salzburg.orf.at
25. Juli 2002
Fortsetzung der Befragung im Kolpinghaus
Im Prozess um die Gletscherbahnkatastrophe sagte heute der Geschäftsführer jener Firma aus, die den später brandauslösenden Heizlüfter in die Gletscherbahn eingebaut hatte.
Jede Schuld von sich gewiesen
Der 40-jährige Ingenieur und Geschäftsführer der Firma Swoboda weist aber - wie alle Beschuldigten vor ihm - jede Schuld an dem Unglück zurück. Er bekenne sich nicht schuldig, weil er für den Einbau der Heizlüfter in den Führerständen der Waggons der Gletscherbahn nicht zuständig gewesen sei.
Er habe zwar von den Gletscherbahnen Kaprun den Auftrag bekommen, Heizlüfter in den Wagen zu installieren. Doch diesen Auftrag habe er an den Projektleiter weitergegeben - und dieser habe dann die Heizlüfter ausgesucht, gekauft und auch eingebaut.
Keine Gefahr vermutet
Über den zu geringen Abstand zwischen Heizlüfter und Hydraulikmessleitungen wisse er nichts, sagte der Beschuldigte.
Er habe den Heizlüfter erst kurz vor der Auslieferung der fertigen Bahn wieder gesehen, und da sei das Heizgerät bereits eingebaut gewesen. Dass von einem Heizlüfter Gefahr ausgehen könnte, daran habe niemand gedacht.
Reaktionen:
EIN TRAUERSPIEL...
1. Lektion in Organisationsverhalten
JA -SOLLTE MAN MEINEN
LIEBE BIBIMAMSCH
KASPERLTHEATER
DIE 155 TOTEN SIND OFFENKUNDIG
DIESER PROZESS IST...
keiner hat schuld
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Salzburger Nachrichten
Sechster Verhandlungstag im Kaprun-Prozess
25. Juni 2002
Beschuldigter Swoboda-Mitarbeiter will von Details bei Wagenaufbauten nichts gewusst haben
SALZBURG (APA). Er sei zwar für die Auftragsabwickelung mit den Kapruner Gletscherbahnen verantwortlich gewesen, mit der konkreten Durchführung der Wagenaufbauten habe er jedoch "nichts mehr zu tun gehabt", erklärte ein leitender Mitarbeiter der Firma Swoboda am Dienstag bei der Fortsetzung des Strafprozesses um die Seilbahnkatastrophe vom 11. November 2000. Der Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig" und betonte, dass der Heizlüfter vom damaligen Projektleiter, einem weiteren Mitarbeiter von Swoboda, in "eigener Verantwortung" in den Zug eingebaut worden sei.
Weil der anfangs vorgesehene Heizlüfter nicht verfügbar gewesen sei, habe der Projektleiter über den Elektrofachhandel ein anderes Gerät besorgt. Er selbst habe das Gerät kurz vor Auslieferung der Wagenaufbauten gesehen. Damals sei es bereits im Führerstand eingebaut gewesen. "Im speziellen habe ich keine Berührungen mit dem Heizlüfter gehabt, er ist genormt und im Fachhandel besorgt worden", so dass er "keinerlei Veranlassung" zur Beanstandung gehabt habe. Für ihn sei es zudem "selbstverständlich" gewesen, dass die Heizung durch die Kapruner Gletscherbahnen gewartet werden müsse, so der technische Geschäftsführer.
Auch von den weiteren Planungen zu Hydraulikleitungen wollte der Beschuldigte "nichts gewusst und nichts damit zu tun" gehabt haben. Dies sei Aufgabe des Projekttechnikers gewesen, der hier in Eigenverantwortung gearbeitet habe.
Dass die Führerstände der Wagenaufbauten schließlich in glasfaserverstärktem Kunststoff ausgeführt wurden und nicht - wie ursprünglich vorgesehen - aus Aluminium, sei von den Kapruner Gletscherbahnen entschieden worden. Der von einem Designbüro vorgelegte Entwurf hätte auch in Aluminium ausgeführt werden können, bei Einzelanfertigungen sei dies jedoch "nicht zu bezahlen", so der Beschuldigte bei der Befragung durch Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat. Der dabei anfallende Millionenaufwand würde sich nur bei Serienproduktionen rechnen.
Brennbare Stoffe seien bei Besprechungen "nie ein Thema gewesen", so der Swoboda-Mitarbeiter weiters. Dass zwischen der Innen- und Außenverkleidung eine Lage Styropor eingebaut wurde, sei "üblich" gewesen. Sämtliche Materialien seien über die eigene Einkaufsabteilung bei Spezialfirmen besorgt worden, ein spezieller Experte wäre deswegen nicht notwendig. Zudem schreiben eisenbahnrechtliche Bestimmungen vor, welche Materialien verwendet werden dürften und welche nicht, erläuterte der Angeklagte
Auf Fragen der Privatbeteiligtenvertreter wollte auch dieser Beschuldigte keine Antwort geben.