orf.salzburg
16. Mai 2002

 

Anwälte bekämpfen Fagans Teilnahme am Prozess
Österreichs Rechtsanwälte mit ihrem Präsidenten Klaus Hoffmann (Bild) wollen verhindern, dass ihr New Yorker Kollege Ed Fagan am Prozess teilnimmt, der die Katastrophe von Kaprun behandelt. Der Amerikaner will Privatbeteiligte vertreten.

Fagan sei in Österreich nicht zugelassen...
Das Verfahren beginnt in einem Monat. Laut geltendem Recht darf Fagan als ausländischer Anwalt nur teilnehmen, wenn er kein Geld verlangt. Damit sei keinesfalls zu rechnen, sagt Klaus Hoffmann, Präsident der Österreichischen Anwaltskammer. Deshalb sieht er ausreichende Gründe, den Amerikaner vom Prozess auszuschließen.

"Ich bin der Auffassung, dass der US-amerikanische Rechtsanwalt Ed Fagan in Österreich nicht berufsbefugt ist", sagt Hoffmann gegenüber dem ORF. Es sei kein Zweifel daran, dass Fagan beruflich an dem Prozess teilnehmen wolle, und zwar gewerbsmäßig gegen Entgelt. "Und das stellt nach meiner Auffassung den Tatbestand der Winkelschreiberei her", so der Präsident der Österreichischen Anwaltskammer.

Hoffmann argumentiert mit Konsumentenschutz
Auf die Frage von ORF-Redakteur Karl Kern, ob da - salopp formuliert - nicht auch Brotneid gegenüber Fagan mitschwinge, antwortet Hoffmann:

"Nein, das schwingt überhaupt nicht mit. Mir geht es darum, dass österreichische Anwälte bestens geeignet sind, Personen vor Gericht zu vertreten. Und um das geht es mir - nämlich auch um einen entsprechenden Schutz des Konsumenten."

Kern fragt Hoffmann, ob dieser Fagan auch die fachliche Qualifikation abspreche? Die habe er nicht zu beurteilen, sagt der Anwaltskammer-Präsident:


"Ich weiß aber, dass er nach amerikanischen Gesichtspunkten Schadenersatz-Ansprüche geltend macht. Und die Art, wie das amerikanische Recht das zubilligt, entspricht nicht unserer Rechtsordnung in Österreich."

Anwälte würden Verfahren gegen Fagan anstreben
Sollte das Gericht Fagan zulassen, was tun Österreichs Rechtsanwälte dann? Hoffmann bezeichnet es als denkbar, dass die Kammer ein Verfahren wegen Winkelschreiberei beginne. Damit könne es zu einem Verwaltungsstrafverfahren kommen. Dieses würde aber nicht aufschiebend auf den Prozess um die Causa Kaprun wirken, sagt der Kammerpräsident in Wien.

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