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Gutachter bleiben im Amt
Das Gericht hat am Freitagvormittag alle drei Brandsachverständigen in ihrer Funktion bestätigt. Damit konnte der Prozess fortgesetzt werden, und zwar mit der Einvernahme des Betriebsleiters der Gletscherbahnen.

"Sachverständige sind ausreichend qualifiziert"
Die Verteidiger hatten den drei Sachverständigen Befangenheit und mangelnde fachliche Qualifikation vorgeworfen. Richter Manfred Seiss sieht das nicht so: Alle drei seien ausreichend qualifiziert, er habe sich persönlich davon überzeugt.

"Die Gutachter haben ihr Gutachten mündlich noch gar nicht erstattet. Es wird allen Parteien das Fragerecht eingeräumt werden und sie können die fachliche Qualifikation dann im Zuge der Befragung ja zu erschüttern versuchen. Wenn das gelingt, wird man sich überlegen müssen, ob andere Gutachter heranzuziehen sind. So weit ist es aber noch nicht", sagt Seiss.

Zum Vorwurf der Befangenheit sagte Seiss, dass die Gutachter in ihren Interviews ohnehin nur das gesagt hätten, was schon der Öffentlichkeit bekannt gewesen sei - immerhin seien die Medienauftritte der Sachverständigen erst nach entsprechenden Pressekonferenzen des Gerichts geschehen.

"Hydraulikschläuche waren nicht undicht"
Der Kaprun-Prozess im Salzburger Kolpinghaus wurde also am Freitagnachmittag fortgesetzt, und zwar mit der Einvernahme des Betriebsleiters der Gletscherbahnen.

Hätte es undichte Stellen in den Hydraulikschläuchen gegeben, wäre das Öl mit großen Druck herausgespritzt, der Wagen der Gletscherbahn wäre automatisch stehen geblieben, sagte der Betriebsleiter auf Befragung durch einen der Verteidiger. Eine Überprüfung der Hydraulikanlage sei laut Verordnung nur alle zehn Jahre vorgeschrieben.


Das Verfahren gegen 16 Beschuldigte wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

 

Reaktionen:

So ein Riesen-Thema
helikopter, vor 2h 46min
- und so wenige Postings ???

zeigt durch Flagge shvarze Todesfall an
salzboss, vor 6h 58min
Landesgericht / Rudolfsflanke , freitags nachmittags -

@ salzboss
lowz, vor 3h 30min
kannst dieses eigenwillige kommentar näher erklären?

BRAVO HERR RAT!
cocacolabär, vor 13h 34min
Herr Dr. Seiss ich streue Ihnen Rosen für Ihre Entscheidung. Anscheinend wollten sich hier einige Herrschaften durch juristische Spitzfindigkeiten der gerechten Strafe entziehen.


Weiter so...
benitojuarez, vor 11h 6min
Hr. Seiss! Wenn Sie so weitermachen wie bisher , gehe ich davon aus daß die Urteile den Österr. Recht und besonders den normalen Hausverstand entsprechen! Machen Sie weiter so! Danke!

Bitte
salzachtal, vor 11h 5min
wer will sich hier der gerechten Strafe entziehen? Die Rechtsanwälte,die neue Sachverständige gefordert haben? Nach dem Posting von "cocacolabär" kenn ich mich nicht mehr aus.

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Salzburger Nachrichten

Gutachter-Befangenheitsanträge abgelehnt

Gericht von der persönlichen und fachlichen Qualifikation der drei Sachverständigen überzeugt

SALZBURG (APA). Zu Beginn des vierten Verhandlungstages lehnte Richter Manfred Seiss die gestellten Befangenheitsanträge bezüglich von drei Sachverständigen ab. Das Gericht sei von der persönlichen und fachlichen Qualifikation der drei Gutachter überzeugt - auch würde es keinen Grund für eine Nichtigkeit geben, erläuterte Seiss am Freitag beim Prozess im Salzburger Kolpinghaus.

