Salzburger Nachrichten
10.11.2002

 

Laut Fagan rückt Kaprun-Prozess in den USA näher

 

Bei den zivilrechtlichen Verfahren um Schadenersatz nach der Kaprun-Katastrophe sei man nun in den USA in der zweiten Phase angelangt, bei der so genannten "Discovery". Bis 16. November müssen die Siemens AG und die Firma Bosch eine Liste übergeben, welche Dokumente sie im Zusammenhang mit der Gletscherbahn Kaprun haben.

 

Dann hätten sie drei Monate Zeit, diese Dokumente zu übergeben, berichtete heute der US-Anwalt Ed Fagan bei einem Pressegespräch in Salzburg. Der nächste und letzte Schritt sei dann der Prozess. "Wer behauptet hat, in den USA ist kein Prozess möglich, lag falsch", so Fagan. Der Advokat kündigte an, jene Firmen, gegen die eine Klage schon abgewiesen wurde, in anderen US-Bundesstaaten erneut zu klagen. Die Bezirksrichterin habe in diesen Fällen nur entschieden, dass sie in New York nicht zuständig sei, aber nicht, das eine Klage in den USA nicht möglich wäre, so Fagan. Die Firmen seien aufgefordert worden zu sagen, in weichen Staaten sie die meisten Geschäftsbeziehungen haben, und dort werde die Klage dann eingereicht.

Fagan kritisierte, dass die Gletscherbahnen Kaprun (GBK) Anordnungen der US-Richterin nicht befolgen. Diese hätte angeordnet, dass die GBK mitteilen müssen, wer nach dem Unglück im Tunnel war, wer was herausgeholt habe, ob es Fotos gebe, welche Dokumente sie haben und was sie im Zug gemacht hätten. In der kommenden Woche werde er dem Berufungsgericht mitteilen, dass die GBK diese Informationen nicht herausgeben.

"Fagan dreht sich die Geschichte, wie sie ihm in den Kram passt", meinte dazu GBKSprecher Harald Schiffl im Gespräch mit der APA. Die Gletscherbahnen würden die Liste selbstverständlich übergeben, wenn es ein zuständiges Gericht gebe. Die Richterin in New York habe aber selbst gesagt, dass sie nicht zuständig sei. Deshalb gebe es auch keinerlei Strafandrohung.

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