salzburg.orf.at
4. Juli 2002

TÜV-Experte: Heizlüfter nicht überprüft
Im Prozess um die Gletscherbahnkatastrophe von Kaprun hat am Donnerstag der zweite Ingenieur des Technischen Überprüfungsvereins ausgesagt. Ihm sei der Heizlüfter ungefährlich erschienen.
Donnerstag, 04.07.02
19:00 MET

Kein Grund für Überprüfung
Dem Mann wird zusammen mit seinem Kollegen laut Strafantrag vorgeworfen, die "TÜV-Überprüfungen im Juni 1995 nur unzureichend vorgenommen zu haben."

Der Experte sagte vor Gericht: "Die Heizung im Führerstand ist für den elektrotechnischen und sicherheitstechnischen Fahrablauf der Seilbahn kein relevantes Betriebsmittel. Dass die Bahn sicher funktioniert, dazu gehörte der Heizlüfter nicht."

Reaktionen:

@Iowz
cocacolabär, vor 15min
Das tut mir sehr leid, daß Du gute Bekannte zu beklagen hat. Leider hast Du, obwohl Du ein Insider bist, nicht meinen Text beantwortet. Auch die unerlaubten nächtlichen Materialtransporte nicht. Du hast ein Nickname, es erkennt Dich daher niemand. Also sprich und erleuchte mich! Jetzt hat man ja den Gletscherjet und kann genauso viel Menschen hinauf schaufeln auf das Kitzsteinhorn wie seinerzeit mit der Kapruner Seilbahn. Darüber freuen sich der Bürgermeister (Ämterkomulierer: Bürgermeister, Ing. im Tauernkraftwerk, Bauaufsicht und im Aufsichtsrat der Gletscherbahn AG) und der Herr Pfarrer, der ein Aktienpaket an der Gletscherbahn AG besitzt.

@ cocacolabär
lowz, vor 24min
mir ist vollkommen bewusst, welches leid dieses unglück über so viele menschen gebracht hat. wie du sagtst, kinder, eltern, geschwister. hatte allein schon ich 6 gute bekannte zu betrauern, wennst täglich mit den menschen kontakt hast, lernst sie halt auch kennen. glaub mir, ich hab wirklich geweint. und dabei kann ich mein glück noch nicht fassen, am 1.9. trat die pension in kraft, etwa um den 1.10. wäre mein neuerlicher arbeitsbeginn gewesen.

campus13, vor 1h 29min
Es ist mir klar dass in Kaprun eine - für alle Beteiligenten - furchtbare Katastrophe geschehen ist. Trotzdem sollte man sachlich darüber sprechen und die Emotionen zurückhalten. Nur so kann man die Ursache und die Schuldigen finden. Bitte nennt mir einen Grund warum sich der TÜV-Experte schuldig bekennen sollte?

 

@campus13
cocacolabär, vor 1h 24min
Moment, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Es geht nicht nur um diesen Techniker, sondern es geht um 16 Beschuldigte, die sich durch die Bank als "nicht schuldig" bekennen. Von 16 haben bereits 13 ausgesagt. KEINER war für IRGEND WAS zuständig oder VERANTWORTLICH. DIE SCHULD WIRD IM KREIS DEM ANDEREN ZUGESCHOBEN! DAS KANN ES NICHT WIRKLICH SEIN!!!

@campus13
cocacolabär, vor 1h 36min
Wenn 16 "unschuldig" Beschuldigte so genannte EXPERTEN aus den Abteilungen "Hätte" "Wäre" Könnte" "Dafür war ich nicht zuständig" und "Ich bin ja kein Brandexperte" - MEHR NACHGEDACHT HÄTTEN - dann WÜRDEN NOCH 155 OPFER LEBEN!!!

AN DEN/DIE 13-erCampus
nestroytscherl, vor 1h 52min
Du mußt überhaupt nix "witzig" finden,denn es WAR NICHT WITZIG!!! 155 Menschen sind elend erstickt und verbrannt. Dein Beitrag ist gespickt von :"Hätte","Hätte",."Hätte"... NUN..."hat er aber nicht",wobei ich mich nicht daran erinnern kann in meinem Beitrag den Techniker direkt angegriffen zu haben sondern ALLE BISHER EINVERNOMMENEN. "Kollektives konzertiertes Schweigen" auf die persönlichen Fragen jener Mütter,Väter,Kinder...die am 11.11.2000 ein oder mehrere ihrer Liebsten verloren haben...weil: "Hätte....". HÄTTE MEINE TANTE RÄDER WÄRE SIE EIN AUTOBUS".

