salzburg.orf.at
1. Juli 2002
Beamter verursacht Tumulte
Ein Beamter des Verkehrsministeriums hat Dienstagnachmittag für Tumulte beim Kaprun-Prozess gesorgt. Er antwortete antwortete so aggressiv auf Fragen, dass ihn der Richter zur Mäßigung auffordern musste.
"Reines Aktenverfahren"
Er habe zwar die Betriebsbewilligung für die Kapruner Gletscherbahn unterschrieben, sagte der 59-jährige Beamte aus dem Ministerium. Doch das sei ein reines Aktenverfahren von seinem Schreibtisch in Wien aus. Seine Aufgabe könne es wohl nicht sein, jene Sachverständigen, die in Kaprun den Zug überprüft haben, noch einmal zu überprüfen, sagte der Beamte.
Diese Äußerungen habe Richter Manfred Seiss zu dem Ordnungsruf veranlasst. Der Angeklagte solle sich mäßigen, betonte er. Die Einvernahme dauert noch an.
Monteure der Hydraulikfirma Rexroth befragt
Reaktionen:
super-billig ...
Liebe/r alpska
COCACOLABÄR DU HAST RECHT
@NESTROYTSCHERL
LIEBER COCACOLABÄR
Liebes Nestroytscherl!
DIE BERÜHMTESTEN
GUT GEBRÜLLT
straycat, vor 4h 13min
Ich frage mich was an dem Verhalten des Mannes so skandalös sein soll. Es stimmt ja wohl, dass sich der Beamte in Wien auf das Urteil von Gutachtern verlassen muss, oder? Wenn man ein Auto anmeldet, muss sich die Behörde auch auf den Prüfbericht von der Werkstatt verlassen und kann nicht selber nachschauen, ob die Karre nicht vielleicht doch verrostet ist.
> straycat - von der Lebensrealität abgehobene
luginsland, vor 3h 56min
Justizler sind halt empfindlich ;-)
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Salzburger Nachrichten
Beschuldigte können sich nicht an Heizung erinnern
Kaprun-Prozess: Monteure des Hydrauliksystems hätten Leitungen aus Platzmangel nicht so nahe an Heizlüfter montiert. Tumult am Nachmittag.
SALZBURG (SN, APA). Mit der Einvernahme von zwei Monteuren der Firma Rexroth wurde am Montag der Prozess um die Seilbahnkatastrophe von Kaprun fortgesetzt. Die beiden Beschuldigten, die laut Strafantrag für den zu geringen Abstand zwischen den von ihnen verlegten Hydraulikleitungen und dem im Führerstand der Gletscherbahn eingebauten Heizlüfter verantwortlich sind, gaben an, sich an keinen Heizkörper erinnern zu können. Das Gerät sei möglicherweise - ebenso wie "viele andere Verkleidungsteile" - für die Montagearbeiten ausgebaut gewesen, sagte ein 35-jähriger Rexroth-Mitarbeiter zu Einzelrichter Manfred Seiss.
Hydraulikleitungen im Nahbereich eines Heizlüfter würde er "nicht als Gefahr" betrachten, wenn die Leitungen (wie im Fall der Kapruner Gletscherbahnen, Anm.) auf "der kalten Seite" des Gerätes verlaufen, so der Beschuldigte weiters. Damals habe er die Heizung nicht als gefährlich wahrgenommen, "jetzt sehe ich es anders", meinte hingegen sein 36-jähriger Kollege.
Unter Vorhalt eines Bildes aus einem Sachverständigengutachten, auf dem die Lage der Leitungen ersichtlich ist, meinte der 36-Jährige: "Jeder, der Erfahrung hat, würde die Leitungen nie so knapp am Heizlüfter verlegen." Bei der am Bild erkennbaren Art des Leitungsverlaufes gebe es - neben dem Heizgerät - zu wenig Platz für die Montagearbeiten, so der Monteur. "Wenn der Heizkörper da gewesen wäre, hätte Verletzungsgefahr bestanden", erläuterte der 35-jährige Monteur.
Bereits am Freitag hatte ein weiterer Beschuldigter - ebenfalls ein Monteur der Firma Rexroth - ausgesagt, dass es auf diesem Bild für ihn so aussähe, als wäre der Heizlüfter erst im Nachhinein eingebaut worden.
