Krone

 


Der Andrang im Gerichtssaal ist groß


Genauso wie die Sicherheitsvorkehrungen


US Anwalt Ed Fagan hat ebenfalls in New York eine Klage eingebracht.


Noch ist die 500 Mill. $-Klage, die er gegen die Firma Siemens eingebracht hat, zugelassen.


Richter Manfred Süss


Die Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat


Viele Angehörige der Opfer kamen in das Gericht, um sich über den Fortschritt der Verhandlung selber zu überzeugen.



Großes Interesse der Medien


Gerichtssaal


Manfred Müller

 

Angehörige zornig auf technischen Direktor

Tag 2 im Monsterprozess um die Brandkatastrophe von Kaprun: Der technische Direktor der Gletscherbahnen Kaprun AG will Fragen der Angehörigen nicht beantworten.
Manfred Müller, der das Unglück bis heute nicht verstehe und für sich auch keine Schuld sieht, zieht sich den Zorn der Angehörigen zu, als er die Fragen ihrer Anwälte nicht beantworten wollte. Sein Verteidiger begründete die Haltung mit den Emotionen, die frei werden könnten, würde man den sachlichen Weg verlassen. Die Staatsanwältin musste daher diese Fragen übernehmen und an Müller stellen.

Verteidiger will zwei Gutachter abservieren.
Der Verteidiger der beiden Techniker, die den Heizlüfter in die Kaprun-Bahn eingebaut hatten, versuchte, gleich zwei Gutachter als befangen erklären zu lassen. Der eine Mann sei nicht für Standseilbahnen qualifiziert und es wurden von den beiden Gutachtern nur Teilaspekte untersucht, argumentiert der Verteidiger.

Jetzt liegt es an Richter Manfred Seiss, der über den Befangenheits-Antrag entscheiden muss. Sollte er derselben Meinung sein wie die beiden Anwälte, müssten neue Sachverständige bestellt werden.

Für die Vernehmung der 16 auf der Anklagebank sitzenden Beschuldigten will der Richter die nächsten zwei Wochen reservieren. Im Eiltempo will er vor der Sommerpause auch noch die sechs Gutachter befragen, die die Brandursache ermittelt haben.

16 Angeklagte, 46 Anwälte, 300 Kläger und 15 Verteidiger
Mindestens 300 privat Beteiligte haben sich dem Verfahren angeschlossen, sie werden von insgesamt 46 Anwälten vertreten. Auf der anderen Seite stehen 15 Verteidiger für die 16 Angeklagten.

Von diesen wird 13 Angeklagten das "Vergehen der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst" vorgeworfen, den drei übrigen das Vergehen der "fahrlässigen Gemeingefährdung". Der Strafrahmen für die beschuldigten Vergehen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre.

Urteil bis Jahresende erwartet
Der Monsterprozess wurde zunächst bis zum 25. September anberaumt, ab heute, Dienstag, soll fünf Wochen lang bis zum 19. Juli verhandelt werden. Danach gibt es eine Sommerpause bis zum 2. September. Richter Seiss will auf jeden Fall noch vor Jahresende ein Urteil sprechen.

Fagan klagt zusätzlich in New York
US-Anwalt Ed Fagan hat ebenfalls in New York eine Klage eingereicht. Noch ist die 500 Millionen $-Klage, die der Staranwalt gegen die Firma "Siemens" erhoben hat, noch nicht zugelassen, Fagan zeigt sich dennoch optimistisch.

Angehörige von US-Opfern, die ebenfalls im Flammenmeer von Kaprun getötet worden sind, werfen dem Elektronikkonzern Siemens vor, die Bergbahn mit mangelhaften Installationen ausgerüstet zu haben.

 

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Kurier

19.06.2002 16 : 23 Uhr
Kaprun-Prozess geht in den zweiten Tag

Der zweite Tag im Prozess um die Tragödie von Kaprun begann mit einem Streit. Anwälte lehnten drei Brandsachverständige wegen Befangenheit ab: Die Gutachter wären gar nicht fähig gewesen, ordentliche Arbeit zu leisten. Folgt Richter Manfred Seiss dieser Sichtweise, würde der Prozess platzen, ehe er richtig begonnen hat. Eine Entscheidung darüber wird aber erst in den nächsten Tagen fallen.

