salzburg.orf.at
Gutachter bleiben im Amt
Das Gericht hat am Freitagvormittag alle drei Brandsachverständigen in ihrer Funktion bestätigt. Damit konnte der Prozess fortgesetzt werden, und zwar mit der Einvernahme des Betriebsleiters der Gletscherbahnen.
"Sachverständige sind ausreichend qualifiziert"
Die Verteidiger hatten den drei Sachverständigen Befangenheit und mangelnde fachliche Qualifikation vorgeworfen. Richter Manfred Seiss sieht das nicht so: Alle drei seien ausreichend qualifiziert, er habe sich persönlich davon überzeugt.
"Die Gutachter haben ihr Gutachten mündlich noch gar nicht erstattet. Es wird allen Parteien das Fragerecht eingeräumt werden und sie können die fachliche Qualifikation dann im Zuge der Befragung ja zu erschüttern versuchen. Wenn das gelingt, wird man sich überlegen müssen, ob andere Gutachter heranzuziehen sind. So weit ist es aber noch nicht", sagt Seiss.
Zum Vorwurf der Befangenheit sagte Seiss, dass die Gutachter in ihren Interviews ohnehin nur das gesagt hätten, was schon der Öffentlichkeit bekannt gewesen sei - immerhin seien die Medienauftritte der Sachverständigen erst nach entsprechenden Pressekonferenzen des Gerichts geschehen.
"Hydraulikschläuche waren nicht undicht"
Der Kaprun-Prozess im Salzburger Kolpinghaus wurde also am Freitagnachmittag fortgesetzt, und zwar mit der Einvernahme des Betriebsleiters der Gletscherbahnen.
Hätte es undichte Stellen in den Hydraulikschläuchen gegeben, wäre das Öl mit großen Druck herausgespritzt, der Wagen der Gletscherbahn wäre automatisch stehen geblieben, sagte der Betriebsleiter auf Befragung durch einen der Verteidiger. Eine Überprüfung der Hydraulikanlage sei laut Verordnung nur alle zehn Jahre vorgeschrieben.
Reaktionen:
So ein Riesen-Thema
zeigt durch Flagge shvarze Todesfall an
@ salzboss
BRAVO HERR RAT!
Weiter so...
Bitte
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Salzburger Nachrichten
Gutachter-Befangenheitsanträge abgelehnt
Gericht von der persönlichen und fachlichen Qualifikation der drei Sachverständigen überzeugt
SALZBURG (APA). Zu Beginn des vierten Verhandlungstages lehnte Richter Manfred Seiss die gestellten Befangenheitsanträge bezüglich von drei Sachverständigen ab. Das Gericht sei von der persönlichen und fachlichen Qualifikation der drei Gutachter überzeugt - auch würde es keinen Grund für eine Nichtigkeit geben, erläuterte Seiss am Freitag beim Prozess im Salzburger Kolpinghaus.
Die Sachverständigen Klaus Hellmich, Anton Muhr und Edwin Engel "werden vom Gericht für nicht befangen erklärt und weiter herangezogen", sagte der Vorsitzende. Die Gutachter sollen zur "Sachkunde beitragen helfen - die Rechtsfrage muss sowieso das Gericht klären", stellte Seiss fest. Befangen könne ein Experte nur dann sein, wenn er schon im Vorhinein seine Meinung kund tue.
Muhr sei schon als Brandursachenermittler beim Tauerntunnelbrand tätig erwiesen und habe sich bestens bewährt. Engel sei Sachverständiger für die Seilbahntechnik und Hellwig, Leiter einer Dekra-Abteilung, wäre von der Untersuchungsrichterin sofort vereidigt worden. Dass zwei Gutachter (Hellmich und Muhr sind beide bei Dekra beschäftigt, Anm.) aus Deutschland kämen, begründete Seiss mit der besonders hohen Zahl an ausländischen Opfern; außerdem gebe es im deutschsprachigen Raum keinen Sachverständigen für Brandursachenermittlung bei Seilbahnen.
