Kronenzeitung

Prozessbeginn der Tragödie von Kaprun

Tag 1 des Monsterprozesses um die Brandkatastrophe von Kaprun: Schwere Vorwürfe von der Staatsanwaltschaft lösen Dementi aus der Verteidigung ab. Auch der Juristen-Streit um die Teilnahme des prominenten US-Anwaltes Ed Fagan erschwert den Prozess.

Mit schweren Vorwürfen an die Beschuldigten wurde heute Dienstag der Prozess um Kaprun eröffnet. Die Staatsanwältin: "Nicht nur ein Fehler, sondern ein Mosaik an Fehlern" habe die größte Katastrophe der 2. Republik ausgelöst. Außerdem wäre der Brand vorhersehbar gewesen und die Beschuldigten hätten davon gewusst.

Seitens der Veteidigung hieß es: "Nicht gerechtfertigt". Man dürfe die damaligen Ereignisse nicht mit den Erkenntnissen von heute messen.

Ein weiterer Streitpunkt war die Teilnahme des US-Staranwaltes Ed Fagan. Die Verteidiger der 16 Angeklagten stellten den Antrag, Fagan selbst als Zuhörer von dem Prozess auszuschließen und stattdessen als Zeugen vorzuladen. Einzelrichter Manfred Seiss gab dem Antrag statt. Daraufhin verließ Fagan den Saal.

Nun stehen 16 Angeklagte vor Gericht. 16 Beschuldigte müssen sich vor Richter Manfred Seiss für den Brand der Gletscherbahn verantworten.

16 Angeklagte, 46 Anwälte, 300 Kläger und 15 Verteidiger
Mindestens 300 privat Beteiligte haben sich dem Verfahren angeschlossen, sie werden von insgesamt 46 Anwälten vertreten. Auf der anderen Seite stehen 15 Verteidiger für die 16 Angeklagten.

Von diesen wird 13 Angeklagten das "Vergehen der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst" vorgeworfen, den drei übrigen das Vergehen der "fahrlässigen Gemeingefährdung". Der Strafrahmen für die beschuldigten Vergehen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre.

Urteil bis Jahresende erwartet
Der Monsterprozess wurde zunächst bis zum 25. September anberaumt, ab heute, Dienstag, soll fünf Wochen lang bis zum 19. Juli verhandelt werden. Danach gibt es eine Sommerpause bis zum 2. September. Richter Seiss will auf jeden Fall noch vor Jahresende ein Urteil sprechen.

Fagan klagt zusätzlich in New York
US-Anwalt Ed Fagan hat ebenfalls in New York eine Klage eingereicht. Noch ist die 500 Millionen $-Klage, die der Staranwalt gegen die Firma "Siemens" erhoben hat, noch nicht zugelassen, Fagan zeigt sich dennoch optimistisch.

Angehörige von US-Opfern, die ebenfalls im Flammenmeer von Kaprun getötet worden sind, werfen dem Elektronikkonzern Siemens vor, die Bergbahn mit mangelhaften Installationen ausgerüstet zu haben.

 

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Kurier
18.06.2002 11 : 30 Uhr


Kaprun-Prozess hat begonnen

Salzburg - Keine Tumulte: Der seit Wochen mit Hochspannung erwartete Prozess um die Seilbahn-Katastrophe von Kaprun hat Dienstag Vormittag im Salzburger Kolpinghaus begonnen. Angeklagt sind 16 Personen: drei Mitarbeiter der Gletscherbahnen, drei Beamte, zwei Gutachter, fünf Techniker verschiedener Firmen und drei Männer, die für den Einbau einer Brandschutztür im Alpincenter verantwortlich waren. Die im Vorfeld angekündigten Tumulte sind völlig ausgeblieben. Da nur etwa 55 Angehörige von Opfern gekommen sind, hatten alle im Verhandlungssaal Platz.

Großes Interesse der Medien

Angehörige hatten angekündigt, dass sie sich notfalls von der Polizei aus dem Saal abführen lassen würden, sollten sie aus Platzmangel nicht im Hauptsaal bleiben dürfen. Tatsächlich blieb von den 105 Plätzen für Angehörige im Verhandlungssaal aber fast die Hälfte leer. Groß war hingegen das Interesse der Medien: Rund 70 Journalisten sind akkreditiert, zahlreiche Fotografen und Fernseh-Teams machten vor Prozessbeginn Aufnahmen.

Mahnende Worte

Richter Manfred Seiss richtete an die anwesenden Rechtsanwälte, Privatbeteiligten, Angehörigen und Journalisten mahnende Worte. Auch wenn der Prozess nicht im Landesgericht, sondern im Kolpinghaus abgehalten wird, so solle der Verhandlungsort als Gerichtssaal behandelt werden - das heiße Ruhe, Ordnung und Würde zu wahren. Er werde jede Art der Missbilligung oder Kundgebung ahnden, "ohne Ansehen der Person", unterstrich der Vorsitzende.

Ed Fagan als Zeuge

Auch der nicht unumstrittene US-amerikanische Anwalt Ed Fagan wird beim Prozess aussagen, und zwar als Zeuge. Die Verteidiger der beiden Angeklagten der Firma Swoboda hatten das gefordert, weil Fagan wiederholt behauptet hat, dass er unmittelbar nach der Katastrophe im Tunnel der Kapruner Gletscherbahnen gemeinsam mit einem zwölfköpfigen US-Team Beweise aufgenommen habe. Somit darf Fagan bis zu seiner Aussage nicht mehr im Saal sitzen und die Verhandlung auch nicht in den beiden Räumen mit Videoübertragung mitverfolgen.

