Krone

Befragung des technischen Leiters geht weiter

Tag 3 im Monsterprozess um die Brandkatastrophe von Kaprun: Die Befragung des technischen Direktors der Gletscherbahnen Kaprun AG geht weiter, er will jedoch nur auf neutral formulierte Fragen der Staatsanwältin antworten.

Manfred Müller, der das Unglück bis heute nicht verstehe und für sich auch keine Schuld sieht, beantworte nur Fragen, die neutral formuliert und von der Staatsanwältin Eva Danninger-Sorriat gestellt werden. Denn die Fragen der Hinterbliebenen-Anwälte würde er direkt nicht beantworten, sagte das beschuldigte Vorstandsmitglied.

Sein Verteidiger begründete die Haltung mit den Emotionen, die frei werden könnten, würde man den sachlichen Weg verlassen.

Verteidiger will zwei Gutachter abservieren.<(b>
Der Verteidiger der beiden Techniker, die den Heizlüfter in die Kaprun-Bahn eingebaut hatten, versuchte, gleich zwei Gutachter als befangen erklären zu lassen. Der eine Mann sei nicht für Standseilbahnen qualifiziert und es wurden von den beiden Gutachtern nur Teilaspekte untersucht, argumentiert der Verteidiger. Als Beweis dafür wurden zwei Videofilme mit den Sachverständigen Klaus Hellmich und Anton Muhr gezeigt, die bereits im Fernsehen ausgestrahlt worden sind.


Jetzt liegt es an Richter Manfred Seiss, der über den Befangenheits-Antrag entscheiden muss. Sollte er derselben Meinung sein wie die beiden Anwälte, müssten neue Sachverständige bestellt werden.

Für die Vernehmung der 16 auf der Anklagebank sitzenden Beschuldigten will der Richter die nächsten zwei Wochen reservieren. Im Eiltempo will er vor der Sommerpause auch noch die sechs Gutachter befragen, die die Brandursache ermittelt haben.

16 Angeklagte, 46 Anwälte, 300 Kläger und 15 Verteidiger
Mindestens 300 privat Beteiligte haben sich dem Verfahren angeschlossen, sie werden von insgesamt 46 Anwälten vertreten. Auf der anderen Seite stehen 15 Verteidiger für die 16 Angeklagten.

Von diesen wird 13 Angeklagten das "Vergehen der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst" vorgeworfen, den drei übrigen das Vergehen der "fahrlässigen Gemeingefährdung". Der Strafrahmen für die beschuldigten Vergehen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre.

Urteil bis Jahresende erwartet
Der Monsterprozess wurde zunächst bis zum 25. September anberaumt, ab heute, Dienstag, soll fünf Wochen lang bis zum 19. Juli verhandelt werden. Danach gibt es eine Sommerpause bis zum 2. September. Richter Seiss will auf jeden Fall noch vor Jahresende ein Urteil sprechen.

Fagan klagt zusätzlich in New York
US-Anwalt Ed Fagan hat ebenfalls in New York eine Klage eingereicht. Noch ist die 500 Millionen $-Klage, die der Staranwalt gegen die Firma "Siemens" erhoben hat, noch nicht zugelassen, Fagan zeigt sich dennoch optimistisch.

Angehörige von US-Opfern, die ebenfalls im Flammenmeer von Kaprun getötet worden sind, werfen dem Elektronikkonzern Siemens vor, die Bergbahn mit mangelhaften Installationen ausgerüstet zu haben.

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Kurier

20.06.2002 10 : 29 Uhr


Richter
Manfred Seiss

Kaprun: Hick-Hack um Gutachter

Salzburg - Im Salzburger Kolpinghaus wurde am Donnerstag der Prozess um die Seilbahn-Katastrophe von Kaprun fortgesetzt, bei der 155 Menschen am 11. November 2000 ums Leben gekommen waren. Am Beginn des dritten Tages des Verfahrens um das Inferno am Kitzsteinhorn wurde erneut die Ablehnung zweier Gutachter wegen Befangenheit gefordert. Als Beweis dafür wurden zwei Videofilme mit den Sachverständigen Klaus Hellmich und Anton Muhr gezeigt, die im Fernsehen ausgestrahlt worden waren.

Staatsanwältin Eva Danninger-Sorriat sprach sich erneut (bereits am Mittwoch waren solche Anträge gegen Gutachter gestellt worden, Anm.) gegen die Ablehnung der Experten aus. Vor einer Entscheidung will Richter Manfred Seiss eine schriftliche Stellungnahme der betroffenen Gutachter abwarten.

