salzburg.orf.at
7. Oktober 2002
Entscheidung über Brandexperten vertagt
Im Kaprunprozess sollte am Montag entschieden werden, ob der Brandexperte Anton Muhr vom Verfahren abgezogen wird. Dies haben die Verteidiger der 16 Beschuldigten vergangene Woche gefordert.
Reaktionen:
Ich glaub ich träum!!!!
Gerichtsgutachter werden aber bekanntlich
der "arme" herr muhr ...
farce!
dontom, vor 7h 4min
wenn sdo viele anwälte sich wichtig machen so viel öffentliches interesse im spiel ist. verschwindet das recht. profilierungssucht geld verdienen ist das motto. amerikanische verhältnisse in österreich wird die folge sein.
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Salzburger Nachrichten
07. Oktober 2002
Kaprun-Prozess: Noch keine Entscheidung über Gutachter
Eine Türöffnung von innen war in Seilbahnwaggon nicht vorgesehen.
SALZBURG (SN/APA). Noch keine Entscheidung fiel am Montag beim Kaprun-Prozess im Kolpinghaus über die - von der Mehrheit der Verteidiger geforderte - Abberufung des Sachverständigen Anton Muhr. Er wolle darüber erst entscheiden, wenn die Protokolle vorliegen, erklärte Richter Manfred Seiss zu Beginn der Verhandlung. Der Gutachter wird bis Mittwoch nicht teilnehmen, kündigte der Richter an.
Das Fernbleiben von Muhr, in dessen Haus in Reutte sich wichtige Beweismittel wie die Seiten- und Heckwand aus Holz, ein Kantschutz und ein Ballon mit rund 25 Liter Hydrauliköl befinden, begründete Seiss "aus gesundheitlichen Gründen". Auch gehe er davon aus, dass der Gutachter alle Fragen der Verteidiger beantworten werde, betonte der Richter.
Etwas schwierig verläuft der Zeitplan für die Einvernahme der Zeugen. "Erst zehn Minuten vor Verhandlungsbeginn haben einige angerufen, dass sie nicht kommen können", so der Richter. Zunächst wurde ein 33-jähriger Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr Bad Gastein einvernommen, der am 11. November 2000 im Tunnel war. Schwerer Atemschutz sei notwendig gewesen und beim Hinabsteigen vom Mittelstollen sei auch eine Leiche auf der Stiege gelegen. "Personen haben noch teilweise gebrannt, auch der Zug", schilderte der Zeuge.
"Die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion war nie angedacht worden", stellte der Geschäftsführer der Seilbahnen und Schienenbahnen in der Bundeswirtschaftskammer vor Gericht fest. Erst nach Kaprun habe man sich mit diesem Gefährdungspotenzial international zu beschäftigen begonnen. Er sei zwar mehrmals in Kaprun gewesen, und was die Arbeitsplatzevaluierung betreffe, wäre alles in Ordnung gewesen. Auch der angeklagte Mitarbeiter der Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) sei geeignet gewesen, führte der 40-Jährige aus.
Die GBK hätten bei seiner Firma schwer entflammbares Kunstharz bestellt, das Brand hemmend sein sollte, erläuterte der nächste Zeuge, ein 43-jähriger Geschäftsführer eines Handelsbetriebes. Was damit dann geschehen sei, wisse er nicht. Nähere Angaben über etwaige Bestellungen oder Unterlagen konnte er nicht mehr geben, da alles im Zuge einer Übersiedlung alles entsorgt worden wäre und der damalige Chef schon tot sei. Aber Gendarmeriebeamte hätten die Unterlagen ohnehin gesehen. <P< Ö"Es wäre nicht gut, wenn 150 bis 200 Leute selbst aussteigen. Eine Panik würde ausbrechen und die Leute würden sich selbst gefährden", sagte der Ministerialrat und bezog sich auf das Bergekonzept, das eine Fremdbergung vorsieht.
"Nothämmer und Feuerlöscher waren nicht vorgeschrieben, deshalb waren sie auch nicht vorhanden", sagte der 62-Jährige. Über Brandschutz und -verhalten bei Seilbahnen habe man - auch international - keine Überlegungen angestellt.
Die Verhandlung wird am Dienstag um 9.30 Uhr mit weitere Zeugeneinvernahmen fortgesetzt.