Große Sicherheitsvorkehrungen

Die Sicherheitsvorkehrungen im und rund das Kolpinghaus sind recht groß, rund 20 Polizeibeamte standen im Einsatz. Der Verkehr rund um das Verhandlungsgebäude wurde großräumig abgeriegelt.


11. November 2000

Beim Brand im Stollen der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn am 11. November 2000 sind 155 Menschen ums Leben gekommen. Es war die größte Katastrophe in der Nachkriegsgeschichte Österreichs. In dem Prozess, dem sich bisher über 300 Privatbeteiligte angeschlossen haben, geht es nicht nur um die strafrechtliche Verantwortung für das Inferno, sondern für die Beschuldigten auch um ihre Existenz, weil sie im Falle eines Schuldspruches mit gewaltigen Regressforderungen rechnen müssen.

18.06.2002 19 : 43 Uhr
Angehörigen geht es nicht ums Geld

Die 22-jährige Studentin Gordana Pavlovic ist extra aus Frankfurt zum Prozess um die Seilbahnkatastrophe von Kaprun nach Salzburg angereist. Um ihren Hals hat sie ein Foto gehängt, es zeigt drei lachende junge Menschen. In der Mitte Gordana, rechts davon ihr Freund, links ihr Bruder.

Kampf mit den Tränen

Gordana kämpft mit den Tränen: "Mein Bruder Radomir ist bei dem Unglück in Kaprun gestorben. Ich möchte hören, wie sich die Angeklagten dazu äußern. Ich fühle mich verpflichtet, hier zu sein. Ich empfinde viel Wut und Aggression. Es gibt kein gerechtes Urteil. Nichts wird meinen Verlust schmälern können."

Trauerarbeit

Genau wie für Gordana Pavlovic ist auch für den Wiener Max Ohner und seine Frau der Prozess ein Mosaikstein in ihrer Trauerarbeit. "Was mich am meisten kränkt ist, dass es keine Entschuldigung gibt. Es wird hier eine Lügenpyramide aufgebaut. Einer schiebt dem anderen die Schuld zu. Bei manchen Unternehmen müssen wieder die Untergeordneten und nicht die auf der Führungsebene dafür geradestehen", sagt Ohner.

"Lebenslang"

Auch Harald Reiser, Sportwart des Skiverbandes Chiemgau, sitzt unter den Zuschauern im Kolpinghaus. Er hat den Ausflug seines Verbandes nach Kaprun mitorganisiert. Bei dem Unglück im Tunnel starben sein Sohn Harald, drei Kinder aus der Gruppe des Skiverbandes und ein Trainer. "Gerecht wäre Lebenslang", meint Reiser verbittert. "Wichtiger ist aber noch, dass man aus dem Unglück lernt. Österreich lebt gut vom Tourismus, man will aber nichts in die Sicherheit investieren." Zum Prozess ist der Deutsche gekommen, weil er der Öffentlichkeit seine Gefühle ausdrücken möchte. "Die Angeklagten sollen spüren, dass wir da sind."

Geld

Geld wird von kaum einem der Angehörigen der Kaprun-Opfer als Grund für ihre Klagen genannt. Trotzdem wollen die Opfer-Anwälte so viel wie möglich herausschlagen. "Es geht darum, maximale Beträge herauszuholen, damit eine derartige Katastrophe nicht wieder passiert. Den Firmen sollten hohe Zahlungen zu denken geben. Auf Grund der lausigen Beträge, die hier zu Lande üblich sind, klagen wir dann auch in den Vereinigten Staaten von Amerika", sagte der Münchner Anwalt Michael Witti.

 

Reaktionen:

2002-06-19 14:53
Geld und sons nichts
Das ist ein Wort es geht also nicht ums Geld! Das gefällt mir somit müssen alle unterschreiben und auf jegliche Gelforderungen verzichten. Wenn sie das gemacht haben sind sie glaubwürdig. Alles Andere wäre wie immer nur Abzokkerei

mundll, 2002-06-19 14:07
Wenn
es wirklich nicht ums Geld geht, dann sollten zwar hohe Strafen seitens der Schuldigen bezahlt werden, die Anwaelte jedoch gratis arbeiten, wenn Ihnen angeblich nur and der Gerechtigkeit liegt.

Herzerl, 2002-06-19 14:06
no na!
Auf einem deutschen TV-Kanal (habe leider vergessen, welcher) lief vor einigen Tagen eine Reportage, in der sich Angehörige ganz anders geäußert haben. Da will eine Witwe versorgt sein, so als könnte sie nicht arbeiten gehen wie jede andere Witwe auch und der Tod eines Hoferben wird als finanzieller Schaden dargestellt in Form des Verlusts der Altersversorgung, so als würden keine landwirtschaftlichen Betriebe auf Basis einer Leibrente verkauft. Es ist eine üble Mischung aus Geldgier und Weinerlichkeit, was sich da zusammenbraut.

sammy, 2002-06-19 15:57
Re: (1) no na!
das war vorgestern auf WDR. Ich habe mich über die völlig einseitige Darstellung irsinnig geärgert - leider muss ich sagen: Typisch deutsch.
Darin bekrittelte eine Hinterbliebene, dass Kinder in Österreich im Gegensatz zu den USA mit Almosen abgegolten werden. Das muss man sich mal vorstellen! Ich hätte gute Lust, dem Sender zu schreiben, dass es in den USA auch noch die Todesstrafe gibt ...

