Wie Opferanwalt Ed Fagan in einer Presseaussendung erklärt, sollen US-Gerichte ihre Zuständigkeit bei Schadenersatzklagen von Opfern der Tunnelkatastrophe bestätigt haben.
Laut Fagan sollen sieben Bundesrichter einstimmig entschieden haben, dass das Bundesgericht in Manhatten in dem Fall zuständig sei. Betroffen von einer Klage wären die Herstellerfirma der Bahn, Baufirmen sowie die Konzerne Siemens und Bosch.
Bestritten wurde die Darstellung Ed Fagans unterdessen von den Gletscherbahnen Kaprun. Es sei von den US-Richtern lediglich beschlossen worden, das Vorverfahren über die allfällige Zuständigkeit von US-Gerichten in dem Bundesgericht in Manhatten durchzuführen. zurück