salzburg.orf.at
19. November 2002
Neuer Sachverständiger ?
Der Hauptsachverständige und umstrittene Brandexperte scheidet aus dem Verfahren aus. Anton Muhr ist derzeit nicht prozessfähig. Das ist am Dienstagnachmittag bekannt worden.
Attest befreit von der Teilnahme am Prozess
Der Tiroler hat dem Gericht ein ärztliches Attest eines Neurologen geschickt, das ihn von der weiteren Teilnahme am Verfahren befreit.
Das Gericht braucht nun möglicherweise einen neuen Brandgutachter. Muhr könnte von der Liste der Sachverständigen gestrichen werden. Bisher hat Muhr für seine Tätigkeit knapp 100.000 Euro erhalten.
Anton Muhr ist bereits seit Mitte Oktober krank geschrieben, seit die Verteidiger der 16 Beschuldigten heftige verbale Attacken gegen den Gutachter und seine Expertise geritten hatten.
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Neuer Sachverständiger
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Salzburger Nachrichten
19. November 2002
Gutachter: Technik-Defekt führte zu Kaprun-Unglück
Alle Sicherheitsvorkehrungen waren vorhanden, am Stand der Technik.
SALZBURG (SN, APA). Er habe den Schluss gezogen, dass ein technischer Defekt Schuld am Brand der Standseilbahn von Kaprun sei, bei dem 155 Menschen am 11. November 2000 den Tod gefunden haben, erklärte der Sachverständige Edwin Engel heute, Dienstag, beim Kaprun-Prozess im Salzburger Kolpinghaus. "Die Standseilbahn hatte alle Sicherheitsvorkehrungen, die üblich sind" und keine habe seiner Meinung nach versagt, meinte der Gutachter von der Technischen Universität Wien, der sich mit der Seilbahntechnik beschäftigt hatte.
Der Brand könnte nur von den elektrischen oder hydraulischen Einrichtungen ausgegangen sein, davon ist Engel überzeugt. Die Standseilbahn habe dem Stand der Technik entsprochen, und es seien "keine außergewöhnlichen Umstände" für ihn erkennbar gewesen, erklärte der Sachverständige. Auch zeigten die Schienen "keine Spuren der Unregelmäßigkeiten". Er habe bei seiner Untersuchung befunden, "dass die Schienen so sind, wie sie zu sein haben".
Der Stopp der Bahn sei "sicherlich nicht" der Auslöser für den Brand gewesen. Die Zeugenaussagen könnten auf einen hydraulischen Defekt (ausgeflossenes Öl) hinweisen, meinte Engel. "Ausschließen kann man einen Brand in einer Seilbahn nicht, doch die statistische Zuverlässigkeit ist eben kein 100-prozentiger Beweis." Eine Fahrt durch den Tunnel sei nicht problematischer als auf freier Strecke, dort "ist sie (Bahn) nämlich nicht so großen Temperaturschwankungen ausgesetzt wie im Freien", erläuterte der Gutachter.
Jedenfalls wären die baulichen Anlageverhältnisse, die Spurführungstechnik, die betrieblichen Umstände (Personal) und die Sicherheitseinrichtungen in Ordnung gewesen. Wenn von Zeugen behauptet worden sei, dass es schon Tage vorher zu einem abrupten Stillstand der Bahn gekommen sei, dann würde dies der Fahrtschreiber - "ein objektives Beweismittel" - widerlegen, stellte der Sachverständige fest.
Zu Beginn der Verhandlung war von zwei Verteidigern beantragt worden, man möge den Prozess so lange aussetzen, bis der erkrankte umstrittene Gutachter Anton Muhr wieder teilnehmen könne. Richter Manfred Seiss (im SN/Ratzer-Bild) lehnte diesen Antrag ab.