Auch wurde natürlich äußerst negativ und süffisant dargestellt, dass Kaprun sofort eine neue Bahn baute und die Geschäftsleute kräftig investierten. So à la geldgierig usw. Bitte schön, wovon sollen die Kapruner denn leben???? Sicher es ist äußerst tragisch, aber das Leben geht nun mal weiter - und weder in Deutschland noch in den USA hätten sie anders gehandelt.

Und noch ein kleiner Beitrag zum Thema: "Uns geht´s nicht ums Geld" - aha, daher haben sie sich ja dem Winkeladvokaten Fagan und seinem Handlanger Witti angehängt! Es ist eigentlich unbegreiflich, dass dieser Fagan auf der ganzen Welt wüten darf. :-((((

 

 

18.06.2002 10 : 33 Uhr
Fagan von Verteidigung als Zeuge beantragt

Salzburg - Von den Verteidigern der beiden angeklagten Swoboda-Angestellten wurde US-Anwalt Ed Fagan als Zeuge beantragt. Damit müsste Fagan außerhalb des Verhandlungssaales Platz nehmen und dürfte den Prozess auch nicht über V

ideoübertragung in den beiden Nebenräumen mitverfolgen. Der Antrag, der von 13 weiteren Verteidigern unterstützt wurde, basiert auf den über Medien transportierten Vorwürfen des US-Anwalts, wonach er unmittelbar nach der Katastrophe im Tunnel der Kapruner Gletscherbahnen gemeinsam mit einem zwölfköpfigen US-Team Beweise aufgenommen habe.

Unterdrückung von Beweisen

Konkret handelt es sich dabei unter anderem um eidesstattliche Erklärungen von US-Untersuchungsbeamten, die keinen Eingang in den Gerichtsakt gefunden haben. Fagan hatte im Vorfeld des Prozesses deswegen eine Unterdrückung von Beweisen angeprangert. Die Staatsanwaltschaft sprach sich gegen den Antrag der Verteidiger aus.

sammy

Reaktionen:

2002-06-19 16:01
Es klingt hart,
aber: schade, dass dieser Abschaum Fagan nicht unter den 155 Opfern ist :-(

GS, 2002-06-19 11:13
fagan als zeuge
wieso konnte herr fagan unmittelbar nach dem unfall an die unfallstelle? war die etwa nicht abgesperrt? konnte da jeder herumlaufen und das notieren was ihm in den kram passte? wer waren denn die "US-experten?"
wenn herr fagan material hat, dann soll er das herausgeben wenn nötig unter strafandrohung. wieso können eigentlich deutsche und österreichische staatsbürger vor einem österreichischen gericht von einem us-anwalt vertreten werde? wir sind doch keine kolonie der usa

Barbara, 2002-06-18 12:04
grandioser Schachzug!
Gratuliere den Verteidigern zu diesem grandiosen Schachzug! Etwas besseres hätte man nicht erfinden können, um diesen Möchtegern Winkelschreiber von der Verhandlung fern zu halten. Es soll ein gerechtes Urteil geben, nach österreichischen Gesetzen. Wir brauchen keinen amerikanischen Anwalt, der in einigen Verfahren schon der Vernachlässigung seiner Klienten schuldig gesprochen wurde, der uns zeigt, wie wenig das amerikanische Rechtssystem mit Recht zu tun hat. Wenn er in Österreich zugelassen werden will, dann soll er bitteschön wie alle anderen Anwälte auch Jus studieren, Gerichtsjahr und Praxis absolvieren und die Prüfung ablegen. Ich glaube kaum, daß er das in den nächsten paar Jahren schafft! Und sollte er wirklich versuchen, die Schadenersatz – Verfahren nach Amerika zu ziehen, so wünsche ich ihm schon jetzt viel Glück, ein Unfall, der in Österreich passiert ist, mit österreichischen Beschuldigten, mit österreichischen Firmen und österreichischer Strafrechtszuständigkeit, eine amerikanische Zuständigkeit wäre eine eklatante Rechtsbeugung ...

Klirson, 2002-06-19 14:15
Re: (1) grandioser Schachzug!
In der Tat grandios.
Die bei amerikanischen Gerichten erzielten Urteile können auch nur in den USA exekutiert werden, macht also nur Sinn, wenn die beklagte Firma Vermögen in den USA hat.

Generell ist das US- Rechtssystem Schrott und Mist. (ist ja eigentlich kein System, sondern ein Analogiensammelsurium). Nicht umsonst haben die USA die meisten Anwälte pro Kopf der Bevölkerung.....

 

Anwälte weisen Schuld ihrer Mandanten zurück

Fagan muss als Zeuge ausagen: Er soll Beweise vorlegen! PLUS: Alle Infos und Hintergründe zum Prozess "Er war ein Mosaik von Fehlern", sagte die Staatsanwältin beim Auftakt zu einem der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte Österreichs: Das Feuer-Drama von Kaprun, bei dem 155 Menschen starben. Angeklagt: 16 Personen, die sich wegen zahlreicher Sicherheitsmängel verantworten müssen. Die Staatsanwältin erhebt schwere Vorwürfe: "Der Brand war vorhersehbar." Die Verteidiger weisen dagegen jede Schuld ihrer Mandanten zurück. Teilweise machten sie auch jeweils andere Beschuldigte verantwortlich.

