Kaprun-Prozess geht ins Finale

15. Jänner 2004 | 12:42

SALZBURG (SN, APA). Der Kaprun-Prozess im Salzburger Kolpinghaus geht ins Finale: Am kommenden Dienstag wird mit den Plädoyers begonnen, wobei Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat als erste ihren Schlussvortrag hält, dann folgen die Privatbeteiligtenvertreter der Geschädigten (50 Nebenkläger haben sich dem Verfahren angeschlossen). Einen Tag später sind die Verteidiger am Wort. Der Donnerstag ist als Reservetag vorgesehen, sagte der Richter Manfred Seiss (im SN/Ratzer-Bild mit der Staatsanwältin).

Vom Gericht wurden auch 338 Geschädigte angeschrieben und zur nächsten Verhandlung eingeladen. Die Geschädigten können nämlich nur mehr am Dienstag und Mittwoch (20. und 21. Jänner) ihre Ansprüche geltend machen. Man habe auf die vielen Unterbrechungen Rücksicht genommen und viele seien nicht immer anwesend gewesen - an diesen beiden Tagen könnten die Geschädigten nun ihre Ansprüche noch mündlich kundtun.

Seit 18. Juni 2002 wird wegen der Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn vom 11. November 2000 verhandelt, bei der 155 Menschen ums Leben gekommen sind. In dem Prozess müssen sich 13 Beschuldigte wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst und drei weitere Beschuldigte wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor Einzelrichter Seiss verantworten.

Der Prozess, dessen Urteil ursprünglich schon für Ende 2002 erwartet worden war, musste nach dem Ausscheiden des Brandexperten Muhr im Herbst 2002 immer für längere Zeit unterbrochen werden - lediglich "Alibiverhandlungen" in zweimonatigem Abstand wurden abgehalten, damit die Hautverhandlung nicht neu aufgerollt werden musste. Auch der nach Muhr bestellte Hauptgutachter brauchte einige Zeit, um sich einzuarbeiten und seine Expertise zu erstellen.

Am 8. Jänner wurde das Beweisverfahren im Kaprun-Prozess im Salzburger Kolpinghaus beendet. Alle Beweisanträge waren an diesem Tag erledigt beziehungsweise zurückgezogen worden.

Insgesamt wurde bisher an 60 Tagen verhandelt und 95 Zeugen einvernommen. 92 Aktenbände füllen mittlerweile den Prozessakt - die vielen Beiakte nicht eingeschlossen.

Nach dem 21. beziehungsweise 22. Jänner gibt es vier Wochen Pause, in der sich Richter Seiss das Urteil überlegen will. Am 18. Februar sind die Schlussworte der Beschuldigten vorgesehen, ehe am 19. Februar die Urteile gesprochen werden.

zurück