salzburg.orf.at
16. Juli 2002

Disziplinaranzeige gegen Anwalt Witti beantragt
Mehrere Verteidiger haben am Dienstag angekündigt, den deutschen Rechtsanwalt und Kompagnon von Ed Fagan, Michael Witti, bei der Rechtsanwaltskammer und bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Vorwurf der beabsichtigten Verzögerung
In einer eidesstattlichen Erklärung an ein amerikanisches Gericht behauptet Michael Witti, der Prozess in Salzburg würde von den 16 Beschuldigten und deren Verteidigern absichtlich verzögert. Weiters hieß es in der Erklärung unter Punkt 6, dass "Ed Fagan aus dem Strafverfahren vertrieben worden ist".

Damit würden die Opferfamilien keine Chance auf ein rasches Schadenersatz-Verfahren haben. Richter Manfred Seiss hat diese Anschuldigungen bereits zurückgewiesen und nennt diese "unseriös und falsch".

Die eidesstattliche Erklärung Wittis:
Die eidesstattliche Erklärung umfasst 15 Seiten. Darin sind enthalten: Vorwürfe an die österreichische Justiz und Ermittlungsbehörden.

Weiters ist von einer Verteibung Ed Fagans aus dem Prozess die Rede, von bewusster Verzögerung des Verfahrens durch die Verteidiger der 16 Beschuldigten, von unzureichenden Möglichkeiten, seine Klienten hier vor Gericht zu vertreten.

Das alles - so Witti - ende damit, dass die Familien der Opfer lange Jahre auf Schadenersatz wären müssten.

Diese Erklärung Wittis an das New Yorker Gericht zielt darauf ab, die Schadenersatzverfahren in Amerika abwickeln zu können. Denn dort wären die zugesprochenen Summen weitaus höher als in Österreich.

 

"Falsche Behauptungen bringen Nachteile"
Richter Manfred Seiss meinte, dass falsche Behauptungen, die eidesstattlich nach
Amerika versandt werden, sehr zum Nachteil von gewissen Personen sein könnten - und es gehe um sehr viel Geld.

 

Schriftstück soll dem Gericht zugeführt werden
Anwalt Rene Musey forderte, dass das Schriftstück von Witti dem Landesgericht zugeführt werde und bat um Klarstellung in rechtlicher Hinsicht. Ein Privatbeteiligtenvertreter verlangte außerdem, dass die Staatsanwaltschaft dazu Stellung beziehen sollte.

Richter Manfred Seiss beschwerte sich, dass die Privatbeteiligtenvertreter nicht immer anwesend seien. Es sei nicht eindeutig geklärt, welche und wie viele Angehörige Witti und sein Salzburger Kollege Jürgen Hinterwirth eigentlich vertreten.

 

Richter Manfred Seiss:
"Die Privatbeteiligtenvertreter gehen ein und aus, da müsste ich alle 15 Minuten unterbrechen. Es ist sensationell, was sich auf dieser Seite abspielt. Es gibt Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die draußen mehr Zeit verbringen als im Gerichtssaal."

 

Reaktionen:

was mit unfall- arzt- und anwaltsopfern
frank21, vor 1h 41min
passiert über die die presse nicht schreibt, ist in http://franzredl.tripod.com nachzulesen. dass verteidiger von straftaten in der wahl ihrer mittel nicht zimperlich sind und dabei jeglichen intelligenzanspruch ausser acht lassen, dass wird sich anscheinend nie ändern, zumindest hier bei uns nicht.

 

von der Justiz darfst niemals Gerechtigkeit,
luginsland, vor 58min
bestenfalls ein Urteil erwarten. Die Welser Justiz ist bekannt für ihre perverse Besetzung !