"Alle 16 Beschuldigten haben nach bestem Wissen gehandelt", meinte etwa Rene Musey, Verteidiger eines Technikers der Firma Swoboda. Der Anwalt weiter, es sei überhaupt nicht geklärt, dass der Heizlüfter zu brennen begonnen habe.

Auch der Verteidiger des zweiten Angeklagten der Firma Swoboda, Peter Lechenauer, bezweifelte diese Behauptung der Anklage. Im Heizstrahler seien gleich zwei Sicherungen eingebaut gewesen. Er hätte sich bei Überhitzung sofort abgeschaltet. Überhaupt habe die Staatsanwaltschaft im Vorverfahren viele Fehler gemacht.

Sämtliche Verteidiger, die am Nachmittag noch ihre Gegenäußerungen abgaben, erklärten, dass ein Brand als ausgeschlossen betrachtet worden sei. "Es war ein unvorhersehbares Unglück, das es in Kaprun geben hat", meinte Roman Moser, Verteidiger eines 48-jährigen Technikers des TÜV.


Schachzug der Gegenanwälte verbannt Fagan aus dem Saal
Auch der umstrittene Anwalt Ed Fagan wird beim Prozess aussagen, und zwar als Zeuge. Die Verteidiger der beiden Angeklagten der Firma Swoboda hatten das gefordert, weil Fagan wiederholt behauptet hat, dass er unmittelbar nach der Katastrophe im Tunnel der Kapruner Gletscherbahnen gemeinsam mit einem zwölfköpfigen US-Team Beweise aufgenommen habe. Somit darf Fagan bis zu seiner Aussage nicht mehr im Saal sitzen und die Verhandlung auch nicht in den beiden Räumen mit Videoübertragung mitverfolgen.

Mahnende Worte des Richters
Richter Seiss mahnte Rechtsanwälte, Privatbeteiligte, Angehörige und Journaliste. Auch wenn der Prozess nicht im Landesgericht, sondern im Kolpinghaus abgehalten wird, so solle der Verhandlungsort als Gerichtssaal behandelt werden - das heiße Ruhe, Ordnung und Würde zu wahren. Er werde jede Art der Missbilligung oder Kundgebung ahnden, "ohne Ansehen der Person".

Staatsanwältin spricht von Mosaik von Fehlern
Nicht ein Fehler, sondern ein "Mosaik von Fehlern" habe die Brandkatastrophe ausgelöst, so Staatsanwältin Eva Danniger-Soriat zu Beginn ihres Strafantrages. "Der Brand war vorhersehbar, und die Beschuldigten wussten das". Es könne nicht sein, dass eine Seilbahn keine brandschutztechnischen Vorkehrungen aufweise, "nur weil es dazu keine Vorschriften gibt". Im Prozess gehe es nun darum, zu klären, ob dem Leugnen der 16 Angeklagten ein Bewusstsein ihrer Schuld zu Grunde liege.

Kurz vor 17.00 Uhr beantragten sämtliche Verteidiger, dass die Verhandlung vertagt werden solle. Als Grund nannten sie Erschöpfung. Der Prozess wird morgen, Mittwoch, um 9.00 Uhr fortgesetzt. Da werden dann zunächst die restlichen beiden Verteidiger der 16 Angeklagten ihre Gegenäußerungen darlegen, und es wird vermutlich mit den Beschuldigtenvernehmungen begonnen werden.

Katastrophe am 11. November 2000
Der Feuer-Tod der 155 Menschen war die größte Katastrophe in der Nachkriegsgeschichte Österreichs. In dem Prozess geht es nicht nur um die strafrechtliche Verantwortung für das Inferno. Sondern für die Beschuldigten auch um ihre Existenz. Im Falle eines Schuldspruches müssen sie mit gewaltigen Regressforderungen rechnen.

 

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Der Kaprun-Prozess

Zahlen & Fakten Verhandlung Akt hat 23.000 Seiten, Verfahrenskosten: mind. zwei Mio. € 16 Angeklagte. 16 Verteidiger. 46 Anwälte f. 300 Privatbeteiligte 155 Tote klagen an! Es geht um das verheerendste Flammeninferno in der Zweiten Republik. Der Fall Kaprun zählt zu den umfangreichsten Verfahren seit dem Zweiten Weltkrieg. Der Akt: 23.000 Seiten. Verfahrenskosten: mindestens zwei Mio. €. 16 Angeklagte, verteidigt von 16 Anwälten. 46 weitere Rechtsanwälte, die Privatbeteiligte vertreten.

Einzelrichter Manfred Seiss will noch vor Jahresende die Urteile sprechen.

