Kleine Zeitung
08. 9. 2001
Jetzt will einer dem anderen die Schuld zuschieben
Nach Bekanntwerden der Ursache für die Brandkatastrophe von Kaprun muss jetzt die Schuldfrage geklärt werden. Mit Ende des Jahres will die Staatsanwaltschaft Salzburg den Strafantrag gestellt haben. Für den leitenden Staatsanwalt Friedrich Ginthör hat sich der Kreis der Verdächtigen auf 25 Personen eingeengt. Drei Institutionen stehen nach den neuen Erkenntnissen wohl im Mittelpunkt der weiteren Ermittlungen: die Firma Swoboda aus Laakirchen (Oberösterreich), die den Aufbau der beiden Gletscherzüge hergestellt hat, die Gletscherbahnen Kaprun AG als Betreiberin der Seilbahn und Beamte des Verkehrsministeriums als überprüfende Behörde.
Während man beim Verkehrsministerium gestern darauf verwies, noch kein schriftliches Gutachten bekommen zu haben, ging die Kaprun AG in die Offensive. Man betonte, dass der als Brandverursacher geltende Heizlüfter von der Firma Swoboda eingebaut worden ist. "1993 wurden dort die Standseilbahnzüge in Auftrag gegeben, in deren Leistungsvolumen von Anfang der Einbau einer Führerstandsheizung enthalten war", so Sprecher Harald Schiffl. Die beiden 1974 erbauten Zugsgarnituren "Gletscherdrachen" und "Kitzsteingams" waren 1994 generalüberholt worden.
Beim oberösterreichischen Erzeuger des Zugaufbaus lässt man die Vorwürfe nicht auf sich sitzen. "Es war eine unvorhersehbare Kettenreaktion, die zur Katastrophe führte", sagte Swoboda-Anwalt Gerhard Haslbauer. Aus seiner Sicht gilt die Hydraulikleitung als Hautpverursacher des Feuers. Nachträglich vorgenommene Einbauten, wie die Holzverkleidung und die Dämmwolle, seien mit dem Öl durchtränkt gewesen, schob Haslbauer die Schuld indirekt wieder den Gletscherbahnen zu.
Faktum ist, dass alle Einbauten vor der letzten Überprüfung durch den TÜV 1997 erfolgten. Dass der Heizlüfter im Führerstand damals nicht beanstandet worden war, führt man beim TÜV darauf zurück, dass man die Bahn lediglich auf ihre Sicherheitstechnik überprüft habe. Die Überwachung des Brandschutzes sah man beim TÜV als Sache der Seilbahnbehörde.
VON WILFRIED ROMBOLD