"Habe viele Freunde verloren"

Dann stieg die Spannung: Seiss begann mit der Vernehmung der Angeklagten. Als Erster an der Reihe: Manfred Müller, technischer Vorstandsdirektor der Unglücksbahn. "Ich habe alles nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Wenn nicht, könnte ich nicht hier sitzen", sagte er. Die Angehörigen quittierten diese Aussage mit ungläubigem Lachen. Müller ergänzte: "Ich selbst habe viele Freunde bei der Katastrophe verloren. Ich möchte meine tiefe Anteilnahme ausdrücken. Ich hoffe, dass Sie mir das glauben."

Brand ist noch immer unfassbar

Müller kann es noch immer nicht fassen, dass im Stollen der Gletscherbahn ein Feuer ausbrechen kann. "Der Brand ist mir ein Rätsel. Ich weiß nicht, wie das gegangen ist."

"Ich grüble und denke nach"

Richter Manfred Seiss nimmt Müller ins Kreuzverhör. Der Direktor antwortet rasch, ohne ins Stocken zu geraten. "Was glauben Sie persönlich war die Ursache für das Unglück?", fragt Seiss. Müller darauf: "Ich grüble und denke nach. Ich kann mir nicht vorstellen, dass um 9.02 Uhr der Zug wegfährt, um 9.04 Uhr stoppt und 9.11 Uhr bereits das Hochspannungskabel brennt. Da fehlt doch etwas."

Vertraute auf die Firma

Seiss will wissen, warum man Feuerlöscher installiert hat. "Bei Revisionsarbeiten werden neue Seilvergusskegel gegossen. Die Feuerlöscher waren da, um dabei einen Brand zu verhindern", sagt Müller. Den Bau der neuen Bahn hat Müller zwar überwacht, bei der Verwendung der Materialien und der Ausführung vertraute er aber ganz der Firma Swoboda. "Man muss auch Vertrauen zu den Fachleuten haben. Wir haben geglaubt, dass unsere Bestellung nach Ö-Norm und nach den Vorgaben der Seilbahntechnik ausgeführt wird." Vom Einbau des Heizlüfters vor dem Verschlag aus Brettern wusste Müller nicht.

Keine Antwort auf manche Fragen

Auf Fragen der Privatbeteiligtenvertreter antwortete Müller nicht. Es seien schon so viele Emotionen im Spiel. Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat wählte daher einen Kunstgriff: Sie sammelt die Fragen ein und stellt sie. Ihr muss Müller antworten. Fortsetzung Donnerstag.

 

19.06.2002 16 : 15 Uhr
Angehörige: Trauer, Wut und Machtlosigkeit

Bei den Angehörigen lösten die Entgegnungen der Anwälte auf den Strafantrag ungläubiges Kopfschütteln aus. Obwohl von vornherein klar war, dass die Angeklagten sich für nicht schuldig bekennen würden, konnten es die Hinterbliebenen nicht fassen, dass keiner der 16 Angeklagten etwas mit dem Unglück zu tun haben wollte.

"Als Angehöriger ist man machtlos"

"Die reden sich auf Gesetzesartikel heraus. Jeder schiebt die Schuld auf den anderen. Alle sagen, sie haben sich an das Gesetz gehalten. Das ist doch ein abgekartetes Spiel zwischen den Anwälten", ärgert sich Gustl Prohaczka, der seinen Sohn Martin verloren hat. "Dass das Ganze so ausartet, habe ich mir nicht vorgestellt. Als Angehöriger ist man im Verhandlungssaal machtlos. Die Angeklagten sitzen drinnen mit einem Pokerface und lassen sich von ihren Anwälten verteidigen", ist Ursula Geiger wütend.