16 Beschuldigte
16 Verteidiger
46 Privatbeteiligtenvertreter
Rund 300 Privatbeteiligte
6 Gutachter
Der Akt: 16 Bände mit ca. 23.000 Seiten
Strafantrag: 120 Seiten
Prozessdauer: vorerst sind 34 Verhandlungstage fixiert
Prozesskosten: mindestens 2 Mio. Euro
20 Bewacher: Insgesamt 20 Polizisten werden in (auch bei den Sicherheitskontrollen vor dem Eingang des Verhandlungssaales) und vor dem Kolpinghaus für Ordnung sorgen.
Nur 70 freie Plätze im Verhandlungssaal: Der große Saal des Kolpinghauses hat rund 360 Plätze. Fix vergeben sind Plätze an den Richter, die Schreibkräfte, die Staatsanwältin plus Richteramtsanwärter, das technische Personal, fünf Sachverständige, die 16 Beschuldigten, und die 15 Verteidiger (ein Anwalt vertritt zwei Angeklagte). Plus an 46 avisierte Anwälte, die Privatbeteiligte vertreten. Die Galerie ist für Journalisten reserviert. Das heißt: Es bleiben nur 70 freie Plätze übrig! Als "Notlösung" wurden deshalb zwei Nebenräume mit je 100 Plätzen eingerichtet, in denen die Verhandlung auf einer Videowand übertragen wird.
Parkplätze: Insgesamt stehen direkt vor dem Kolpinghaus 100 Parkplätze zur Verfügung.

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Die Vorwürfe: Die Liste der Sicherheitsmängel Der Strafantrag umfasst 120 Seiten Wichtige Frage ist strittig: Durfte die Bahn überhaupt fahren? 120 Seiten ist der Strafantrag der Staatsanwaltschaft dick. Angeführt sind eine Reihe von Sicherheitsmängeln, die durch ihre Verkettung zu diesem katastrophalen Unglück geführt haben sollen. Hochbrisant ist auch folgende Frage: Durfte die Bahn überhaupt fahren? Oder fehlte ein notweniger Bescheid?

Die massivsten Vorwürfe:

Heizstrahler: Dass in den Führerständen der beiden Züge Heizstrahler eingebaut wurden, die in Fahrzeugen gar nicht montiert und betrieben werden dürften.

Hydraulikleitungen: An der Rückwand der Strahler seien zudem Hydraulikleitungen angebracht worden.

Wartung und Reinigung : Die empfohlene Wartung und Reinigung der Strahler sei nicht durchgeführt worden.

Brennbare Materialien : Beim Aufbau der Garnitur seien zahlreiche brennbare Materialien verwendet worden, etwa Bodenmatten, Kabel oder Schaumstoffpolsterungen. Allerdings hätten die Aufbauten "nur aus nicht brennbaren ... Baustoffen bestehen" dürfen.

Außerdem:
Keine Feuerlöscher in den Fahrgast-Räumen.

Keine Fenster, die sich als Notausstieg leicht öffnen lassen.

Wagentüren seien von innen nicht zu öffnen gewesen.

Keine brandsichere Abtrennungen zwischen den einzelnen Fahrgastabteilen sowie

Keine Rauchmelder.

Wichtige Frage: Durfte die Bahn überhaupt fahren?
Der Salzburger Anwalt Jürgen Hinterwirth, Vertreter von zahlreichen Angehörigen, liest aus der Anklage heraus, dass die Bahn am Unglückstag still stehen hätte müssen.

Es geht um den Baubescheid für den Umbau des Alpincenters. "Die Benützung des Baues oder einzelner Teile darf erst aufgenommen werden, wenn die Bauvollendungsanzeige vollständig erfolgt ist", heißt es darin. Diese sei erst elf Tage n a c h dem Unglück eingereicht worden. Da das Alpincenter die Bergstation der Bahn sei, hätte die Bahn nicht fahren dürfen.

"Bei Einhaltung der Bescheidauflagen hätte das Unglück verhindert werden können", folgert die Staatsanwaltschaft im Strafantrag.

Die Gletscherbahnen verweisen auf eine gültige Betriebsbewilligung für die Bahn.

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Das sind die 16 Angeklagten 16 Angeklagte und ebenso viele Verteidiger werden im Gerichtssaal anwesend sein. Darüber hinaus haben sich 46 Anwälte angesagt, die Privatbeteiligte vertreten.

Auf der Anklagebank müssen Platz nehmen:

+ drei Mitarbeiter der Gletscherbahnen Kaprun. Unter ihnen der technische Direktor und der verantwortliche Betriebsleiter,

+ zwei Mitarbeiter der Firma Swoboda, die für den Wagenaufbau der Gletscherbahn verantwortlich waren,

+ drei Mitarbeiter der Firma Mannesmann-Rexroth, die eine Hydraulikleitung an der Rückwand eines Heizstrahlers verlegt haben,

+ drei Beamte aus dem Verkehrsministerium, welche die eisenbahnrechtliche Bewilligung erteilt beziehungsweise Gutachten für die Bewilligung erstellt haben,

+ zwei Inspektoren des Technischen Überprüfungsvereins (TÜV) Österreich,

+ drei Personen, die für Mängel an der Brandschutztür im Alpincenter verantwortlich gemacht werden.

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Kaprun-Prozess: 300 Private am Verfahren beteiligt! Richter Seiss: "Von der Tante bis zu weiß Gott was..." 16 Angeklagte müssen sich wegen des Vergehens der "fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst" bzw. wegen des Vergehens der "fahrlässigen Gemeingefährdung" verantworten. Rund 300 Angehörige von Opfern haben sich mittlerweile als Private dem Strafprozess angeschlossen!

Die Anmeldung als Privatbeteiligter ist laut Juristen völlig unkompliziert. Laut Strafprozessordnung sei jeder, der das möchte, zuzulassen. Ohne dass die Angaben genau geprüft werden, so der Kaprun-Richter.