Die Sachverständigen Klaus Hellmich, Anton Muhr und Edwin Engel "werden vom Gericht für nicht befangen erklärt und weiter herangezogen", sagte der Vorsitzende. Die Gutachter sollen zur "Sachkunde beitragen helfen - die Rechtsfrage muss sowieso das Gericht klären", stellte Seiss fest. Befangen könne ein Experte nur dann sein, wenn er schon im Vorhinein seine Meinung kund tue.

Muhr sei schon als Brandursachenermittler beim Tauerntunnelbrand tätig erwiesen und habe sich bestens bewährt. Engel sei Sachverständiger für die Seilbahntechnik und Hellwig, Leiter einer Dekra-Abteilung, wäre von der Untersuchungsrichterin sofort vereidigt worden. Dass zwei Gutachter (Hellmich und Muhr sind beide bei Dekra beschäftigt, Anm.) aus Deutschland kämen, begründete Seiss mit der besonders hohen Zahl an ausländischen Opfern; außerdem gebe es im deutschsprachigen Raum keinen Sachverständigen für Brandursachenermittlung bei Seilbahnen.

Ferner sei es völlig egal, "ob die Glühbirne einer Lampe oder eines Fahrzeuges untersucht wird." Was das Öffnen von Türen betrifft, wäre es ebenfalls unbedeutend, ob sich dabei um eine U-Bahn oder Seilbahn handle, so der Richter.

Zu den von den Verteidigern am Donnerstag gezeigten Videofilmen, die den Befangenheitsantrag untermauern sollten, merkte der Vorsitzende an: In Anbetracht des Verfahrens sei von den Behörden keine Pressekonferenz gescheut worden und schon lange vor der Ausstrahlung der beiden Videos mit den Stellungnahmen von Hellmich beziehungsweise Muhr seien die Gutachten schon lange Zeit vorher zeitgleich in Salzburg und Linz den Journalisten präsentiert worden. Außerdem sei das Material nicht von den beiden Gutachtern dem Fernsehen zur Verfügung gestellt worden, so Seiss.

Zu Anträgen von Rechtsanwälten, dass sie die im Akt ersichtlichen Zeugenaussagen nicht als verlesen gelten lassen wollen, meinte Seiss: "Dann wären rund 200 Personen zu laden. Ich habe nichts dagegen, aber es ist nicht sehr zweckdienlich". Der Richter appellierte vielmehr, dass der Lokalaugenschein in Linz vorgezogen und die Überlebenden des Unglücks zuerst einvernommen werden sollten.

 

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Kurier

21.06.2002 15 : 42 Uhr

Kaprun: Gutachter nicht befangen

Salzburg – Vierter Tag, überraschende Wende im Kaprun-Prozess: Richter Manfred Seiss lehnte die gestellten Befangenheitsanträge gegen drei Sachverständige ab. Das Gericht sei von der persönlichen und fachlichen Qualifikation der drei Gutachter überzeugt. Auch würde es keinen Grund für eine Nichtigkeit geben, erläuterte Seiss. Bei der Seilbahn-Katastrophe von Kaprun am 11. November 2000 waren 155 Menschen ums Leben gekommen.

Keine Meinung geäußert

Die Sachverständigen Klaus Hellmich, Anton Muhr und Edwin Engel "werden vom Gericht für nicht befangen erklärt und weiter herangezogen", sagte der Vorsitzende. Die Gutachter sollen zur "Sachkunde beitragen helfen - die Rechtsfrage muss sowieso das Gericht klären", stellte Seiss fest. Befangen könne ein Experte nur dann sein, wenn er schon im Vorhinein seine Meinung kund tue.

Zwei deutsche Gutachter

Muhr war schon als Brandursachenermittler beim Tauerntunnelbrand tätig. Er habe sich bestens bewährt. Engel sei Sachverständiger für die Seilbahntechnik und Hellwig, Leiter einer Dekra-Abteilung, wäre von der Untersuchungsrichterin sofort vereidigt worden. Dass zwei Gutachter (Hellmich und Muhr sind beide bei Dekra beschäftigt, Anm.) aus Deutschland kämen, begründete Seiss mit der besonders hohen Zahl an ausländischen Opfern. Zudem gebe es im deutschsprachigen Raum keinen Sachverständigen für Brandursachenermittlung bei Seilbahnen.