Videos als Beweismittel

Das erste Video vom 17. Juni 2002 sollte beweisen, dass Hellmich gegen das Verbot der Unbefangenheit verstoßen habe. Der Sachverständige hätte im Fernsehen Brandversuche gezeigt und unter anderem erklärt, dass die materiellen Interessen im Falle Kapruns überwogen hätten, wie Rechtsanwalt Michael Pallauf feststellte. Ein weiteres Video wurde von Verteidiger Wolfgang Brandstetter vorgelegt: Dabei handelt es sich um ein Interview des Sachverständigen Anton Muhr, das eine Woche vor dessen Gutachten in die Gerichtsakten eingegangen ist. Beide Kassetten werden nun ins Protokoll aufgenommen.


Technischer Direktor spricht

Vor Beginn der Verhandlung hatte sich der technische Direktor der Gletscherbahnen Kaprun AG zu den Angehörigen der Opfer begeben und mit ihnen einige Worte gewechselt. Noch am Mittwoch hatte sich der Angeklagte geweigert mit den Betroffenen zu sprechen und die Fragen der Privatbeteiligten-Vertreter nicht beantwortet. Erst als diese durch die Staatsanwältin gestellt wurden, hatte er Auskunft gegeben.

Rechtfertigen müssen sich drei Mitarbeiter der Gletscherbahnen, drei Beamte, zwei Gutachter, fünf Techniker verschiedener Firmen und drei Männer, die für den Einbau einer Brandschutztür im Alpincenter verantwortlich waren. Die Anklage lautet in 13 Fällen auf fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst (Strafandrohung von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren) und bei drei Beschuldigten fahrlässige Gemeingefährdung (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren).

 

 

20.06.2002 13 : 32 Uhr
Einvernahme des Betriebsleiters

Salzburg - Nachdem die Privatbeteiligten-Vertreter ihr Fragen kund getan hatten, wurde kurz vor Donnerstag-Mittag mit der Einvernahme des verantwortlichen Betriebsleiters der Bahn begonnen. Bevor er sich nicht schuldig bekannte, brachte der Beschuldigte noch sein Entsetzen und seine Bestürzung über das grausame Unglück zum Ausdruck und sprach den Angehörigen, Opfern sowie Mitarbeitern der Gletscherbahnen sein Beileid aus. "Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet. Auch ich werde die Katastrophe in meinem Leben mittragen", so der Angeklagte.

Sprachloses Entsetzen

"Es ist abgelaufen wie im Film", so schilderte der Beschuldigte den Unfallhergang. Als der Sprechkontakt zum Wagenführer abgebrochen war, sei sein erster Gedanke gewesen, den Zug aus dem Tunnel zu bringen. Kurze Zeit später sei es "wirklich Schlag auf Schlag gegangen", gemeinsam mit mehreren Mitarbeitern sei er im Tunnelinneren beim Führerstand "mitten im Rauch gestanden", so der Betriebsleiter mit stockender Stimme. Da sei ihm klar geworden, dass "wir so schnell wie möglich raus mussten". Er habe die Türe zur Luftschleuse aufgezwängt und anschließend die Leute aus dem Stationsbereich vertrieben. Hinter ihm hätten weitere Kollegen den Tunnel durch die Brandschutztüre verlassen, ob sie danach wieder schloss, habe er nicht beachtet.

Seit dem 11. November 2000 quäle ihn die Frage, wie es "in einem so sicheren System zu so einem Unfall" habe kommen können, meinte der Angeklagte. Und: "Ich finde leider keine schlüssige Erklärung".

Keine Auffälligkeiten

Bei der Lieferung der Wagenaufbauten nach Kaprun seien die Heizlüfter bereits eingebaut gewesen, erinnerte sich der Betriebsleiter. "Die Hydraulik-Leitungen in den Aufbauten wurden aber vor Ort von Mitarbeitern der Firma Rexroth verlegt", so der Mann. Für ihn seien diese Leitungen "nie ein Problem" gewesen, weil sie auf der "kalten Seite des Heizlüfters" verlaufen wären. Auch die später angebrachten Holzverbauten waren für den Angeklagten "unauffällig".

Brandschutz-Türe

Bei der Montage der Brandschutz-Türe habe er als verantwortlicher Betriebsleiter darauf bestanden, dass diese unversperrbar bleiben sollte. "Das ist ein Bereich, wo unsere Gäste und Mitarbeiter durchgehen müssen", erläuterte der Beschuldigte. Ursprünglich sei bei der Tür ein Elektronik-Schloss vorgesehen gewesen.