Bisher hätten sich rund 300 Angehörige von Opfern dem Verfahren angeschlossen. Wobei das Verwandtschaft-Verhältnis zum Teil ein sehr weit entferntes zu den Opfer sei, so Seiss. "Das geht von der Tante bis zu weiß Gott was." Der Münchner Anwalt Michael Witti vertrete die Meinung, wenn nicht alle im Saal sein dürfen, sei das Verfahren nichtig.

Jeder Privatbeteiligte darf Fragen stellen
Sie alle haben das Recht, beim Prozess Fragen zu stellen. "Wenn das jemand tun will, der in einem der beiden Nebenräume sitzt, dann kann er das auch. Er muss nur über den Gang in den Verhandlungssaal gehen", so der Kaprun-Richter.

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Kaprun-Inferno: Fagan will 500 Mio € Schadenersatz US-Anwalt Ed Fagan sieht gute Chancen, in den USA mehr als 500 Millionen Euro Schadenersatz für die Angehörigen der Opfer zu erstreiten. "Innerhalb der nächsten 30 Tage wird US-Bundesrichterin Sheindlin in New York wahrscheinlich die Klage gegen Siemens zulassen", sagte Fagan der deutschen "Bild am Sonntag".

Angehörige von US-Bürgern, die am 11. November 2000 unter den 155 Todesopfern des Infernos waren, werfen dem Elektronik-Konzern Siemens vor, die Bergbahn mit mangelhaften elektrischen Installationen ausgerüstet zu haben.

Fagan vertritt laut Zeitungsbericht Angehörige von 121 Todesopfern und sieben Überlebende der Katastrophe. Für den Fall der Zulassung einer Klage für einen Zivilprozess in New York sagte der Anwalt: "Das ist dann der Startschuss für den Beginn der Sammelklagen meiner Mandanten - auch gegen mehr als ein Dutzend weiterer Unternehmen." Der mögliche Ausgang des Strafprozesses in Salzburg bedeute für ihn nicht sonderlich viel, denn in den Gutachten stehe genug über Schlampereien. Eine Klage in den USA sei möglich, da es Amerikaner unter den Opfern gebe und involvierte Unternehmen in den USA ihre Produkte verkaufen.

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Bisher 4,4 Mio. € an Kaprun-Angehörige ausbezahlt Seelisches Schmerzensgeld für nahe Verwandte Die Hinterbliebenen der Opfer der Kaprun-Katastrophe haben bisher rund 4,4 Millionen Euro an finanzieller Hilfe erhalten. Ausbezahlt wurde dieser Betrag von der Generali Versicherungs AG, bei der die Gletscherbahnen Kaprun AG Haftpflicht versichert ist. Der Großteil dieser Zahlungen seien Renten- und Unterhaltsleistungen.

Das erläuterte Josef Hlinka von der Generali auf Anfrage der APA.

Rund 2,18 Millionen Euro waren im Rahmen einer Soforthilfe vor der Klärung der Haftungsfrage ausbezahlt worden. Nachdem die Gletscherbahnen nach der Klärung der Unglücksursache die Haftung nach dem österreichischen Eisenbahn- und Kraftfahrzeugs-Haftpflichtgesetz anerkannt haben, ist die Soforthilfe in die laufende Erfüllung der Ansprüche der Hinterbliebenen übergegangen.

Neuland betrat man mit dem Angebot, nahen Verwandten der Opfer seelisches Schmerzensgeld auszuzahlen. Kinder, Eltern, Ehegatten und Lebensgefährten der verstorbenen Opfer können für psychische Beeinträchtigungen je 7.267 Euro in Anspruch nehmen. Bisher haben Hinterbliebene von 32 Opfern davon Gebrauch gemacht. Rund 460.000 Euro wurden unter diesem Titel ausbezahlt, sagte Hlinka.

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Richter in NEWS über das Drama: "Es war Schlamperei" 11. 11. 2000: Das Drama von Kaprun. 155 Tote. Es war das verheerendste Inferno der Zweiten Republik. Eineinhalb Jahre danach beginnt der Rekord-Prozess. Der Richter: Manfred Seiss. Er sagt in einem NEWS-Interview: "Die Katastrophe hätte verhindert werden können..."

Zur Frage, ob die Katastrophe seiner Einschätzung nach verhindert hätte werden können: "Ja, wären nur gewisse Dinge anders passiert, hätte diese Katastrophe verhindert werden können. Es wird niemandem vorgeworfen, dass er den Brand vorsätzlich verschuldet hat. Aber es gilt zu prüfen, ob es nur die Verkettung unglücklicher Umstände war oder doch eine Schlamperei, juristisch gesagt, eine Fahrlässigkeit, als Unfallursache vorliegt".

Zur Problematik, dass alle 16 Angeklagten die Schuld dem jeweils anderen zuschieben: "Es ist leider eine allgemeine Entwicklung, dass sich keiner mehr zu seiner Schuld bekennt. Aber ich kann allen Angehörigen versprechen, dass der Prozess Licht ins Dunkel des Tunnels von Kaprun bringen wird. Was’s wiegt, das hat’s."

Gab es den Versuch einer Intervention?
"Es hat keine Interventionen gegeben, aber ich habe in den vergangenen Wochen sehr viele Besucher in meinem Büro gehabt - so waren etwa alle Verteidiger und viele Privatbeteiligtenvertreter bei mir."