 

Schwabing und der Schnee
grufti44, vor 6h 25min
Hat`s in Schwabing dieses Wochenende wieder geschneit? Ach so; es schneit dort immer; drum !?!?!?!?!? ;-))))

 

Auch keine schlechten Nachrichten
oberlindner, vor 6h 58min
SALZBURG - Der umstrittene US-Anwalt Ed Fagan und der deutsche Anwalt Michael Witti sind angezeigt worden. Sie werden verdächtigt, im Zusammenhang mit dem Unglück von Kaprun Prozessbetrug begangen und Meineid geleistet zu haben. Fagan und Witti vertreten eine Reihe von Hinterbliebenen der Opfer des Gletscherbahn-Brandes im Jahr 2000. Ihnen haben sie hohen Schadenersatz in Aussicht gestellt. Nach Ansicht der Verteidigung der Angeklagten im laufenden Prozess im österreichischen Salzburg sollen Fagan und Witti einem US-Gericht wissentlich falsche Angaben gemacht haben, um den Prozess zur Katastrophe mit 155 Toten in Frage zu stellen. Als Beweis legten die Verteidiger dem Richter ein Schreiben Fagans und eine eidesstattliche Erklärung Wittis vor. Darin wird unter anderem behauptet, die Hinterbliebenen hätten bisher keine Entschädigung erhalten und Fagan sei als Privatbeteiligten-Vertreter vertrieben worden. Die beiden erheben demnach den Vorwurf, das Gericht habe Beweismittel unterschlagen und unterstellen Angeklagten, der österreichischen Regierung und Firmenvertretern eine Art Verschwörung. Deren Ziel sei, die Hintergründe des Unglücks zu verschleiern. Diese Behauptungen seien falsch und müssten strafrechtlich verfolgt werden, argumentierten die Verteidiger. Es werde der Versuch gemacht, US-Gerichte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit dem Fall zu beschäftigen. Fagan hatte vor Prozessbeginn gesagt, er verfüge über Unterlagen, die dem Gericht in Salzburg nicht vorlägen. Er war daraufhin gemäss österreichischer Strafprozessordnung als Anwalt von der Verhandlung ausgeschlossen und als Zeuge geladen worden, dann aber nicht mehr vor dem Gericht in Salzburg erschienen. (sda)

Trauerspiel
schweiza, vor 7h 53min
Es ist wirklich ein Trauerspiel, das hier von manchen Hinterbliebenen und ihren Anwälten inszeniert wird. Scheinbar ist auch jedes Mittel recht. Mir ist es wirklich unverständlich warum sich manche der Hinterbliebenen von diesen Geschäftemachern einspannen lassen.

 

Der persönliche Schmerz ist verraucht...
ben19, vor 7h 39min
... jetzt kommt die Gier bei den Hinterbliebenen zum Vorschein. Die Anwälte haben den Hinterbliebenen tolle Erfolge versprochen, Millionenersatz pro Opfer, etc. etc., der Gedanke an ein Leben ohne jemals mehr arbeiten zu müssen, hat die Moral der Hinterbliebenen aufgeweicht.

 

Wenn Paragrafenheinis sich bekämpfen,
luginsland, vor 9h 29min
gerät selbst ein span. Stierkampf zu einem faden Ketchup-Event.....

Was macht Fagan hier ???
mich20, vor 10h 7min
Ich verstehe nicht warum Fagan unbedingt einen Prozess in den USA will. Auch wenn er ein Urteil bekommt das ihm recht gibt, kann er es in Österreich nicht vollstrecken (kein Vertrag zw USA -AUT). Wollen die USA dann auch einen Anti Kaprun Krieg gegen Österreich führen ???

 

mrcoffee, vor 9h 54min
In den USA gibts SEHR viel höhere Schadenersatzzahlungen. Und er braucht es nicht in Österreich vollstrecken, man greift einfach auf Firmenbesitz in den USA zu. Den gibt es dort angeblich teilweise.

 

perfekte Globalisierungsfalle !
luginsland, vor 9h 16min
Hier könnten sich die abenteuerlichen sale-and-lease-back-"Geschäfte" der Ösi-"Elite" als finanzielles Waterloo entwickeln. Die Eigentumsrechte an österr. Wasserkraftwerken, Eisenbahnlinien etc. werden einfach geltdend gemacht. capito ?

 

xxxxxxxxxxxxxxxx

sn

"Richter Seiss führt Prozess souverän"
16. Juli 2002

Vizepräsident des Landesgerichts Salzburg: "Rechtsanwaltskammer muss Disziplinarverfahren prüfen."