 

 

Reaktionen:

Herkules, 2002-06-20 12:16
WARUM?
Warum wird eigentlich nicht erwähnt, daß der Bürgermeister von Kaprun, Norbert Karlsböck, das Gletscherbahn-Unglück auf dem Kitzsteinhorn mit 155 Toten begünstigt haben könnte? Der Herr Bürgermeister übt nämlich eine Doppelfunktion aus: Es war und ist in der Baubehörde und im Aufsichtsrat der Gletscherbahnen AG tätig. Ob da alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Tango Korrupti?

Tante Jolesch, 2002-06-20 11:01
Ich kann es immer noch nicht glauben ...
... dass Hydrauliköl (eigentlich schwer entflammbar, kann jeder im Garten mal mit einer Lötlampe versuchen - Feuerlöscher mitnehmen, falls Ihr es doch zum Brennen bringt) sooo schnell einen derartigen Brand auslösen konnte. Da hätte es schon IN der Talstation derart qualmen müssen, dass der Zug nicht mehr abgefertigt worden wäre.

Fraglich noch immer, ob der Brand nicht IN der Kabine ausgebrochen sein könnte ... z.B. weil jemand wieder mal lustig zündelte (aus irgendeinem Grund gibt es ja Rauchverbot in den Seilbahnen - Selbstversuch mit Feuerzeug und altem Anorak zeigt auch, aus welchem).
Es ist kein Geheimnis, dass immer wieder *lustige* Gesellschaften in der Tunnelbahn mit Knallerbsen, *Piraten* usw. herumgeworfen haben. Auch diejenigen, die die 1/4 Stunde nicht ohne Glimmstengel überstehen (bin selber Kettenraucherin, aber das muss nicht sein) tragen ein wenig zur Unsicherheit in solchen Gefährten bei.

Nur ein Zugeständis an solche Möglichkeiten würde das Vertrauen in die Betreiber (eigentlich pervers) noch mehr erschüttern, als eine simple Hydraulikleitung.

Andererseits, man könnte ja auch die Hersteller der Skibekleidung verklagen, denn wenn das Zeug nicht so leicht brennen würde, dann hätte sich das Feuer (auch im Falle der Hydraulik-Theorie) nicht so schnell entwickeln können.

undsoweiterundsoweiter.

Warum muss eigentlich ein Direktor, der eine Hydraulikleitung nicht von einem Gartenschlauch unterscheiden kann, dann bestraft werden ???
Es ist nicht die Aufgabe eines Direktors, Leitungen zu überprüfen. So wenig, wie es die Aufgabe des ÖBB Vorstandes ist, die WC´s in den Zügen zu reinigen. Diese Menschen sind Manager, die wirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen (auch wenn sie *technischer Direktor* genannt werden), und nicht an den Geräten herumbasteln. Dafür sind Techniker da. Und wenn eine Leitung bricht, dann kann das auch ein Techniker nicht vorhersehen. Denn kein Mensch will, dass eine Seilbahn genauso wie ein Flugzeug, vor jeder Fahrt eine Stunde lang zum Check muss ... oder ???

Pravda, 2002-06-20 15:48
Re: (1) Ich kann es immer noch nicht glauben ...
"Warum muss eigentlich ein Direktor, der eine Hydraulikleitung nicht von einem Gartenschlauch unterscheiden kann, dann bestraft werden ???" --- Antwort: Weil es jemanden geben muss, der dafür verantwortlich ist, wenn in einem "mustergültigen Betrieb" "niemand an den Brandschutz gedacht hat". In so einem Fall ist eben Dummheit strafbar.

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salzburg-orf-at


Juristischer Kleinkrieg ausgebrochen
Beim Verfahren um die Brandkatastrophe von Kaprun ist am Donnerstag, dem dritten Prozesstag, ein juristischer Kleinkrieg ausgebrochen. Das Verfahren wird morgen um 9.30 Uhr fortgesetzt.

Technischer Direktor verweigert Antworten
Eigentlich sollten die Fragen der Hinterbliebenen-Anwälte an den beschuldigten technischen Direktor der Gletscherbahn gestellt werden. Doch der hat sogar nach drei Stunden Verhandlung noch immer keine einzige Frage beantwortet.

Ablehnung der Experten gefordert
Mit der Vorführung zweier Videofilme hat das Gerichtsverfahren am Donnerstag begonnen. Darauf sind zwei der Gutachter zu sehen, wie sie deutschen Fernsehstationen ihre Gutachten zur Brandursache in Kaprun erklären - und das, bevor das Gericht die Gutachten in Händen hatte.

