22 Verdächtige ohne Schuld?

Die Anwälte der Kaprun-Opfer sagen: "Nach dem Unglück wurde an der Bahn manipuliert." Die Verdächtigen putzen sich ab.

 

Zum Jahrestag der Tragödie im Tunnel von Kaprun gehen erneut Emotionen hoch. Jürgen Hinterwirth, Anwalt der Opfer, will Indizien für Manipulationen an der Bahn haben. Allerdings geht es diesmal um die Tage nach der Katastrophe. Denn, so Hinterwirth: "Wir wissen aus dem Gerichtsakt, dass nach dem Unglück im Tunnel Veränderungen am Tatort vorgenommen wurden."

Im Auftrag von Dutzenden Hinterbliebenen haben Hinterwirth und sein Kollege Stefan Launsky am 5. November 2001 einen Antrag beim Landesgericht Salzburg eingebracht. Darin beklagen sie, dass die Erhebungen entscheidende Fragen offen gelassen haben und beantragen zusätzliche Erhebungen:

22 Verdächtige. Die zuständige Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat wird in den kommenden Tagen darüber entscheiden, welche der bisher 22 mutmaßlichen Verdächtigen tatsächlich angeklagt werden. "Sie muss herausfinden, wer für die Katastrophe zur Verantwortung gezogen werden kann", sagt Gerichtspräsident Walter Grafinger, "und das ist sehr schwer. So gilt es zu klären, ob etwa ein Monteur seinen Auftraggeber darauf hinweisen muss, dass die angeordnete Konstruktion zur Gefahr werden könnte, oder ob er dafür nicht verantwortlich ist."

Die letzten Einvernahmen der Verdächtigen dokumentieren ein österreichisches Phänomen: Alle putzen sich ab.

Am Beispiel des Heizlüfters wird deutlich, wie verfahren sich der Prozess gestalten dürfte: Die Gletscherbahnen beteuern, sie hätten bei der Firma Swoboda "geeignete Geräte bestellt". Swoboda sagt, die Mitarbeiter der Bahn hätten den Heizlüfter "selbst eingebaut". Die Monteure können sich "nicht mehr daran erinnern", wer den Einbau vorgenommen hat. Der TÜV gibt an, man habe die Heizung gar nicht überprüft, "weil diese kein Sicherheitserfordenis darstellt".

Und die Beamten der Seilbahnbehörde halten fest, dass es "den entsprechenden Firmen unterliegt, derartige Einrichtungen ordnungsgemäß zu installieren".

Möglich ist, so ein Insider, dass letztlich nur "ein paar bedingte Strafen" übrig bleiben.

ANDREAS KUBA

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Die Forderung: Fünf Millionen Dollar für jedes Kaprun-Opfer.

US-Klage: Erste Niederlage für Ed Fagan

 

Das Urteil der New Yorker Bezirksrichterin Shira A. Scheindlin ist die erste schwere Niederlage für den erfolgsverwöhnten amerikanischen Staranwalt Ed Fagan. Am Freitag der vergangenen Woche schmetterte das Gericht die erste Kaprunklage ab. Und zwar jenes Rechtsbegehren, das sich indirekt gegen die Republik Österreich gerichtet hat. Der überaus brisante Hintergrund: 45 Prozent der Aktien der Gletscherbahnen Kaprun AG sind im Besitz des Verbundes. Und dieser ist laut Verfassungsgesetz zu 51 Prozent im Besitz der Republik. Eine erfolgreiche Klage hätte somit bedeutet, dass dem Staat Milliardenzahlungen drohen.

ANTRÄGE ABGELEHNT. In der 27 Seiten starken Begründung heißt es: Selbst wenn der Kläger eine Fahrlässigkeit des Beklagten nachweisen könnte, kann dieser in den USA nicht verfolgt werden. Deshalb kommt das Gericht zu dem Schluss: Alle weiteren Anträge für eine juristische Untersuchung sind hiermit abgelehnt.

Ed Fagan hat nun 30 Tage Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Verbund lässt zwar keine Sektkorken knallen, spricht aber von Genugtuung. "Wir haben von Anfang an gesagt, wir wollen uns nicht vergleichen."

 

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