MAN HÖRE UND STAUNE...
cocacolabär, vor 1h 53min
16 "unschuldig" BESCHULDIGTE Experten in kollektiver Amnesie und Nichtverantwortlichkeit. NIEMAND war für den Heizlüfter zuständig oder VERANTWORTLICH. Das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

DAS PROBLEM IST:
campus13, vor 1h 37min
1. Es gibt keine Normen für den Einbau von Heizlüftern in Standseilbahnwagen. 2. Der Brandschutz wurde bisher bei Seilbahnen stiefmütterlich behandelt, da der Großteil der Anlagen Sessellifte und Kabinenbahnen sind. 3. Die Abnahme und Überprüfung von Seilbahnen wird bzw. wurde bisher von Seilbahntechnikern (Mechaniker) und Elektrotechnikern durchgeführt. Diese hatten keinen Auftrag den Brandschutz zu überprüfen.

DAS IST ABER AUCH NICHT SEHR WITZIG!
cocacolabär, vor 1h 27min
Wozu gibt es dann Experten, wenn die allesamt bisher nicht ihr Hirnschmalz arbeiten haben lassen. Was heißt da stiefmütterlich wurden die Seilbahnen behandelt? Das ist ja ärger als im tiefsten Ostblock! Du kennst sicher die gesamte Mängelliste der Kapruner Seilbahn.

NEIN
campus13, vor 1h 18min
Ich kenne nicht die Mängelliste. Ich finde es auch traurig, dass immer etwas passieren muß damit die Sicherheit erhöht wird. Im Nachhinein ist man immer klüger und baut Video-, Brandmelde- und Brandlöschanlage in einen Standseilbahnwagen ein. Traurig.

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Salzburger Nachrichten

"Brandschutz für mich kein Thema"
04. Juli 2002

Kaprun-Verfahren: Überprüfung der Wagenhydraulik erst 2004 geplant. TÜV-Sachverständiger beteuert Schuldlosigkeit.

SALZBURG (SN, APA). "Ich bin nicht schuldig", beteuerte am Donnerstag beim Prozess um die Seilbahnkatastrophe von Kaprun der 48-jährige seilbahntechnische Sachverständige des "Technischen Überprüfungsvereins" (TÜV) gleich am Beginn seiner Einvernahme. Er habe im Juni 1997 drei Tage lang mit einem Kollegen die Standseilbahn überprüft. Davon ausgenommen sei allerdings die Kontrolle der Wagenhydraulikanlage gewesen, deren Überprüfung "erst für das Jahr 2004 vorgesehen war".

Wie die Beschuldigten vor ihm erklärte der Sachverständige, der sehr gefasst wirkte, "der Brandschutz lag nicht in meinem Aufgabenbereich. Heute noch ist der Brandschutz bei den Schulungen der Seilbahnbediensteten kein Thema. Ich hatte den seilbahntechnischen Bereich, die Elektrotechnik und den Betriebsablauf der Bahn auf Grund von Check-Listen, die noch speziell auf die Standseilbahn in Kaprun ergänzt wurden, zu prüfen. Darunter fielen auch die Hydraulik-Bremsen an der Bergstation und die Funktion der Schienenzangenbremse. Der Heizstrahler im Führerstand lag nicht in meinem Aufgabenbereich. Ich habe seine Leistungsfähigkeit nicht überprüft. Die Kontrolle der hydraulischen Einrichtungen im Wagen wäre erst zehn Jahre nach ihrem Einbau, also erst 2004 vorgesehen."

Die Frage eines Verteidigers, ob ihm Ölverschmutzungen aufgefallen seien, verneinte der Techniker. Der Verteidiger weiter: "Warum haben sie im Führerstand nicht unter dem Pult nachgesehen, ob hier Öl- und Staubverschmutzungen feststellbar sind?" Der Beschuldigte: "Dieser Vorgang hätte den Umfang der Überprüfung gesprengt. Die Kontrolle der Wartungsarbeiten an dieser Anlage wäre erst 2004 nötig gewesen."

Im Jahr 1994 sei ja ein neuer Wagen auf das Original-Fahrgestell gebaut und in Folge dessen auch eine neue Elektro- und Hydraulikanlage installiert worden. Der Wagen hätte erst zehn Jahre nach der behördlichen Genehmigung überprüft werden müssen. "Wir haben das aber auf Wunsch der GBK damals schon gemacht", sagte der Beschuldigte.