Dies sei ein klarer Beweis für die Befangenheit der Gutachter, sagen mehrere Verteidiger von Beschuldigten und fordern nun erneut die Ablehnung dieser Experten, was ein Platzen des Prozesses bedeuten würde.
Diese Entscheidung hat Richter Manfred Seiss für Freitag angekündigt.

Die beiden Videos:
Das erste Video vom 17. Juni 2002 sollte beweisen, dass Hellmich gegen das Gebot der Unbefangenheit verstoßen habe. Der Sachverständige hätte im Fernsehen Brandversuche gezeigt und unter anderem erklärt, dass die materiellen Interessen im Fall Kaprun überwogen hätten, wie Rechtsanwalt Michael Pallauf feststellte.

Ein weiteres Video wurde von Verteidiger Wolfgang Brandstetter vorgelegt. Dabei handelt es sich um ein Interview des Sachverständigen Anton Muhr, das eine Woche vor dessen Gutachten in die Gerichtsakten eingegangen ist.

Beide Kassetten werden nun ins Protokoll aufgenommen.

Kontakt mit den Angehörigen
Vor Beginn der Verhandlung hatte sich der technische Direktor der Gletscherbahnen Kaprun AG zu den Angehörigen der Opfer begeben und mit ihnen einige Worte gewechselt. Noch am Mittwoch hatte sich der Angeklagte geweigert, mit den Betroffenen zu sprechen.

Staatsanwältin wollte Fragen nicht stellen
Dann sollte die Staatsanwältin diese Fragen - neutral formuliert - stellen, Eva Danninger-Soriat hat das Donnerstagfrüh aber abgelehnt.

So stellten die Hinterbliebenen-Anwälte doch selbst ihre Fragen, aber der Gletscherbahn-Direktor schüttelte nur jedesmal den Kopf und gab keine Anwort, was allerdings laut Strafprozessordnung sein gutes Recht ist.

Außerdem streiten die Verteidiger der Beschuldigten immer wieder mit den Hinterbliebenen-Anwälten um die exakte Auslegung der Strafprozessordnung.

Einvernahme des Betriebsleiters
Am Nachmittag setzte die Staatsanwältin die Einvernahme des verantwortlichen Betriebsleiters der Gletscherbahn Kaprun AG fort. Die Revisionsarbeiten seien hervorragend durchgeführt worden, und er möchte endlich die Vorwürfe zurückweisen.

Diese seien "nicht heruntergeschraubt" worden, so der Angeklagte. Es gebe zwar einen Bergeplan, doch habe dieser nur Maßnahmen beim Stillstand der Seilbahn enthalten und "an einen Brand haben nicht einmal die Experten gedacht".

Vom Funktionieren der Brandschutztür, die nach den Vorstellungen des Angeklagten gleichzeitig den Ansprüchen einer Fluchttür gerecht werden sollte, habe er sich nicht persönlich überzeugt, allerdings sei sie von einem Zivilingenieur überprüft worden. Über mögliche weitere Konsequenzen habe er nicht nachgedacht, so der Betriebsleiter.

Gute Chancen für Fagan als Zeuge
Weil der US-Anwalt Ed Fagan als Zeuge geladen wird und der Salzburger Rechtsanwalt Jürgen Hinterwirth die Vollmacht für die Vertretung der amerikanischen Opferangehörigen niedergelegt hat, könnten sich für den Staranwalt aus Übersee bessere Chancen bei seinen Zivilprozessen in den Vereinigten Staaten ergeben, meint Hinterwirth. Das amerikanische und das österreichische Rechtssystem seien nicht vergleichbar, und dadurch, dass die US-Bürger in Salzburg nicht mehr vertreten wären, käme dies vermutlich in Amerika zum Tragen, so Hinterwirth.

Fagans Kollege ist Hinterbliebenen-Anwalt
Jürgen Hinterwirth, ein Kompagnon Fagans, tritt in Salzburg als Privatbeteiligtenvertreter auf. Die Entscheidung von Richter Manfred Seiss, Fagan als Zeugen zu vernehmen, findet der Anwalt in Ordnung, weil das österreichische Recht dem Vorsitzenden keine andere Möglichkeit gelassen habe.

Aber nach den Buchstaben des amerikanischen Gesetzes würde dies wohl anders beurteilt werden, und somit gebe es den Zivilklagen in den USA eine größere Chance, sagt Hinterwirth.

