Kaprun-Prozess
geht ins Finale
15. Jänner
2004 | 12:42
SALZBURG (SN,
APA). Der Kaprun-Prozess im Salzburger Kolpinghaus geht ins Finale: Am
kommenden Dienstag wird mit den Plädoyers begonnen, wobei Staatsanwältin Eva
Danninger-Soriat als erste ihren Schlussvortrag hält, dann folgen die
Privatbeteiligtenvertreter der Geschädigten (50 Nebenkläger haben sich dem
Verfahren angeschlossen). Einen Tag später sind die Verteidiger am Wort. Der
Donnerstag ist als Reservetag vorgesehen, sagte der Richter Manfred Seiss (im
SN/Ratzer-Bild mit der Staatsanwältin).
Vom Gericht
wurden auch 338 Geschädigte angeschrieben und zur nächsten Verhandlung
eingeladen. Die Geschädigten können nämlich nur mehr am Dienstag und Mittwoch (20.
und 21. Jänner) ihre Ansprüche geltend machen. Man habe auf die vielen
Unterbrechungen Rücksicht genommen und viele seien nicht immer anwesend gewesen
- an diesen beiden Tagen könnten die Geschädigten nun ihre Ansprüche noch
mündlich kundtun.
Seit 18. Juni
2002 wird wegen der Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn vom 11. November 2000
verhandelt, bei der 155 Menschen ums Leben gekommen sind. In dem Prozess müssen
sich 13 Beschuldigte wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst und
drei weitere Beschuldigte wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor Einzelrichter
Seiss verantworten.
Der Prozess,
dessen Urteil ursprünglich schon für Ende 2002 erwartet worden war, musste nach
dem Ausscheiden des Brandexperten Muhr im Herbst 2002 immer für längere Zeit unterbrochen
werden - lediglich "Alibiverhandlungen" in zweimonatigem Abstand
wurden abgehalten, damit die Hautverhandlung nicht neu aufgerollt werden
musste. Auch der nach Muhr bestellte Hauptgutachter brauchte einige Zeit, um
sich einzuarbeiten und seine Expertise zu erstellen.
Am 8. Jänner
wurde das Beweisverfahren im Kaprun-Prozess im Salzburger Kolpinghaus beendet.
Alle Beweisanträge waren an diesem Tag erledigt beziehungsweise zurückgezogen
worden.
Insgesamt
wurde bisher an 60 Tagen verhandelt und 95 Zeugen einvernommen. 92 Aktenbände
füllen mittlerweile den Prozessakt - die vielen Beiakte nicht eingeschlossen.
Nach dem 21.
beziehungsweise 22. Jänner gibt es vier Wochen Pause, in der sich Richter Seiss
das Urteil überlegen will. Am 18. Februar sind die Schlussworte der
Beschuldigten vorgesehen, ehe am 19. Februar die Urteile gesprochen werden.