Ob er über die Lebensdauer und Haltbarkeit von Kunststoffleitungen Bescheid wisse, fragte die Staatsanwältin. "Davon ist mir nichts bekannt", antwortete der Sachverständige. Auf die Frage, ob die Hydraulik-Leitungen und der Heizkörper, so wie sie montiert waren, eine Gefahr dargestellt hätten, meinte der 48-Jährige: "Ich bin kein Brandschutztechniker. Wenn ich 2004 die Pläne darüber in der Hand gehabt und sie der Genehmigung entsprochen hätten, hätte ich nichts weiteres veranlasst".

Er habe sich damals auch nicht vorstellen können, dass Standseilbahnen brennen können. Das Lärchenholz am Boden des Seilbahnwagens sei ihm wegen der Verschmutzung, die aber bei einer Stollenbahn üblich sei, nicht aufgefallen. Das Ergebnis seiner gesamten Überprüfung damals sei in Ordnung gewesen, er und der verantwortliche Betriebsleiter der Gletscherbahnen hätten alles gewissenhaft und im guten Einvernehmen durchgeführt.

"Die Heizung im Führerstand ist für den elektrotechnischen und sicherheitstechnischen Fahrablauf der Seilbahn kein relevantes Betriebsmittel", betonte der zweite TÜV-Verantwortliche, ein 36-jähriger Elektrofachmann, bei seiner Einvernahme am Donnerstagnachmittag. Ihm wird zusammen mit seinem Kollegen laut Strafantrag vorgeworfen, "die TÜV-Überprüfungen im Juni 1995 nur unzureichend vorgenommen zu haben". Konkret geht es um den Einbau "eines für Kraftfahrzeuge ungeeigneten Heizstrahlers aus Kunststoff und die räumlich unzulässig nahe Verlegung der Hydraulikmessleitungen an dessen Rückwand". Den beiden TÜV-Sachverständigen seien auch die Lärchenholzbretter samt Dichtwolle im unmittelbaren Nahbereich des Heizkörpers nicht aufgefallen. Dazu sagte der 36-Jährige: In seinem Überprüfungsbereich lag die Untersuchung der elektrotechnischen Betriebsmittel. Er habe an zwei Tagen Bremsproben und ergänzende Funktionsproben ausgeführt. "Ich machte dort Stichproben, wo eine Gefahr für die Sicherheit der Seilbahn bestehen könnte", sagte der Elektrotechniker, der sich "im Prinzip" den Aussagen seines Kollegen anschloss. Auf die Frage eines Verteidigers, warum er an den insgesamt vier Heizlüftern in den Führerständen keine einzige Stichprobe gemacht habe, antwortete der Beschuldigte: "Dass die Bahn sicher funktioniert, dazu gehörte der Heizlüfter nicht." Darum sei eine Stichprobe über seine Funktion nicht relevant gewesen. "Die Funktion des Heizkörpers war aber sicherlich im Stromlaufplan dargestellt. Bis zu dem Unglück war es aber kein Thema, dass der Heizlüfter überprüft werden müsse. Ich habe den Heizlüfter sicherlich nicht bewusst kontrolliert. Es war auch kein augenscheinliches Verdachtsmoment gegeben. Sein Einbau war unauffällig." Dazu Richter Seiss: "Haben sie sich Gedanken gemacht, ob dort Leitungen verliefen?" Der Beschuldigte: "Nein, eigentlich nicht." Die Hydraulikleitungen waren für ihn auch "kein Thema". Kontrolliert habe er allerdings die Funktion der Pultplatten im Führerstand. Die Tür des Schreibtisches habe er deshalb nicht aufgemacht, da sich aus elektrotechnischer Sicht keine Bauteile drinnen befanden, denen man nachgehen sollte. Als ihm die Staatsanwältin ein Bild von dem Heizlüfter zeigte, meinte der Beschuldigte: "Aus elektrotechnischer Sicht stellt der Einbau keine Gefährdung da. Die Leitungen befinden sich auch auf der kalten Seite des Lüfters. Würden sie an der Vorderseite liegen, wäre das bedenklich." Während seiner zweitägigen Überprüfung im Juni 1994 ist ihm auch kein Lärchenholz aufgefallen. Es sei aber nichts unübliches, dass ganze Schaltpulte in Führerständen aus Holz gefertigt seien, meinte der Elektrofachmann. Bereits sein Kollege hat am Vormittag ausgesagt, dass in zahlreichen anderen Seilbahnen Holz eingebaut ist, zum Beispiel bestünden Sitzflächen aus Sperrholz oder Böden aus Holzrost. "In Wien fährt die Linie 18 heute noch mit Holzboden." Auch viele Schaltschränke bestünden aus Holz.

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