In den USA bekämen Hinterbliebene eher Recht
Fagan selbst ist davon überzeugt, dass die Betroffenen des Unglücks von Kaprun ihre Schadenersatzansprüche in den USA besser geltend machen könnten, da sie dort eher Recht erhielten.

 

Fagan, der über 120 Opfer vertritt, hat bereits mehrere zivilrechtliche Klagen gegen Firmen, die irgendwie in das Unglück von Kaprun involviert waren, in den USA eingebracht, die alle nach New York zurückverwiesen wurden. Dort brachte er im Namen seiner Mandanten im Dezember vergangenen Jahres eine konkludierte und ergänzte Sammelklage ein.

"Sollten wir Recht bekommen, hat dies für die europäischen Unternehmen gravierende Folgen", erklärte der US-Anwalt.

 

Reaktionen:

Ed Fagan = Staranwalt??
worldassistance, vor 1h 22min
In New York kennt den keiner.

Soll ich Dir einen Termin besorgen, damit du E.F. so richtig kennenlernen kannst?
shamsh, vor 49min

Ziemlich
emeli1, vor 1h 47min
viele Felhler von ziemlich vielen Leuten sind da passiert, aber eine Verurteilung macht niemanden mehr lebendig und wird auch leider so ein Unglück nicht mehr verhindern. Gut das wir nicht in Amerika leben und die kleinen Leuten, die da teilweise angeklakt sind nicht auch noch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt werden können.

warum
klajopa, vor 1h 55min
es ist unglaublich was da abläuft. niemanden kann damit geholfen werden. weder den hinterbliebenen noch denen die an den branger gestellt werden. hier sieht man wieder diesen undurchsichtigen haufen. keiner hat die verantwortung keiner ist schuld niemand weis was genaues doch jeder von uns weis die antwort nur niemand will sie sehen! macht geld ruhm ,...... es wird uns täglich in den medien präsentiert und? wir wollen es nicht sehen klajopa

Hallo ihr Schlafmützen von ORF.ON
redvoltage, vor 2h 37min
Seit wann muss man befangen sein, um vor Gericht als Gutachter aussagen zu dürfen. Oder wollt ihr uns alle für blöd verkaufen. Ändert den Text endlich!

Debil AG
giovanotti, vor 1h 56min
"Blöd ist nur, wer blödes tut" (Forrest Gump)- mei Vorschlag deshalb: lies einfach "Gebot" anstatt "Verbot" - dazu gehört aber eine gewisse geistige Kreativität und für manche ist diese Hürde offensichtlich zu groß !

Unbefangenheit
giovanotti, vor 2h 4min
Das Gebot der Unbefangenheit läßt sich bereits aus der Natur der Sache ableiten. Das entsprechende Ablehnungsrecht ist zB in § 120 der Strafprozessordnung (StPO) normiert !

Unbefangenheitsverbot????
mannvonderstrasse, vor 3h 57min
Sie schreiben, ein Sachverständiger namens Hellmich habe, "gegen das Verbot der Unbefangenheit" verstoßen. Frage an Radio Eriwan:

Zum evtl. Verschulden der Angeklagten kein Kommentar -
helikopter, vor 4h 13min
da vertraue ich auf unsere Justiz und zudem schaut die Weltöffentlichkeit zu - aber eins ist mir aufgefallen : die Gletscherbahn wurde offensichtlich nach den Bestimmungen für Seilbahnen - also "Luftschwebebahnen" - überprüft, dabei ist sogar einem Laien wie mir sonnenklar, daß eine auf ein mehrachsiges Waggon-Fahrgestell gestellte Kabine, vollgepackt mit Hydraulik & elektrischen Geräten, die durch einen immens langen Tunnel gezogen wird, eher was mit einer U-Bahn als mit einer "Seilbahn" zu tun hat.

und genau weil du das glaubst...
settler, vor 0min
...hast du dich auch richtigerweise als laie bezeichnet! um solche sachen aber eben klar abzugrenzen gibt es eben normen. und ueber vermeinliche mischformen koennte man da stundenlang philosopieren...