Dabei sein ist psychisch schwierig

Waren am ersten Verhandlungstag noch zirka 60 Angehörige im Kolpinghaus, so schrumpfte ihre Zahl am zweiten Tag bereits auf zehn Zuhörer. "Wir sind enttäuscht darüber und werden versuchen, die Hinterbliebenen zu motivieren, zum Prozess nach Salzburg kommen", sagte Max Ohner. Allerdings sei es für viele psychisch schwierig dabei zu sein, viele könnten aus beruflichen Gründen nicht kommen.

Belastung durch Gespräche senken

Die verbliebenen Angehörigen zeigten sich auch am Mittwoch sehr gefasst. "Wir stehen das jetzt durch", sagt Prohaczka. Die Rotkreuz-Helfer und die Notfallseelsorger hatten jedenfalls nicht viel zu tun. "Es gab bis jetzt keine dramatischen Zwischenfälle", sagt Notfallseelsorger Alexander Huck, der mit sieben Kollegen abwechselnd für die Angehörigen bereit steht. "Ein bis zwei sind gekommen, um mit uns zu reden. Durch Gespräche können wir die Belastung senken."

 

 

19.06.2002 16 : 01 Uhr
Anwälte: Trumpfkarte für Klagen in den USA

Obwohl bereits vom Prozess ausgeschlossen, sorgte US-Anwalt Ed Fagan auch am zweiten Verhandlungstag für Aufregung. Fagans Klienten lösten die Vollmachtserklärung für den Salzburger Anwalt Jürgen Hinterwirth auf. Die Begründung: Fagan sei als Zeuge gezwungen, der Verhandlung fern zu bleiben und könne damit nicht die Interessen der Amerikaner vertreten.

"Trumpfkarte in die Hände gegeben"

Die Entscheidung von Richter Manfred Seiss, Fagan als Zeugen zu vernehmen, findet der Anwalt in Ordnung, da das österreichische Recht dem Vorsitzenden keine andere Möglichkeit gelassen habe. Hinterwirth ist allerdings überzeugt, dass Fagan und ihm damit eine "Trumpfkarte in die Hände gegeben" wurde.

Zivilklagen in den USA bessere Chance

Nach den Buchstaben des amerikanischen Gesetzes würde nämlich damit "den Zivilklagen in den USA eine größere Chance". Die Betroffenen des Unglücks von Kaprun könnten ihre Schadenersatzansprüche in den USA besser geltend machen, da sie dort eher Recht erhielten, ist Fagan überzeugt.

Stehsätze der Rechtsanwälte

Am Mittwoch schlossen die 16 Anwälte der Beschuldigten ihre Stellungnahmen zum Unglück ab. Ihre Stehsätze: "Mein Mandant war für diesen Aufgabenbereich nicht zuständig", "der Falsche steht im Strafantrag", "die Staatsanwaltschaft hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht", "mein Mandant hat im Rahmen der Ö-Norm gehandelt", "nicht für jedes Unglück kann ein Schuldiger gefunden werden".

"Das ist keine Trauerveranstaltung"

Der von einem Rechtsanwalt eingebrachte Antrag auf eine Schweigeminute für die Opfer wurde von Richter Manfred Seiss abgelehnt. "Das ist keine Trauerveranstaltung. Dann müssten wir in Zukunft bei jedem tödlichen Unfall eine Schweigeminute machen."

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News

Kaprun-Prozess: Beschuldigten einvernommen Gletscherbahn-Direktor: "Es war nicht unsere Schuld"

PLUS: Alle Infos und Hintergründe zum Prozess Zweiter Prozess-Tag um die Seilbahn-Katastrophe von Kaprun, bei der 155 Menschen am 11. November 2000 ums Leben kamen. Am späten Vormittag wurde mit der Einvernahme des ersten Beschuldigten begonnen. "Wir haben alles nach bestem Wissen und Gewissen getan; es war alles mustergültig", meinte der technische Direktor der Gletscherbahnen Kaprun AG. "Es war nicht unsere Schuld", beteuerte der Beschuldigte auf mehrmaliges Befragen der Staatsanwältin.

Bei der Erneuerung der Standseilbahn im Jahr 1994 habe er sich darauf verlassen, dass die Firma Swoboda einen dem neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen Seilbahnvorschriften und der Ö-Norm entsprechenden Wagenaufbau liefern würde. Als technischer Vorstand der Gletscherbahnen sei er nur teilweise in die Verhandlungen eingebunden gewesen.

