salzburg.orf.at
5. Sept. 2002
Fortsetzung nach Sommerpause
Bis Ende Oktober will Richter Manfred Seiss die Verhandlung beenden, eine Woche später soll das Urteil verkündet werden.
Noch 52 Zeugen
Brisante zweite Verhandlungsrunde
Militärarzt sagt aus
Für den 11. September wurde ein Vertreter der Firma Fakir geladen, die den Heizstrahler erzeugt hat, der möglicherweise an der Ursache der Brandkatastrophe beteiligt war.
Für 16. September hat Richter Seiss den amerikanischen Militärarzt David Roath geladen, der als einer der Ersten im Unglücksstollen war.
In den darauf folgenden Tagen werden hauptsächlich Menschen aussagen, die kurz vor dem Feuerinferno noch mit der Gletscherbahn Kaprun gefahren sind, beziehungsweise die in den Tagen davor Auffälligkeiten an der Bahn bemerkt haben.
Ed Fagan ist letzter geladener Zeuge
Als letzter geladener Zeuge findet sich am 23. September US-Anwalt Ed Fagan auf dem Verhandlungsplan des Gerichts. Fagan hatte wiederholt behauptet, dass die Ermittlungsbehörden nicht alle Unterlagen in den Akt aufgenommen hätten.
Der Advokat vertritt zahlreiche Familien von Opfern beim Kampf um Schadenersatz vor Gericht in New York.
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Salzburger Nachrichten
Zweite Runde im Kaprun-Prozess
05. September 2002
Richter Seiss will Ende Oktober Urteil sprechen
SALZBURG (SN/APA). Nach sieben Wochen Sommerpause wird am kommenden Dienstag, 10. September, im Salzburger Kolpinghaus der Kaprun-Prozess fortgesetzt. 52 Zeugen stehen noch auf dem Verhandlungsplan - als allerletzter der US-amerikanische Anwalt Ed Fagan. Danach sollen noch die Gutachter ihre Expertisen erörtern. Richter Manfred Seiss will Ende Oktober die Verhandlung beenden, weil ab November das Kolpinghaus in Salzburg nicht mehr zur Verfügung steht, wie er im Gespräch mit der APA schilderte.
Die Suche nach einem neuen Quartier sowie die Übersiedlung der gesamten Infrastruktur würde zu deutlichen Verzögerungen führen. Nach dem Ende der Verhandlung werde es rund eine Woche Pause geben, ehe er das Urteil zunächst mündlich verkünden werde, so Seiss. Die schriftliche Ausfertigung werde dann noch dauern.
Der Auftakt der zweiten Verhandlungsrunde birgt gleich eine Menge Brisanz.Als Erster tritt der Leiter der Gendarmerie-Kriminalabteilung Franz Lang in den Zeugenstand. Er wird dabei laut Seiss auch einen Film vorführen, den die Exekutive bei den Ermittlungen kurz nach der Katastrophe im Stollen der Unglücksbahn gemacht hat. "Es sind auch heikle Szene darin. Ich werde deshalb alle im Saal Anwesenden darauf aufmerksam machen, damit jeder den Raum verlassen kann", so der Richter.
Nach der Befragung weiterer Gendarmen sind nochmals Beamte der Kriminaltechnischen Zentralstelle (KTZ) des Innenministeriums geladen. Ein Beamter des KTZ hatte ja im Juli zahlreiche Unterlagen dem Gericht erst während der Verhandlung übergeben. Deshalb wurden die Zeugen nochmals geladen. Der KTZ-Chef wurde damals vom Dienst suspendiert.
Für Mittwochnachmittag (11. September) wurde ein Vertreter der Firma Fakir geladen, die den Heizstrahler erzeugt hat, der möglicherweise an der Ursache der Brandkatastrophe beteiligt war. Für 16. September hat Richter Seiss den amerikanischen Militärarzt David Roath geladen, der als einer der Ersten im Unglücksstollen war. In den darauf folgenden Tagen werden hauptsächlich Menschen aussagen, die kurz vor dem Feuerinferno noch mit der Gletscherbahn Kaprun gefahren sind, beziehungsweise die in den Tagen davor Auffälligkeiten an der Bahn bemerkt haben.
Als letzter geladener Zeuge findet sich am 23. September US-Anwalt Ed Fagan auf dem Verhandlungsplan des Gerichts. Fagan hatte wiederholt behauptet, dass die Ermittlungsbehörden nicht alle Unterlagen in den Akt aufgenommen hätten. Der Advokat vertritt zahlreiche Familien von Opfern beim Kampf um Schadenersatz vor Gericht in New York.
Bei dem Brand der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn in Kaprun am 11. November 2000 sind 155 Menschen getötet worden. Es war das Unglück mit der größten Zahl an Todesopfern in Österreich seit dem Ende des 2. Weltkrieges. 16 Menschen müssen sich deshalb seit 18. Juni 2001 vor Gericht verantworten. 13 Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft das "Vergehen der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst" vor, den drei Übrigen das Vergehen der "fahrlässigen Gemeingefährdung". Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre.
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