 

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Salzburger Nachrichten

Privatbeteiligten-Vertreter trugen Fragen vor
20. Juni 2002

Der Beschuldigte technische Direktor der Gletscherbahn schüttelte nur stumm den Kopf

SALZBURG (APA). Am Vormittag standen zunächst erneut die Antwortverweigerung auf Fragen der Privatbeteiligten-Vertreter im Mittelpunkt des Prozesses. Nachdem die Übernahme der - teilweise handschriftlich niedergeschriebenen - Fragelisten durch Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat am Mittwochnachmittag unterbrochen worden, ging Richter Manfred Seiss heute "ganz exakt nach dem Gesetz" vor: Die Privatbeteiligtenvertreter sollten ihre Fragen stellen, er werde unzulässige Fragen abweisen und der Beschuldigte könne die Antwort teilweise oder ganz verweigern, erläuterte Seiss.

Auf eine Vorgangsweise wie am Mittwoch - als die Staatsanwältin die von den Vertretern der Angehörigen und Opfer vorgebrachten Fragen nachsprach -, werde er sich "sicher nicht einlassen", meinte der Richter weiters. Es sei "grotesk", dass die Privatbeteiligtenvertreter ihre Anliegen nicht vorbringen könnten, aber keine Antwort erhielten, so ein Advokat.

Den Anfang machte schließlich Rechtsanwalt Jürgen Hinterwirth, einer von insgesamt 46 Privatbeteiligtenvertretern. Dann ging es der Reihe nach durch - immer dasselbe Ergebnis: Fragen über Fragen wurden im gespenstisch ruhigen Saal gestellt, doch der Beschuldigte technische Direktor der Gletscherbahn schüttelte nur stumm den Kopf. Allein der Fragenkatalog des Wiener Anwaltes Johannes Stieldorf (sein Sohn war bei der Katastrophe auch ums Leben gekommen, Anm.) umfasste bis zu einer kurzen Pause über 70 Auskunftswünsche.

Wolfgang Brandstetter, der Verteidiger des technischen Direktors der Gletscherbahn, betonte, dass sein Mandant bereit sei, mit den Angehörigen zu sprechen - jedoch außerhalb des Gerichtssaales. Das Verhalten des Beschuldigten gegenüber den Privatbeteiligtenvertretern sei "keine Missachtung der Angehörigen", sondern "die notwendige Antwort" auf das Verhalten von jenen Anwälten, die eine mediale Vorverurteilung betreiben würden. "Auch uns sind die Dinge nicht egal", so Brandstetter weiters. Und: "Wie wir es machen, ist es falsch. Alles wird negativ kommentiert."

 

Dritter Tag im Prozess um Kaprun-Inferno
20. Juni 2002 | 12:24

Befangenheitsanträge - Beschuldigter sprach mit Opfer-Angehörigen

SALZBURG (APA). Im Salzburger Kolpinghaus wurde am Donnerstag der Prozess um die Seilbahn-Katastrophe von Kaprun fortgesetzt. Am Beginn des dritten Tages des Verfahrens um das Inferno am Kitzsteinhorn wurde erneut die Ablehnung zweier Gutachter wegen Befangenheit gefordert. Als Beweis dafür wurden zwei Videofilme mit den Sachverständigen Klaus Hellmich und Anton Muhr gezeigt, die im Fernsehen ausgestrahlt worden waren.

Staatsanwältin Eva Danninger-Sorriat sprach sich erneut (bereits am Mittwoch waren solche Anträge gegen Gutachter gestellt worden, Anm.) gegen die Ablehnung der Experten aus. Vor einer Entscheidung will Richter Manfred Seiss eine schriftliche Stellungnahme der betroffenen Gutachter abwarten.

Das erste Video vom 17. Juni 2002 sollte beweisen, dass Hellmich gegen das Verbot der Unbefangenheit verstoßen habe. Der Sachverständige hätte im Fernsehen Brandversuche gezeigt und unter anderem erklärt, dass die materiellen Interessen im Falle Kapruns überwogen hätten, wie Rechtsanwalt Michael Pallauf feststellte. Ein weiteres Video wurde von Verteidiger Wolfgang Brandstetter vorgelegt: Dabei handelt es sich um ein Interview des Sachverständigen Anton Muhr, das eine Woche vor dessen Gutachten in die Gerichtsakten eingegangen ist. Beide Kassetten werden nun ins Protokoll aufgenommen.

Vor Beginn der Verhandlung hatte sich der technische Direktor der Gletscherbahnen Kaprun AG zu den Angehörigen der Opfer begeben und mit ihnen einige Worte gewechselt. Noch am Mittwoch hatte sich der Angeklagte geweigert mit den Betroffenen zu sprechen und die Fragen der Privatbeteiligtenvertreter nicht beantwortet. Erst als diese durch die Staatsanwältin gestellt wurden, hatte er Auskunft gegeben.

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