Wünsche in Bezug auf Design, Farbe und Aussehen der Bahn seien von seinem Unternehmen gekommen, die Details - wie verwendete Materialien - hätte jedoch die Firma Swoboda festgelegt, schilderte der Angeklagte. "Der Heizlüfter war meines Wissens schon drinnen, als der Wagenaufbau nach Kaprun geliefert wurde, ich selbst habe ihn aber nicht gesehen", so der Beschuldigte weiters.

Welche Heizung in den Wagen eingebaut wurde, darauf hätten die Gletscherbahnen Kaprun ebenso wenig Einfluss gehabt, wie auf die Wagenseite des Einbaus. Dass der Heizlüfter mit Lärchenbrettern verbaut worden war, habe er erst nach dem Unfall gesehen, so der technische Direktor.

Forderungen im Zusammenhang mit Brandvorbeugemaßnahmen an die Firma Swoboda seien bei der Bestellung des Wagenaufbaus nicht gestellt worden. "Daran hat keiner gedacht", so der Angeklagte auf Fragen der Staatsanwältin. Die Feuerlöscher in den Führerständen seien montiert worden, um eventuelle Brände bei Schlosserarbeiten (Reparatur, Anm.) einzudämmen. Im Zug habe nur geringe Brandlast bestanden, da sämtliche elektrischen Leitungen in Schutzrohren verlegt werden mussten. "Was sollte sonst noch passieren?", fragte der Beschuldigte, der sich das rasche, explosionsartige Entzünden der Bahn bis heute nicht erklären kann.

Für Aufregung sorgte, dass der technische Direktor der Gletscherbahnen Kaprundie Fragen der Privatbeteiligtenvertreter auf Anraten seines Anwaltes nicht beantworten wollte. Daraufhin bereiteten sämtliche Privatbeteiligtenvertreter einen Fragenkatalog vor, der anschließend der Staatsanwältin überreicht wurde.

Rechtfertigen müssen sich drei Mitarbeiter der Gletscherbahnen, drei Beamte, zwei Gutachter, fünf Techniker verschiedener Firmen und drei Männer, die für den Einbau einer Brandschutztür im Alpincenter verantwortlich waren. Die Anklage lautet in 13 Fällen auf fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst (Strafandrohung von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren) und bei drei Beschuldigten fahrlässige Gemeingefährdung (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren).

Katastrophe am 11. November 2000
Der Feuer-Tod der 155 Menschen war die größte Katastrophe in der Nachkriegsgeschichte Österreichs. In dem Prozess geht es nicht nur um die strafrechtliche Verantwortung für das Inferno. Sondern für die Beschuldigten auch um ihre Existenz. Im Falle eines Schuldspruches müssen sie mit gewaltigen Regressforderungen rechnen.

 

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Salzburg.orf.at

19. Juni 2001

Verteidiger attackieren gerichtliche Gutachter
Das große Strafverfahren wird heute fortgesetzt - mit der Vernehmung von Angeklagten. Dieser Tag bringt eine möglicherweise bereits entscheidendene Phase: Verteidiger versuchen, zwei Gutachter als befangen erklären zu lassen.

Prozess könnte durch Befangenheit platzen
Die Sachverständigen Anton Muhr und Edwin Engel seien sofort aus dem Gericht zu entlassen, forderten die Verteidiger jener beiden Techniker, die den Heizlüfter in die Kaprun-Bahn eingebaut hatten.

Der eine Mann sei nicht für Standseilbahnen qualifiziert und habe auch nicht die Bahn im Tunnel selbst untersucht, sondern nur nach deren Bergung.

"Nicht alles wurde bedacht"
Außerdem seien nur Teilaspekte der Ursache untersucht worden, also nicht alles in Frage Kommende bedacht worden. Auch hätten die Gutachter ihre Ergebnisse bereits vor dem Verfahren in Medien berichtet. Damit seien sie nicht mehr unbefangen.