Zur Frage von Haftstrafen:"Theoretisch ist selbstverständlich auch die unbedingte Haftstrafe möglich. Aber es ist für die Anklagebehörde sicherlich nicht leicht, in jedem konkreten Fall eine Fahrlässigkeit nachzuweisen."

Lesen Sie das ganze Interview in der neuen Ausgabe von NEWS.

 

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salzburg.orf.at

 

Erster Tag im Kaprun-Prozess
Im Kolpinghaus Salzburg hat am Dienstag der Prozess um die Brandkatastrophe von Kaprun begonnen. Der erste Verhandlungstag war von US-Anwalt Ed Fagan und hohem Verhandlungstempo geprägt. Die Staatsanwältin erhob schwere Vorwürfe.

Schnellerer Beginn als erwartet
Für den ersten Verhandlungstag hatte Richter Manfred Seiss geplant, die Vorwürfe gegen die Beschuldigten sowie erste Stellungnahmen der Anwälte zu hören. Diese benötigten aber weniger Zeit als geplant, alle bis auf zwei Anwälte konnten ihre Stellungnahmen abgeben. Nun soll schon am Mittwoch mit der Vernehmung der Beschuldigten begonnen werden.

Brand war voraussehbar
Die Staatsanwältin erhob schwere Vorwürfe gegen die Beschuldigten. Es sei nicht ein Fehler, sondern "ein Mosaik von Fehlern" gewesen, die die Brandkatastrophe mit 155 Toten verursacht habe. Der Brand sei voraussehbar gewesen, das hätten auch die Beschuldigten gewusst.

Die Verteidiger wiesen das zurück: Man dürfe nicht die damaligen Ereignisse mit den Erkenntnissen von heute messen. Wer am Brand in der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn im November 2000 verantwortlich sei, müsse erst im Verfahren geklärt werden.

 

Aufregung um Fagan
Schon etwas mehr als eine Stunde nach Beginn des Kaprun-Prozesses sorgte der umstrittene US-Opferanwalt Ed Fagan für eine Unterbrechung der Verhandlung: Er hatte auf den Besucherrängen Platz genommen. Verteidiger der 16 Beschuldigten wollen den amerikanischen Juristen jedoch als Zeugen vernehmen.

Deswegen müsse er den Verhandlungssaal verlassen, argumentieren die Verteidiger. Richter Manfred Seiss entschied nach der Verhandlungspause über diesen Antrag: Fagan soll nun tatsächlich als Zeuge gehört werden. Er darf demnach nicht mehr unter den Zuschauern bleiben.

Verteidiger wollen Beweise sehen
Die Verteidiger der beiden angeklagten Swoboda-Angestellten und 13 ihrer Kollegen begründeten ihren Antrag so: Fagan habe vor dem Prozess immer wieder von Beweisen gesprochen, die die schlechte Ermittlungsarbeit belegen würden.

Nun solle der Anwalt dem Gericht diese Beweise als Zeuge präsentieren. Konkret handelt es sich dabei unter anderem um eidesstattliche Erklärungen von US-Untersuchungsbeamten, die keinen Eingang in den Gerichtsakt gefunden haben.

http://oesterreich.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=5&id=208571&tmp=522283Begründung von Richter Seiss

Mehr Medienvertreter als Angehörige
Zu Beginn der Verhandlung waren mehr Journalisten als Zuschauer anwesend - längst nicht alle Plätze für Angehörige waren auch von solchen belegt. Auch in den Nebensälen, in die die Verhandlung per Video übertragen wird, blieben zahlreiche Sessel frei.

Ein Großteil der Angehörigen der Opfer - von denen 300 erwartet wurden - blieb am Tag des Prozessbeginns zu Hause. Tatsächlich wohnten heute nur etwa 55 Angehörige dem Prozess bei.

http://oesterreich.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=5&id=208442&tmp=595820Medienansturm aus der ganzen Welt

Mahnende Worte von Richter Seiss
Der Vorsitzende, Richter Manfred Seiss, mahnte die anwesenden Anwälte, Privatbeteiligten, Angehörigen und Journalisten zu Ruhe, Ordnung und Würde im Gerichtssaal - auch wenn der Prozess nicht im Landesgericht, sondern im Kolpinghaus abgehalten werde.

Beweisanträge und Ersatzansprüche
Richter Seiss appellierte an die Rechtsanwälte, sie mögen Beweisanträge frühzeitig stellen, und auch die Privatbeteiligtenvertreter sollten ihre Ersatzansprüche ehestmöglich bekannt geben.

Außerdem sagte Seiss, es sei unmöglich, dass die Sachverständigen ständig am Prozess teilnähmen. Weiters gebe es auf Grund des riesigen Verfahrens eine längere tägliche Verhandlungsdauer mit Pausen. Seiss kündigte auch an, dass der Lokalaugenschein beim ausgebrannten Zug wie geplant in Linz stattfinden werde.

http://oesterreich.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=5&id=208590&tmp=667284Hohe Sicherheitsvorkehrungen

Derzeitige Situation im Prozess:
http://oesterreich.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=5&id=208594&tmp=460088"Brand war vorhersehbar!"