Während seiner Tätigkeit als Hydraulikmonteur habe er noch nie einen Haarriss in einer Hydraulikleitung erlebt, erklärte der 35-jährige Beschuldigte. Auch ein "Schwitzen" der Leitungen sei bei Hydraulikanlagen, die - wie bei der Kapruner Stollenbahn - unter einem Druck von 180 Bar stehen - ausgeschlossen: "Die Leitung würde herausgerissen werden."
Bei den Montagearbeiten habe man sich an den Schaltplan gehalten, wo konkret die Leitungen dann verlegt werden sollten, sei gemeinsam mit Mitarbeitern der Kapruner Gletscherbahnen an Ort und Stelle entschieden worden, schilderte der 35-Jährige. "Bei sehr vielen Anlagen werden elektrische neben hydraulische Leitungen verlegt, bis jetzt war das noch nie ein Problem", sagte der Beschuldigte auf die Frage von Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat, ob der Hausverstand nicht eine Anbringung neben einer Zündquelle verbiete.
Zu einem Tumult im Verhandlungssaal kam es bei der Vernehmung jenes Beamten des Verkehrsministeriums, der 1994 die eisenbahnrechtliche Bewilligung der Kapruner Standseilbahn erteilt hat. Durch die "Art und Weise" wie der Beschuldigte die Fragen der Staatsanwältin beantworte, fühle er sich persönlich angegriffen, beschwerte sich Privatbeteiligtenvertreter Johannes Stieldorf, der bei der Brandkatastrophe in Kaprun seinen Sohn verloren hat, und erntete damit den Beifall der Angehörigen. "Auch mir hat Ihr Ton nicht gefallen, Sie wirken ziemlich unwillig", so Einzelrichter Manfred Seiss zum Beschuldigten. Er forderte gleichzeitig alle Anwesenden auf, sich ruhig zu verhalten. Die Frage des Brandschutzes sei kein Thema bei Seilbahnüberprüfungen gewesen, erklärte der juristische Beamte. "Brände kennt man nicht bei Seilbahnen, deshalb hat sich die Verwaltungspraxis so entwickelt." Während der letzten zehn Jahre seien "nie Brandschutzsachverständige" bei Umbauten wie jenen an der Kapruner Gletscherbahn beigezogen worden. Seine Aufgabe sei es lediglich gewesen, die Verkehrssicherheit der Standseilbahn zu bestätigen: "Das heißt, ob der Wagen ohne Störung von der Berg- zur Talstationen fährt", stellte der Beschuldigte fest. Für Sicherheit sei er nicht zuständig gewesen. An den Sicherheitseinrichtungen der Bahn habe sich zudem durch die neuen Wagenaufbauten "nichts geändert", deshalb "mussten sie nicht überprüft werden", so der Jurist bei der Befragung durch Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat. Für die Wahrung des jeweiligen Standes der Technik - entsprechend den Seilbahnbedingnissen aus dem Jahr 1976 inklusive sämtlicher seither erfolgter Auflagen - seien allein Hersteller sowie Betreiber verantwortlich. "Es kann nicht sein, dass die Behörde alles überprüft", sagte der Angeklagte. Ob man nicht daran gedacht habe, dass ein Passagier möglicherweise das Rauchverbot missachte und mit einer brennenden Zigarette einen Brand verursachen könnte, wollte Danninger-Soriat zum Thema Brandschutz weiter wissen. "Bitte nicht solche Fragen stellen, weil die kann man nicht beantworten. Ich kann doch nicht Gesetzesverletzungen Dritter vorhersehen. Rauchverbotsschilder waren da, und mehr kann man nicht machen", so der Beamte. Bei der konkreten Überprüfung der Kapruner Standseilbahn seien zwei Beamte - ein Seilbahn- sowie ein Elektrotechniksachverständiger - dabei gewesen und hätten die Bahn auf ihre Errichtung gemäß dem Baubescheid kontrolliert. Dabei würden eingebaute Teile stichprobenartig untersucht. Er selbst, der den Zug nicht selbst gesehen und insgesamt "nur für zwei Tage" an dieser Bahn gearbeitet habe, habe die Betriebsbewilligung in seinem Büro in Wien ausgestellt, so der Beschuldigte. Dass die Wagenaufbauten nicht wie in den Einreichunterlagen zur Gänze aus Aluminium, sondern teilweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff errichtet wurden, habe er nicht wissen können. Und: "Hätte ich von der Dichtungswolle und den Holzverbauten vor dem Heizlüfter erfahren, hätte ich die Anlage sofort gesperrt und einen Brandschutzsachverständigen bestellt", beteuerte der Angeklagte.