Richter Manfred Seiss muss nun über diesen Antrag entscheiden. Sollte er derselben Meinung sein wie die beiden Anwälte, wäre der Kaprun-Prozess geplatzt. Neue Sachverständige müssten bestellt werden.

 

"Es war nicht unsere Schuld!"
Die richterliche Entscheidung zur möglichen Befangenheit der Gutachter wird in den nächsten Tagen fallen, hieß es. Abgesehen von dem Gutachterstreit hat die Vernehmung der Beschuldigten begonnen - mit der Aussage des technischen Direktors der Gletscherbahnen Kaprun.

 

Seine ersten Worte waren:
"Ich bin nicht schuldig, habe alles nach bestem Wissen und Gewissen erledigt. Es war alles mustergültig. Hätte ich Schuldgefühle, könnte ich heute hier nicht sitzen."

 

Noch weniger Angehörige als am 1. Prozess-Tag
Und auch den Angehörigen der 155 Opfer spricht der technische Direktor sein Mitgefühl aus. Von ihnen sind heute noch weniger anwesend als gestern zum Auftakt des Verfahrens.

 

Der aktuelle Stand der Dinge

 

Das Verfahren läuft bereits vor dem Zeitplan
Mit dem bisherigen Verlauf des Kaprun-Prozesses ist der Richter zufrieden. Immerhin hat er bereits einen Prozesstag eingespart, weil die meisten Verteidiger bereits gestern am Wort waren - mehr als erwartet und geplant.

Wochen mit Vernehmungen
Für die Vernehmung der 16 Beschuldigten sind jetzt die nächsten zwei Verhandlungswochen reserviert. Vor der Sommerpause will der Richter auch noch die sechs Gutachter befragen, welche die Brandursache ermittelt hatten.

 

Auf der Anklagebank
Rechtfertigen müssen sich drei Mitarbeiter der Gletscherbahnen, drei Beamte, zwei Gutachter, fünf Techniker verschiedener Firmen und drei Männer, die für den Einbau einer Brandschutztür im Alpincenter verantwortlich waren.

Die Anklage lautet in 13 Fällen auf fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst (Strafandrohung von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren) und bei drei Beschuldigten fahrlässige Gemeingefährdung (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren).

 

Staatsanwältin erhebt schwere Vorwürfe, Ed Fagan wird als Zeuge aussagen:

 

Reaktionen:

daszüngleinanderwaage, vor 0min
Ed Fagan wird als Zeuge aussagen! War er dabei? Hatte er alles mitangesehen? Und seit wann brauchen wir amerikanische Staranwälte? Meine Fragestellung könnte das ganze Forum einnehmen.

 

Die Betreiber der Gletscherbahn haben am
bruderdesingbreitfuß, vor 3h 52min
wenigsten Schuld. Diese haben zwei Zuggarnituren bei einer Firma einst bestellt und mussten sich auch darauf verlassen, dass diese Züge ordnungsgemäß und den Sucherheitsvorschriften entsprechen gebaut waren. Wenn ich mir einen Fernseher kaufe und dieser brennt während des Betriebes plötzlich ab ohne das ich z.b. fahrlässig irgend etwas unsachgemäß damit gemacht habe, so kann die Schuld nicht bei mir liegen, da ich als Konsument ja nicht beurteilen kann ob der Fernseher einen Konstruktionsfehler hatte oder nicht! Schuld haben die Herstellerfirma der Züge und die prüfende Behörde wie z.b. TÜV oder so...die solche Züge für den Betrieb frei geben.


na stop
natoll, vor 3h 38min
die betreiber haben wahrscheinlich sogar die alleinige schuld, denn die züge wurden OHNE den heizlüfter geliefert. der wurde im nachhinein eingebaut und verursachte den brand. wär bei deinem beispiel so, also ob du selbst in deinen fernseher einen VCR einbaust und das ding danach abbrennt weil dein einbau fehlerhaft war bzw. der fernseher für sowas nicht konzipiert ist. was die anwälte dort versuchen is relativ billig

 