Ferner sei es völlig egal, "ob die Glühbirne einer Lampe oder eines Fahrzeuges untersucht wird." Was das Öffnen von Türen betrifft, wäre es ebenfalls unbedeutend, ob sich dabei um eine U-Bahn oder Seilbahn handle, so der Richter.
Zu den von den Verteidigern am Donnerstag gezeigten Videofilmen, die den Befangenheitsantrag untermauern sollten, merkte der Vorsitzende an: In Anbetracht des Verfahrens sei von den Behörden keine Pressekonferenz gescheut worden und schon lange vor der Ausstrahlung der beiden Videos mit den Stellungnahmen von Hellmich beziehungsweise Muhr seien die Gutachten schon lange Zeit vorher zeitgleich in Salzburg und Linz den Journalisten präsentiert worden. Außerdem sei das Material nicht von den beiden Gutachtern dem Fernsehen zur Verfügung gestellt worden, so Seiss.
Zu Anträgen von Rechtsanwälten, dass sie die im Akt ersichtlichen Zeugenaussagen nicht als verlesen gelten lassen wollen, meinte Seiss: "Dann wären rund 200 Personen zu laden. Ich habe nichts dagegen, aber es ist nicht sehr zweckdienlich". Der Richter appellierte vielmehr, dass der Lokalaugenschein in Linz vorgezogen und die Überlebenden des Unglücks zuerst einvernommen werden sollten.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Kurier
21.06.2002 15 : 42 Uhr
Kaprun: Gutachter nicht befangen
Salzburg – Vierter Tag, überraschende Wende im Kaprun-Prozess: Richter Manfred Seiss lehnte die gestellten Befangenheitsanträge gegen drei Sachverständige ab. Das Gericht sei von der persönlichen und fachlichen Qualifikation der drei Gutachter überzeugt. Auch würde es keinen Grund für eine Nichtigkeit geben, erläuterte Seiss. Bei der Seilbahn-Katastrophe von Kaprun am 11. November 2000 waren 155 Menschen ums Leben gekommen.
Keine Meinung geäußert
Die Sachverständigen Klaus Hellmich, Anton Muhr und Edwin Engel "werden vom Gericht für nicht befangen erklärt und weiter herangezogen", sagte der Vorsitzende. Die Gutachter sollen zur "Sachkunde beitragen helfen - die Rechtsfrage muss sowieso das Gericht klären", stellte Seiss fest. Befangen könne ein Experte nur dann sein, wenn er schon im Vorhinein seine Meinung kund tue.
Zwei deutsche Gutachter
Muhr war schon als Brandursachenermittler beim Tauerntunnelbrand tätig. Er habe sich bestens bewährt. Engel sei Sachverständiger für die Seilbahntechnik und Hellwig, Leiter einer Dekra-Abteilung, wäre von der Untersuchungsrichterin sofort vereidigt worden. Dass zwei Gutachter (Hellmich und Muhr sind beide bei Dekra beschäftigt, Anm.) aus Deutschland kämen, begründete Seiss mit der besonders hohen Zahl an ausländischen Opfern. Zudem gebe es im deutschsprachigen Raum keinen Sachverständigen für Brandursachenermittlung bei Seilbahnen.
Gutachten vor Stellungnahme
Die am Donnerstag gezeigten Videos sollten die Befangenheit der Gutachter untermauern. Dazu merkte der Vorsitzende an: In Anbetracht des Verfahrens sei von den Behörden keine Pressekonferenz gescheut worden. Die Gutachten wären schon lange vor der Ausstrahlung der beiden Videos mit den Stellungnahmen von Hellmich beziehungsweise Muhr präsentiert worden. Außerdem sei das Material nicht von den beiden Gutachtern dem Fernsehen zur Verfügung gestellt worden, so Seiss.
xxxxxxxxxxxxxxxx
Krone
Befragung des technischen Leiters geht weiter
Tag 3 im Monsterprozess um die Brandkatastrophe von Kaprun: Die Befragung des technischen Direktors der Gletscherbahnen Kaprun AG geht weiter, er will jedoch nur auf neutral formulierte Fragen der Staatsanwältin antworten.