SALZBURG (SN, APA). Die eidesstattliche Erklärung des deutschen Rechtsanwaltes Michael Witti und der Brief seines US-Kompagnons Ed Fagan an ein New Yorker Gericht im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Kaprun habe für den Prozessverlauf des Salzburger Landesgerichtes keine besondere Bedeutung. "Richter Manfred Seiss führt in souveräner Art den Prozess", erklärte am Dienstag Nachmittag der Vizepräsident des Salzburger Landesgerichts, Philipp Bauer, im Salzburger Kolpinghaus. Witti werfe in dem Schreiben den Angeklagten vor, sie würden den Prozess verzögern, sagte Bauer.

Die Rechtsanwaltskammer werde jetzt prüfen, ob gegen den deutschen Anwalt ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden kann. Es stehe noch nicht fest, ob überhaupt die österreichische Rechtsanwaltskammer zuständig ist oder ob der Akt nach München weitergegeben wird, sagte Bauer, der den auf Urlaub weilenden Landesgerichtspräsidenten Grafinger vertritt.

In seiner Stellungnahme vor Journalisten und Verteidigern im Foyer des Kolpinghauses sagte Bauer, in dem Brief von Ed Fagan an das New Yorker Gericht stehe die Behauptung, dass in Österreich kein ordentlicher Prozess geführt werde. Witti glaube, dass die Angehörigen und Opfer der Tragödie in Kaprun keine Unterstützung von der österreichischen Justiz erhalten. "Sie haben aber in sehr ausführlicher Weise die Gelegenheit, ihre Argumente vorzutragen", konterte Bauer. Richter Seiss (im SN/Ratzer-Bild) werde sich auch durch die Dokumente, die zuletzt überraschend aufgetaucht sind, "nicht irritieren lassen".

Zu dem Vorwurf einiger Verteidiger, es handle sich um einen Prozess-Betrug, meinte der Vizepräsident: Auf Grund einer ausführlichen Darstellung liege es an der Staatsanwaltschaft, einzuschreiten. Unter Umständen käme dabei die Staatsanwaltschaft Wien in Frage.

Noch vor der Mittagspause stellte eine Konzipientin des Rechtsanwaltbüros Jürgen Hinterwirth (Privatbeteiligten-Vertreter im Kaprun-Prozess, Anm.) fest, dass Rechtsanwalt Hinterwirth auch die Privatbeteiligten von Rechtsanwalt Witti substitutionsweise vertreten werde, "wenn er nicht anwesend ist". Sie legte eine Liste vor, in der die Personen angeführt sind, die Rechtsanwalt Hinterwirth direkt vertritt, wie Richter Seiss am Vormittag begehrt hatte.

Verteidiger Wolfgang Brandstetter hatte am Dienstag im Kaprun-Prozess um 11.50 Uhr einen Brief des amerikanischen Rechtsanwaltes Ed Fagan an das Gericht in New York vom 12. Juli 2002 vorgelegt, in dem Fagan Stellung zum aufgetauchten Beweismaterial bei der Kaprun-Verhandlung vergangene Woche in Linz nimmt: "Durch die schockierenden Entdeckungen könne sich das amerikanische Gericht nicht mehr auf die Integrität des österreichischen Gerichtssystem verlassen", soll laut Verteidiger in dem Brief stehen.

In dem Schriftstück werde ferner behauptet, dass österreichische Beklagte im New Yorker Verfahren, darunter die Gletscherbahnen Kaprun, die Firmen Swoboda und Siemens, gemeinsam mit den Beamten der österreichischen Regierung konspiriert und Beweismaterial, das sich auf die Tragödie am 11. November 2000 in Kaprun bezieht, zurückgehalten und entfernt hätten. Weiters habe Fagan geschrieben, dass noch keiner der Angehörigen bis heute eine Entschädigung bekommen habe.

"Das ist schlicht falsch", sagte ein Verteidiger im APA-Gespräch. Die Generali-Versicherung habe bereits Leistungen an Hinterbliebene erbracht.

"Wenn Fagan als Resumee seiner Beobachtungen ausführt, dass sich das amerikanische Gericht nicht auf die österreichische Justiz verlassen kann, hat das strafrechtliche Relevanz", betonte Rechtsanwalt Brandstetter vor Richter Manfred Seiss. Diese Aussagen würden zu Lasten namhafter österreichischer Unternehmen gehen, die dadurch geschädigt würden. "Der groß angelegte Prozessbetrug geht zum Nachteil dieser Unternehmen", sagte der Anwalt in Bezug auf das Schreiben von Ed Fagan.