Behörden
addams, vor 1h 38min
Der eingebaute Heizlüfter wurde aber von den Behörden überprüft und genehmigt... wer hat dann also die Schuld?? Jedenfalls sollte aber die Wahrheitsfindung nicht unsere Sorge sein, sondern die der Anwälte, Richter und Sachverständigen. Da können sie dann auch gleich mal zeigen, ob sie ihr Geld wert sind. MfG Addams

 

Was soll das?
sabi5758, vor 4h 2min
Wozu sollen jetzt wieder neue Gutachter bestellt werden?Die Ursache steht ja sowieso schon fest.Und warum soll der Technische Direktor der Gletscherbahn nicht die Aussage verweigern könne,jeder andere Angeklagte hat auch das Recht.ich glaube es sollte lieber bei den Behörden nachgeschaut werden und nicht bei der Gletscherbahn.Kein Direktor oder Angestellter kann was dafür.


Wenn er Zeuge ist,
zawumm, vor 2h 52min
hat er kein Aussageverweigerungsrecht. Wenn er Angeklagter ist schon. Dann kann er tun was er will. Er kann auch sagen, dass der Heizlüfter in Wirklichkeit ein Eiswürfelzerkleinerer war.

 

Noch weniger Angehörige als am 1. Prozess-Tag
rheumatismus, vor 4h 7min
Den meisten Angehörigen ist bei dieser Hitze eben wichtiger etwas Abkühlung an einem Badesee zu suchen. Am Allerwichtigsten ist es ihnen aber, daß sie vom Gericht einen möglichst großen Batzen Geld zugesprochen bekommen.

 

He rheumatismus
ichfragemich, vor 3h 59min
ob du Hellseher, oder einfach selber nur zu lange in der Sonne gelegen bist. Es ist traurig genug, aber noch so einen Blödsinn zu mailen, grenzt wirklich schon an Dummheit.

 

der Neid is a Hund
esmeweatherwax, vor 2h 51min
Due blöder Neidhammel, glaubst du wirklich, das Schmerzensgeld ist es wert, ein Kind oder andere Verwandte zu verlieren?

 

Warum wird der Ed Fagan als Zeuge
jasuper, vor 4h 8min
aussagen? War dieser unnötige Ami-Ars.. vielleicht dabei im Tunnel, oder genügt es als bekannter Anwalt der Juden schon als Zeuge auftretten zu können und sich medien geil präsentieren zu können wenn mann diese schreckliche Katastrophe nur vor dem Fernseher in den USA mitverfolgt hat?

 

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Salzburger Nachrichten

Erste Angeklagten-Einvernahme am Tag 2
19. Juni 2002

Technischer Direktor der Gletscherbahnen: Es war alles mustergültig

SALZBURG (APA). Der zweite Prozess-Tag im Salzburger Kolpinghaus um die Seilbahn-Katastrophe von Kaprun, bei der 155 Menschen am 11. November 2000 ums Leben gekommen sind, wurde heute, Mittwoch mit den letzten Gegenäußerungen der Verteidiger begonnen. Anschließend wurde der technische Direktor der Gletscherbahnen Kaprun AG von Staatsanwältin Eva Danninger-Sorriat befragt. Kurz nach der Mittagspause wurde die Verhandlung unterbrochen, weil der Beschuldigte die Fragen der Privatbeteiligtenvertreter auf Anraten seines Anwaltes nicht beantworten wollte. Sämtliche Privatbeteiligtenvertreter bereiteten einen Fragenkatalog vor, welcher der Staatsanwältin überreicht werden soll.

"Wir haben alles nach bestem Wissen und Gewissen getan; es war alles mustergültig", meinte der technische Direktor der Gletscherbahnen Kaprun AG. "Es war nicht unsere Schuld", beteuerte der Beschuldigte auf mehrmaliges Befragen der Staatsanwältin. Bei der Erneuerung der Standseilbahn im Jahr 1994 habe er sich darauf verlassen, dass die Firma Swoboda einen dem neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen Seilbahnvorschriften und der Ö-Norm entsprechenden Wagenaufbau liefern würde. Als technischer Vorstand der Gletscherbahnen sei er nur teilweise in die Verhandlungen eingebunden gewesen.