 

Lesen Sie mehr auf ORF.at
http://www.orf.at/orfon/020618-51994/index.htmlProzess der Superlative

 

Reaktionen:

Vielleicht sollte man
schneefuzzi, vor 0min
diesen geldgeilen -andere Bezeichnung fällt mir momentan nicht ein- Staranwalt einfach des Landes verweisen. Umgekehrt hat das vor Jahren ja auch ganz gut funktioniert. Dass dieser Mensch auf sachlicher Ebene arbeitet wird doch nicht wircklich wer glauben- oder ?

man darf gespannt sein
steha, vor 25min
ob und wann nach einem Flugzeugabsturz mit ... Toten ein solcher Prozess abgezogen wird,oder gehen in einem solchen Fall die Uhren etwas anders ?

http://members.chello.at/sybic
niemehrdenorf, vor 33min
Endlich wird der geldgierigen Abzockermafia in Salzburg das Handwerk gelegt.

Was will der Typ
sdwt, vor 1h 19min
Ist das nicht völlig wurscht, ob Fagan im Sall ist oder nicht.Hier gehts nicht um IHN.

jimmyauslinz, vor 44min
Antwort: $$$$$$$$$$$$$$

Dein Kommentar
luipa, vor 37min
zeigt nur deine völlige Unkenntnis eines Gerichtsverfahren aber dass ist ja auch vollig wurscht.

adalbertstifter, vor 1h 27min
Wenn Fagan nicht im sall ist, dann tut er sich auch schwer beim Abcashen der 35 Prozent Provision (Blutgeld). Ich tippe, daß sein Interesse sehr rasch erlahmen wird und er spätestens übermorgen heimfliegt.

adalbertstifter, vor 1h 26min
sall --> Saal

++++
stubenfliege, vor 1h 8min
+++++ adalbert :)))

Was soll das
sdwt, vor 2h 3min
Es sind in diesem Zug 155 Menschen gestorben. Einer davon war mein Schwager. Und niemand hat auch nur die geringsten Gewissensbisse? Und von höherer Gewalt oder so kann wohl nicht die Rede sein. Wenn ich etwas baue, daß 155 Menschen den Tod bringt, würde ich mich selber in ein tiefes Loch vergraben wollen.

 

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Salzburger Nachrichten

 

Erster Tag im Prozess um Kaprun-Inferno beendet
18. Juni 2002

Ed Fagan musste den Saal verlassen, da er als Zeuge beantragt und zugelassen worden war.

SALZBURG (APA). Im Salzburger Kolpinghaus wurde am Dienstag gegen 17.00 Uhr der erste Tag im Prozess um die Seilbahn-Katastrophe von Kaprun beendet, bei der 155 Menschen am 11. November 2000 ums Leben gekommen waren. Richter Manfred Seiss vertagte die Verhandlung auf Mittwoch um 9.00 Uhr. Da werden dann zunächst die restlichen beiden Verteidiger der 16 Angeklagten ihre Gegenäußerungen darlegen, und es wird vermutlich mit den Beschuldigtenvernehmungen begonnen werden.

Rechtfertigen müssen sich drei Mitarbeiter der Gletscherbahnen, drei Beamte, zwei Gutachter, fünf Techniker verschiedener Firmen und drei Männer, die für den Einbau einer Brandschutztür im Alpincenter verantwortlich waren. Die Anklage lautet in 13 Fällen auf fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst (Strafandrohung von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren) und bei drei Beschuldigten fahrlässige Gemeingefährdung (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren).

Zu Beginn der Verhandlung herrschte ein Medienansturm: Rund 70 Journalisten sind akkreditiert, zahlreiche Fotografen und Fernseh-Teams bemühten sich vor Prozessbeginn um gelungene Aufnahmen. Überraschenderweise waren nur etwa 55 Opfer-Angehörige gekommen, die alle im Verhandlungssaal Platz fanden.

Empört zeigte sich US-Anwalt Ed Fagan, der zunächst im Saal anwesend war, diesen aber schließlich verlassen musste: Der Advokat war als Zeuge beantragt worden und das Gericht hatte diesem Ansinnen zugestimmt. Der Vorsitzende begründete die Entscheidung damit, dass alles als Beweismittel verwendet werden solle, was der Wahrheitsfindung dienen könnte. Fagan meinte, er sei Jurist, vertrete Opfer und werde von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Außerdem wertete er diese Vorgangsweise als Affront gegen ihn und somit auch gegen US-Angehörige von Opfern, da er diese ja vertrete.

Nachdem die Staatsanwältin einen Großteil ihrer Anklage vorgebracht hatte, brachten die Verteidiger von 14 Angeklagten ihre Gegenäußerungen vor. Wie ein roter Faden zogen sich die Darstelllungen der Anwälte bezüglich ihrer Mandanten: Die Angeklagten seien nicht schuldig, sie hätten nach bestem Wissen gehandelt, bewusste Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht könne ihnen nicht vorgeworfen werden und "diese Katastrophe hätte man für unmöglich gehalten".

Im Beweisverfahren werde sich ferner weisen, dass der Strafantrag auf ihre Mandanten nicht zutreffe. Die Verteidiger appellierten an das Gericht, Gerechtigkeit walten zu lassen, denn "es darf keine Strafe ohne Schuld geben", wurde hervorgehoben.

Kurz vor 17.00 Uhr beantragten sämtliche Verteidiger, dass die Verhandlung vertagt werden solle. Als Grund nannten sie Erschöpfung. Der Prozess wird morgen, Mittwoch, um 9.00 Uhr fortgesetzt.

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