Noch ein weiteres Schriftstück befindet sich in den Händen der Verteidiger, wonach ein 62-jähriger Amerikaner, der bei dem Unglück seine Tochter, deren Ehemann und zwei Enkelkinder verloren hat, dem New Yorker Gericht erklärt, sein Anwalt Ed Fagan sei bei Verhandlungen im Juni 2002 in Salzburg "hinausgeschmissen worden". Da er nicht mehr von einem Anwalt vertreten sei, könne er auch keine Geldstrafe mehr verlangen.

Die eidesstattliche Erklärung, die Witti abgegeben habe, sei "ein Meineid", meinte ein Verteidiger.

 

Spannungen im Kaprun-Prozess
16. Juli 2002

Disziplinaranzeige gegen Anwalt Witti beantragt. Probleme beim Kopieren der aufgetauchten Unterlagen.

SALZBURG (SN, APA). Mehrere Verteidiger beantragten am Dienstag im Kaprun-Prozess in Salzburg eine Anzeige an den Disziplinaranwalt gegen den deutschen Rechtsanwalt und Kompagnon des US-Advokaten Ed Fagan, Michael Witti. Der Auslöser: In einer eidesstattlichen Erklärung Wittis, die einem amerikanischen Gericht vorgelegt worden war, hieß es unter anderem, dass "Ed Fagan aus dem Strafverfahren vertrieben worden ist".

Das Ganze sei Prozessbetrug, "man kann das nicht ohne weiteres hinnehmen", sagte Verteidiger Wolfgang Brandstätter. Richter Manfred Seiss meinte, dass falsche Behauptungen, die eidesstattlich nach Amerika versandt werden, sehr zum Nachteil von gewissen Personen sein könnten - und es gehe um sehr viel Geld.

Anwalt Rene Mosey forderte, dass das Schriftstück von Witti dem Landesgericht zugeführt werde, und bat um Klarstellung in rechtlicher Hinsicht. Ein Privatbeteiligtenvertreter verlangte ferner, dass die Staatsanwaltschaft dazu Stellung beziehen sollte.

Verteidiger beschwerten sich außerdem, dass die Privatbeteiligtenvertreter nicht immer anwesend seien. Es sei nicht eindeutig geklärt, welche und wie viele Angehörige Witti und sein Salzburger Kollege Jürgen Hinterwirth eigentlich vertreten.

Richter Seiss meinte dazu: "Die Privatbeteiligtenvertreter gehen ein und aus, da müsste ich alle 15 Minuten unterbrechen. Es ist sensationell, was sich auf dieser Seite abspielt. Es gibt Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die draußen mehr Zeit verbringen als im Gerichtssaal." Er verliere auch manchmal den Überblick, wer diese Kanzleien vertrete, sagte der Richter, der eine Übersicht der zu vertretenden Angehörigen einforderte. Anwalt Peter Lechenauer meinte, laut Strafgesetzordnung dürfe so etwas überhaupt nicht passieren.

Nächstes Problem: Die Kopierstelle des Landesgerichtes Salzburg ist nicht in der Lage, Farbkopien aus den in der Vorwoche überraschend aufgetauchten Unterlagen herzustellen. Deshalb soll ein Negativscanner angeschafft werden. Bezüglich der Kopien der Pläne sei man sich noch nicht ganz schlüssig geworden. Jedenfalls werde das Vervielfältigen der anderen Unterlagen allein ein bis zwei Wochen dauern, sagte Seiss.

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Kronenzeitung

Beamter unterdrückte Beweismaterial!
Am letzten Prozesstag vor der Sommerpause wurde ein leitender Beamter des KTZ vom Dienst suspendiert. Grund: Er unterschlug Beweise!

Zusätzlich wurde gegen den Beamten sowohl eine Disziplinaranzeige als auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft eingebracht.

Ein Mitarbeiter der Kriminaltechnischen Zentralstelle hatte am vergangenen Donnerstag Fotos und Niederschriften vorgelegt, die in den Gutachten angeblich nicht berücksichtigt wurden.

Über die Tragweite der unterdrückten Beweismittel war vorerst nichts bekannt. Auch über das Motiv des Beamten wird noch gerätselt.

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