Welche Heizung in den Wagen eingebaut wurde, darauf hätten die Gletscherbahnen Kaprun ebenso wenig Einfluss gehabt, wie auf die Wagenseite des Einbaus. Dass der Heizlüfter mit Lärchenbrettern verbaut worden war, habe er erst nach dem Unfall gesehen, so der technische Direktor.

Forderungen im Zusammenhang mit Brandvorbeugemaßnahmen an die Firma Swoboda seien bei der Bestellung des Wagenaufbaus nicht gestellt worden. "Daran hat keiner gedacht", so der Angeklagte auf Fragen der Staatsanwältin. Die Feuerlöscher in den Führerständen seien montiert worden, um eventuelle Brände bei Schlosserarbeiten (Reparatur, Anm.) einzudämmen. Im Zug habe nur geringe Brandlast bestanden, da sämtliche elektrischen Leitungen in Schutzrohren verlegt werden mussten.

Verteidiger Wolfgang Brandstetter hat darauf hingewiesen, dass sein Mandant mit der Antwortverweigerung nicht die Wahrheitsfindung beeinträchtigen wolle und "selbstverständlich" alle Fragen von Seiten der Staatsanwaltschaft, des Richters oder der anderen Verteidiger beantworten werde. In Anbetracht der "bisherigen Vorgehensweise" der Privatbeteiligtenvertreter habe er dem Angeklagten zu diesem Schritt geraten, so Brandstetter. Die seit Beginn des Prozesses teilweise "rechtswidrig gestellten" Fragen der Anwälte hätten zu einer Emotionalisierung und "enormen Vorverurteilung" geführt.

Rechtfertigen müssen sich drei Mitarbeiter der Gletscherbahnen, drei Beamte, zwei Gutachter, fünf Techniker verschiedener Firmen und drei Männer, die für den Einbau einer Brandschutztür im Alpincenter verantwortlich waren. Die Anklage lautet in 13 Fällen auf fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst (Strafandrohung von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren) und bei drei Beschuldigten fahrlässige Gemeingefährdung (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren).

Nach der Unterbrechung stellte Staatsanwältin Eva Danninger-Sorriat am Nachmittag einen Teil jener Fragen, die ihr die Privatbeteiligten hatten zukommen lassen. Weitere konnten vorerst nicht verlesen werden, da für die Anklägerin die Zeit zum Vorbereiten zu kurz gewesen war - sie sollen aber nachgeholt werden.

Wilfried Haslauer, der Verteidiger des ebenso angeklagten verantwortlichen Betriebsleiters der Bahn, kündigte an, dass sein Mandant am Donnerstag die Fragen der Privatbeteiligtenvertreter auch nicht beantworten werde.

Ein Privatbeteiligtenvertreter bezeichnete den Prozess als "mühsam" und schwer nachvollziehbar. Es sei für ihn unverständlich, dass die Vertreter der Geschädigten selbst keine Fragen an die Beschuldigten stellen könnten: Das Vorgehen der Angeklagten verschleppe das Verfahren und brüskiere die Angehörigen der Opfer. "Das habe ich noch nicht erlebt", sagte er. Richter Manfred Seiss meinte daraufhin nur: "Ich auch nicht, aber es deckt sich mit der Strafprozessordnung."

Der Prozess wird am Donnerstag um 9.00 Uhr fortgesetzt.

 

Fagan könnte Chancen für Prozess in USA haben
19. Juni 2002

Da amerikanische Opferangehörige nicht mehr vertreten werden, stehen Chancen auf Zivilprozess besser.

SALZBURG (APA). US-Anwalt Ed Fagan wird als Zeuge geladen und der Salzburger Rechtsanwalt Jürgen Hinterwirth hat die Vollmacht für die Vertretung der amerikanischen Opferangehörigen niedergelegt. Dadurch ergäben sich für den Staranwalt aus Übersee bessere Chancen bei seinen Zivilprozessen in den Vereinigten Staaten. Diese Meinung vertritt jedenfalls Hinterwirth im Gespräch mit der APA. Das amerikanische und das österreichische Rechtssystem seien nicht vergleichbar und dadurch, dass die US-Bürger in Salzburg nicht mehr vertreten wären, käme dies vermutlich in Amerika zum Tragen, so Hinterwirth.

