest bis zum
rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens unterbrochen werden."
Von den Gletscherbahnen
vorgeschlagen
Diese Vorgehensweise sei von den Anwälten der Gletscherbahnen Kaprun AG
vorgeschlagen worden. Nachdem man diesen Vorschlag ursprünglich abgelehnt hat,
habe man sich jetzt doch dazu entschlossen, sagt Hinterwirth
- und zwar aus pragmatischen und ökonomischen Gründen. Mit dem von den
Rechtschutzversicherungen angestrebten Musterprozess habe diese Entscheidung
nichts zu tun.
Auch der oberösterreichische Anwalt Ulrich Schwab und der Kärntner Anwalt
Herwig Haslacher bestätigen, dass die Zivilverfahren in der
Causa Kaprun bis zum Ende des Berufungsverfahrens
unterbrochen werden sollen. Nach dem Ende des Berufungsverfahrens
seien die Chancen höher, sich mit den Gletscherbahnen zu einigen ¿ und zwar
unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens, sagt
Herwig Haslacher.
Herwig
Haslacher:
"Ich glaube, dass dann von sich aus die Versicherung der Gletscherbahnen
wahrscheinlich zur raschen Bereinigung der Angelegenheit hier eher bereit sind,
etwas anzubieten als sie es jetzt sind."
salzburg.ORF.at
Vorerhebungen gegen
Heizlüfter-Hersteller
Opfer-Anwalt Witti fordert Entschädigungs-Fonds
Alle 16 Beschuldigten freigesprochen
§ Dokumentenraub ; eine
ungerechtfertigter Führerscheinentzug ..
salzboss, vor 18h 12min
kann auch mal eine räuberische Erpressung, Nötigung, u.a.
darstellen : Führerscheinmafia: Korruption .
Bist du ständig besoffen ??
webwasher, vor 15h 28min
Nach dem Willen der
österreichischen Rechtsschutzversicherungen ...
biancajohannes, vor 20h 12min
Bin schon gespannt, wer wem klagt! Hoffentlich klagen sie die Richtigen! Kann
auch möglich sein, dass eine Rechtsschutzversicherung die eigene Versicherung
klagt! Dann kann man sich schon den Ausgang vorstellen! Leider!
Rechtsschutzversicherung die
eigene Versicherung klagt!
bimme, vor 19h 18min
geht aber nur wenn man die RS.-Versicherung bei einer
"Einspartenversicherung" hat und nicht bei einer Kompositversicherung!
sonst müsste sich die Versicherung selber verklagen
toll was?
hotweisshot, vor 20h 30min
es steht: "Es wird zu klären sein, ob auch Geschwister, Stiefeltern,
Halbgeschwister zu diesem Angehörigenkreis zählen" was soll das? dann noch
freunde, bekannte, beichtvater, die nachbarn, brieffreunde etc. na
dann bitte schreibt mich auch in die liste. da ich auch für diese opfern
trauere, könnt ihr mich auch entschädigen. 7000 euro
reicht schon, mehr würde ich ehrlich nicht verlangen.
Achtung Falle!
sepp2301, vor 0min
Wenn ein entfernter Verwandter Ansprüche stellt, so muß
er nachweisen, daß er einen psychischen Schaden
davongetragen hat. Wenn jetzt ein Vogeldoktor ein Gutachten ausstellt, damit
dem armen Leidenden sein Frust finanziell abgegolten wird, kann es passieren, daß man dem armen Psycherl den
Führerschein kassiert. Also Vorsicht,Bumerang!