Gutachten vor Stellungnahme

Die am Donnerstag gezeigten Videos sollten die Befangenheit der Gutachter untermauern. Dazu merkte der Vorsitzende an: In Anbetracht des Verfahrens sei von den Behörden keine Pressekonferenz gescheut worden. Die Gutachten wären schon lange vor der Ausstrahlung der beiden Videos mit den Stellungnahmen von Hellmich beziehungsweise Muhr präsentiert worden. Außerdem sei das Material nicht von den beiden Gutachtern dem Fernsehen zur Verfügung gestellt worden, so Seiss.

 

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Krone

Befragung des technischen Leiters geht weiter

Tag 3 im Monsterprozess um die Brandkatastrophe von Kaprun: Die Befragung des technischen Direktors der Gletscherbahnen Kaprun AG geht weiter, er will jedoch nur auf neutral formulierte Fragen der Staatsanwältin antworten.

Manfred Müller, der das Unglück bis heute nicht verstehe und für sich auch keine Schuld sieht, beantworte nur Fragen, die neutral formuliert und von der Staatsanwältin Eva Danninger-Sorriat gestellt werden. Denn die Fragen der Hinterbliebenen-Anwälte würde er direkt nicht beantworten, sagte das beschuldigte Vorstandsmitglied.

Sein Verteidiger begründete die Haltung mit den Emotionen, die frei werden könnten, würde man den sachlichen Weg verlassen.


Verteidiger will zwei Gutachter abservieren.
Der Verteidiger der beiden Techniker, die den Heizlüfter in die Kaprun-Bahn eingebaut hatten, versuchte, gleich zwei Gutachter als befangen erklären zu lassen. Der eine Mann sei nicht für Standseilbahnen qualifiziert und es wurden von den beiden Gutachtern nur Teilaspekte untersucht, argumentiert der Verteidiger. Als Beweis dafür wurden zwei Videofilme mit den Sachverständigen Klaus Hellmich und Anton Muhr gezeigt, die bereits im Fernsehen ausgestrahlt worden sind.

Jetzt liegt es an Richter Manfred Seiss, der über den Befangenheits-Antrag entscheiden muss. Sollte er derselben Meinung sein wie die beiden Anwälte, müssten neue Sachverständige bestellt werden.

Für die Vernehmung der 16 auf der Anklagebank sitzenden Beschuldigten will der Richter die nächsten zwei Wochen reservieren. Im Eiltempo will er vor der Sommerpause auch noch die sechs Gutachter befragen, die die Brandursache ermittelt haben.

16 Angeklagte, 46 Anwälte, 300 Kläger und 15 Verteidiger
Mindestens 300 privat Beteiligte haben sich dem Verfahren angeschlossen, sie werden von insgesamt 46 Anwälten vertreten. Auf der anderen Seite stehen 15 Verteidiger für die 16 Angeklagten.

Von diesen wird 13 Angeklagten das "Vergehen der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst" vorgeworfen, den drei übrigen das Vergehen der "fahrlässigen Gemeingefährdung". Der Strafrahmen für die beschuldigten Vergehen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre.

Urteil bis Jahresende erwartet
Der Monsterprozess wurde zunächst bis zum 25. September anberaumt, ab heute, Dienstag, soll fünf Wochen lang bis zum 19. Juli verhandelt werden. Danach gibt es eine Sommerpause bis zum 2. September. Richter Seiss will auf jeden Fall noch vor Jahresende ein Urteil sprechen.

Fagan klagt zusätzlich in New York
US-Anwalt Ed Fagan hat ebenfalls in New York eine Klage eingereicht. Noch ist die 500 Millionen $-Klage, die der Staranwalt gegen die Firma "Siemens" erhoben hat, noch nicht zugelassen, Fagan zeigt sich dennoch optimistisch.

Angehörige von US-Opfern, die ebenfalls im Flammenmeer von Kaprun getötet worden sind, werfen dem Elektronikkonzern Siemens vor, die Bergbahn mit mangelhaften Installationen ausgerüstet zu haben.

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