Jürgen Hinterwirth, ein Kompagnon Fagans, tritt in Salzburg als Privatbeteiligtenvertreter auf. Die Entscheidung von Richter Manfred Seiss, Fagan als Zeugen zu vernehmen, findet der Anwalt in Ordnung, da das österreichische Recht dem Vorsitzenden keine andere Möglichkeit übrig gelassen habe. Aber nach den Buchstaben des amerikanischen Gesetzes würde dies wohl anders beurteilt werden und "gibt somit den Zivilklagen in den USA eine größere Chance", meinte Hinterwirth.

Die Betroffenen des Unglücks von Kaprun könnten ihre Schadenersatzansprüche in den USA besser geltend machen, da sie dort eher Recht erhielten, ist Fagan überzeugt. Der Advokat, der über 120 Opfer vertritt, hat bereits mehrere zivilrechtliche Klagen gegen Firmen, die irgendwie in das Unglück von Kaprun involviert waren, in den USA (u.a. Kalifornien, Florida, Colorado) eingebracht, die alle nach New York zurückverwiesen wurden. Dort brachte er im Namen von Mandanten im Dezember vergangenen Jahres eine konkludierte und ergänzte Sammelklage ein. "Sollten wir Recht bekommen, dann hat dies für die europäischen Unternehmen gravierende Folgen", erklärte der US-Anwalt unlängst im Gespräch mit der APA.

 

 

Anträge auf Ablehnung von Sachverständigen
19. Juni 2002

Staatsanwältin Danninger-Soriat: Zuerst Zeugen und Gutachter befragen

SALZBURG (APA). In ihren Gegendarstellungen betonten die beiden Verteidiger - wie ihre Kollegen am Tag zuvor -, dass ihre Mandanten nicht schuldig seien. Die Vorwürfe der Rechtsanwälte Harald Schwendinger und Andreas Schöppl richteten sich wieder gegen die Staatsanwaltschaft - ihre Anklage sei gegenüber ihren Mandanten fehl am Platz. Der Anwalt eines Angestellten der Firma Swoboda, Peter Lechenauer, stellte an das Gericht Ablehnungsanträge bezüglich zweier Gutachter: Sowohl Anton Muhr als auch Edwin Engel würden von der Verteidigung mangels unzulässiger Vorgangsweise beziehungsweise Kenntnis abgelehnt, so Lechenauer.

Die Ablehnung Muhrs begründete Lechenauer unter anderem damit, dass dieser kein Sachverständiger für Seilbahnen sei. Dadurch seien nur Teilaspekte untersucht worden, die schließlich zu einer unzureichenden Befundaufnahme geführt hätten. Gegen Engel spreche, dass dieser Ergebnisse aus seinen Untersuchungen vorab in einer Seilbahnzeitschrift bekannt gegeben habe. Weiters kritisierte Lechenauer, dass nicht jeweils zwei Gutachter aus den verschiedenen Fachgebieten herangezogen worden seien. Weitere Verteidiger behielten sich Anträge auf Ablehnung anderer Gutachter vor.

Um "augenscheinliche Erkenntnisse" über die ausgebrannte Standseilbahn in den Prozess einzubinden, beantragte Rechtsanwalt Rene Musey, der ebenfalls die beiden Angestellten der Firma Swoboda vertritt, die Ladung von fünf Beamten der Kriminaltechnischen Zentralstelle des Innenministeriums. Diese hätten als "Ermittler einer fachkundigen Behörde" unmittelbar nach dem Unglück und an Ort und Stelle Untersuchungen durchgeführt.

Eventuelle offene Fragen könnten auch durch die ergänzende Befragung der Gutachter beantwortet werden, stellte Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat fest. Zudem sei in den Voruntersuchungen ein Team von insgesamt fünf Gutachtern einbezogen worden, darunter auch ein Seilbahntechniker. Zuerst sollten Beschuldigte und Zeugen befragt werden. Primär gilt für die Staatsanwältin, dass "sachdienlich Anträge" zu stellen sind.

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